Neues Cannabis Gesetz und Überarbeitung der THC-Grenze

fancybynature

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Er wurde aufgeteilt, damit sich das hier angepinnte Thema, im weiteren Verlauf, auf konkrete Erfahrungen der User bezieht und wir so immer mehr Infos zur Umsetzung der Behörden bzgl. der Gesetzesänderung erhalten und an unsere User weitergeben können. *Nancy*
Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist künftig dann anzuordnen, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen, wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden, die Fahrerlaubnis wegen einer Missbrauchsthematik entzogen worden war oder sonst zu klären ist, ob Cannabismissbrauch oder Cannabisabhängigkeit nicht mehr bestehen.

Der Umgang mit Cannabisproblematik soll an den Umgang mit Alkoholproblematik angeglichen werden. Dementsprechend wurde dem §13 FeV jetzt der §13a hinzugefügt, der im Wortlaut so ziemlich genauso klingt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass genauso wie bei Alkohol, eine MPU erst nach wiederholter Auffälligkeit im Straßenverkehr angeordnet werden soll, so lange sich die Auffälligkeit im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit befindet und somit keine Verkehrsauffälligkeit festgestellt oder Unfall stattgefunden hat.


Zum Vergleich mal beide gegenüber gestellt:

§ 13 Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik​


Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass

1.ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit begründen, oder

2. ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen,

b) wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden,

c) ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde,

d) die Fahrerlaubnis aus einem der unter den Buchstaben a bis c genannten Gründe entzogen war oder

e) sonst zu klären ist, ob Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit nicht mehr besteht."


„§ 13a Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik

Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass

1. ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabisabhängigkeit begründen, oder

2. ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn

a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Cannabisabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Cannabismissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen,

b)wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden,

c)die Fahrerlaubnis aus einem der unter den Buchstaben a und b genannten Gründen entzogen war

d)oder sonst zu klären ist, ob Cannabismissbrauch oder Cannabisabhängigkeit nicht mehr besteht."


Und da sich der TÜV-Verband oder auch hier:

"Für besonders problematisch halte ich die geplante Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) durch Einfügung des neuen § 13a FeV, demzufolge eine Überprüfung der Fahreignung erst bei „wiederholten Zuwiderhandlungen“ angeordnet werden kann. Anders als beim Alkohol (vgl. § 13 FeV) fehlt im Entwurf des Cannabisgesetzes ein Grenzwert für die Annahme einer absoluten Fahruntüchtigkeit, bei dessen Überschreiten unmittelbar eine Überprüfung der Fahreignung angeordnet wird."

gegen diese Regelung ausgesprochen hat, ist nach meiner Logik gut zu erkennen, dass genau dies ab 01.04.24 der Fall sein wird, da dies vom Bundestag am Freitag so beschlossen wurde. Am 22.03.24 wird der Bundesrat noch dazu tagen, sollte dort auch alles durch gehen, wird das die neue Regelung sein. Da die abgeänderte Vorgehensweise druch die offiziellen Stellen (TÜV) durch ihre Kritik ja bestätigt wird.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Cannabisabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Cannabismissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen,

b)wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden,

Das sind aber zwei unterschiedliche Dinge. Ich sehe eher, dass man sich hiermit eben alles offengehalten hat, damit das Gesetz so überhaupt durchgeht, denn:

Zu a) MPU ist beizubringen, wenn Missbrauch oder zumindest Verdacht vorliegt. DAS ist aktuell gegeben, sobald man mit mehr als 1ng/ml fährt. Die Grenzwerte sollen noch ausgearbeitet werden, diese sind aber dann im Bundesrat zustimmungspflichtig. Deshalb stehen sie ja nicht im CanG, denn dann hätten die Länder auch intervenieren können.

Zu b) diese Formulierung ist total schwammig, zumindest bezieht sie sich nicht ausdrücklich aufs Autofahren. Damit könnte ja auch gemeint sein, dass jemand zwei mal bei rot über die Ampel geht und dabei (theortisch) unter 1,0ng/ml THC im Blut hat.

Also das dreht sich schon noch um das Wort Missbrauch - der ist vom Grenzwert abhängig - und die sind noch nicht angeheben und sind im Bundesrat zustimmungspflichtig.
 
Bei Alkohol besteht der Missbrauch ja ab 0,5 promille. Bei Cannabis aktuell bei 1ng/ml THC, bald vielleicht bei 3ng/ml (ist aber gerade nicht wichtig).
Bei Alkohol wird jedoch keine MPU angeordnet, wenn man erstmalig aufgefallen ist und keine Ausfallerscheinungen gezeigt hat oder einen Unfall verursacht hat. Erst bei einer zweiten Aufälligkeit dieser Art, kommt es zur Überprüfung durch eine MPU.

Obwohl der Wortlaut im Gesetz bzgl. Alkohol ja genau gleich zum Wortlaut bei Cannabis ist, wieso sollte es dann trotzdem anders gehandhabt werden?
Wenn jemand völlig berauscht durch Cannabis Auto fährt, wird dieser sich durch Ausfallerscheinungen genauso wie jemannd der volltrunken Auto fährt bemerkbar machen und direkt einer Straftat verantworten müssen und dafür braucht es dann auch keine wiederholte Auffälligkeit.
 
Es macht wenig Sinn jemanden zu erklären das Alkohol eine Droge ist wenn derjenige es nicht erkennen will oder bereit ist zu erkennen. Den jemand nimmt Drogen nur wenn er selber es will.
Normalerweise gehören Drogen (alkohol, Cannabis Tabak) nur ab 21 ausgehändigt und nicht ab 16&18 viele sind nunmal noch nicht mit 18 reif genug schon garnicht mit 16….
 
Normalerweise gehören Drogen (alkohol, Cannabis Tabak) nur ab 21 ausgehändigt und nicht ab 16&18 viele sind nunmal noch nicht mit 18 reif genug schon garnicht mit 16….
Man kann über so vieles streiten. Macht es z. B. Sinn, dass man erst mit 14 überhaupt strafmündig ist, wo es doch auch jüngere Gewaltstraftäter gibt? Macht es Sinn, dass man mit 18 schon volljährig ist? Man kann Kredite aufnehmen, in den Puff gehen oder sich im Puff (oder auf der Straße) anbieten und auch Alkohol und Zigaretten kaufen. Mittlerweile darf man in bestimmten Fällen mit 18 schon Sattelschlepper fahren.

Sind wir nun mündige Bürger? Und wenn ja, ab welchem Alter? Von mir aus kann man das Alter für Volljährigkeit auch auf 30 anheben, aber ich bezweifle sehr, dass das irgendein Problem löst. Und überhaupt keinen Sinn macht es, so eine Debatte ausgerechnet um Cannabis zu beginnen. Nikotin ist eine stark suchterzeugende Droge, von der ich bis heute nicht losgekommen bin und die viel Leid verursacht. Alkohol ist eine Droge, die viel Leid verursacht. Nicht nur bei den Konsumenten! Denn Alkoholkonsumenten sind ja berüchtigt, für aggressives und anderweitig unangebrachtem Verhalten.

Das Problem ist ja gerade, dass heute schon 14-jährige Schulkinder Erfahrungen mit Cannabiskonsum haben, dass das Verbot praktisch nicht durchsetzbar ist, trotz teilweise drakonischer Strafen und menschenunwürdiger Behandlung (früher). Ferner besteht auf einem Schwarzmarkt selbstverständlich eher das Risiko, dass man beim Dealer auch harte Drogen angeboten bekommt. Und genau wegen dieser Gründe ist die "Legalisierung" (es ist ja eigentlich nur eine kontrollierte Freigabe) aus meiner Sicht absolut richtig und seit Jahrzehnten überfällig.

Ich möchte noch kurz auf diesen Aspekt eingehen:
Ich bin auch gar nicht andere Meinung, und ganz bestimmt kein Kritiker. Ich bemühe mich allerdings schon, auch die Argumente der anderen Seite zu verstehen. Deshalb muss ich sie ja nicht richtig finden. Man kann Argumente nachvollziehen ohne sie richtig zu finden.
Absolut richtig und ich bin durchaus auch ein Freund davon. In sozialen Medien propagiere ich das sogar häufig, weil die Diskussionskultur sehr gelitten hat ("Cancel culture").

Speziell beim Thema Cannabis höre ich aber seit Jahrzehnten die gleichen längst widerlegten Argumente. Und darauf muss ich nicht mehr eingehen. Da nehme ich mir einfach das Recht heraus und sehe solche Leute als geistig beschränkt an.

Und auch in anderen Fällen sind Argumente oft nur Scheinargumente. Wenn ich den Thomasius zum Beispiel schon höre. Zitiert aus Studien sehr selektiv, weil er offenbar eine Agenda hat. Aber so ist das nun mal mit den Medien: Da tingeln halt dann die durch die Talkshows, die besonders polarisieren. Man erinnere sich an den Kriminologen Pfeiffer, der wahnhaft gegen "Killerspiele" argumentierte. Er wurde häufig eingeladen, war in Fachkreisen aber sehr umstritten.
 
Obwohl der Wortlaut im Gesetz bzgl. Alkohol ja genau gleich zum Wortlaut bei Cannabis ist, wieso sollte es dann trotzdem anders gehandhabt werden?
Wenn jemand völlig berauscht durch Cannabis Auto fährt, wird dieser sich durch Ausfallerscheinungen genauso wie jemannd der volltrunken Auto fährt bemerkbar machen und direkt einer Straftat verantworten müssen und dafür braucht es dann auch keine wiederholte Auffälligkeit.

Jetzt sehe ich deinen Punkt. Ist es aber nicht aktuell so, dass bei Cannabis der Missbrauch schon feststeht, sobald man mit >1ng/ml am Steuer erwischt wird? Also auch ohne Ausfallerscheinungen, Unfällen oder dergleichen? Das wäre ja genau der Unterschied zum Alkohol. Hier steht ja kein Missbrauch fest wenn ich mit 0,5pm erwischt werde, aber keine Ausfallerscheinungen/Auffälligkeiten oder einen Unfall habe.

Vielleicht bin ich aber auch falsch informiert, und der Missbrauch steht bei Cannabis nicht mit dem Überschreiten des Grenzwertes in Verbindung einer Fahrt fest?


geistig beschränkt
Aber doch mit genau solchen Aussagen erstikt man jeden Diskurs, auch wenn er, egal ob nur in deinen Augen oder auch objektiv, eigentlich längst wissenschaftlich abgeschlossen ist. Das ist doch gerade das Problem und auch das Gute an der Demokratie...es gibt unterschiedliche Meinungen. Und auch in der Wissenschaft ist man sich nicht immer einig, denn es gibt natürlich auch Ärtze/Wissenschaftler, die das CanG kritisch sehen.
Das selbe zur Coronazeit. Das selbe in Bezug auf Tauruslieferungen. Man muss sich nur darauf verständigen können, dass die Mehrheit am Ende entscheidet. Ob man das selber gut findet oder nicht, ob das wissenschaftlich belegt ist oder nicht, spielt dann keine Rolle. In einer Demokratie kann sich die Mehrheit nunmal auch gegen die wissenschaftliche Meinung entscheiden.

Natürlich kann man das dumm finden. Aber wenn man den Leuten das vor den Kopf knallt, dann ist man nicht nur nicht einer Meinung, dann ist das der Anfang, an dem sich ganz andere Gräben auftun....

Ich bin jetzt hier noch nicht lange dabei, und er hat es sicher auch nicht nötig von mir verteidigt zu werden...aber ich bezweifel mal stark, dass Max hier Alkoholkonsum an sich bewusst verhamlost. Deine Ausführungen weiter oben zur CSU sind so weit ja auch nachvollziehbar, ich hab jetzt aber nirgendwo gelesen, dass er das super findet, wie für Alkohol oder dessen Konsum geworben wird. Oder dass er Autofahren nach 2 Maß Bier für absolut okay hält....Du reibst dich an der Definierung, aber ich glaub hier ist halt der, zugegeben verhamlosende, Sprachgebrauch einfach ursächlich. Wenn man in der Gesellschaft von Drogen redet, sind meistens eben nicht Alkohol und Tabak gemeint, obwohl das natürlich Drogen sind.
 
Jetzt sehe ich deinen Punkt. Ist es aber nicht aktuell so, dass bei Cannabis der Missbrauch schon feststeht, sobald man mit >1ng/ml am Steuer erwischt wird? Also auch ohne Ausfallerscheinungen, Unfällen oder dergleichen? Das wäre ja genau der Unterschied zum Alkohol. Hier steht ja kein Missbrauch fest wenn ich mit 0,5pm erwischt werde, aber keine Ausfallerscheinungen/Auffälligkeiten oder einen Unfall habe.

Den §13a FEV wird es ja auch erst mit der Entkriminalisierung von Cannabis zum vorraussichtlich 01.04.24 geben.
Jetzt sind die Regeln bzgl. Cannabis noch ganz andere und dir wird der Missbrauch ziemlich schnell unterstellt. Dies soll in Zukunft jedoch einhergehend mit der Entkriminalisierung nicht mehr der Fall sein, sondern wie bei Alkohol gehandhabt werden.
Wie es nun letztendlich wird, werden wir wahrscheinlich erst sehen, wenn es wirklich so weit ist.

Ich habe durch den §13a jedoch Hoffnung, dass die Gleichbehandlung von Alkoholdelikten und Cannabisdelikten endlich zur Realität wird.

Und auch für deinen Fall @Thassadar würde das bedeuten, dass du evtl. keine MPU-Aufforderung bekommst aber das kann bisher niemand sicher bestätigen.
 
Jetzt sehe ich deinen Punkt. Ist es aber nicht aktuell so, dass bei Cannabis der Missbrauch schon feststeht, sobald man mit >1ng/ml am Steuer erwischt wird? Also auch ohne Ausfallerscheinungen, Unfällen oder dergleichen? Das wäre ja genau der Unterschied zum Alkohol. Hier steht ja kein Missbrauch fest wenn ich mit 0,5pm erwischt werde, aber keine Ausfallerscheinungen/Auffälligkeiten oder einen Unfall habe.
So weit ich das überblicken kann, gibt es nur "Drogenmissbrauch" und das gilt juristisch nur für illegale Drogen. Das liegt einfach daran, dass Alkohol bei uns legal ist, während Cannabis (und viele andere Drogen) unter das BtmG fallen.

Früher wurde oft argumentiert, dass bei Alkohol der Genuss im Vordergrund stehe, bei Cannabis (und anderen Stoffen) aber der Rausch. Dass das nicht sonderlich schlüssig ist, kann man an den Verkaufszahlen von alkoholfreiem Wein ablesen. Ähnlich ist es bei Tabakprodukten. Zigaretten gelten hierzulande als Genussmittel.

Aber doch mit genau solchen Aussagen erstikt man jeden Diskurs, auch wenn er, egal ob nur in deinen Augen oder auch objektiv, eigentlich längst wissenschaftlich abgeschlossen ist. Das ist doch gerade das Problem und auch das Gute an der Demokratie...es gibt unterschiedliche Meinungen. Und auch in der Wissenschaft ist man sich nicht immer einig, denn es gibt natürlich auch Ärtze/Wissenschaftler, die das CanG kritisch sehen.
Okay, man muss da schon differenzieren. Es gibt Kritiker, die noch heute behaupten, dass Cannabis eine Einstiegsdroge sei und man - überspitzt formuliert - mit ner Spritze im Arm auf dem Bahnhofsklo lande. So einen Mumpitz kommentiere ich nicht mehr und mit Leute, die solche Argumente bringen, diskutiere ich auch nicht ernsthaft. Uninformierten würde ich es vielleicht erklären, aber das sehe ich dann nicht als Diskussion.
Es gibt allerdings auch berechtigte Einwände, die substantiiert vorgetragen werden. Allerdings muss man die fast schon mit der Lupe suchen. Ein solcher Einwand ist z. B. der nach der Frage eines sinnvollen Grenzwertes und ob es den überhaupt geben kann.

IMHO sind Grenzen ohnehin oft mehr oder weniger willkürlich festgesetzt und unscharf. Beispiel Altersgrenzen. Unter 14 ist man juristisch ein Kind, mit 16 beschränkt geschäftsfähig, mit 18 volljährig und mit 21 erwachsen. Es ist halt so, dass man solch Grenzen zu Gunsten rechtlicher Klarheit festlegt. Und nicht etwa, weil jeder mit 18 geistig und körperlich so reif ist, dass man sich keine Sorgen machen muss.

Es ist sicherlich auch möglich, dass ein ungeübter Trinker schon bei 0,5 Promille etwas spürt, langsamer reagiert, wagemutiger ist. Ebenso wie es möglich ist, dass ein geübter Trinker noch mit 2 Promille gerade stehen kann.

Während die 0,5-Promillegrenze aber lediglich ermöglichen soll, dass man beim berühmten Restaurantbesuch nicht auf ein Glas Bier oder Wein verzichten muss, ist die Situation beim Cannabis ganz anders. Da geht es nämlich darum, dass man nicht mehr diejenigen aus dem Verkehr zieht, die vorgestern das letzte Mal gekifft haben. Warum? Weil es Unsinn ist. Das ist Expertenmeinung. Und damit meine ich nicht etwa mich, sondern z. B. die Grenzwertkommission. Die sagt, dass eine Auswirkung auf die Fahreignung unter 3 ng/ml ausgeschlossen ist. Trotzdem schickt man diese Leute zur MPU. Und das entgegen besseren Wissens, denn die Grenzwertkommission hat da schon vor Jahren eine Erhöhung des Grenzwertes auf 3 ng/ml empfohlen. Das sind immerhin 300% vom ursprünglichen Wert!
Das selbe zur Coronazeit.
Äh, nein! Ich weiß jetzt nicht genau, worauf du anspielst, aber ich fürchte, du meinst die paar Mindermeinungen von Leuten wie Bhakdi. Ich sage es mal so: Medizin kann im Grunde jeder studieren, der gut auswendig lernen kann. Man muss kein Genie sein. Gerade in Deutschland ist es so, dass hier Mediziner den Doktor praktisch geschenkt bekommen. In keiner anderen Naturwissenschaft ist das so! In Chemie dauert die Promotion mind. 3 Jahre, ein Mediziner macht nebenbei einen Doppelblindstudie und viel mehr nicht. Deswegen ist der deutsche Dr. med. im Ausland auch meistens nicht anerkannt. Oder kurz gesagt: auf die Meinung von irgendwelchen Hausärzten gebe ich nicht viel. Das sind Menschen, wie alle anderen auch. Bei uns sozial hoch angesehen, aber das eigentlich ohne guten Grund.

Das selbe in Bezug auf Tauruslieferungen. Man muss sich nur darauf verständigen können, dass die Mehrheit am Ende entscheidet.
Tut hier nichts zur Sache, aber der Kanzler kann sehr wohl auch Dinge selbst entscheiden. Dafür braucht man aber Eier. Hat der Olaf aber nicht.

In einer Demokratie kann sich die Mehrheit nunmal auch gegen die wissenschaftliche Meinung entscheiden.
Kann man machen. Ist dann halt dumm. Gegen Corona hätten wir auch Liedchen singen und Pendel schwingen können. Gebracht hätte es nichts.

Ich bin jetzt hier noch nicht lange dabei, und er hat es sicher auch nicht nötig von mir verteidigt zu werden...aber ich bezweifel mal stark, dass Max hier Alkoholkonsum an sich bewusst verhamlost.
Ich beziehe mich hier lediglich auf die hier getätigten Äußerungen. Kannst du hier ja nachlesen.

Du reibst dich an der Definierung, aber ich glaub hier ist halt der, zugegeben verhamlosende, Sprachgebrauch einfach ursächlich. Wenn man in der Gesellschaft von Drogen redet, sind meistens eben nicht Alkohol und Tabak gemeint, obwohl das natürlich Drogen sind.
Wir befinden uns in einem MPU-Forum. Wer hier richtig aufgehoben sein will, dem sollte klar sein, dass Alkohol auch eine Droge ist - unabhängig vom gesellschaftlichen Sprachgebrauch und der "kulturell integrierten" Verharmlosung von Alkohol. Die "Keine-Macht-den-Drogen"-Kampagne war daher zwar recht plakativ, aber als echtes Argument natürlich nicht zu gebrauchen. Im übrigen ist die Diskussion um die "Legalisierung" (richtiger: kontrollierte Freigabe) noch viel älter als diese blöde Kampagne.

Eins noch: Ich streite in der Sache. Es geht nicht um die Person.
 
Ah cool, danke dir. Ja, da steht drin soll angeglichen werden, aber da steht halt nichts von den Grenzwerten oder ab wann es Missbrauch ist, außer dass die Trennung zum Fahren nicht gegeben ist.

Darauf wollte ich hinaus, es wird vermutet und gesagt, auch mit den vllt. 3ng, aber schriftlich festgehalten ist das im Gesetz nicht.

Aber wie du schon sagst, die Zeit wird es zeigen. Ich bin gespannt. Jedenfalls ist das sicherlich einer der wichtigsten Punkte, denn ohne das hier wirklich was verändert wird, wird sich nicht viel ändern. Die Fahrproblematik dürfte wohl mit das Problem sein, dass die meisten Konsumenten am stärksten betrifft und kriminalisiert.
 
Den §13a FEV wird es ja auch erst mit der Entkriminalisierung von Cannabis zum vorraussichtlich 01.04.24 geben.

Ich hab mal eine ganz unverbindliche Frage hierzu, da ich ziemlich verwirrt bin von allem was man „so liest“ und ich mir echt schwer tue, solche Gesetzestexte genau zu verstehen. Ungeachtet davon, dass ich einen Fehler gemacht habe und dafür auch gerade stehe, interessiert mich aber natürlich brennend, ob sich meine mögliche Strafe hierdurch lindern könnte.

Ich habe meinen Führerschein für 1 Monat abgegeben wegen 2,5ng aktivem Wert(OWi & keinerlei vorherige Auffälligkeiten) und habe bisher keine Post von der FSS erhalten. Das Fahrverbot endete auch erst zum 29.2.24!

Ändert die bevorstehende o.g. Änderung(ohne Änderung der Grenzwerte!!) etwas für mich hinsichtlich einer drohenden Anordnung eines MPU-Gutachtens, wenn bis zur Umsetzung keine Post von der FSS kommt?
 
Könnte sein, dass du eine Aufforderung zur MPU bekommst, die dann wieder eingestellt wird.
Kann aber auch sein, dass du gar keine bekommst.
Hier auch nochmal ein Artikel zum Thema, was sich nach Entkriminalisierung ändern würde:

https://motorjournalist.de/2024/03/muellers-kolumne-cannabis-thc-und-kein-ende/
(verfasst vom Professor Dr. Dieter Müller ist Verkehrsrechtsexperte und Träger des Goldenen Dieselrings des VdM. An der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) lehrt er Straßenverkehrsrecht mit Verkehrsstrafrecht)

"Demnach soll eine ärztliche Begutachtung künftig nur auf den Verdacht der Abhängigkeit von Cannabis beschränkt sein und eine MPU erst nach der zweiten Fahrt unter Cannabiseinfluss. Aktuell führt schon der bewiesene regelmäßige Konsum (definiert als täglich oder nahezu täglich) zum Verlust der Fahreignung und der Fahrerlaubnis. Gelegentliche Konsumenten (definiert als zweimaliger Konsum in einem gewissen zeitlichen Zusammenhang) haben aktuell eine MPU zu absolvieren, wenn sie bereits das erste Mal unter dem Einfluss von Cannabis erwischt worden sind."

Voraussetzung ist jedoch, dass der Bundesrat das Gesetz am 22.03.24 annimmt, ansonsten werden sich die Führerscheinstellen natürlich auch weiterhin an die aktuellen Relegungen halten und du wirst eine Aufforderung zur MPU bekommen.
 
"Demnach soll eine ärztliche Begutachtung künftig nur auf den Verdacht der Abhängigkeit von Cannabis beschränkt sein und eine MPU erst nach der zweiten Fahrt unter Cannabiseinfluss. Aktuell führt schon der bewiesene regelmäßige Konsum (definiert als täglich oder nahezu täglich) zum Verlust der Fahreignung und der Fahrerlaubnis. Gelegentliche Konsumenten (definiert als zweimaliger Konsum in einem gewissen zeitlichen Zusammenhang) haben aktuell eine MPU zu absolvieren, wenn sie bereits das erste Mal unter dem Einfluss von Cannabis erwischt worden sind."
Ich finde, dass ist hauptsächlich eine Nebelkerze und ändert erstmal fast nichts. Praktisch ist es jetzt schon so, dass erst bei einer zweiten Fahrt regelmäßiger Konsum vermutet und eine MPU angeordnet wird. Denn wie soll man regelmäßigen Konsum denn nachweisen, wenn die zur Erhebung verwendbaren Daten nur von polizeilichen Dienststellen und Verkehrsregistern stammen kann?
Interessant ist aber, was der "gewisse zeitliche Zusammenhang" angeht. In meinem Fall lagen nämlich mehr als 10 Jahre zwischen den beiden dokumentierten Fällen. Beim ersten mal konnte ich noch ein ärztliches Gutachten ablegen, beim zweiten kam dann trotzdem die MPU.
 
Nope, seh ich nicht so.
Aktuell wird nur bei Probierkonsum also erstmaligem Konsum keine MPU angeordnet. Das heißt, deine Werte müssen dazu passen und du musst gut argumentieren können, wie es beim ersten Rausch direkt zur Drogenfahrt gekommen ist. Hast du einen THC-COOH wert über 50ng/ml wird von mindestens gelegentlichen Konsum ausgegangen. Da glaubt dir keiner den Erstmaligen Konsum. Das ÄG wird angeordnet, um zu prüfen, wie dein Konsummuster ist. Solltest du gelegentlich oder regelmäßig konsumieren, folgt auf das ÄG die Aufforderung zur MPU.

Nach der Änderung der FEV soll dies jedoch anders gehandhabt werden.
 
Ich würd mal was einwerfen, da ich immer wieder hier gelesen habe; das dies nichts an vergangenes ändert und man an den Gesetzesstand von damals dann festhalten wird. Der Annahme war ich auch immer. Doch eins hat mich gewundert, ich habe dies zuletzt gelesen als einige Bundesländer auf die Barrikaden gegangen sind und dies aufschieben wollen.
Der Tenor war vor allem der, das die Justiz bei so einer knappen Vorbereitungszeit (01.04.2024) absolut überlastet wäre, da man jeden Fall wo Menschen deswegen in der JVA sitzen, erneut prüfen müsse und einige auch deswegen geplant rauskommen müssten.
Das lässt zumindest darauf schließen, das einige Annahmen inklusive meiner, nicht richtig sind. Denn, ich müsste ja nur dann was prüfen, wenn eben nicht das Gesetz zum aktuellen Zeitpunkt anzuwenden ist.

Nur eins der Zitate:
"Das Bundesgesundheitsministerium schätzt die Zahl der komplexen Verfahren, die kurzfristig gesichtet werden müssten, nur auf maximal 7.500 bundesweit. Vom Deutschen Richterbund hieß es, die genannten geringeren Zahlen bezögen sich lediglich auf Haftfälle und beträfen damit nur einen kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Aufwandes."

"Bereits verhängte Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die nach dem Gesetz in Zukunft nicht mehr strafbar sind, sollen beim Inkrafttreten erlassen werden. Eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister sollen gelöscht werden."

Quelle: MDR Bericht
Wenn man des googelt, findet man einige Berichte dazu.
Spannend wie das alles umgesetzt werden soll. Ich persönlich sehe das nach wie vor kritisch. Denn, legal oder nicht - es ändert nichts an der Fahrtüchtigkeit. Ich befürchte das sich da viele Menschen überschätzen werden und sich MPU Unternehmen ne Goldene Nase verdienen dürfen.
 
Der Grenzwert soll auf 3.5 Nanogramm angehoben werden! Dieser Wert wurde von einer Expertenkommission vorgeschlagen und muss nun noch im Straßenverkehrsgesetz geändert werden. Das geschieht aber nicht zum 1. April!
Quelle (Bund)
 
Ich möchte hier mal kurz zusammenfassen was wir bisher wissen und was noch nicht:

Eine einzelne Fahrt unter aktivem THC (auch mit weitaus höherem als dem festgesetzten Wert) führt idR nicht mehr zu einer MPU-Auflage, solange die FSSt. nicht von Missbrauch oder Abhängigkeit ausgeht/erfährt.
Die Frage die sich mir stellt ist, ab wann ist von Missbrauch auszugehen, bzw. wie will die Behörde dies feststellen, sofern die passiven Werte wirklich nicht mehr herangezogen werden?

Der aktive THC-Wert (der bislang noch nicht offiziell auf 3,5 ng erhoben wurde und daher noch bei 1 ng liegt) führt jedoch weiterhin zu einer OWI die nach den gängigen Methoden (Bußgeld, 2 Punkte, Fahrverbot) geahndet wird. Bei einer wiederholten Fahrt (über dem erlaubten Grenzwert) wird das Bußgeld verdoppelt und das Fahrverbot auf 3 Monate erhöht. Zudem wird dann wohl eine MPU angeordnet.

Der Konsum harter Drogen führt auch weiterhin zur Ungeeignetheit, dies gilt daher auch für den Mischkonsum mit Cannabis.
Wann aber wird von Mischkonsum ausgegangen wenn Alkohol im Spiel ist? Ist dies bereits bei sehr niedriger ‰ der Fall oder wird es da eine Grenze geben? Diese Fragen sind aus meiner Sicht derzeit noch offen...

Aktuell wird nur bei Probierkonsum also erstmaligem Konsum keine MPU angeordnet. Das heißt, deine Werte müssen dazu passen und du musst gut argumentieren können, wie es beim ersten Rausch direkt zur Drogenfahrt gekommen ist. Hast du einen THC-COOH wert über 50ng/ml wird von mindestens gelegentlichen Konsum ausgegangen. Da glaubt dir keiner den Erstmaligen Konsum. Das ÄG wird angeordnet, um zu prüfen, wie dein Konsummuster ist. Solltest du gelegentlich oder regelmäßig konsumieren, folgt auf das ÄG die Aufforderung zur MPU.
Das scheint im Moment nicht zuzutreffen, denn es gibt eine Reihe von Betroffenen die selbst bei Abbauwerten von 170 ng und mehr, ihre FE ohne weitere Überprüfungsmaßnahmen zurückerhalten haben...

So wie es derzeit aussieht reagiert jede FSSt. anders, weil es (noch?) keine allgemeingültige Verfahrensweise gibt.

Im VP war jemand so nett und hat das hier eingestellt: https://docs.google.com/spreadsheet...6h9_INHp87TmtMrSMv2qCm8pdsBDq0/htmlview#gid=0

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=135311&view=findpost&p=1058246881

Ich würde daher davon abraten zu testen wo der Spielraum meiner eigenen FSSt. liegt und den Konsum (sofern er denn sein muss :cool:) von der Teilnahme am Straßenverkehr strikt trennen.
 
Finde die Credits sollten nicht unerwähnt bleiben . Soweit ich weiß läuft der gesamte sheet über Manuel Cran von ON-MPU . An ihn sollte man auch die Dokumente / infos schicken ( Amnestie@On-Mpu.de) damit die liste weiter ge-updated wird .

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
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