Leon123

Neuer Benutzer
Servus miteinander,

am Samstag, den 14.05.22 in der Nacht um 00:15 Uhr wurde ich von der Polizei angehalten. War eine allgemeine Verkehrskontrolle. Lange rede gar kein Sinn, ich hatte 1,16 Promille (Ergebnis von der Blutuntersuchung).

Am 23.07.22 kam der Strafbefehl, 9 Monate Führerscheinentzug, 2500€ Geldstrafe und drei Punkte.

Am 16.08.22 wurde ich wieder von der Polizei angehalten. Wollte kurz Auto fahren zu meiner Oma, da in dieser Zeit mein Opa verstorben ist um ihr beizustehen. Davor hatte ich Alkohol getrunken. Da hatte ich 0,75 und leider eine weitere Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“.
Da kam der Strafbefehl Mitte September. Dort bekam ich 3000€ Strafe und 6 Monate Sperrfrist.
Ich habe einen Anwalt beauftragt. Es wurden bei beiden Strafbefehle Einspruch eingelegt.

Am 13.12.22 wäre die Gerichtsverhandlung gewesen. Die Richterin hat aber meinen Anwalt am 9.12.22 angerufen und einen Vorschlag gemacht. Sie stellt das zweite Verfahren gemäß Paragraf 154 Abs. 2 StPO ein wenn wir vom ersten Strafbefehl den Einspruch zurück nehmen.
Das haben wir dann auch gemacht, weil mein Anwalt meinte, die Richterin haut ordentlich die Strafe hoch.

Also 2500€ Strafe, 9 Monate Entzug. Meine Sperrfrist bekann dann rückwirkend am 19.07.22, dort wurde der Strafbefehl unterschrieben und endet am 18.04.23.

Ich war jetzt bei meiner Führerscheinstelle um die Voraussetzungen zu besprechen. Die meinten dort, das ich NICHT zur MPU, außer die Polizei leitet noch eine Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, wegen den zweiten Fall 0,75 Promille wo ich dort hatte, denn dann muss ich zur MPU weil ich dann als Wiederholungstäter gilt.

Jetzt meine Frage: Kann die Polizei den überhaupt noch was einleiten? Weil das wurde doch eingestellt?!
Das wäre echt ärgerlich, weil ich jetzt Anfang Januar bei einem Aufbauseminar für Sperrfristverkürzung teilnehme.

Was meint ihr denn? Weil wie ärgerlich wäre denn das, weil ich habe von der Richterin extra zugestimmt, dass ich eben NICHT als Wiederholungstäter gilt. Muss ich nun doch zur MPU?

Ps: ich bin 20 Jahre alt und hatte sonst keinerlei Vorstrafen oder Ähnliches!
 
P

poncho

Gast
Hallo Leon,

wenn ich das richtig weiß bzw. verstanden habe, musst du zwischen Straferecht und Verwaltungsrecht unterscheiden. Die Polizei wird unabhängig von dem Ausgang deiner Strafsache die Fahrten an die Führerscheinstelle gemeldet haben. Das ist ja auch wichtig, um Wiederholungstäter ausfindig zu machen.
Daher denke ich persönlich, dass du auf jeden Fall zur MPU musst. Und du bekommst eine doppelte Fragestellung, Alkohol und Verkehrsrecht, also warum fährst du betrunken und warum fährst du, obwohl du keinen Führerschein hast (und dann auch noch betrunken!).
Das ist aber nur meine persönliche Einschätzung, ggf. kommen die Experten hier zu einem anderen Schluss.
Trotzdem schöne Feiertage!
 

Jörg

Neuer Benutzer
Hallo Leon,

ich schließe mich meinem Vorschreiber an. Beachten Sie, dass es nicht nur Flensburg als Informationsquelle für den MPU-Gutachter gibt, sondern Dreh- und Angelpunkt ist Ihre Akte, die Sie vor Ort beim Straßenverkehrsamt haben! Dort sind alle Vergehen dokumentiert; egal ob die Prozesse zu Ihren Gunsten ausgingen oder nicht – alles kann Thema werden. Lassen Sie sich gegen eine Verwaltungsgebühr die Akte in Kopie zusenden und gehen Sie diese mit einem Profi durch, um eine genaue Einschätzung zu erhalten.

Was die MPU selbst angeht: ab 1,6 Promille ist eine MPU obligatorisch.
 

Andi18

MPU Profi
Ich glaube Ihr habt folgendes vom ThE überlesen:
Ich war jetzt bei meiner Führerscheinstelle um die Voraussetzungen zu besprechen. Die meinten dort, das ich NICHT zur MPU, außer die Polizei leitet noch eine Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, wegen den zweiten Fall 0,75 Promille wo ich dort hatte, denn dann muss ich zur MPU weil ich dann als Wiederholungstäter gilt.

Jetzt meine Frage: Kann die Polizei den überhaupt noch was einleiten? Weil das wurde doch eingestellt?!
Normalerweise informiert die Polizei sofort die Fsst, da ja längstens das Verfahren eingeleitet worden ist, sonst wäre es ja nicht bei der Richterin gelandet.
Da die dieses nun einstellt, die Fsst bisher auch nicht informiert ist, glaube ich schon eher, dass nichts weiteres mehr passiert.

Letztlich ist beides vage Spekulation.
 

Jörg

Neuer Benutzer
Hallo Andi,

danke für die Erinnerung an die Frage. Die Aussage der Führerscheinstelle ist irritierend. Der Richtwert, bei dem eine MPU erforderlich ist, liegt bei 1,6 Promille. Zumal Leon ein Wiederholungstäter ist, scheint es normalerweise ausgeschlossen, dass es zu keiner MPU kommt.

Aber wir haben den persönlichen Vorbereitungen schon alles gesehen. Auch Verfahren wurden aufgrund der Personalnot in den Straßenverkehrsämtern „übersehen“ und dann fiel den Klienten später die MPU auf die Füße. Genauso gab es Fälle, bei denen eine MPU zunächst angeordnet und später – ohne dass es irgendwie zu einem Gerichtsverfahren kam – zurückgezogen. Die Sachbearbeiter*innen haben viel Entscheidungsmacht – teilweise gibt es unterschiedliche Entscheidungen zu ähnlichen Fällen durch unterschiedliche Sachbearbeiter*innen. Von daher: Ich gebe hier keine falsche Sicherheit – wie Sie schon schrieben: alles vage Spekulation ...
 

admin

Administrator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
In der Signatur von Jörg war unerlaubte Werbung für sein Beratungsunternehmen...
Das habe ich gelöscht.
 
Oben