Papa soll zur MPU - keiner weiß Bescheid

Yavuz-50

Neuer Benutzer
Hey Leute,
Meinem Papa ist im Jahr 2008 seine Fahrerlaubnis entzogen worden. 2010 hat er sie nach der MPU wieder bekommen.
Im Jahr 2015 hat er mit 0.5 Promille einen leichten Unfall gebaut und die Fahrerlaubnis wurde ihm wieder entzogen (Blechschaden).
Bis heute hat er sich mit der Wiedererteilung nicht beschäftigt.

Die Führerscheinstelle sagte, er soll einen Antrag stellen. Vllt muss er garkeine MPU machen, sagten sie.
Möchte nicht dass er den Antrag stellt nur um die Anforderungen für den Führerschein zu bekommen.

Meine Frage an euch:
Muss mein Vater Abstinenznachweise vorlegen ?
Muss mein Vater ne Vorbereitung machen ?
Oder bloß die MPU-Prüfung durch den Verkehrspsychologen ?

Ist der Antrag unumgänglich für Anforderungen bzw. Antworten?

Vielen Dank schonmal
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hey Leute,
Meinem Papa ist im Jahr 2008 seine Fahrerlaubnis entzogen worden. 2010 hat er sie nach der MPU wieder bekommen.
Im Jahr 2015 hat er mit 0.5 Promille einen leichten Unfall gebaut und die Fahrerlaubnis wurde ihm wieder entzogen (Blechschaden).
Bis heute hat er sich mit der Wiedererteilung nicht beschäftigt.
So ganz verstehe ich das (noch) nicht. Wegen dieser OWI hätte dein Vater die FE nicht entzogen bekommen, sondern ein Fahrverbot erhalten.
Es sei denn es wurde als Straftat gewertet und der Unfall als Ausfallerscheinung...:smiley2204:
Oder hatte er nach der 2.TF eine MPU-Aufforderung der er nicht nachgekommen ist?
Die Führerscheinstelle sagte, er soll einen Antrag stellen. Vllt muss er garkeine MPU machen, sagten sie.
Möchte nicht dass er den Antrag stellt nur um die Anforderungen für den Führerschein zu bekommen.
MW müsste, wenn es eine OWI war, diese bereits getilgt sein, von daher käme auch keine MPU-Aufforderung. Aber warten wir mal ab, es meldet sich vllt. noch ein User der sich damit besser auskennt...

Man kann sich allerdings auch einen Auszug aus dem FAER kommen lassen....
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Es sei denn es wurde als Straftat gewertet und der Unfall als Ausfallerscheinung...
Gilt Alkohol am Steuer als Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Bis zu 0,5 Promille gilt es als Ordnungswidrigkeit – sofern der Fahrer in diesem Zustand keinen Unfall oder Schlangenlinien fährt . Dann gilt es schon ab 0,3 Promille als Straftat. Spätestens ab 1,1 Promille muss sich der Autofahrer vor dem Strafgericht verantworten.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Deswegen ja meine Rückfrage :zwinker0004:

IdR ist eine TF mit 0,5 als OWI zu werten. Kommt es zu einem Unfall kann dies als Ausfallerscheinung angesehen werden.
Es sei denn man hat einen guten RA der diese Ausfallerscheinung "wegbekommt", nämlich dann wenn Zweifel darüber geschürt werden können, ob der Unfall auch ohne Alkoholisierung passiert wäre...
 

Yavuz-50

Neuer Benutzer
Soll er jetzt den Antrag für 180€ zahlen damit er bescheid weiß was er machen muss?
Weil bei der Führerscheinstelle sagt jeder bloß : Antrag stellen...
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Überlesen? :smiley2204:
Man kann sich allerdings auch einen Auszug aus dem FAER kommen lassen....
Im "Fahreignungsregister" sind alle relevanten Dinge mit Tilgungsdaten aufgeführt. Daher sollte sich dein Vater mal so einen Auszug kommen lassen. Daraus kann dann ersehen werden ob und was noch gegen ihn vorliegt (und ob demzufolge eine MPU ansteht oder nicht).
 
A

arcr11

Gast
Siehe unterer Abschnitt


Antrag runterladen, Ausdruck, ausfüllen, Reise Pass oder Ausweis beidseitig kopieren und beifügen und ab die Post.
Dann kommt einmal pro Jahr kostenlos ein Auszug des Punkte registers nach Hause. Dann wisst ihr genau was drin steht, wie die Tat geahndet worden ist, wann sie getilgt ist usw..
So kriegt man zumindest kostenfrei eine Übersicht.

Wobei man meines Wissens nach bei der Führerscheinstelle auch ohne Antrag gesagt kriegen kann, ob eine MPU fällig ist oder nicht.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Das ist wohl eher die Ausnahme und im Fall von Yavuz-50' Vater funktioniert es, so wie es aussieht, nicht...
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Weil bei der Führerscheinstelle sagt jeder bloß : Antrag stellen...
 
A

arcr11

Gast
Ja, hatte ich gesehen.
Dann bleibt es nur beim Antrag stellen, zahlen und abwarten was bei rum Kommt.
 
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