MPU Vorbereitung - BAK 1,57

Jonas33

Benutzer
Guten Tag zusammen. Freue mich über regen Austausch. Mich plagen immer wieder neue Fragen, ich hoffe hier auf mögliche Antworten zu treffen.
Den Fragenbogen zur Alkohol MPU fülle ich parallel aus und reiche ich zeitnah nach.

Kurz und knapp die aktuellen Fragen, die im Kopf rumschwirren.

1.Beratungsstunde beim TÜV SÜD VP? Ja/nein? Fühlt sich komisch an, wenn die MPU vom quasi gleichen Unternehmen durchgeführt wird.
A) Werden sie mir sicherlich eine Vorbereitung verkaufen wollen
B) Wie gesagt... TÜV Beratung und TÜV MPU, da bin ich hin und her gerissen ob ich das gut oder schlecht finden soll
C) Die eine Stunde kostet schon 179€

2. Abstinenznachweis ja/nein - wie lange? Einfach bei hier ansässigen Unternehmen 3 Monate nach Abstinenzstart anfragen? Altternativen sinnvoll? Kontrolliertes Trinken/Leberwerte?



FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 185
Gewicht: 68
Alter: 33

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 28.07.2019
BAK: 1,57 (extrem geringer Rückrechnungswert 1,65% / extrem hoher Rückrechnungswert 1,94%)
Trinkbeginn: 20:00
Trinkende: 04:00
Uhrzeit der Blutabnahme: 05:30

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 9 Monate (03.06.2020)

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Nein
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland: Hessen

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit: 09.03.2020

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie:
Keine Ahnung:
An Informationsabend MPU Stelle Tüv Hessen und Informationsveranstaltung TÜV Süd teilgenommen

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?: nein
Schon eine MPU gehabt?: nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:

24.04.2019
Geschwindigkeitsüberschreitung
Zulässig 100km/h
Festgestellte Geschwindigkeit 123km/h (nach Toleranzabzug)
1 Punkt
70€ Geldbuße

31.08.2013
Führen eines KFZ mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,46mg/l
1 Monat Fahrverbot
500€ Geldbuße
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Nanu, noch keine Antwort?
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Hallo Jonas33,

willkommen im Forum :smiley138:

Zu deinen Fragen:
1.Beratungsstunde beim TÜV SÜD VP? Ja/nein? Fühlt sich komisch an, wenn die MPU vom quasi gleichen Unternehmen durchgeführt wird.
Hat Vor- und Nachteile: Vorteil: meist wird sich an die Empfehlungen gehalten die im Vorfeld gemacht wurden. Heißt: wenn der Berater sagt dass die Vorbereitung ausreicht, wird der Gutachter das bei der MPU wohl auch so sehen.
Nachteil ist sehr wahrscheinlich:
A) Werden sie mir sicherlich eine Vorbereitung verkaufen wollen
Hierzu:
2. Abstinenznachweis ja/nein - wie lange? Einfach bei hier ansässigen Unternehmen 3 Monate nach Abstinenzstart anfragen? Altternativen sinnvoll? Kontrolliertes Trinken/Leberwerte?
Kommt ganz auf die Vorgeschichte und die Tiefe der Problematik an.
Die kannst du uns im FB darlegen, oder aber einfach mal deine Geschichte erzählen...
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Hallo Jonas,
rückrechnen musst du nix. Solange die TF und BAK innerhalb von 2 Std. wird genau dieser Wert angesetzt. Sonst hätten sie innerhalb von x Minuten eine 2. Probe genommen. Zur MPU musst trotzdem, da du ja 2013 schonmal mit knapp 1 Promille unterwegs warst. Mich wundert es, dass die damals keine BAK gemacht haben (du gibst AAK an) und es ist hart an 1,1 dran.
 

RodionRomanovich

Erfahrener Benutzer
Wann ist die OWI aus 2013 denn rechtskräftig geworden? Mit etwas Glück sind die 5 Jahre Tilgungsfrist nämlich schon abgelaufen. Dann wäre @Jonas33 nämlich rechtlich gesehen Ersttäter mit unter 1,6 %o...
 

Jonas33

Benutzer
Nanu, noch keine Antwort?
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Hallo Jonas33,

willkommen im Forum :smiley138:

Zu deinen Fragen:

Hat Vor- und Nachteile: Vorteil: meist wird sich an die Empfehlungen gehalten die im Vorfeld gemacht wurden. Heißt: wenn der Berater sagt dass die Vorbereitung ausreicht, wird der Gutachter das bei der MPU wohl auch so sehen.
Nachteil ist sehr wahrscheinlich:

Hierzu:

Kommt ganz auf die Vorgeschichte und die Tiefe der Problematik an.
Die kannst du uns im FB darlegen, oder aber einfach mal deine Geschichte erzählen...

Danke für die nette Begrüßung.
Der FB ist in Arbeit und wird zeitnah nachgereicht ;)

Hallo Jonas,
rückrechnen musst du nix. Solange die TF und BAK innerhalb von 2 Std. wird genau dieser Wert angesetzt. Sonst hätten sie innerhalb von x Minuten eine 2. Probe genommen. Zur MPU musst trotzdem, da du ja 2013 schonmal mit knapp 1 Promille unterwegs warst. Mich wundert es, dass die damals keine BAK gemacht haben (du gibst AAK an) und es ist hart an 1,1 dran.

Ich habe nicht rückgerechnet, ich habe diese Zahlen meinen Unterlagen entnommen. Also das ist so explizit in meinen Unterlagen aufgeführt.
Wegen des Vorfalls 2013, ich erinnere mich nicht mehr explizit. Meine mich aber zu erinnern, dass mir auf der Wache dann Blut entnommen wurde? In allen Unterlagen die ich habe ist allerdings immer nur AAK angegeben.

Wann ist die OWI aus 2013 denn rechtskräftig geworden? Mit etwas Glück sind die 5 Jahre Tilgungsfrist nämlich schon abgelaufen. Dann wäre @Jonas33 nämlich rechtlich gesehen Ersttäter mit unter 1,6 %o...

Laut KBA
Datum der Entscheidung: 22.10.2013
Datum der Rechtskraft: 12.11.2013
Ebenfalls aufgeführt in den Unterlagen des KBA - Tilgungs-Datum: 12.11.2015

In meiner letzten Auskunft aus dem Fahreignungsregister, welches ich 10/19 bekommen habe, ist die OWI auch nicht mehr aufgeführt.
Sehr wohl wird es aber in der Führerscheinakte vermerkt sein? Oder irre ich?
 

RodionRomanovich

Erfahrener Benutzer
Hallo @Jonas33 ,
es sollte natürlich 2 (zwei) Jahre heißen. :)
Mit der Tilgung ist die OWI nicht mehr verwertbar, selbst wenn sie noch irgendwo in den Akten zu finden ist.
Bezüglich der Rückrechnung: Hast du bei der Polizei irgendwelche Angaben bzgl. Trinkende gemacht, die länger zurückliegen? Eine solche Schutzbehauptung könnte dir nämlich jetzt das Genick brechen. Erinnerst du dich an alles, was du gesagt hast?
Sollte es zur Rückrechnung und damit MPU kommen, halte ich (ohne genau Kenntnis deiner Trinkhistorie - Fragebogen) eine kostenneutrale KT-Strategie für nicht ausgeschlossen (da ja kein WHT!).
Solltes du dieses Mal mit einem blauen Auge davon kommen, kann ich dir jedoch nur empfehlen, dich trotzdem mit der Alk-Thematik außeinanderzusetzen.
Mit der jetzigen 1,57 %o Straftat ist bei deiner nächsten Alk-Auffälligkeit nämlich die MPU ganz sicher gebucht, und du wirst 12 Monate nachgewiesene Abstinenz benötigen.
 

Jonas33

Benutzer
Bezüglich der Rückrechnung: Hast du bei der Polizei irgendwelche Angaben bzgl. Trinkende gemacht, die länger zurückliegen? Eine solche Schutzbehauptung könnte dir nämlich jetzt das Genick brechen. Erinnerst du dich an alles, was du gesagt hast?
Sollte es zur Rückrechnung und damit MPU kommen, halte ich (ohne genau Kenntnis deiner Trinkhistorie - Fragebogen) eine kostenneutrale KT-Strategie für nicht ausgeschlossen (da ja kein WHT!).
Solltes du dieses Mal mit einem blauen Auge davon kommen, kann ich dir jedoch nur empfehlen, dich trotzdem mit der Alk-Thematik außeinanderzusetzen.
Mit der jetzigen 1,57 %o Straftat ist bei deiner nächsten Alk-Auffälligkeit nämlich die MPU ganz sicher gebucht, und du wirst 12 Monate nachgewiesene Abstinenz benötigen.

Da muss ich passen, was genau bei der Kontrolle meinerseits gesagt wurde, kann ich im Detail nicht mehr sagen. Ein offiziellen Verhör hat es im übrigen nicht gegeben.
Nun stellen sich mir ja noch mehr Fragen. Wäre es möglich, dass in meinem Falle nun gar keine MPU notwendig ist?

Solltes du dieses Mal mit einem blauen Auge davon kommen, kann ich dir jedoch nur empfehlen, dich trotzdem mit der Alk-Thematik außeinanderzusetzen.
Mit der jetzigen 1,57 %o Straftat ist bei deiner nächsten Alk-Auffälligkeit nämlich die MPU ganz sicher gebucht, und du wirst 12 Monate nachgewiesene Abstinenz benötigen.

Da hast du meine totale Zustimmung. Es ist tatsächlich aus dem Ruder gelaufen und es hat sich heimlich eine Normalität zum Bier trinken eingeschlichen. Ein zweites mal passiert mir sowas ganz bestimmt nicht. Trenne Alkohol und Fahren unabhängig von MPU oder nicht MPU künftig komplett und schränke den Konsum auch weitestgehend ein. Die bisher dreimonatige Abstinenz stört mich gar nicht, sehe da also auch keine großen Probleme auf mich zukommen.


Habe nun mal etwas im Forum gesucht und z.B. diesen Thread gefunden.
https://www.mpu-vorbereitung-online...forderung-zur-mpu-bak-1-51-‰.2065/#post-36563

Habe ich denn was zu verlieren, wenn ich einfach den Antrag stelle?
 
Zuletzt bearbeitet:

RodionRomanovich

Erfahrener Benutzer
Habe ich denn was zu verlieren, wenn ich einfach den Antrag stelle?
Bis auf die Gebühren eigentlich nichts.
Vielmehr erlangst du Gewissheit über den Sachstand.
Sollte eine MPU gefordert werden und es dir nicht möglich sein ein positives Gutachten rechtzeitig beizubringen, kannst du ja immer noch den Antrag zurückziehen.
Und halt uns bitte auf dem Laufenden. Ich denke, dass deine Geschichte auch für andere Hilfesuchende interessant sein könnte.
 

Jonas33

Benutzer
Ja, natürlich werde ich hier den Stand aktuell halten. ;)
Nun hab ich natürlich schon etliche Zeit "verschenkt", da ich bisher von der einjährigen Abstinenz ausgegangen bin.
Muss mich dann jetzt mal schnellstmöglich um Erste Hilfe Kurs / Sehtest und Führungszeugnis kümmern.
Ich hoffe dass sich das Coronabedingt nicht zu sehr in die länge zieht.
 

Jonas33

Benutzer
Kurzfristig für kommenden Mittwoch einen Erste Hilfe Kurs buchen können. War noch ein Platz, glück gehabt.
Nun rätsel ich wegen des Führungszeugnisses.
Laut https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrungszeugnis-fuehrerschein/ braucht man keines.

Neubeantragung nach Führerscheinentzug: Wird ein Führungszeugnis verlangt?
Brauchen Sie in diesem Zusammenhang ein Führungszeugnis, um einen Führerschein nach dessen Entziehung neu zu beantragen? Das kommt darauf an, welche Führerscheinklassen neu erteilt werden sollen. Handelt es sich beispielsweise um den Pkw-Führerschein der Klasse B, müssen Sie kein Führungszeugnis nach dem Führerscheinentzug vorlegen.

Auf meinem Merkblatt zur Neuerteilung des FS ist es irgendwie uneindeutig.

Im ersten Absatz heißt es man solle das Zeugnis gleich beantragen wenn man bei der Stadtverwaltung ist.

Danach aufgeführt die einzureichenden Unterlagen 1-5.
Dort ist nicht mehr die Rede von einem Zeugnis.
 

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Jonas33

Benutzer
Nun stellt sich mir weiterhin die Frage nach der Notwendigkeit des Erste Hilfe Kurses.
Eigentlich steht es im Merkblatt ganz klar.
Das Internet sagt allerdings gegenteiliges. Es wird unterschieden zwischen "Unterweisung in lebensrettende Sofortmaßnahmen 9x45min" und Ausbildung in Erster Hilfe.

Nun habe ich noch eine Bescheinigung von 2006 die mir ein "Erste-Hilfe-Kursus" (8 Doppelstunden) bescheinigt...?! Ob das nun evtl doch reicht?
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
8 Doppelstunden? Also über zwei Tage (2*8*45 Minuten)? Falls das also ein "großer" erste Hilfe Kurs war: Ja, der würde ausreichen.

Die FSST kann hier aber durchaus was anderes fordern, wird schwierig dagegen vorzugehen ;) Ruf doch einfach mal an und frag nach? Genau das gleiche mit dem FZ. Ich musste es vorlegen, die FSST hat es sich aber selber geholt, ich musste da nix tun. Am ehesten kann dir das die FSST beantworten.
 

Jonas33

Benutzer
8 Doppelstunden? Also über zwei Tage (2*8*45 Minuten)? Falls das also ein "großer" erste Hilfe Kurs war: Ja, der würde ausreichen.

Die FSST kann hier aber durchaus was anderes fordern, wird schwierig dagegen vorzugehen ;) Ruf doch einfach mal an und frag nach? Genau das gleiche mit dem FZ. Ich musste es vorlegen, die FSST hat es sich aber selber geholt, ich musste da nix tun. Am ehesten kann dir das die FSST beantworten.

Das war damals im Rahmen des Zivildienstes.
Aber ja, ich ruf da gleich mal an ;)
 

Jonas33

Benutzer
Also, meine alte Erste Hilfe Bescheinigung reicht.
FZ brauch ich aber. Das erledige ich morgen. Genauso wie Sehtest.
 

Jonas33

Benutzer
Ja, im Falle der Erste Hilfe hab ich mich zu sehr reingehängt. ;)
Gestern kurzfristig einen freien Platz für einen Kurs morgen ergattert.
Stornierung nicht mehr möglich, bzw Kosten muss ich in jedem Falle tragen.

Naja sollte der Fall eintreffen, und ich keine MPU brauchen, dann habe ich jetzt schon genug Zeit verschenkt ;)
Denn den Antrag hätte ich ja dann schon längst einreichen können. Ich versuche aber mein Kopf weiterhin erstmal auf MPU zu polen, sonst ist die Enttäuschung zu groß.
 

Jonas33

Benutzer
So, Sehtest und Antragsbeglaubigung incl. Führungszeugnis beim Einwohnermeldeamt erledigt.
Freitag gehts zur Führerscheinstelle. Ich bin jetzt schon aufgeregt, bin gespannt was sie sagen. Drückt mir die Daumen.
 
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