MPU wegen Drogenbesitz - weitere Vorgehensweise

melina3

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Hallo zusammen,

im Rahmen eines Trips nach München wurde ich von Zivilpolizisten mit Kokain (ca. 0,5g) erwischt. Auf dem Revier wurden keine Tests durchgeführt, möglicherweise habe ich während der Vernehmung jedoch einen vormaligen Konsum subtil zugegeben. Das ist das ist erste Mal, dass ich mit BTM auffällig werde. Selber wohne ich nicht in München, sondern in NRW. Auf Nachfrage sagten die Beamten nur, dass ich mir bzgl. meines Führerscheins keine Sorgen machen müsse, da von ihrerseits keine Meldung an die Führerscheinstelle erfolgen würde.

Der Konsum wurde nun erstmalig vollständig eingestellt. Nun bin ich mir allerdings ein wenig unsicher im weiteren Vorgehen. Wie wahrscheinlich ist eine MPU bzw. eine ärztliches Gutachten, obwohl die Beamten eine Meldung ausdrücklich verneint haben.

Ist es evtl. sinnvoll, bereits jetzt mit einem privaten Screening zu beginnen um eine späteren MPU zeitlich entgegenzuwirken?

Danke für eure Tipps,
Anna
 

Max

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:smiley1785: ... im Forum !!!

Wie wahrscheinlich ist eine MPU bzw. eine ärztliches Gutachten, obwohl die Beamten eine Meldung ausdrücklich verneint haben.
Wenn keine Meldung an die FSST erfolgt, gibts auch keine MPU bzw. FäG !

Ist es evtl. sinnvoll, bereits jetzt mit einem privaten Screening zu beginnen um eine späteren MPU zeitlich entgegenzuwirken?
Das würde ich jetzt, ohne jegliche Grundlage, nicht als sinnvoll bezeichnen. Das könnte am Ende weggeworfenes Geld sein ... denn für harte Drogen musst du 12 Monate Abstinenz nachweisen. :zwinker0004:
Ich würde einfach die Füße still halten und abwarten ... schauen ob die Beamten auch zu ihrem Wort gestanden haben.
 

Ernte23

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Die Aussage der Beamten gilt aber nur für diese. Der Vorfall wird ja wahrscheinlich beim Staatsanwalt landen und dort wegen Geringfügigkeit eingestellt. Nun bleibt die Frage ob dieser nach Einstellung des Verfahrens eine Kopie des Sachstandes an die FSST schickt. Ich weiss nicht ob es Ermessensache ist oder es da bestimmte eiRichtlinien gibt. Wenn eine Akte geschlossen wird und Verfahren wegen geringfügigkeit eingestellt wird, weiss jemand wie dann die Staatsanwaltschaft verfährt bezüglich der Aktenweiterleitung?
 
Nun bleibt die Frage ob dieser nach Einstellung des Verfahrens eine Kopie des Sachstandes an die FSST schickt. Ich weiss nicht ob es Ermessensache ist oder es da bestimmte eiRichtlinien gibt. Wenn eine Akte geschlossen wird und Verfahren wegen geringfügigkeit eingestellt wird, weiss jemand wie dann die Staatsanwaltschaft verfährt bezüglich der Aktenweiterleitung?
Für die Staatsanwaltschaft (und das Gericht) gilt nach Nr. 45 Abs. 2 MiStra: "Sonstige Tatsachen, die in einem Strafverfahren – gleichgültig, gegen wen es sich richtet – bekannt werden, sind der nach § 73 Abs. 1 bis 3 FeV zuständigen Verwaltungsbehörde mitzuteilen, wenn ihre Kenntnis für die Beurteilung erforderlich ist, ob die Inhaberin oder der Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen von Fahrzeugen ungeeignet ist." Drogenbesitz oder -Konsum ist eine solche Tatsache.

Auch bei der Aussage der Polizisten wäre ich misstrauisch. Zwar mag es sein, dass die aufnehmenden Beamten auf der Wache keine solche Mitteilung machen. Der Fall wird aber normalerweise nicht von diesen weiterbearbeitet, sondern an eine Abteilung der Kriminalpolizei abgegeben, üblicherweise als Rauschgift- oder Drogendezernat bekannt. Und dass von dort eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde abgesetzt wird, halte ich für nicht unwahrscheinlich, zumal die Polizei nach § 2 Abs. 12 StVG dazu verpflichtet ist.
 
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