Protokoll der Polizei beim Alkoholtest auch in der Führerscheinakte?

Arian

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Hallo zusammen,
kann jemand mir sagen ob das Protokoll der Polizei beim Alkoholtest auch in die Führerscheinakte rein geht? Oder ist das nur für die Staatsanwaltschaft zum späteren Urteil? ich habe bald meine MPU ohne Einsicht in meiner Akte und bin sehr unsicher ob ich noch genau die angegebenen Uhrzeitangaben im Protokoll kenne, wenn es in meiner Akte sein sollte.

Danke im Voraus
 

Andr3as

Stamm-User
Hi ...
In der Regel sind die Uhrzeit der Kontrolle und der Entnahme Bestandteil Deiner Akte.
 
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Arian

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Hallo zusammen,
kann jemand mir sagen ob das Protokoll der Polizei beim Alkoholtest auch in die Führerscheinakte rein geht? Oder ist das nur für die Staatsanwaltschaft zum späteren Urteil? ich habe bald meine MPU ohne Einsicht in meiner Akte und bin sehr unsicher ob ich noch genau die angegebenen Uhrzeitangaben im Protokoll kenne, wenn es in meiner Akte sein sollte.

Danke im Voraus
z.i.
wenn man eine Einsicht bei der Fahrerlaubnisbehörde verpasst hat, kann eine Einsicht "mit deren Genehmigung" bei der Begutachtungsstelle durchgeführt werden.
 

Rübezahl

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Natürlich ist das in der Akte drin. Du musst damit leben, dass du diese grundregel der Einsichtnahme verpasst hast. selbst wenn es vor Ort bei mpi gehen sollte, wirft das nicht das beste licht auf dich
 

Arian

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Natürlich ist das in der Akte drin. Du musst damit leben, dass du diese grundregel der Einsichtnahme verpasst hast. selbst wenn es vor Ort bei mpi gehen sollte, wirft das nicht das beste licht auf dich
ja, das ist mir bewusst. Es ging alles zu schnell. Ich hatte nur eine Woche Zeit auf MPU-Anordnung zu antworten und Akte war gleich danach weg
 

Mungo

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Die Behörden führen ihre Akten unterschiedlich. Manche sammeln alles, was sie irgendwie zu greifen bekommen und heften es teilweise auch dreifach ab, manche haben nur das Notwendigste darin, manche nicht einmal das. Schon allein deshalb ist Akteneinsicht immer eine gute Idee.

Ich weiß, dein Thread ist älter und dir nutzt das nicht mehr viel. Aber grundsätzlich werden die Zeiten herangezogen, die auch dir offiziell zur Verfügung stehen, nämlich Urteil oder Strafbefehl. Es ist auch kein Problem, sich in der Begutachtung nicht mehr an jede Minute zu erinnern: Du warst betrunken, du warst aufgeregt. Das so zu sagen, ist keine Schande. Wenn der Gutachter dir Details aus der Akte mitteilt, nimm das interessiert und gelassen zur Kenntnis. Wenn sich punktuell in solchen Kleinigkeiten Widersprüche zwischen Akte und Erinnerung auftun, ist das kein Drama. Man sollte halt in der Begutachtung nicht anfangen zu streiten, ob es nun 1:32 Uhr oder 1: 54 Uhr war. Wichtig ist nur, dass der grobe Zeitrahmen stimmt und dass der Gutachter nicht den Eindruck gewinnt, dass du über ein völlig anderes Ereignis sprichst.
 

Rübezahl

Gesperrte(r) User(in)
Bei mir war ein ausführlicher Krankenhausbericht, die BAK Analyse und ein Standardprotokoll der Polizei. Dieses war sehr mager gehalten. Dazu noch sämtlicher Schriftverkehr. Also nichts von Belang weiter.
 
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