nach bestandener MPU

Deepdive

Gesperrte(r) User(in)
Hallo zusammen,

ich bin gestern durch Zufall auf dieses interessante Forum gestoßen. Einen Fragebogen habe ich jetzt erstmal nicht ausgefüllt. Kurzum: Fahrt im März mit 1.9 Promille und in Kürze anstehende MPU (ich gehe von Januar aus).

Ich bin bei einer MPU Vorbereitung, die meines Erachtens ihren Job gut macht. Wenn auch die Leitlinien zur Begutachtung leider nur auf Statistiken und Annahmen beruhen, das ist das Spiel, das hier eben gespielt wird.

Aber zu meiner Frage: bei mir wird die Argumentation Richtung Missbrauch gehen und jeder weiß, dass dies mit Abstinenzversprechung einhergeht (auch wenn es Langzeitstudien über erfolgreiches Zurückkehren zum Kontrolliertem Trinken bei Alkoholmissbräuchlern gibt, die Begutachtungsleitlinien lassen dies nicht zu und eine Argumentation in diese Richtung würde die MPU schnell negativ beenden...)

1. Ist die Führerscheinstelle berechtigt, nach erfolgreicher MPU, nachträglich Abstinenznachweise zu fordern auch wenn weder eine Trunkenheitsfahrt noch eine Straftat vorliegt?

2. Wenn ja: hat man die Wahl ob Haar- oder Urinanalyse? Und ganz wichtig: auf welcher Grundlage?

3. Wass passiert mit dem Gutachten in der Führerscheinakte hinsichtlich Datenschutz? Das Gutachten wird schließlich von mir beauftragt und bezahlt: ist sichergestellt dass die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden und das Gutachten nur zu diesem Zweck verwendet wird? Sollten Versicherungen wie Berufsunfähigkeitsversicherungen Wind davon bekommen, würden diese wahrscheinlich sogar deren Leistungen verweigern oder eingrenzen.

Danke vorab für Eure Antworten

Grüße
 

Falo

Stamm-User
Die ersten Sätze lesen sich noch extrem verbittert und da muß du dich noch erheblich ändert.

Und wenn man mal Neutral das ganze betrachtet dann ist bei Alk Fahrten die Rückfall Statistiken so schlecht das man die man die MPU eigentlich wirklich abschaffen sollte und einfach sagen wer einmal ein Alk/Drogen Fahrt kann nie wieder einen Führerschein erwerben (und das machen auch einige Länder so).

Aber in Deutschland hast du die Chance mittels der MPU zu beweisen das du deine Fahreignung wiedererlangt hast , sehe das als deine Chance , nicht die Statistik hat dich zu dener Trunkenheitsfahrt getrieben das was sicherlich alleine du selbst.


1.
nein

2.
Grundsätzlich hätte die FSST die wahl was sie anordnen, solltest du nach der Anordnung dir die Haare abschneiden würde das als mangelne Mitwirkung damit negative für dich bewertet.
Wenn du aber schon zuvor eine Kurzhaarfrisur oder gefärbte Haaren hattest ist das kein Problem.

3.
Das must du schon das MPI und die FSST fragen.
Auf jeden Fall bleibt dein Gutachten für in der Regel 10 Jahre in deiner FSST Akte.
 
Zuletzt bearbeitet:

Deepdive

Gesperrte(r) User(in)
Danke für die schnelle Antwort Falo. Du täuschst Dich, mir ging es wirklich nur um die rechtliche Komponente. Die intensive Aufarbeitung habe ich längst hinter mir.

1. Gut, es wäre auch allerhand. Das Gutachten ist dafür da, solche Zweifel aus dem Weg zu räumen.
2. Ich denke, mit dieser Antwort meinst Du im Rahmen der MPU und nicht nachher, da Du ja Punkt 1 mit Nein beantwortest.
3. Das werde ich tun. Oft wird Unwissenheit von den Behörden ausgenutzt.

Kurze Anmerkung: ich bin gegen die Todesstrafe (das machen auch einige Länder so) und Generalverurteilungen aufgrund von Annahmen. Aussagen wie in Deiner Einleitung erwartet man/ich an einem Stammtisch...

Im Übrigen gibt es die MPU in nur ganz wenigen Ländern, weil die Schwächen der Leitlinien zu offensichtlich sind und sogar bei den Klassifizierungen die Meinungen der sog. Experten auseinander gehen. Ich stelle mich dem Prozedere trotzdem.
 

Ratsucher

Benutzer
Aber zu meiner Frage: bei mir wird die Argumentation Richtung Missbrauch gehen und jeder weiß, dass dies mit Abstinenzversprechung einhergeht

Hey Deepdive,

eine Frage von meiner Seite aus gibt es da gerade noch. Wenn du mit deinem Vorbereiter gesprochen hast und alles gut vorbereitet ist, so würde mich interessieren was er zu der Länge der Abstinenznachweise gesagt hat?

Ich lese bei "Abstinenzversprechen" raus, dass du mit Abstinenz in die MPU gehst. Also nicht mit dem Kontrollierten Trinken.
Sollte jetzt der Gutachter auf die gleiche Idee kommen und von dir die AB fordern, so wären 12 Monate AB Pflicht.

Das kommt ja dann nicht richtig hin, wenn die Fahrt im März und die MPU bereits im Januar ist?

Oder habe ich mich da irgendwo verlesen bei dir?

LG
 

Falo

Stamm-User
Wenn jemand nach den Beurteilungsrichtlinien als AbstinenzPFLICHTIG eingeschätzt wird (Hypothese A1 oder A2) hast du recht dann braucht man 12 Monate Abstinenznachweise (AN).

Aber in den meisten Fällen kann man so eine einschätzung bei der MPU vermeiden und geht dann mit Freiwilliger Abstinenz in die MPU und da reichen dann auch 6 Monate AN.
 

Ratsucher

Benutzer
Das ist klar. Da hast du recht.

Aber wenn er von einem Versprechen redet und wenn er Fragen hat, ob nach der mpu Nachweise gerechtfertigt sind. So klingt es für mich so, als würde er mit AB ins Rennen gehen und nicht mit einer Trinkpause.

Daher die Fragen.
Denn er selbst redet ja von missbraucht und AB. Da wir weder Alter noch konsumverhalten kennen, ist es halt mal noch ein Ratespiel.

LG
 
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