MPU wegen Speed und Cannabis

Ley

Neuer Benutzer
Hey, suche nach Leuten mit der selben Erfahrung. Habe im Juni 2023 meinen FS abgeben müssen und möchte jetzt mit der Abstinenz angefangen, da ich vorher die finanziellen Möglichkeiten nicht aufbringen konnte. Wenn ich das ganze hochrechnen würde und die MPU im Januar 2026 bestehen würde, liegen da knapp 3 Jahre zwischen. Und da stelle ich mir die Frage, ob ich den so wieder ausgehändigt bekomme oder ob ich die Prüfungen nochmal neu machen muss. Ich hatte meinen Führerschein 4 Jahre.
vielen Dank vorab

Lg
 
ob ich den so wieder ausgehändigt bekomme oder ob ich die Prüfungen nochmal neu machen muss.

Dafür gibt es keine eindeutigen Vorgaben. In der Regel werden neue Prüfungen verlangt wenn der Führerscheinentzug länger dauert als der vorherige Besitz.

In deinem Fall sind also keine neuen Prüfungen zu erwarten. 2027, wenn es sich noch so lange hinzieht, kann sich das dann ändern.

Wobei für neue Prüfungen keine Pflichtteilnahmen oder -fahrstunden gefordert werden. Die Fahrschule muss sich aber von deiner Prüfungsreife überzeugen, um ein paar Fragebögen und Fahrstunden (je nachdem wie du dich dabei anstellst) wirst du also trotzdem nicht herumkommen.
 
Vielen Dank für die Antwort ! Bin tatsächlich ein bisschen entspannter und hoffe, dass das alles so klappt. Eine andere Frage wäre noch, dass ich meinen Fs in Juni verloren habe. Da galt die Regel, dass bei hart Drogen eine Abstinenz von 12 Monaten angeordnet wird. Allerdings gibt es seit Juli die 15 Monatige Abstinenz. Kann es sein, dass ich dann die 15 Monate machen muss oder gilt für mich dann noch die 12 Monatige Regel ?
 
Da hast du wohl etwas falsch verstanden.

Eine Abstinenz wird niemals angeordnet.

Für eine MPU gilt immer die aktuelle bei der MPU geltende Gesetzeslage. Hintergrund: Eine MPU ist keine Strafe. Bei Strafen gilt bis auf wenige Ausnahmen das Tattagprinzip. Es dürfen nur die am Tattag geltenden Strafen verhängt werden. Ein Fahrerlaubnisentzug ist hingegen eine Schutzmaßnahme.

Ob und über welchen Zeitraum du mit Abstinenznachweisen in die MPU gehst entscheidest du erst mal selbst. Der Gutachter entscheidet dann ob deine Abstinenznachweise (eine Abstinenz selbst ist immer lebenslänglich) mit deiner Vorgeschichte für die MPU ausreichen.

Bei harten Drogen solltest du von einer Mindestnachweiszeit von einem Jahr ausgehen. Abhängig von deiner Vorgeschichte (die wir noch nicht kennen) können auch 15 Monate sinnvoll sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei harten Drogen solltest du von einer Mindestnachweiszeit von einem Jahr ausgehen.
wobei das die neuen Kriterien eher nicht zulassen, nur in ganz bestimmten Ausnahmen. Die Forderung ist auch bei einer D2 hauptsächlich 15 Monate, auch wenn das die Gutachter selbst jetzt nicht so toll finden müssen - aber sie müssen sich an die Kriterien halten. Die 12 Monate halte ich für einen Risikoplan - wenn man da einen Kriterien-treuen Gutachter erwischt, wirds möglicherweise schwierig.
 
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