MPU und das Fahreignungsregister

Haihome

Neuer Benutzer
Hallo,

Bin ein wenig ratlos und vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Vorweg ein ein Auszug aus dem Führungszeugnis:
2 Einträge vorhanden.
Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr in TE mit vorsätzlichen fahren ohneFahrerlaubnis. Verhängte Strafe 3 Monate Freiheitsstrafe, Sperre für die Fahrerlaubnis bis 14.09.2012, Bewährungszeit 3 Jahre. Datum der Rechtskraft 15.09.2011.
Das zweite Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr in TE mit vorsätzlichem fahren ohne Fahrerlaubnis in TE mit fahren ohne Haftpflichtversicherung in TE mit Kennzeichenmissbrauch. Verhängte Strafe 6 Monate Freiheitsstrafe. Datum der Rechtskraft 27.03.2014.

So nun zu der eigentlichen Frage,
Ich bin nun ja auf Grund meiner Vorstrafen von ausgegangen oder gehe noch von aus das ich die MPU ablegen muss!
Bin also Anfang August zum Straßenverkehrsamt hin um mich zu erkundigen mit welche Auflage ich noch zu rechnen habe.
Der gute Mann schaute im PC, hatte natürlich die beiden Straftaten gesehen und meinte dann ob ich mir denn außer die beiden Sachen noch was habe zu Schulden kommen lasse, was ich mit nein beantworten habe. Nun sagte er das sich was im Faer geändert hätte zum 01.05.2014 das Gesetz was vorher gewesen ist wohl bis spätestens 01.05.2019 getilgt sein sollte! Achja nun weiß ich bis heute nicht was das zu bedeuten hat. Er hat einen auzug aus dem Fahreignungsregister angefordert. Da ich immer noch kein Bescheid habe was nun los ist ,da der gute man ja erst Urlaub hatte und nun mit Krankheit abwesend ist und es keine Vertretung gibt. Was hat das denn nun mit dem Fahreignungsrigester zu tun das er mir vorher keine Auskunft geben will. Ich kann mir auch nicht vorstellen das es nun schon gelöscht ist, nur weil eine Änderung im Gesetz gab. Habe mal selber gegoogelt habe diesbezüglich das gefunden was mir noch mehr fragen auf gibt:

Nach der bis zum 30. April 2014 geltenden Fassung des § 29 Abs. 6 StVG waren Eintragungen erst zu tilgen, wenn für alle vorhandenen Eintragungen die Voraussetzungen der Tilgung eingetreten waren, wobei Ordnungswidrigkeiten in der Regel trotzdem nach fünf Jahren zu tilgen waren. Diese sogenannte Ablaufhemmung führte dazu, dass oft viele Jahre zurückliegende Eintragungen noch im Register vorhanden waren. Die Reform vom 1. Mai 2014 schaffte diese Regelung ab; die Tilgungsfristen der einzelnen Delikte laufen nunmehr unabhängig voneinander. Für Eintragungen bis zum 30. April 2014 gilt das alte Recht jedoch bis zum 30. April 2019 fort (§ 65 Abs. 3 Nr. 2 StVG), es sei denn, die Eintragung ist nach der neuen Rechtslage überhaupt nicht mehr zu speichern. In letzterem Fall ist sie am 1. Mai 2014 gelöscht worden (§ 65 Abs. 3 Nr. 1 StVG). Nach dem 30. April 2019 werden Alteintragungen nach der neuen Fassung des § 29 StVG getilgt. Bei Delikten, die vor dem 30. April 2014 begangen, aber erst danach eingetragen wurden, gelten die neuen Regeln (§ 65 Abs. 3 Nr. 3 StVG).
(Quelle Wikipedia)

Bin nun ratlos und weiß damit nichts anzufangen. Vielleicht kann mir hier ja jemand das erklären für einen leihen!

Vielen Dank in vorraus.
MfG Haihome

P.S. Hänge mal einen Auszug vom Führungszeugnis bei wo alles noch mal mit Paragraphen drin steht!
 

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nobby

Erfahrener Benutzer
Hast du schon eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt, denn dadurch wird dir von Seiten der Behörde mitgeteilt, bis wann du eine MPU ablegen sollst?
Ich gehe von einer verkehrrechtliche Fragestellung für dich aus. Füll mal den Fragebogen hierfür aus dem Forum aus (MPU wegen sonstiger Vergehen) und stell ihn hier ein.
 

Haihome

Neuer Benutzer
Nein habe noch keinen Antrag auf neuerteilung gestellt, da mir ja eigentlich klar war das eine MPU ablegt werden muss.
 

Haihome

Neuer Benutzer
FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: Männlich
Größe:180
Gewicht:65
Alter:37

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit:15.09.2011/27.03.2014 Rechtskräftig verurteilt
BAK:nicht ersichtlich
Trinkbeginn:
Trinkende:
Uhrzeit der Blutabnahme:

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:nein
Strafbefehl schon bekommen:Ja
Dauer der Sperrfrist: 1Jahr bis 14.09.2012

Führerschein
Hab ich noch:nein
Hab ich abgegeben:nein
Hab ich neu beantragt:nein
Habe noch keinen gemacht:Ja

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:Ja
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland: Niedersachsen


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:nein
Ich lebe abstinent seit: 16.02.2019

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:nein
Urinscreening ja/nein:ja
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:
Selbsthilfegruppe (SHG):nein
Psychologe/Verkehrspsychologe:nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:nein
Ambulante/stationäre Therapie:nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum:?
Welche Stelle (MPI):MPI TÜV Nord
Schon bezahlt?:ja
Schon eine MPU gehabt?nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:keines vorhanden
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
Uneidliche Falschaussage und Vergehen der Sachbeschädigung
 

nobby

Erfahrener Benutzer
Soll das heißen, du kennst die Fragestellung der Führerscheinstelle schon, oder wie ist dein letzter Eintrag zu verstehen? Du solltest aber eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen, sonst kommt keine MPU Aufforderung automatisch und erst nach erfolgreicher MPU kannst du deinen Führerschein machen.
 

Haihome

Neuer Benutzer
Also ich war bei der Führerscheinstelle, habe da aber keinerlei Auskunft bekommen bezüglich MPU oder auflangen, er würde mir erst eine Auskunft geben wenn er ein Auzug vom dem Fahreignungsregister hat. Weil wie ich als erstes geschrieben habe ja gewisse Änderungen im Gesetz gaben. Was er beantragt hat und einmal ist es nicht gekommen und nun hatte er es noch mal beantragt. Aber nun ist der gute Mann immer noch krank und ich bekomme keine Auskunft also hatte ich hier nur mal die Frage gestellt was er damit meinen könnte. Heute war ich noch mal da und ist immer noch Krank! Finde das nun zumal auch komisch das es keine vertretung gibt. Ich weiß so gesehen von nichts! Habe mir ein Führungszeugnis beantragt. Wo ich das hatte, habe ich für mich selber entschieden einen freiwilligen Abstinentznachweis zu machen was nun schon läuft seit 01.05.2019. Lebe nun seit dem 16.02.2019 abstinent und bin seit dem 01.05.2019 bei der MPI und mein Nachweis läuft noch bis zum 30.04.2020.
 

nobby

Erfahrener Benutzer
ok, verstanden, dann hast du ja noch Zeit die Neuerteilung/Ersterteilung der Fahrerlaubnis 3-6 Monate vor der MPU zu beantragen.
Beide Vergehen für mich nach altem Gesetz, da beide Vergehen vor dem 30.4.14(neues Gesetz) stattfanden, aus 2011 Tilgungsfrist wäre bis 2026, aus 2014 wäre bis 2029. Beide Vergehen blieben solange im FEAR.
Mal sehen was Nancy dazu sagt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Mal sehen was Nancy dazu sagt.
Nancy sagt, dass Tilgungsfristen nicht gerade ihr Spezialgebiet sind. Ich gehe aber ebenfalls davon aus, dass beide Fahrten für jeweils insgesamt 15 Jahre eingetragen bleiben.
Einen Auszug aus dem FAER hast du schon beantragt, Haihome?
 

Haihome

Neuer Benutzer
Ja ein auzug aus dem FAER ist heute beantragt aber dauert ja ca. 2 bis 4 Wochen bis ich das habe.

Aber wenn ich mir das mal so vor Augen lege, wäre es ja zum Teil richtig.
Für die erste tat (2011) habe ich ja eine Sperre bekommen also sprich das alte recht, sprich gilt doch eigendlich: 2011 die tat Plus 5 Tilgungshemmung Plus die 10 Jahre gleich Sperre bis 2026! Für die zweite tat (2014)die ohne Sperre aber noch im alten Recht lag und nun nach neuem recht nur bis 01.05.2019 zu löschen ist.
"Nach dem 30. April 2019 werden Alteintragungen nach der neuen Fassung des § 29 StVG getilgt. Bei Delikten, die vor dem 30. April 2014 begangen, aber erst danach eingetragen wurden, gelten die neuen Regeln (§ 65 Abs. 3 Nr. 3 StVG)".

Also vielleicht mache ich ja ein Fehler aber so sehe ich es nach langem Gesetze durchlesen! Oder?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Wenn du für die 2. TF keine Sperre erhalten hast, siehst du das mAn richtig.
Kannst du dich noch erinnern wie hoch deine BAK jeweils war?
 

Haihome

Neuer Benutzer
Ich habe mich damit damals nicht beschäftigt und somit weiß ich es nicht mehr wie hoch die BAK war. Kann mich noch warge erinnern das erste mal 1,6 pro. Gepustet und das zweite um die 2 pro. Gepustet. Weiß aber nicht wieviel es genau war!
 

nobby

Erfahrener Benutzer
Du solltest Akteneinsicht bei der FSST beantragen um die BAK zu kennen und einen Überblick deiner Akte zu gewinnen.
 

Haihome

Neuer Benutzer
Wie funktioniert die Akten Einsicht? Gehe ich zur FSST und sage ich möchte Einsicht haben oder geht das nur schriftlich?
 

nobby

Erfahrener Benutzer
Schriftlich oder per Telefon und sie teilen dir einen Termin mit, wenn du es schriftlich machst kannst du gleichzeitig um Aktenbereinigung bitten, d.h. alles was nicht mehr in deine Akte gehört muss entfernt bzw. geschwärzt werden, also handeln ist in deinem Fall wichtig.
 

Haihome

Neuer Benutzer
Update: Heute hatte ich aktenansicht und tatsächlich ist die Strafe von 2014 nicht mehr im FAER gespeichert, die von 2011 ist aber noch zu verwerten bis 2026. Hatte 2011 einen BKA von 2,98. Also so wie ich dachte 12 Monate abstinentznachweis und MPU.
 
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