Hallo,
Bin ein wenig ratlos und vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Vorweg ein ein Auszug aus dem Führungszeugnis:
2 Einträge vorhanden.
Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr in TE mit vorsätzlichen fahren ohneFahrerlaubnis. Verhängte Strafe 3 Monate Freiheitsstrafe, Sperre für die Fahrerlaubnis bis 14.09.2012, Bewährungszeit 3 Jahre. Datum der Rechtskraft 15.09.2011.
Das zweite Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr in TE mit vorsätzlichem fahren ohne Fahrerlaubnis in TE mit fahren ohne Haftpflichtversicherung in TE mit Kennzeichenmissbrauch. Verhängte Strafe 6 Monate Freiheitsstrafe. Datum der Rechtskraft 27.03.2014.
So nun zu der eigentlichen Frage,
Ich bin nun ja auf Grund meiner Vorstrafen von ausgegangen oder gehe noch von aus das ich die MPU ablegen muss!
Bin also Anfang August zum Straßenverkehrsamt hin um mich zu erkundigen mit welche Auflage ich noch zu rechnen habe.
Der gute Mann schaute im PC, hatte natürlich die beiden Straftaten gesehen und meinte dann ob ich mir denn außer die beiden Sachen noch was habe zu Schulden kommen lasse, was ich mit nein beantworten habe. Nun sagte er das sich was im Faer geändert hätte zum 01.05.2014 das Gesetz was vorher gewesen ist wohl bis spätestens 01.05.2019 getilgt sein sollte! Achja nun weiß ich bis heute nicht was das zu bedeuten hat. Er hat einen auzug aus dem Fahreignungsregister angefordert. Da ich immer noch kein Bescheid habe was nun los ist ,da der gute man ja erst Urlaub hatte und nun mit Krankheit abwesend ist und es keine Vertretung gibt. Was hat das denn nun mit dem Fahreignungsrigester zu tun das er mir vorher keine Auskunft geben will. Ich kann mir auch nicht vorstellen das es nun schon gelöscht ist, nur weil eine Änderung im Gesetz gab. Habe mal selber gegoogelt habe diesbezüglich das gefunden was mir noch mehr fragen auf gibt:
Nach der bis zum 30. April 2014 geltenden Fassung des § 29 Abs. 6 StVG waren Eintragungen erst zu tilgen, wenn für alle vorhandenen Eintragungen die Voraussetzungen der Tilgung eingetreten waren, wobei Ordnungswidrigkeiten in der Regel trotzdem nach fünf Jahren zu tilgen waren. Diese sogenannte Ablaufhemmung führte dazu, dass oft viele Jahre zurückliegende Eintragungen noch im Register vorhanden waren. Die Reform vom 1. Mai 2014 schaffte diese Regelung ab; die Tilgungsfristen der einzelnen Delikte laufen nunmehr unabhängig voneinander. Für Eintragungen bis zum 30. April 2014 gilt das alte Recht jedoch bis zum 30. April 2019 fort (§ 65 Abs. 3 Nr. 2 StVG), es sei denn, die Eintragung ist nach der neuen Rechtslage überhaupt nicht mehr zu speichern. In letzterem Fall ist sie am 1. Mai 2014 gelöscht worden (§ 65 Abs. 3 Nr. 1 StVG). Nach dem 30. April 2019 werden Alteintragungen nach der neuen Fassung des § 29 StVG getilgt. Bei Delikten, die vor dem 30. April 2014 begangen, aber erst danach eingetragen wurden, gelten die neuen Regeln (§ 65 Abs. 3 Nr. 3 StVG).
(Quelle Wikipedia)
Bin nun ratlos und weiß damit nichts anzufangen. Vielleicht kann mir hier ja jemand das erklären für einen leihen!
Vielen Dank in vorraus.
MfG Haihome
P.S. Hänge mal einen Auszug vom Führungszeugnis bei wo alles noch mal mit Paragraphen drin steht!
Bin ein wenig ratlos und vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Vorweg ein ein Auszug aus dem Führungszeugnis:
2 Einträge vorhanden.
Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr in TE mit vorsätzlichen fahren ohneFahrerlaubnis. Verhängte Strafe 3 Monate Freiheitsstrafe, Sperre für die Fahrerlaubnis bis 14.09.2012, Bewährungszeit 3 Jahre. Datum der Rechtskraft 15.09.2011.
Das zweite Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr in TE mit vorsätzlichem fahren ohne Fahrerlaubnis in TE mit fahren ohne Haftpflichtversicherung in TE mit Kennzeichenmissbrauch. Verhängte Strafe 6 Monate Freiheitsstrafe. Datum der Rechtskraft 27.03.2014.
So nun zu der eigentlichen Frage,
Ich bin nun ja auf Grund meiner Vorstrafen von ausgegangen oder gehe noch von aus das ich die MPU ablegen muss!
Bin also Anfang August zum Straßenverkehrsamt hin um mich zu erkundigen mit welche Auflage ich noch zu rechnen habe.
Der gute Mann schaute im PC, hatte natürlich die beiden Straftaten gesehen und meinte dann ob ich mir denn außer die beiden Sachen noch was habe zu Schulden kommen lasse, was ich mit nein beantworten habe. Nun sagte er das sich was im Faer geändert hätte zum 01.05.2014 das Gesetz was vorher gewesen ist wohl bis spätestens 01.05.2019 getilgt sein sollte! Achja nun weiß ich bis heute nicht was das zu bedeuten hat. Er hat einen auzug aus dem Fahreignungsregister angefordert. Da ich immer noch kein Bescheid habe was nun los ist ,da der gute man ja erst Urlaub hatte und nun mit Krankheit abwesend ist und es keine Vertretung gibt. Was hat das denn nun mit dem Fahreignungsrigester zu tun das er mir vorher keine Auskunft geben will. Ich kann mir auch nicht vorstellen das es nun schon gelöscht ist, nur weil eine Änderung im Gesetz gab. Habe mal selber gegoogelt habe diesbezüglich das gefunden was mir noch mehr fragen auf gibt:
Nach der bis zum 30. April 2014 geltenden Fassung des § 29 Abs. 6 StVG waren Eintragungen erst zu tilgen, wenn für alle vorhandenen Eintragungen die Voraussetzungen der Tilgung eingetreten waren, wobei Ordnungswidrigkeiten in der Regel trotzdem nach fünf Jahren zu tilgen waren. Diese sogenannte Ablaufhemmung führte dazu, dass oft viele Jahre zurückliegende Eintragungen noch im Register vorhanden waren. Die Reform vom 1. Mai 2014 schaffte diese Regelung ab; die Tilgungsfristen der einzelnen Delikte laufen nunmehr unabhängig voneinander. Für Eintragungen bis zum 30. April 2014 gilt das alte Recht jedoch bis zum 30. April 2019 fort (§ 65 Abs. 3 Nr. 2 StVG), es sei denn, die Eintragung ist nach der neuen Rechtslage überhaupt nicht mehr zu speichern. In letzterem Fall ist sie am 1. Mai 2014 gelöscht worden (§ 65 Abs. 3 Nr. 1 StVG). Nach dem 30. April 2019 werden Alteintragungen nach der neuen Fassung des § 29 StVG getilgt. Bei Delikten, die vor dem 30. April 2014 begangen, aber erst danach eingetragen wurden, gelten die neuen Regeln (§ 65 Abs. 3 Nr. 3 StVG).
(Quelle Wikipedia)
Bin nun ratlos und weiß damit nichts anzufangen. Vielleicht kann mir hier ja jemand das erklären für einen leihen!
Vielen Dank in vorraus.
MfG Haihome
P.S. Hänge mal einen Auszug vom Führungszeugnis bei wo alles noch mal mit Paragraphen drin steht!