MPU THC mögliche Vorgehensweisen?

Scottie

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FB Drogen

Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 44

Was ist passiert?
Drogensorte: Cannabis
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): Gelegensheitskonsument (genauere Angaben möchte ich zu diesem Zeitpunkt nicht machen)
Datum der Auffälligkeit: 24.07.2022 21:05 Uhr

Drogenbefund
Blutwerte: 3,3 ng/ml THC, 105 ng/ml THC-COOH (Blutentnahme 22:10 Uhr)
Schnelltest: -
Beim Kauf erwischt: -
Nur daneben gestanden: -

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: ja
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: ja
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: möglich, aber noch offen (Ordnungswidrigkeitsverfahren 24a)
Verurteilt: -
Strafe abgebüßt: -

Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben: -
Hab ich neu beantragt: -
Habe noch keinen gemacht: -

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: - (Akteneinsicht beantragt über Rechtsanwalt)
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: - (nichts relevantes, Geschwindigkeitsüberschreitung 1 Punkt 75€)
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Kann Herr XY trotz der bekannten Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 sicher führen? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Cannabis oder dessen Nebenwirkungen führen wird (Fähigkeit zum Trennen von Konsum und Verkehrsteilnahme)?

Vorwurf der Fsst: gelegentlicher Konsum von Cannabis

Bundesland: Bayern

Konsum
Ich konsumiere noch: -
letzter Konsum: 24.07.2022

Abstinenznachweis
Haaranalyse: -
Urinscreen: -
Keinen Plan: -

Aufarbeitung
Drogenberatung: -
Selbsthilfegruppe (SHG): -
Psychologe: -
Ambulante/stationäre Therapie: -
Keine Ahnung: -

MPU
Datum: noch offen
Welche Stelle (MPI): TÜV Süd (alternativ zur Auswahl: TÜV Thüringen; PIMA-MPU, AVUS GmbH, IBBK GmbH)
Schon bezahlt?: -
Schon gehabt?: -
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: - (aus meiner Sicht verjährt und nicht mehr in den Akten, vor ca. 20 Jahren aufgrund BTM-Delikts ÄG positiv, dann 1. MPU negativ, 2. MPU positiv)


Hallo zusammen,

vielen Dank schon mal vorab, dass Ihr hier so eine informative Plattform zum Thema MPU und mehr bietet.
Jetzt habe ich auch den Kreis der überführten Deliquenten erreicht und stehe noch relativ am Anfang. Ich bin mir im Klaren darüber, dass ein langer Weg vor mir liegt, sollte ich das Thema Führerschein angehen wollen. Trotzdem möchte ich Euch um eine kurze Einschätzung meiner Ausgangslage und möglichen Vorgehensweisen bitten.

Aus dem bisherigen Lesen der Beiträge ist die MPU KK ähnlich Lottospielens. Wie verhält es sich bei meinem Fall mit 6- oder 12-monatigen AN?
Ein bisschen juckt es mich schon, es ohne AN zu riskieren. Nachteile sind Kosten und 6-Monatssperre, richtig? Oder legt das MPI bei einerweiteren Begutachtung negativ aus?
Grundsätzlich habe ich mich mit einer freiwilligen Abgabe des FS schon arrangiert. Jedoch habe ich auch um etwas Zeit rauszuholen das unverzüglich von der Fsst geforderte Antwortschreiben über die Mitteilung einer von mir gewählten Begutachtungstelle an die zuständige Behörde zurückgeschickt. Bis wann kann ich eine MPU absagen ohne Kosten tragen zu müssen? Laut meinen Informationen wird ein Termin erst nach Geldeingang vergeben.

Sind in meinem Fall zusätzliche Maßnahmen außer einem eventuellen AN und dem Lesen hier im Forum, bspw. Verkehrspsychologe, Psychologe, Vorbereitungskurse, Selbshilfegruppe, Therapie etc. hilfreich bzw. nötig?

Viele Grüße!
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Wie verhält es sich bei meinem Fall mit 6- oder 12-monatigen AN?
Mit 105 ng/ml THC-COOH gehst du noch als "Gelegenheitskonsument" durch ... dies ist aber nur laut deinen Werten definierbar, da wir dein wirkliches Konsumverhalten nicht kennen.
Ein bisschen juckt es mich schon, es ohne AN zu riskieren.
Allein dein Problem ... allerdings kann das "Jucken" recht teuer und zeitaufwendig werden. Ich persönlich würde das nicht riskieren, allein dadurch, dass die Auflagen immer weiter verschärft wurden.
Sind in meinem Fall zusätzliche Maßnahmen außer einem eventuellen AN und dem Lesen hier im Forum, bspw. Verkehrspsychologe, Psychologe, Vorbereitungskurse, Selbshilfegruppe, Therapie etc. hilfreich bzw. nötig?
Es gibt keinen Zwang und auch keine Vorschriften für die Vorbereitung auf eine MPU. Aber allein mit Maßnahmen, ist eine MPU noch nicht gegessen. Es kommt immer auf dich allein an, du musst den Gutachter glaubhaft vermitteln, dass sich dein Konsumverhalten geändert hat.

Gesamtpaket für den Anfang ...

MPU ... abc Teil 1 Ablauf der MPU
MPU ... abc Teil 2 Vorbereitung auf die MPU
MPU ... abc Teil 3 Umgang mit dem MPU Gutachten

FAQ Reaktionstest/Leistungstest

Unterlagen für die Neuerteilung

Urinanalyse FAQ
Haaranalyse FAQ

Gute FB ... als Hilfestellung für deinen Drogen-FB

Wichtige Abkürzungen
 

Scottie

Neuer Benutzer
Hallo Max,

danke für die erste Stellungnahme und die Links, ich werde mich mal durcharbeiten.
Weiteres folgt spätestens sobald ich Akteneinsicht habe.

VG
 
G

Gelöschtes Mitglied 10598

Gast
Hallo Scottie,

bis zu 75 bzw 150 ng/ml THC-COOH kann man als Gelegenheitskonsument durchgehen. Warum diese zwei Werte? Der höhere Wert gilt nur bei zeitnahem Konsum. Da du aber laut Gesetz "berauscht" gefahren bist (die Grenze liegt ja bei 1 ng/ml THC), kann man das vermutlich als gegeben hinnehmen. Problem: Die fehlende Trennung zwischen Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr. Die MPU-Anordnung ist dir da sicher.

Nun wird dir vermutlich angebote, die MPU bereits nach 3 Monaten (ab Anordnung durch die Führerscheinstelle) zu machen (was du dann auch musst). In dem Fall könntest du den Führerschein behalten, es ist aber schwer bis unmöglich, die MPU nach 3 Monaten zu bestehen, da 3 Monate kaum ausreichen, um einen Wandel glaubhaft zu machen.

Es gibt da aber einen Weg: Zeit schinden, so viel es geht! Gut, dass du sofort den Konsum eingestellt hast. Die Zeit solltest du nutzen, um dich intensiv - d.h. mit Hilfe eines Verkehrstherapeuten - mit deinem Konsumverhalten auseinander zu setzen. Wie schindet man die benötigte Zeit? Also da erst mal zur Vorgehensweise der Behörden: Deine Akte wird von Behörde zu Behörde weitergereicht und jede Behörde braucht eine Weile. Die Polizei muss ermitteln und die Blutwerte (rechtsmedizinisches Gutachten) abwarten, irgendwann kriegt die Ordnungbehörde deine Akte und dann die Staatsanwaltschaft. Über den Anwalt könntest du Widerspruch einlegen. Völlig egal weswegen, es geht einzig darum Zeit zu schinden. Zum Schluss erhält die Führerscheinbehörde deine Akte. Und die wird dann eine MPU anordnen mit besagter Frist von drei Monaten, innerhalb derer du das MPU-Gutachten vorlegen musst. Wenn aber alles geklappt hat, dann kannst du vielleicht schon ein halbes Jahr Abstinenz nachweisen durch die oben dargelegte Zeitschinderei. In dem Fall könntest du die MPU machen und hoffentlich auch bestehen, ohne auch nur einen Tag auf deinen Führerschein verzichten zu müssen. Aber ich gebe zu, dass ist nicht der einfache Weg. Aber das ist die einzige Möglichkeit den Führerschein gar nicht erst abgeben zu müssen.

Alternativ kannst du der Führerscheinbehörde zunächst mitteilen, dass du die MPU nach drei Monaten machen wirst, ihr auch mitteilen wo du sie machen willst und dann vor Ablauf der Frist doch auf den Führerschein freiwillig verzichten. So kannst du immerhin noch eine Zeit lang weiter fahren und natürlich auch hier wieder diese Zeit sinnvoll nutzen, also mit Abstinenz und Verkehrspsychologen bzw intensiver MPU-Vorbereitung. Rechtzeitig vor Ablauf des Abstinenzzeitraums solltest du dann den Führerschein neu beantragen und die geforderten Unterlagen komplett haben. Dazu gehört ein Sehtest (Optiker), eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs (falls nicht vorhanden. Kann aber auch älter sein) und ein polizeiliches Führungszeugnis Belegart 0 (für Behörden).

Wichtig ist, dass du die Termine gut planst! Insbesondere den Abstinenznachweis und den MPU-Termin! Und nicht die Frist der Verkehrsbehörde aus den Augen verlieren, wobei man da auch um Fristverlängerung bitten kann, sofern du den Führerschein neu beantragt hast. Wenn du schon nach drei Monaten ein MPU-Gutachten vorlegen willst, dann geht das meines Wisses nicht. Jedenfalls: Zwischen Abstinenznachweis und MPU dürfen maximal 8 Wochen liegen! Du musst das also so planen, dass es passt und den MPU-Termin rechtzeitig machen!

Ob 6 Monate Abstinenznachweis ausreichend sind oder du doch besser 12 Monate Abstinenz machst, ist so eine Sache. Du kannst es mit 6 Monaten Abstinenznachweis versuchen, doch sicherer sind 12 Monate. Bespreche das am besten auch mit dem Verkehrstherapeuten und sicher kann da noch jemand im Forum dazu etwas sagen, wenn dein Fragebogen online ist.

Ich persönlich habe mich dazu entschieden, die MPU bei der AVUS zu machen. Diese hat mir mein MPU-Berater (der leider verstorbene Theo Pütz) empfohlen. Von manch anderen MPU-Instituten habe ich schon recht negative Dinge gehört. Letztlich ist es aber deine Entscheidung.

Nun noch zum Abstinenznachweis: Ich persönlich habe mich für die Haaranalyse entschieden, weil das bequemer ist und man nicht schnell irgendwo zum "Pinkeln" erscheinen muss. Zudem ist das die kostengünstigere Variante. Beim Labor Wisplinghoff in Köln kostet eine Haaranalyse 90 € und man kann damit 6 Monate Abstinenz nachweisen. Bis man das Haargutachten im Briefkasten hat, vergehen allerdings ca. 3 Wochen. Das kann man zumindest bei Wisplinghoff beschleunigen, indem man 50 € mehr zahlt. Wenn du die erste Möglichkeit wählst und Zeit schinden willst, dann wären die 50 € Mehrkosten gut angelegtes Geld. Denn beim MPU-Termin musst du alle geforderten Unterlagen und Nachweise dabei haben. Selbst wenn du den Abstinenznachweis nachreichen könntest (bei der AVUS geht das, aber vielleicht nicht überall), kann kein Gutachten erstellt werden, bevor nicht alles da ist.

Noch eine Sache: Die Führerscheinakte kannst du erst bei der Führerscheinbehörde einsehen, wenn die MPU angeordnet wurde. Dies solltest du unbedingt umgehend beantragen und einsehen. Da wird sich auf jeden Fall die Polizeiakte mitsamt toxikologischem bzw rechtsmedizinischem Gutachten befinden. In der Polizeiakte können sich Überraschungen befinden, wie z. B. falsche Behauptungen oder Vermutungen der Polizei, die du kaum widerlegen kannst. In meinem Fall wurde behauptet, dass Jointstummel im Aschenbecher waren, obwohl die nie untersucht wurden. Falls da irgendetwas drin stehen sollte, was du nicht erwartet hast, solltest du das entweder mit deinem Anwalt besprechen oder einfach als Fakt betrachten. Denn das MPU-Institut wird dir kaum glauben, wenn du der Polizeiakte widersprichst. Für die ist das halt Fakt, was da drin steht. Es könnte - muss aber nicht - da drin stehen, dass du Ausfallerscheinungen hattest. Du bist also vorgewarnt. Da du Akteneinsicht in die Ermittlungsakte beantragt hast, wirst du hoffentlich schon sehr frühzeitig informiert sein. Ich weiß jedoch nicht, ob da dann wirklich alles enthalten ist, was später auch in die Führerscheinakte gelangt. Natürlich kann sich auch dein Punkteverstoß in deiner Führerscheinakte befinden.

Noch was: Von Mohnkuchen und opiathaltigen Schmerzmitteln solltest du dich natürlich fernhalten! Falls du aus irgendeinem Grund solche verschreibungspflichtigen Schmerzmittel nehmen musst, lass dir das vom Arzt oder Krankenhaus bescheinigen. Ach ja: Du solltest nach Möglichkeit auch keinen Kontakt mehr zu anderen Konsumenten haben und dich vor allem nicht in Räumen aufhalten, wo gekifft wird. Dadurch kann ein Haartest positiv werden. Eventuell kann man mit Öl solche von außen eingebrachten Spuren wieder auswaschen, aber besser ist halt, sich von Cannabisrauch konsequent fern zu halten.

Hast du eigentlich den alten Führerschein Klasse 3, mit dem man LKW bis 7,5 t fahren kann? Wegen deinem Alter kann das ja sein.

Zu guter Letzt kann ich dir höchstens noch das Buch "Cannabis und Führerschein" von Theo Pütz empfehlen. Das ist kein Muss, schadet aber gewiss nicht. Am wichtigsten ist, dass du dich intensiv mit deiner Konsumgeschichte auseinandersetzt.

Viele Grüße und viel Erfolg
 
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