Anonym2025
Benutzer
Hallo liebe MPU-Community,
erst der Fragebogen, dann der Sachverhalt:
Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 30
Was ist passiert?
Drogensorte: Amphetamin
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): 1 Mal nicht wissentlich oral
Datum der Auffälligkeit: 15.09.2022
Drogenbefund
Blutwerte: 150 ng/ml
Schnelltest: +
Beim Kauf erwischt: nein
Nur daneben gestanden: nein
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: ja
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: nein
Verurteilt: ja
Strafe abgebüßt: ja
Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht: nein
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: ja
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Kann Herr XXX trotz der Hinweise auf einen Betäubungsmittelmissbrauch, sowie der bekannten Verkehrsteilnahme unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln (Amphetamin) ein Kraftfahrzeug der Tauglichkeitsgruppe 1 (A1, A2, A, B, AM, L) sicher führen?
Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er zukünftig ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln (Stoffklassen gemäß Anlage zu §24a StVG) führen wird?
Ist daneben zu erwarten, dass Herr XXX auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen mit beträchtlicher Erhöhung der Verkehrsgefahr verstoßen wird?
Bundesland: Brandenburg
Konsum
Ich konsumiere noch: nein
letzter Konsum: 15.09.2022
Abstinenznachweis
Haaranalyse: nein
Urinscreen: ja, letzte Kontrolle für 12 Monate noch ausstehend
Keinen Plan: nein
Aufarbeitung
Drogenberatung: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: nein
MPU
Datum: noch unbekannt
Welche Stelle (MPI): DEKRA e. V. Dresden
Schon bezahlt?: nein
Schon gehabt?: nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: noch nicht ausgestellt
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: noch nicht ausgestellt
Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: nein
Ich war im September 2022 auf dem Weg vom Nachtdienst nach Hause. Auf dem Weg hatte ich einen Unfall mit einem anderen PKW. Als die Polizei und der Rettungsdienst eintrafen, wurde ich gefragt, ob ich etwas getrunken oder eingenommen habe, was ich verneinte. Als der Drogenschnelltest jedoch positiv auf Amphetamine anschlug und im Verlauf die danach erfolgte Blutentnahme 150 ng/ml Amphetamin ergab, wurde mir ganz anders zumute. Ich habe den Beamten vor Ort gesagt, dass ich nichts eingenommen habe (was der Wahrheit entspricht) und ich mir nur vorstellen kann, dass dies auf der Arbeit passiert sein muss. Kurz dazu: ich arbeite in einem geschlossenen Setting mit psychisch kranken und z.T. auch drogenabhängigen Jugendlichen, in welchem es durchaus vorkommt, dass Substanzen hineingeschmuggelt und teilweise sogar von Angehörigen in Lebensmitteln getarnt abgegeben werden. Im weiteren Verfahren hat das Gericht dies als Schutzbehauptung gesehen und für nicht wahrscheinlich befunden, da das Gericht der Meinung ist, dass in einem solchen Bereich sicherlich der Verzehr von nicht eigenen Speisen und Getränken für Mitarbeiter untersagt ist, wenn nicht auszuschließen ist, dass dort eventuell Substanzen enthalten sein können. Dass das offiziell untersagt ist, ist richtig, es gibt jedoch viele Kollegen und Kolleginnen, die wie ich manchmal etwas essen oder trinken, was nicht nur im Personalbereich gestanden hat. Nichtsdestotrotz ist diese Ausführung als Schutzbehauptung vom Gericht gesehen worden. Meine Anwältin legte gegen das Urteil aus dem Dezember 2023 Rechtsbeschwerde ein, welche jedoch per Beschluss unbegründet verworfen wurde, sodass ich seit August 2024 zu 550€, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot verurteilt wurde. Durch die Sicherstellung meines Führerscheins am Unfalltag war der Monat Fahrverbot jedoch schon abgegolten, sodass ich aktuell noch im Besitz meiner Fahrerlaubnis bin.
Ich habe mich nach dem ersten Urteil bereits vorsorglich zum Abstinenzkontrollprogramm für 12 Monate angemeldet und werde dieses Anfang Februar komplett haben. Selbstverständlich sind alle Kontrollen negativ getestet.
Im November 2024 erhielt ich dann Post von der Fahrerlaubnisbehörde, dass diese beabsichtigen, mir meinen Führerschein zu entziehen. In meiner Stellungnahme habe ich noch einmal wiederholt, nichts willentlich oder wissentlich konsumiert zu haben und darum gebeten, meine Fahreignung in einer MPU beweisen zu dürfen, bevor sie mir den Führerschein entziehen. Daraufhin erhielt ich die Antwort, dass meine Behauptung schon vom Gericht als Schutzbehauptung angesehen wurde, angesichts der Abstinenznachweise jedoch nicht direkt von einer Fahruneigung ausgegangen werden kann und daher bis Mitte März ein MPU-Gutachten vorzulegen ist, welches die folgenden Fragen beantwortet:
Kann Herr XXX trotz der Hinweise auf einen Betäubungsmittelmissbrauch, sowie der bekannten Verkehrsteilnahme unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln (Amphetamin) ein Kraftfahrzeug der Tauglichkeitsgruppe 1 (A1, A2, A, B, AM, L) sicher führen?
Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er zukünftig ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln (Stoffklassen gemäß Anlage zu §24a StVG) führen wird?
Ist daneben zu erwarten, dass Herr XXX auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen mit beträchtlicher Erhöhung der Verkehrsgefahr verstoßen wird?
Im Mai 23 wurde ich mit 71 km/h innerorts geblitzt (115€ + 1 Punkt). Ich habe vor dem Ortsausgang schon beschleunigt, hier stand jedoch ein mobiler Blitzer.
Im November 23 fuhr ich mit meinem PKW auf Sommerreifen zur Arbeit, die Straßenverhältnisse waren trocken, kein Niederschlag und Plusgrade. Während der Fahr zog ein Schneesturm auf, welcher in einem auf meinem Arbeitsweg befindlichen Waldstück für das Glatteis sorgte, bei dem ich beim Bremsen in den Gegenverkehr rutschte, da mein PKW die Bodenhaftung verlor. (145€ + 1 Punkt)
Ich habe mich von 2 unabhängigen Verkehrspsychologen dazu beraten lassen, beide rieten mir dazu, eine Geschichte über einen relativ kurzen Konsumzeitraum zu erfinden, da ich ansonsten ihrer Meinung nach keine Chance habe, die MPU erfolgreich zu bestehen. Ich habe seit meiner Jugend (regelmäßig THC) keine Drogen mehr konsumiert, bin also auch nie irgendwo oder irgendwie mit Drogen auffällig geworden oder sonstiges. Seit meine Frau und ich in Kinderwunschbehadlung waren, habe ich auch jeglichen Tabak- und Alkoholkonsum eingestellt (habe davor ca. 10 Jahre geraucht und gelegentlich, aber nicht exzessiv Alkohol getrunken).
Wie seht ihr das Ganze? Für jede Hilfe und jeden Hinweis bin ich dankbar.
erst der Fragebogen, dann der Sachverhalt:
Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 30
Was ist passiert?
Drogensorte: Amphetamin
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): 1 Mal nicht wissentlich oral
Datum der Auffälligkeit: 15.09.2022
Drogenbefund
Blutwerte: 150 ng/ml
Schnelltest: +
Beim Kauf erwischt: nein
Nur daneben gestanden: nein
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: ja
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: nein
Verurteilt: ja
Strafe abgebüßt: ja
Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht: nein
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: ja
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Kann Herr XXX trotz der Hinweise auf einen Betäubungsmittelmissbrauch, sowie der bekannten Verkehrsteilnahme unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln (Amphetamin) ein Kraftfahrzeug der Tauglichkeitsgruppe 1 (A1, A2, A, B, AM, L) sicher führen?
Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er zukünftig ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln (Stoffklassen gemäß Anlage zu §24a StVG) führen wird?
Ist daneben zu erwarten, dass Herr XXX auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen mit beträchtlicher Erhöhung der Verkehrsgefahr verstoßen wird?
Bundesland: Brandenburg
Konsum
Ich konsumiere noch: nein
letzter Konsum: 15.09.2022
Abstinenznachweis
Haaranalyse: nein
Urinscreen: ja, letzte Kontrolle für 12 Monate noch ausstehend
Keinen Plan: nein
Aufarbeitung
Drogenberatung: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: nein
MPU
Datum: noch unbekannt
Welche Stelle (MPI): DEKRA e. V. Dresden
Schon bezahlt?: nein
Schon gehabt?: nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: noch nicht ausgestellt
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: noch nicht ausgestellt
Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: nein
Ich war im September 2022 auf dem Weg vom Nachtdienst nach Hause. Auf dem Weg hatte ich einen Unfall mit einem anderen PKW. Als die Polizei und der Rettungsdienst eintrafen, wurde ich gefragt, ob ich etwas getrunken oder eingenommen habe, was ich verneinte. Als der Drogenschnelltest jedoch positiv auf Amphetamine anschlug und im Verlauf die danach erfolgte Blutentnahme 150 ng/ml Amphetamin ergab, wurde mir ganz anders zumute. Ich habe den Beamten vor Ort gesagt, dass ich nichts eingenommen habe (was der Wahrheit entspricht) und ich mir nur vorstellen kann, dass dies auf der Arbeit passiert sein muss. Kurz dazu: ich arbeite in einem geschlossenen Setting mit psychisch kranken und z.T. auch drogenabhängigen Jugendlichen, in welchem es durchaus vorkommt, dass Substanzen hineingeschmuggelt und teilweise sogar von Angehörigen in Lebensmitteln getarnt abgegeben werden. Im weiteren Verfahren hat das Gericht dies als Schutzbehauptung gesehen und für nicht wahrscheinlich befunden, da das Gericht der Meinung ist, dass in einem solchen Bereich sicherlich der Verzehr von nicht eigenen Speisen und Getränken für Mitarbeiter untersagt ist, wenn nicht auszuschließen ist, dass dort eventuell Substanzen enthalten sein können. Dass das offiziell untersagt ist, ist richtig, es gibt jedoch viele Kollegen und Kolleginnen, die wie ich manchmal etwas essen oder trinken, was nicht nur im Personalbereich gestanden hat. Nichtsdestotrotz ist diese Ausführung als Schutzbehauptung vom Gericht gesehen worden. Meine Anwältin legte gegen das Urteil aus dem Dezember 2023 Rechtsbeschwerde ein, welche jedoch per Beschluss unbegründet verworfen wurde, sodass ich seit August 2024 zu 550€, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot verurteilt wurde. Durch die Sicherstellung meines Führerscheins am Unfalltag war der Monat Fahrverbot jedoch schon abgegolten, sodass ich aktuell noch im Besitz meiner Fahrerlaubnis bin.
Ich habe mich nach dem ersten Urteil bereits vorsorglich zum Abstinenzkontrollprogramm für 12 Monate angemeldet und werde dieses Anfang Februar komplett haben. Selbstverständlich sind alle Kontrollen negativ getestet.
Im November 2024 erhielt ich dann Post von der Fahrerlaubnisbehörde, dass diese beabsichtigen, mir meinen Führerschein zu entziehen. In meiner Stellungnahme habe ich noch einmal wiederholt, nichts willentlich oder wissentlich konsumiert zu haben und darum gebeten, meine Fahreignung in einer MPU beweisen zu dürfen, bevor sie mir den Führerschein entziehen. Daraufhin erhielt ich die Antwort, dass meine Behauptung schon vom Gericht als Schutzbehauptung angesehen wurde, angesichts der Abstinenznachweise jedoch nicht direkt von einer Fahruneigung ausgegangen werden kann und daher bis Mitte März ein MPU-Gutachten vorzulegen ist, welches die folgenden Fragen beantwortet:
Kann Herr XXX trotz der Hinweise auf einen Betäubungsmittelmissbrauch, sowie der bekannten Verkehrsteilnahme unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln (Amphetamin) ein Kraftfahrzeug der Tauglichkeitsgruppe 1 (A1, A2, A, B, AM, L) sicher führen?
Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass er zukünftig ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln (Stoffklassen gemäß Anlage zu §24a StVG) führen wird?
Ist daneben zu erwarten, dass Herr XXX auch zukünftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen mit beträchtlicher Erhöhung der Verkehrsgefahr verstoßen wird?
Im Mai 23 wurde ich mit 71 km/h innerorts geblitzt (115€ + 1 Punkt). Ich habe vor dem Ortsausgang schon beschleunigt, hier stand jedoch ein mobiler Blitzer.
Im November 23 fuhr ich mit meinem PKW auf Sommerreifen zur Arbeit, die Straßenverhältnisse waren trocken, kein Niederschlag und Plusgrade. Während der Fahr zog ein Schneesturm auf, welcher in einem auf meinem Arbeitsweg befindlichen Waldstück für das Glatteis sorgte, bei dem ich beim Bremsen in den Gegenverkehr rutschte, da mein PKW die Bodenhaftung verlor. (145€ + 1 Punkt)
Ich habe mich von 2 unabhängigen Verkehrspsychologen dazu beraten lassen, beide rieten mir dazu, eine Geschichte über einen relativ kurzen Konsumzeitraum zu erfinden, da ich ansonsten ihrer Meinung nach keine Chance habe, die MPU erfolgreich zu bestehen. Ich habe seit meiner Jugend (regelmäßig THC) keine Drogen mehr konsumiert, bin also auch nie irgendwo oder irgendwie mit Drogen auffällig geworden oder sonstiges. Seit meine Frau und ich in Kinderwunschbehadlung waren, habe ich auch jeglichen Tabak- und Alkoholkonsum eingestellt (habe davor ca. 10 Jahre geraucht und gelegentlich, aber nicht exzessiv Alkohol getrunken).
Wie seht ihr das Ganze? Für jede Hilfe und jeden Hinweis bin ich dankbar.