MPU wegen Drogenbesitz ohne konsumiert zu haben ?

michel

Neuer Benutzer
Hallo zusammen

Ich bin neu hier und sehr froh, euch hier gefunden zu haben...

Ich heiße Michäl und komme aus Niedersachsen

zu meiner Person
Geschlecht: Männlich
Alter: 47

Konsumform : regelmäßig cannabis
Datum der Auffälligkeit: 22.12.2012
Drogenbefund: keiner
Schnelltest: nein
Beim Kauf erwischt: nein
Nur daneben gestanden: nein

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: ja
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: nein
Verurteilt: nein
Strafe abgebüßt: nein

Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben: nein


Was ist passiert :

Ich bin nach der Weihnachtsfeier noch mit Arbeitskollegen in die Disco und dort mit ca. 3 gramm Hasch und 1 gramm Koks von einem Ordner kontrolliert worden, der die Polizei rief, welche meine Personalien aufnahm ohne einen Schnelltst durchzuführen.
Die Drogen wurden sichergestellt, Anzeige kommt.
Koks habe ich bis jetzt nicht genommen ( wollte es über die Feiertage mal probieren ).

Bin ich durch den Besitz der Drogen schon für die MPU fällig ?

Ist der Lappen auf jedenfall wech ?

Habe schon gegoogelt und gelesen, das Koks unter harte Drogen fällt die MPU aber ohne Konsum bei geringen Mengen nicht so ohne weiteres angeordnet werden kann.

Bin Führerscheintechnisch ein unbeschriebenes Blatt ohne einen Punkt in Flensburg oder sonstigen Verstößen.

Habe seitdem nichts mehr konsumiert und werde das auch so beibehalten.

Muß mein Drogenverhalten wohl neu überdenken...

gruss aus der Salzgasse
Michel
 

Pfohli

MPU Profi
Hallo willkommen im Forum,

ich persönlich denke nicht daß falls die FSSt von deiner Sache Wind bekommt du mit einer MPU rechnen mußt(soll aber schon vorgekommen sein).
was passieren könnte ist daß die FSST von dir ein FäG(Fachärztliches Gutachten) verlangt.
Denke mal daß sich unser "Drogenexperte" Max sich zu deiner Sache sicher noch äußern wird der kennt sich damit besser aus.
Da er meist erst abend zu hier aktiv ist habe daher noch ein wenig Geduld,Danke.
Mfg Pfohli
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Bin ich durch den Besitz der Drogen schon für die MPU fällig ?
Nicht zwangsläufig, wie Pfohli bereits erwähnte, hängt es von den Informationen an die FSST ab.

Ist der Lappen auf jedenfall wech ?
Vorerst nicht.

Habe seitdem nichts mehr konsumiert und werde das auch so beibehalten.
Das solltest du auf alle Fälle tun.

Fassen wir das mal zusammen und erklären wie folgt:

Cannabisbesitz ... Es werden in der Regel keine Massnahmen eingeleitet, die den Führerscheinentzug zur Folge haben können. Je nach unterschiedlicher Handhabung der Richtlinien kann die Führerscheinstelle einen glaubwürdigen Nachweis über die Drogenfreiheit (Screening) vom Betroffenen verlangen.

Kokain ... Der Besitz von Kokain ist in Anlage 2 des Betäubungsmittelgesetzes [BtMG] gelistet und somit strafbar. Bist Du im Besitz einer Fahrerlaubnis, kann nach Fahrerlaubnisverordnung [FeV] §14 Abs. 1 ein ärztliches Gutachten angeordnet werden, denn auf Grund des Besitzes besteht nach dieser Verordnung die begründete Annahme, dass Du auch konsumierst. Die FSST darf diesbezüglich von Dir eine Haaranalyse verlangen. Fällt die Haaranalyse positiv aus, musst Du eine MPU absolvieren und bestehen, um Deine Fahrerlaubnis zurückzubekommen. Verweigerst du die Analyse, gilt dies als Zugeständnis des Konsums.

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Wird eine MPU angeordnet, wird angezweifelt, ob das für die Verkehrssicherheit notwendige Trennungsvermögen zwischen Rauschmitteleinnahme und Verkehrsteilnahme gegeben ist. Die Fahrerlaubnis wird dann in der Regel für mindestens ein Jahr vorenthalten. Dieser Zeitraum ist durch das nach der Fahrerlaubnisverordnung einzuhaltene Abstinenzjahr (Kokain) vorgegeben. Die Einhaltung des 12-monatigen Zeitraums des Drogenverzichts hat der Betroffene durch entsprechende Drogenscreenings nachzuweisen. Das nachgewiesene Abstinenzjahr wird von der Verwaltungsrechtsprechung als Voraussetzung für die Wiederherstellung der Fahreignung angesehen.

Fakt ist, sollte ein FäG angeordnet werden, kann ein Haarscreening nur so viel nachweisen wie auch deine Haare lang sind ... 1cm = 1 Monat.
Momentan kannst du nur abwarten, auf alle Fälle den kompletten Konsum einstellen
 

michel

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

Habe eine netten Brief von der FSSt bekommen die durch Benachrichtigung des Polizeikommissariats zur Abgabe eines fäG durch Haaranalyse auffordert.
Geprüft werden soll, ob durch die Einnahme von Betäubungsmittel oder anderer psychoaktiv wirkenden Stoffe meine Fahreignung in Frage stellt .
Aktülle Haarlänge modische 10 mm.
Könnte mir beim fäG bei Nachweis von geringen Mengen cooh ein Kontrollverlust unterstellt werden ?
Konsum von Amph ist nicht nachweisbar sondern nur der Besitz.
Noch ist keine Angabe über mein Kosumverhalten gemacht worden und ich bin mir sehr unsicher ob ich gelegentlichen THC Konsum eiräumen sollte.
Mir raucht auch so langsam der Kopf da in so vielen Foren unterschiedlich argumentiert wird...

Gruß
michel
 
Zuletzt bearbeitet:

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Aktülle Haarlänge modische 10 mm.
Mit dieser Haarlänge kann lediglich rückwirkend 1 Monat nachgewiesen werden.

Könnte mir beim fäG bei Nachweis von geringen Mengen cooh ein Kontrollverlust unterstellt werden ?
Da dies ein Langzeitwert ist, kommt es jetzt auf die Höhe an. Ob du jedoch zur MPU musst, kann dir kein Mensch vorhersagen ... dies liegt immer im Ermessen der jeweiligen FSST.

Noch ist keine Angabe über mein Kosumverhalten gemacht worden und ich bin mir sehr unsicher ob ich gelegentlichen THC Konsum eiräumen sollte
Brauchst und solltest du auch nicht, gibst du gelegentlichen Konsum an ... hast du dir die Einladung selbst geschrieben.
Damit du dich nicht selbst belastest, mach von deinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch !
 

michel

Neuer Benutzer
Hallo nochmal,
gibt es Empfehlungen bezüglich der Begutachtungsstellen ?
bremen - oldenburg - leer für den Tüv
vechta - bremen für die dekra
michel
 

michel

Neuer Benutzer
kleines update...
also mein Anwalt hat versucht, mit der FSS zu dibbern und das fäG zu umgehen.
Der FSS wurde eine negative Blutuntersuchung vorgelegt und es wurde vorgeschlagen, evtl. weitere Urinuntersuchungen beizubringen um abstinenz nachzuweisen.
Die FSS lehnte dies aber ab und bestand weiterhin auf das FäG.
Abgabefrist für das Gutachten war am 04.02.13
Am 04.02. gab ich dann die Einverständniserklärung zur Durchführung des Gutachtens ab und bekam Post vom TÜV Nord.
" Vielen Dank dass Sie sich für eine Haaranalyse an unserem Institut entschieden haben "
bitte teilen Sie uns umgehend mit wenn, wenn ihre Haarlänge unter 6cm ...
Das ist doch aktenkundig... Plan B Urinanalyse.
Die mitgeschickten Vertragsvereinbarungen zwischen dem TÜV Nord und mir sahen gefühlt schon etwas nach offenem vollzug aus.
Ich bin als selbstständiger Tischler auch nicht immer in der Lage, meine Arbeit liegen zu lassen um innerhalb 24 Std. zu Urinieren.
Von auswärtigen Montagearbeiten über mehrere wochen mal ganz abgesehen.
Also mit der Begutachtungsstelle den Sachverhalt geklärt welche dann sagte, das sie die Akte eigentlich gleich wieder an die FSS schicken könnte da eine Begutachtung unter diesen Umständen nicht möglich sei.
Muß ich jetzt mein schüttes Haar wachsen lassen oder doch eine der vier Urinanalysen nicht fristgerecht nachkommen können und gleich den Lappen mitschicken ?
Mal schauen was die FSS am Montag dazu sagt...
Grüße aus der Salzgasse
michel
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Muß ich jetzt mein schüttes Haar wachsen lassen oder doch eine der vier Urinanalysen nicht fristgerecht nachkommen können und gleich den Lappen mitschicken ?
Irgendwie verstehe ich das nicht richtig, oder du verwechselst hier etwas (FäG mit MPU)...

Wieso wollte dein Anwalt ein FäG umgehen? ... damit wäre die Sache doch erledigt gewesen.

Falls du jetzt eine schriftliche Aufforderung für die Erbringung einer MPU seitens deiner FSST vorliehen hast, wirst du um einen 6 monatigen AB-Nachweis nicht herumkommen ... egal ob jetzt Haar-oder Urinanalyse.
 

michel

Neuer Benutzer
Hallo Max,
verstehen tu ich das selbst auch nicht wirklich.
Eine Aufforderung zur MPU habe ich nicht vorliegen.
Es geht immer noch ums FäG. Hierfür soll aber 6 monate Abstinenznachweis erbracht werden.
Ich hatte der FSST angeboten, neben einer negativen Blutuntersuchung weitere Urinkontrollen abzugeben, halt ohne TÜV vertrag.
Das wurde seitens der FSST aber abgelehnt.
Ich habe die Befürchtung, das ich meinen vertraglichen Verpflichtungen innerhalb von 24 Std. Urinprobe zu erbringen aus beruflichen Gründen nicht nachkommen kann. Und ein halbes Jahr keine Aufträge annehmen kann ich mir leider nicht leisten.
Gruß
Michel
 

michel

Neuer Benutzer
Hallo,
ich war am 05.06.13 zur fachärztlichen Begutachtung in Leer.
MPI fordert jetzt noch zwei weitere Urinkontrollen ( 1 habe ich am Begutachtungstag abgegeben ).
Noch zweimal bangen, dem geforderten Termin nachkommen zu können...
Weiß jemand, aus welchem Grund faktisch nur 9 Std. ( Öffnungszeiten der MPI ) legetim sind zur abgabe der Urinprobe ?
Gerecht wäre es doch, innerhalb der geforderten 24 Std. jederzeit die Möglichkeit zu haben.( zbsp. in einem Krankenhaus )
Es gibt doch Menschen mit beruflichen Verpflichtungen, die sich nicht einfach mal so für zwei stunden von der Arbeit verdrücken können um ihren Vertraglichen Verpflichtungen nachkommen zu können.
Ich überlege, eine Klage vorm Verwaltungsgericht bezüglich gerechterer abgabemöglichkeiten einzureichen.
Die Dame auf der Führerscheinstelle sagte zu dieser Problematik nur, das noch nicht genügend beschwerden eingegangen sind.
Wie seht Ihr das denn ?
Gruß
Michel
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Weiß jemand, aus welchem Grund faktisch nur 9 Std. ( Öffnungszeiten der MPI ) legetim sind zur abgabe der Urinprobe ?
Du kannst dir die Beschwerde sparen, dass ist alles legitim.
Du musst innerhalb von 24 Stunden antreten, heißt aber nicht, dass diese auch voll auszuschöpfen sind.
Ein ganz normales Krankenhaus, muss nicht unbedingt die vorgeschriebenen akkreditierten Laborbedingungen erfüllen.

Ich hatte letztes Jahr einen Arbeitskollegen der ein ETG-Screening bei seinem MPI machte. Er bekam einen Anruf und musste am nächsten Tag zur Zeit X antreten. Allerdings war die Problematik dem Arbeitgeber bekannt, er bekam zu seinen Terminen immer seine Freizeit.

Du bist mit einem FäG davongekommen, halte deine wenigen Termine ein (egal wie) ... ein MPU-Anordnung wird für dich viel schlimmer !!!
 

michel

Neuer Benutzer
Soooo,
nun noch zwei wochen auf das Gutachten warten und dann war`s das wohl freu freu freu was für ne nummer.
Vielen Dank für die schnelle und kompetente Unterstützung in diesem Forum DANKE.
Gruß
Michel
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Soooo,
nun noch zwei wochen auf das Gutachten warten und dann war`s das wohl freu freu freu was für ne nummer.
Vielen Dank für die schnelle und kompetente Unterstützung in diesem Forum DANKE.
Gruß
Michel

Danke für die Info !
Hast ja nochmal richtig Glück gehabt, pass schön auf ... das nächste Mal wirds schlimmer. :smiley138:
 
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