MPU und Tagesklinik, wie lange Abstinenznachweis?

Lexi

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Zur Person
Geschlecht: weiblich
Alter: 28

Was ist passiert?
Drogensorte: Kokain
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): über 6 Jahre. meistens am Wochenende. Alle zwei Wochen. Teilweise regelmäßiger, dann jedes Wochenede. Zum Schluss eher alle 2 Monate ein mal
Datum der Auffälligkeit: 11.03. 2016

Drogenbefund
Blutwerte: 89ng/ml Kokain bzw, 1092 ng/ml Benzoylecgonin
Schnelltest:
Beim Kauf erwischt: Nein
Nur daneben gestanden: Nein

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet:
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: Musste nur eine Strafe zahlen ( Ordnungswiedrigkeit)
Verurteilt:
Strafe abgebüßt:

Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland: Hamburg

Konsum
Ich konsumiere noch:
letzter Konsum: Juni 2021

Abstinenznachweis
Haaranalyse:
Urinscreen: 6 Screenings über 12 Monate
Keinen Plan:

Aufarbeitung
Drogenberatung: ja
Selbsthilfegruppe (SHG):
Psychologe:
Ambulante/stationäre Therapie: Tagesklinik seit August
Keine Ahnung:

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon gehabt?:
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: Nein
 

Lexi

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Jetzt kommt meine Frage:

ich habe letztes Jahr im Juni aufgehört zu konsumieren und habe im November 2021 meine Urinabgabe wegen Kokain beantragt. Ich bin dann im April zur Suchtberatung gegangen um meine Probleme etwas aufzuarbeiten. Die Dame dort hat mir empfohlen eine Tagesklinik zu besuchen welches ich dann im August gestartet habe. Nun habe ich heute bei meiner Einrichtung eine MPU Beratung besucht um mehr zu erfahren wie es weiter geht ( Ich weiß, viel zu spät) Ich bin noch bis Januar in der Tagesklinik und hab gehofft direkt danach meine MPU machen zu können. Nachdem ich aber bisschen im Internet geguckt habe, habe ich entdeckt, dass ich, dadurch das ich eine Therapie gemacht habe, nochmal 6 Monate hintenran hängen muss an die Therapie?! Ich hoffe das das nicht stimmt? Ich habe doch bereits mein Jahr Abstinenz voll. Wollte am 9.12. zur Führerscheinstelle und meine Neuerteilung oder Wiedererteilung beatragen aber bin total verunsichert was ich machen soll? Die Dame bei der Suchtberatung und bei der MPU Vorbereitung haben beide nie ein Wort darüber verloren, dass ich ja nochmal 6 Monate nach der Klinik zeigen soll, dass ich Abstinent leben kann. Ich habe meine Probleme aufgearbeitet und viel an mir gearbeitet! Ich habe so Angst, dass ich etwas falsch gemacht habe und ich weiß, selber Schuld, wieso warte ich so lange. Ich hoffe jemand von euch hat Tipps oder Tricks oder Irgendwas, was mir hilft.


Vielen Dank im Vorraus
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo Lexi,

willkommen im Forum :smiley138:

Tagesklinik? Diese besuchst du doch wegen deiner psych. Probleme und nicht in erster Linie wegen des Kokains, oder?
Die 6 Monate AN nach Therapieende werden gefordert, wenn vorher eine Suchttherapie gemacht wurde, also wenn es um eine Entwöhnungstherapie (oft nach Entgiftung) ging...
Ich gehe davon aus, dass das bei dir nicht der Fall ist, oder?
 

Lexi

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Danke Nancy, für dein liebes Willkommen und deine schnelle Antwort :)

Ich habe tatsächlich kein Entzug gemacht aber die Tagesklinik ist eine suchttherapeutische Tagesklinik. Aber halt ohne Entwöhnung. Habe ja vorher bereits Abstinent gelebt und vor der Therapie 9 Monate Urinabgaben gemacht. Die Therapie ist teilstationär. Habe davor ganz normal gearbeitet und dann die Therapie gestartet.
Und ich habe mich tatsächlich für diese Tagesklinik entschieden um meine Probleme etwas aufzuarbeiten und wieso es überhaupt zum Konsum gekommen ist. In meiner Abstinenz fühle ich mich sehr sicher. Nur ob es dann auch das MPI so sieht, ist halt die andere Frage. Wie würde das dann laufen? Bei der MPU sehen sie dann meinen Bericht aus der Therapie und gehen sicher von einer Sucht aus. Was ja auch stimmt. Vielleicht mache ich mir auch grade zu viele Gedanken aber will es einfach korrekt machen und nicht umsonst zur MPU gehen obwohl noch nicht alle Anforderungen da sind. Also habe 1 Jahr Abstinenz, Therapie und war bei der Suchtberatung.

Achso, weiß jemand vielleicht wie lange mein Abstinenznachweis von der MPI anerkannt wird, bzw als noch aktuell angesehen wird?

Danke für die Hilfe im Voraus ;)
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Hallo Lexi,

in den Beurteilungskriterien wurde vor Jahren dieser Grundsatz festgelegt:

Abstinenzzeiträume

Bei der Beschreibung der für eine günstige Verkehrsverhaltensprognose erforderlichen Abstinenz- bzw. Alkoholverzichtszeiträume wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass suchttherapeutische Einrichtungen vermehrt ambulante Langzeittherapien anbieten, die neben der eigentlichen Entwöhnung auch eine Integration und Stabilisierung des Alkohol- oder Drogenverzichts in den allgemeinen Lebenskontext zum Ziel haben und über einen Zeitraum von deutlich länger als einem halben Jahr andauern. Damit musste die in den „Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung“ geforderte Frist von in der Regel einem Jahr nach Abschluss der Entwöhnungstherapie auf solche Sonderfälle angewendet werden. Es gilt hier der Grundsatz, dass der gesamte Zeitraum des nachvollziehbaren Alkohol- oder Drogenverzichts nennenswert länger als ein Jahr sein soll, und dass davon 12 Monate im Zeitraum seit Beginn der Therapie liegen sollen. Das Ende einer Therapiemaßnahme ist in diesen Fällen nicht mehr von so zentraler Bedeutung, da ja auch eine therapeutische Begleitung bei der Stabilisierung einer Abstinenz im Grunde wünschenswert ist und dieser Aspekt daher im Vordergrund steht. In vergleichbarer Weise kann künftig auch berücksichtigt werden, dass jemand bereits nachvollziehbar abstinent eine Therapie aufgenommen hat. Liegt auch hier insgesamt ein nennenswert länger als ein Jahr andauernder Abstinenzzeitraum vor, genügen nach Abschluss der Therapie noch 6 Monate des nachgewiesenen Alkohol- oder Drogenverzichts. Sofern keine Abhängigkeit vorliegt, kann im Einzelfall unter Berücksichtigung vom Zeitverlauf und von der Zielrichtung der Therapie auch ein kürzerer Zeitraum nach deren Abschluss ausreichen.


Neue Beurteilungskriterien

Du siehst, es ist somit nicht so ganz einfach hier eine allgemeingültige Antwort darauf zu geben ob in deinem Fall von weiteren AN abgesehen werden kann, ich würde deine Chancen bei 50:50 sehen...
think.gif
 

Schotty

Erfahrener Benutzer
Im Grunde gibt es ja 3 Möglichkeiten:

1. Noch 6 Monate aushalten, dafür aber bei der MPU mit nem fetten Bonus (Therapie und Abstinenznachweise) antreten. Imho kann dabei fast nix schief gehen.
2. Die 50:50 Chance probieren, kostet halt Geld wenns nicht klappt. Kannst dann trotzdem immer noch die 1. Version machen wenns nicht funktioniert hat.
3. Du lässt die Therapie einfach unter den Tisch fallen und trittst nur mit Abstinenznachweisen an. Ob die Chancen dann besser stehen als bei Version 2 mag ich nicht beurteilen. Hängt auch von einem selbst ab, ob man mit so einer "Unterschlagung" bei der Prüfung zurecht kommen würde...
 

Lexi

Neuer Benutzer
Erstmal vielen lieben dank für eure hilfe und eure Infos. Ich würde tatsächlich auf Nummer sicher gehen weil es wirklich ins Geld gehen würde falls die 50:50 Chance nicht klappt. Das wäre so ärgerlich. Mit den unterschlagen der Therapie würde ich mich sehr unwohl fühlen. Zudem ich es sicher kauf verstecken kann und bestimmt wissen die Psychologen genau worauf sie hören müssen wenn ich da erzähle. Zudem müsste ich mir dann ja ne richtige Story zurecht legen
Mit der Wahrheit wäre es doch am besten dann denke ich. Auch wenn es bedeutet nochmal 6 Monate länger Abstinenz zu sein.

Jetzt habe ich noch ein zwei Fragen auf die ihr vielleicht eine Antwort habt da man irgendwie dazu auch kaum Infos findet.

Habe nun am 30.11. meine einjährige Abstinenz abgeschlossen und habe aber noch bis zum 21.01.23 Tagesklinik. Würde danach dann direkt eine 6 monatige Absitnenzkontrolle anfangen. Da liegen aber dann ja noch fast zwei Monate zwischen. Ist mein Einjähriger Absinensnachweis dann "gültig" oder wird die Lücke von 2 Monaten zwischen den Absinensnachweisen als schlecht angesehen. Ich bin ja in dieser Zeit weiterhin in Therapie und werde ja auch "kontrolliert". Oder gibt es eine Frist wie lange so ein Nachweis als Lückenlos anerkannt wird. Oder habt ihr Tipps wie ich es am besten machen kann?
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Nein, zwischen den Abstinenznachweisen darf keine Lücke entstehen. Lediglich zwischen abgeschlossenen Abstinenznachweisen und MPU darf ein abzuklärende Lücke sein.
Wird die geforderte Abstinenz unterbrochen, geht der Spaß von vorne los.
 

Lexi

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Das heißt was mache ich jetzt am besten? Direkt einen neuen Abstinenz nachweis beginnen? Kann ich auch 8 Monate abgeben oder gibt es nur 6 oder 12 Monate?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo Lexi,

wäre es dir denn möglich deine Abstinenz über Haaranalysen nachzuweisen?

Falls ja, sehe ich zwei Optionen: entweder du gibst Ende Mai eine Haaranalyse (6 cm) ab (4 Monate nach Therapieabschluss) und könntest somit weitere 6 Monate nachweisen und dich gleichzeitig um einen MPU Termin im Juli bemühen, wobei dann mit dem Gutachter besprochen werden kann ob ihm die Nachweise über diesen Zeitraum ausreichen, und falls nicht, kann am Tag der MPU noch eine weitere Analyse für einen kürzeren Zeitraum gemacht werden.

Alternativ kannst du auch den gesamten Zeitraum mit Urinscreenings belegen, hier fragst du am besten in deinem Institut nach einer entsprechenden Vertragslaufzeit.
 

Lexi

Neuer Benutzer
Hey Nancy,

hab lang nicht reingeschaut. Hab leider blondierte Haare aber würde sie theoretisch einfach rauswachsen lassen. War gestern bei einem Verkehrspsychologen und der meinte nach meiner Therapie muss ich noch 9 Monate AN nachweisen. Dann Alkohol und Drogen. Bin nun total enttäuscht und entmutigt. Grad weil ich mich ein Jahr lang durchgekämpft habe und die Therapie nur auf anraten der Suchberaterin gemacht habe. Habe das Gefühl ich fange wieder von vorne an. Geht auch mega ins Geld langsam. Ich heirate nächstes Jahr und würde wenigstens gern ein Glas Sekt zum anstoßen trinken. Alles grade etwas traurig... Sprich nun muss ich gucken was ich tue. Muss ein neuer AN direkt nach einer Therapie erfolgen oder kann man auch Zeit dazwischen haben?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Lexi,
hab lang nicht reingeschaut.
ich auch nicht. Ich beschäftige mich gerade mit den neuen Beurteilungskriterien zur Fahreignung der 4. Auflage (das Buch hat weit über 400 eng beschriebene Seiten), die zum Teil jetzt bereits umgesetzt werden. Die entsprechenden Neuerungen werden ich dann in unseren Infothread stellen.

Bzgl. der Abstinenzzeiträume hat sich da aber auf den ersten Blick nicht sooo viel getan.
War gestern bei einem Verkehrspsychologen und der meinte nach meiner Therapie muss ich noch 9 Monate AN nachweisen.
think.gif

Da muss ich in den neuen Buk einmal nachlesen ob dieser Zeitraum für Drogen verlängert wurde...
Dann Alkohol und Drogen.
Ja, das ist richtig, wobei die AN für Alkohol dann kürzer ausfallen können (ich muss aber mal nachlesen wie lange der Zeitraum nun sein soll).
Muss ein neuer AN direkt nach einer Therapie erfolgen oder kann man auch Zeit dazwischen haben?
Dazu aus den Buk der 3. Auflage:

Lag vor einer suchttherapeutischen Maßnahme bereits ein längerer Zeitraum mit einer nachvollziehbaren Abstinenz, so beträgt die drogenabstinente Zeit nach Abschluss der therapeutischen Maßnahme mindestens noch 6 Monate. Der gesamte Zeitraum des Drogenverzichts (incl. Therapiephase) ist in der Regel nennenswert länger als ein Jahr, keinesfalls jedoch kürzer als 12 Monate.


Ich würde das schon so interpretieren dass die neuen AN an die alten anschließen sollten...
Aber auch hier werde ich nochmal genauer nachlesen. Es ist durch die neuen Buk zur Zeit einiges im Umbruch, und bevor ich dir da falsche Antworten gebe mache ich mich lieber erstmal schlau...
Bin nun total enttäuscht und entmutigt. Grad weil ich mich ein Jahr lang durchgekämpft habe und die Therapie nur auf anraten der Suchberaterin gemacht habe.
Das kann ich gut verstehen - andererseits hat die Suchtberaterin die Therapie vllt. nicht ganz grundlos empfohlen...
Besser du machst jetzt alles erforderliche, bestehst dann deine MPU auf Anhieb und kannst danach das Thema innerlich abschließen - und ich denke du hast die Kraft dafür dass alles zu überstehen.
yes.gif
 

Cappu

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Abstinenzzeiträume

Bei der Beschreibung der für eine günstige Verkehrsverhaltensprognose erforderlichen Abstinenz- bzw. Alkoholverzichtszeiträume wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass suchttherapeutische Einrichtungen vermehrt ambulante Langzeittherapien anbieten, die neben der eigentlichen Entwöhnung auch eine Integration und Stabilisierung des Alkohol- oder Drogenverzichts in den allgemeinen Lebenskontext zum Ziel haben und über einen Zeitraum von deutlich länger als einem halben Jahr andauern. Damit musste die in den „Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung“ geforderte Frist von in der Regel einem Jahr nach Abschluss der Entwöhnungstherapie auf solche Sonderfälle angewendet werden. Es gilt hier der Grundsatz, dass der gesamte Zeitraum des nachvollziehbaren Alkohol- oder Drogenverzichts nennenswert länger als ein Jahr sein soll, und dass davon 12 Monate im Zeitraum seit Beginn der Therapie liegen sollen. Das Ende einer Therapiemaßnahme ist in diesen Fällen nicht mehr von so zentraler Bedeutung, da ja auch eine therapeutische Begleitung bei der Stabilisierung einer Abstinenz im Grunde wünschenswert ist und dieser Aspekt daher im Vordergrund steht. In vergleichbarer Weise kann künftig auch berücksichtigt werden, dass jemand bereits nachvollziehbar abstinent eine Therapie aufgenommen hat. Liegt auch hier insgesamt ein nennenswert länger als ein Jahr andauernder Abstinenzzeitraum vor, genügen nach Abschluss der Therapie noch 6 Monate des nachgewiesenen Alkohol- oder Drogenverzichts. Sofern keine Abhängigkeit vorliegt, kann im Einzelfall unter Berücksichtigung vom Zeitverlauf und von der Zielrichtung der Therapie auch ein kürzerer Zeitraum nach deren Abschluss ausreichen.

Auf diesen Absatz hin möchte ich Euch eine Frage stellen. Sagt der letzte Satz aus das keine Abhängigkeitsdiagnose gestellt wurde?
 

Hans24

Stamm-User
Blutwerte: 89ng/ml Kokain bzw, 1092 ng/ml Benzoylecgonin
Ich bin zwar kein Experte für Drogen ,auch kein Wissen,was diese Werte aussagen.
Aber 6 Jahre Konsum,und die Tatsache,das eine TH gemacht wird,lassen doch darauf schliessen,das eine Abhängigkeit vorliegt.
Diese muss ja genemigt werden,mit einer Begründung.
Abhängig ist man ein Leben lang,man kann diese nur stoppen.
Da die Tagesth angerechnet wird würde ich auch sagen,6 Monate lückenlos nach Th Abschluss AB nachweise.
 
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