MPU wegen Cannabis Erstvergehen?

Snickers

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Hi ich bin Snickers und 39jahre alt, freut mich euch kennenzulernen.

Ich habe mist gebaut und Eventuell kann mir hier jemand von euch weiter helfen.

Mir wurde 2007 mein Führerschein entzogen aufgrund der nicht teilnahme an einem Aufbauseminar. Trotz der Entziehung der Fahrerlaubnis bin ich weitergefahren und wurde 2x ohne Führerschein auffällig, einmal davon unter BTM(cannabis) Einfluss.

2013 habe ich aufgrund dessen eine MPU mit doppelter Fragestellung erfogreich bestanden (BTM/straftat) und nach absolvieren des Aufbauseminars, mein Führerschein wieder bekommen.

Seit dem keine Auffälligkeiten mehr in keinerlei hinsicht, außer der ein oder andere Strafzettel.

Was ist passiert?
Leider gab es an Silvester zur Mittagszeit ein unvohersehbares Problem und ich habe mich dummerweise dazu entschlossen mein Auto zu benutzen obwohl ich täglich konsumiere und auch eine stunde vorher einen halben Joint geraucht habe. Was ich eigentlich nicht mache weil ich kein Auto fahre nach dem Konsum und ich auch nicht vorhatte Auto an diesem Tag zufahren. Klar war es meine freie Entscheidung, ich weiß das, und ich hab es auch sofort bereut.

So wie das nun mal so ist, bin ich direkt nach 5 Minuten von der Polizei angehalten und kontrolliert worden. Nach dem üblichen Papierkram FS und Ausweis zeigen wurden mir dann direkt die fragen nach Alkohol und Drogen gestellt was ich verneinte und/oder keine Angaben zu gemacht habe, Urintest habe ich auch abgelehnt. Nach der Abfrage meiner Daten kam er zurück und sagte, ich habe ihn angelogen und warf mir das 18jahre alte Jugenddeligt von 2007 vor, worauf ich sagte, das ich das in meinem Kopf schon längst gelöscht habe. Ja damit war dann der Drops gelutscht, Dienstelle, Blutentnahme, ich hatte keine Ausfallerscheinungen.

Meine Vermutung ist ganz klar, ziehmlich hohe Werte.

Was erwartet mich nun? Die MPU ist 11 jahre her und die Entziehung der Fahrerlaubnis 17jahre.

Konsum ist ab sofort eingestellt.

* Muss ich zur MPU?
* Ist mein altes
MPU Gutachten noch in meiner FS Akte?
* Ist das jetzt eine wiederholungstat?
*Was mach ich jetzt am besten um vorzubeugen.
* wie ist das mit den Verjährungsfristen, können sie tatsächlich 18jahre alte sachen gegen dich verwenden?


Ich habe keine Vorstrafen, keine Punkte, in den letzten 11jahren seitdem ich den Führerschein wieder habe.

Vielen dank für eure hilfe, ich weiß wirklich jedes Kommentar zu schätzen.

Gruß
 
Hallo und willkommen im Forum

Zunächst haben einige Forenteilnehmer Schwierigkeiten damit, wenn Betroffene in mehreren Foren ihr Problem schildern. Mir ist das Wurst, du wirst da aber durchmüssen. Nur als Hinweis, falls einige Forenteilnehmer dich etwas rauh behandeln.

Deine Angaben sind leider weder ergiebig noch durchgehend nachvollziehbar.

Zum Beispiel:

Seit dem keine Auffälligkeiten mehr in keinerlei hinsicht, außer der ein oder andere Strafzettel.

Was denn nun? Zumal du deine erste Fahrerlaubnis 2007 offensichtlich wegen Punkten verloren hast.

Mit solchen Widersprüchen machst du dich selbst eher unglaubwürdig.

* Muss ich zur MPU?

Das wird stark auf die Werte ankommen. Bei täglichem Konsum steigt die Wahrscheinlichkeit deutlich an.

* Ist mein altes MPU Gutachten noch in meiner FS Akte?

Bis zu einer möglichen erneuten MPU wahrscheinlich nicht mehr.

* Ist das jetzt eine wiederholungstat?

Rechtlich nein, sachlich ja.

*Was mach ich jetzt am besten um vorzubeugen.

Die Frage verstehe ich nicht. Die Drogen wegzulassen ist dir ja bereits selbst klar.

* wie ist das mit den Verjährungsfristen, können sie tatsächlich 18jahre alte sachen gegen dich verwenden?

Wegen deiner Fahrt laufen zwei Verfahren.

Einmal ein rechtliches, bei dem es um die Bestrafung geht. Dabei spielt die Tat von 2007 keine Rolle mehr.

Dann ein verwaltungsrechtliches Verfahren um zu entscheiden, ob und wann du wieder fahrgeeignet bist. Da kommt es darauf an, ob du die Tat von 2007 selbst einführst. Wenn du die also zum Beispiel bei der Befragung Silvester selbst genannt hast darf die natürlich verwendet werden, auch wenn die Akten bei der Führerscheinstelle dann bereits vernichtet sind. Dann darf der Gutachter dich aber nach Einzelheiten fragen.
 
Aus meiner Sicht gilt Snickers "führerscheinrechtlich" als Ersttäter da die erste TF nicht mehr verwertet werden kann.
Somit wäre momentan, da wahrscheinlich der aktive Wert bei über 3,5 ng liegen wird, mit einem Bußgeld, Fahrverbot und Punkten zu rechnen, eine erneute MPU sehe ich aber erstmal nicht.
 
Aus meiner Sicht gilt Snickers "führerscheinrechtlich" als Ersttäter da die erste TF nicht mehr verwertet werden kann.
Somit wäre momentan, da wahrscheinlich der aktive Wert bei über 3,5 ng liegen wird, mit einem Bußgeld, Fahrverbot und Punkten zu rechnen, eine erneute MPU sehe ich aber erstmal nicht.
Den muss ich vorsichtig widersprechen. Er konsumiert täglich, der Aktiv Wert wird wie du schreibst sowieso über 3,5ng sein. Sein Cooch Wert wird allerdings dadurch das er täglich konsumiert jenseits von gut und böse sein. Das alleine reicht schon um zu unterstellen das er den Konsum und das Fahren nicht trennen kann. Zwar verhalten sich die Verkehrsämter derzeit etwas zurück haltender, das ist aber A. nicht auf jeden Ort übertragbar und B. Ohne die Werte zu kennen, ist es schwierig das zu pauschalisieren und zu sagen das keine MPU kommen wird.

Ich wünsche ihm das keine kommt, keine Frage. Halte aber etwas Pessimismus für angebrachter als zu pauschalisieren. :)

Edit: Ich denke mit dem bekannt werden der Werte, werden wir auch eher auf diese Fragestellung antworten können.
 
Hallo Nickname_yo,

grds. stimme ich dir zu, bzw. hätte ich vor einigen Monaten noch eine andere Antwort an Snickers gegeben. Seit der Gesetzesänderung des § 13aFeV hat sich derzeit allerdings herauskristallisiert, dass der THC-COOH-Wert gar keine Rolle mehr spielt (was natürlich nicht so bleiben muss), von daher haben viele Konsumenten die tw astronomische Abbauwerte hatten den FS nach einer TF mit 3,5 ng oder mehr ohne MPU behalten dürfen, sofern es sich um eine Ersttat handelte.

Pauschalisiert habe ich aus meiner Sicht nicht, da ich ja schrieb:
eine erneute MPU sehe ich aber erstmal nicht.
Aber warten wir ab, vllt. meldet sich Snickers ja wieder und berichtet wie es in seinem Fall weitergegangen ist...
 
Hallo und willkommen im Forum

Zunächst haben einige Forenteilnehmer Schwierigkeiten damit, wenn Betroffene in mehreren Foren ihr Problem schildern. Mir ist das Wurst, du wirst da aber durchmüssen. Nur als Hinweis, falls einige Forenteilnehmer dich etwas rauh behandeln.
Ok gut, das kann ich verstehen. Ich bin ein bisschen verzweifelt gewesen und wollte nur klarheit was jetzt passiert, ich wusste doch auch vorher nicht, wo und ob man mir überhaubt helfen kann bzw möchte. Jetzt bin ich hier und bleibe auch hier, wenn das ok für euch ist. Ich respektiere und schätze eure arbeit sehr.
:Was denn nun? Zumal du deine erste Fahrerlaubnis 2007 offensichtlich wegen Punkten verloren has

Mit solchen Widersprüchen machst du dich selbst eher unglaubwürdig.
Meine erste Fahrerlaubnis wurde mir wegen einer nicht teilnahme an einem Aufbauseminar entzogen(rote ampel in der probezeit) anschließend bin ich ohne Führerschein weitergefahren und 2x erwischt worden einmal davon unter btm(cannabis) was zur mpu bei der wiederbeantragung geführt hat, die ich dann erfolgreich vor 11jahren bestanden habe.

Da kommt es darauf an, ob du die Tat von 2007 selbst einführst. Wenn du die also zum Beispiel bei der Befragung Silvester selbst genannt hast darf die natürlich verwendet werden,
Nein von mir wurde das weder erwähnt noch kommentiert, wusste es aber weil er sagte vor 18jahren war da was.
Um hier einmal eine vernünftige Übersicht zu bekommen, fülle bitte den entsprechenden Profil-FB aus.
Da bin ich dran und reiche das nach.
Aber warten wir ab, vllt. meldet sich Snickers ja wieder und berichtet wie es in seinem Fall weitergegangen ist...

Klar meld ich mich mit den Werten wieder, sobald ich sie habe. Vielen Dank für eure hilfe.
 
Mir fällt gerade ein bzg. Der Akte bei der Führerscheinstelle, das bei meiner ersten MPU bei der Einsicht "Alles" noch drin stand das getilkte war lediglich mit einem großen Kreuz makiert, es war aber alles noch lesbar.

Ist das zulässig oder muss das vernichtet werden, weil die Akte ja später so wie sie ist, zum Gutachter geht. Klar darf er das nicht verwenden aber er könnte sich Vorurteile bilden.

Sollte ich die entgütige vernichtung jetzt noch schnell beantragen bevor das von der Polizei zur Führerscheinstelle geht. Oder soll ich mich besser darauf verlassen das die sich an die Regeln halten um keine Aufmerksamkeit zu erregen.
 
Grundsätzlich kannst du schon davon ausgehen das man sich „an die Regeln“ halten wird. Andernfalls wäre das komplette Verfahren nichtig, was ja nicht deren Ziel ist.
Wenn sie also Verfahrensfehler machen, umso besser. Also, warum schlafende Hunde wecken.
Was du aber machen kannst ist; dir mal deine Akte anschauen. Musst du vor der eventuellen MPU eh machen. Wenn es dich aber jetzt schon verrückt macht, frag nach ob das klar geht. Bei uns z.B bzw. mir war die Akteneinsicht kostenlos. Hab dort angerufen und konnte am nächsten Tag einen Blick reinwerfen. Je nach Kommune kann das aber auch einen kleinen Obulus kosten. :)
 
Mir fällt gerade ein bzg. Der Akte bei der Führerscheinstelle, das bei meiner ersten MPU bei der Einsicht "Alles" noch drin stand das getilkte war lediglich mit einem großen Kreuz makiert, es war aber alles noch lesbar.

Ist das zulässig oder muss das vernichtet werden, weil die Akte ja später so wie sie ist, zum Gutachter geht. Klar darf er das nicht verwenden aber er könnte sich Vorurteile bilden.

Sollte ich die entgütige vernichtung jetzt noch schnell beantragen bevor das von der Polizei zur Führerscheinstelle geht. Oder soll ich mich besser darauf verlassen das die sich an die Regeln halten um keine Aufmerksamkeit zu erregen.

Du könntest Dir einen FAER-Auszug Online aus dem Internet holen, sofern Du einen aktuellen Personalausweis mit Online-Funktion hast. Das funktioniert innerhalb von ein paar Minuten und ist kostenlos. Ich habe das auch schon öfter gemacht und es funktioniert ohne Probleme.

Dort sind all Deine Führerscheinrechtlichen Themen ( Punkte, Ordnungswidrigkeiten, Straftaten, usw. ) vermerkt und mit einem entsprechendem Tilgungsdatum gekennzeichnet.

Sollte das Tilgungsdatum bereits erreicht gewesen sein bevor Du das letzte Mal auffällig gewesen bist, musst Du als Ersttäter gewertet werden.

Falls nicht, würde sich das Tilgungsdatum um weitere 10 Jahre nach hinten verschieben.

So war es bei mir leider auch.
 
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