MPU wegen Cannabis Handel ?

MciFty

Neuer Benutzer
Hallo liebe Community,

ich hätte eine sehr wichtige Frage an euch, weil es für mich sehr schwer ist mit dieser Ungewissheit zu leben ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Zu meiner Person.
18 Jahre alt
Führerschein seit 17
Konsum nur am Wochenende
Konsum seit der Durchsuchung eingestellt
Tat im Alter von 17

Was ist passiert ?

Es wurde eine Aussage bei der Polizei von 2 Personen getätigt, ich hätte ihnen Marihuana in einem Zeitraum von ca. 2 Monaten gewinnbringend verkauft (Okt. 2016 - Dez. 2016).
Aufgrund dieser Aussagen wurde bei mir Anfang März dieses Jahres eine Hausdurchsuchung durchgeführt bei der man folgendes fand:

4 gr. Marihuana
Vaporizer
Waage
Grinder
Feuerzeuge und Rauchutensilien

Das alles ging Ende September 2017 vor Gericht bei dem ich gestand den Personen in diese Zeitraum Marihuana verkauft zu haben.
Die Frage ob ich selbst konsumiere beantwortete ich natürlich mit nein und ich musste ihr erklären wieso ich dann Rauchutensilien usw daheim hatte.

Ich erklärte ihr das diese für die beiden Personen waren damit sie gleich das "volle Paket" haben und sich um nichts mehr kümmern müssen.
Auch zu dem Vaporizer erklärte ich ihr er sei "Pfand" von meinem Dealer gewesen, da ich ihm nicht sofort vertraut habe und etwas wollte was für ihn einen Wert hat.
Bei dem Grinder sagte ich ihr ich hätte ihn benutzt damit das Cannabis in der Tüte mehr aussieht als es ist.

Sie glaubte mir das alles und verurteilte mich wegen Handel von Cannabis zu einer Geldstrafe von 500€.

Ich musste nie eine Urin- oder Blutprobe machen und wurde auch nie im Verkehr auffällig.

Nun ist meine Frage bekomme ich überhaupt einen Brief von der Führerscheinstelle, wenn die Richterin in ihrem Urteil sagt ich habe nie konsumiert !?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen

Danke
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Nun ist meine Frage bekomme ich überhaupt einen Brief von der Führerscheinstelle, wenn die Richterin in ihrem Urteil sagt ich habe nie konsumiert !?

Der Gesetzgeber hat der Behörde, also der Führerscheinstelle, mit der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) einen Text an die Hand gegeben, der festlegt, wer sich wann einer MPU unterziehen muss. Zwar muss dieser Text – wie jede Gesetzesvorlage – interpretiert werden, was in Form gerichtlicher Beschlüsse geschieht, doch ist, wenn erst einmal Eignungszweifel begründet vorliegen, die Entscheidung der Behörde bindend, d.h. ein Ermessensspielraum besteht dann nicht.
Am Ende reicht der FSST allein ein Verdacht auf Drogenkonsum aus, um gegebenfalls eine MPU anzuordnen. Vorab wird meist ein Fachärztliches Gutachten (FäG) gefordert, ist dass gut ausgefallen, hat sich die MPU erledigt. Daher ist es wichtig, dass du den Konsum eingestellt hast und dies auch so bleibt.
 

MciFty

Neuer Benutzer
Danke für die schnelle Antwort.

Eine Frage hätte ich noch..

Gibt es eine Zeitspanne in der sich die FSST melden muss ?
 
Oben