Rechtslage bei Drogen

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Nancy

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Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss kann zu einer hohen Geldbuße, einem Fahrverbot oder sogar dem Verlust des Führerscheins führen.Unabhängig davon werden Personen, denen Drogenkonsum nachgewiesen wird, wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz belangt.
Auch wer nicht selbst am Steuer sitzt, kann den Führerschein verlieren, selbst Fußgänger, bei denen Drogenkonsum oder -besitz festgestellt wurde. Die Führerscheinstelle überprüft Führerscheininhaber oder -anwärter, bei denen Drogenkonsum oder auch Drogenbesitz festgestellt wurde, ob sie charakterlich geeignet sind, ein Kraftfahrzeug zu fahren.
Entdeckt man so genannte harte Drogen, wie beispielsweise Ecstasy, Speed oder Kokain, wird der Täter grundsätzlich als ungeeignet eingestuft. Folge: Führerscheinentzug oder -sperre für diejenigen, die noch keinen Führerschein haben.
Wird Cannabisbesitz oder -konsum festgestellt, muss man sich in der Regel einer medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) unterziehen.
Wer als Führerscheinbewerber oder Fahranfänger auch nur in den Verdacht gerät, Drogenkonsument (gewesen) zu sein, kann von der Führerscheinstelle aufgefordert werden, durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) seine Drogenfreiheit nachzuweisen. Das kann wegen der sehr langen Nachweismöglichkeit illegaler Drogen schwierig und sehr teuer werden.

Drogen im Straßenverkehr schränken nicht nur das Fahrvermögen drastisch ein, sondern erhöhen auch die Risikobereitschaft. Besonders gefährlich ist die Kombination verschiedener Drogen (Mischkonsum). Wenn dazu auch noch Alkohol kommt, sind Folgen und Dauer eines Rausches nicht kalkulierbar. Müdigkeit und mangelnde Flüssigkeitszufuhr verstärken dies noch. Die möglichen Wirkungsweisen von Drogen auf das Fahrvermögen sind individuell verschieden. Sie werden stark durch die Häufigkeit des Konsums und der allgemeinen körperlichen und geistigen Verfassung beeinflusst.
Die mit der Einnahme von Rauschgift verbundenen Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit lassen sich wegen des sehr unterschiedlichen Wirkprofils der einzelnen Betäubungsmittel kaum sicher vorhersehen, was die damit verbundenen Gefahren zusätzlich erhöht. Das gilt in besonderem Maße für die Kombination unterschiedlicher Drogen oder von Rauschgift mit Alkohol. Diese so genannten Multiintoxikationen können für den Konsumenten zu einer nicht mehr kalkulierbaren Gefahr werden. Hinzu kommt, dass sich viele Drogenkonsumenten gar nicht bewusst sind, dass nicht nur Alkohol, sondern auch Rauschgift und bestimmte Arzneimittel zum Teil erheblichen und lang andauernden Einfluss auf die Fahrtauglichkeit haben.

Weitere, interessante Informationen dazu findet ihr hier: https://www.udv.de/service/suche/udv/76340?query=+drug+and+drive#more


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Nancy

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Cannabis

Wirkung:
1. Hochstimmung (Euphorie)eventuell mit Halluzinationen
2. Apathie
* Rauschdauer: 2 bis 4 Stunden

Gefahren im STV
- Entfernungen können nicht mehr abgeschätzt werden
- Störung der Konzentrationsfähigkeit
- Störung der Motorik
- Die Euphorie bewirkt eine übersteigerte Risikobereitschaft
- Das Denken wird unlogisch und bizarr
- wirklichkeitsfremde Veränderung der optischen und akustischen Wahrnehmungsfähigkeit
- Pupillenerweiterung - gesteigerte Blendempfindlichkeit


Ecstasy

Wirkung:
- gesteigertes Wahrnehmungsvermögen
- Stimmungsveränderung
- Antriebssteigerung
- Unterdrückung von Hunger und Durst
- durch Substanzenmix Wirkungen oft unkalkulierbar

Große Gefahr:
- Langzeitschäden am Gehirn
* Rauschdauer: 6 bis 8 Stunden

Gefahren im STV
- gesteigerte Risikofreude
- Störung der Konzentrationsfähigkeit
- Unerwartete Situationen können nicht mehr bewältigt werden
- Gleichgültigkeit tritt ein
- Verkehrsregeln interessieren nicht mehr
- Pupillenerweiterung - gesteigerte Blendempfindlichkeit


Kokain

Wirkung:
1. Stimulation (gehobene Stimmung)
2. Rausch (Euphorie, Wahnideen)
3. Depression
* Rauschdauer: bis zu 8 Stunden

Gefahren im STV
- gesteigerte Risikofreude
- verminderte Reaktionsfähigkeit
- gefährliche Fahrweise
- Der Realitätsbezug geht verloren
- Suizid-Tendenz
- Pupillenerweiterung - gesteigerte Blendempfindlichkeit


LSD

Wirkung:
1. Erregungsphase
2. Rausch
=> Halluzinationen
=> Intensivierung der Gefühle (positiv wie negativ)
3. Erschöpfung
* Rauschdauer: bis zu 8 Stunden

Gefahren im STV:
1.) Erregungsphase:
- Entfernungen können nicht mehr abgeschätzt werden
2.) Rauschphase:
- Verlust der Selbstkontrolle, koordinierte Handlungen sind nicht mehr möglich
- starke Halluzinationen und örtliche Orientierungslosigkeit
- Pupillenerweiterung - gesteigerte Blendempfindlichkeit
- Besonders gefährlich ist ein Echorausch („flashback“); er erfolgt ohne Vorankündigung



Anders als bei Alkohol gibt es bei illegalen Drogen keine gesetzlichen Grenzwerte, um Fahruntauglichkeit zu definieren. Es gilt die „Null-Promille-Grenze“ für illegale Drogen. Jeder, bei dem Drogen (Ecstasy, Speed, Haschisch etc.) im Blut festgestellt werden, verliert – zumindest vorläufig – seinen Führerschein. Aber auch schon der Besitz von Drogen – auch in geringen Mengen – kann dazu führen. Denn laut Fahrerlaubnisverordnung wird in der Regel davon ausgegangen, dass sich Drogenkonsumenten nicht dazu eignen, ein Fahrzeug zu führen. Der Nachweis, dass man clean ist, muss auf jeden Fall erbracht werden – oft mehrere Male über ein ganzes Jahr hinweg. Auch diese Kosten (ab ca. 100 Euro je Nachweis) müssen selbst getragen werden.


Anmerkung:
Die Angaben beziehen sich auf das subjektive Empfinden des Konsumenten und sind nicht zu verwechseln mit der "Fahrtauglichkeit"! Diese ist je nach Substanz, Wirkstoffmenge und Konsumhäufigkeit oftmals noch Tage nach dem letzten Konsum eingeschränkt und führt nach einer Allgemeinen Verkehrskontrolle (oder womöglich nach einem Verkehrsunfall) zur Überprüfung Eurer "Eignung zur Teilnahme am Stv". Für diese Überprüfung im Rahmen einer MPU sind AN für die Dauer von 12 Monaten erforderlich. Lediglich bei Cannabis können 6 Monate ausreichend sein.

Übrigens:
Wer nach bestandener MPU erneut mit BTM auffällig wird (auch bei THC, selbst wenn der Aktivwert < 1,0 ng/ml liegt) darf i.d.R. erneut zur MPU antreten...
Auch Beifahrer unter Drogeneinfluss verlieren ihren Führerschein (Verwaltungsgericht Stuttgart, 10 K 3224/05). Bereits die einmalige Einnahme harter Drogen rechtfertigt den Führerscheinentzug (Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Az.: 1 B 191/08).
 
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Nancy

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Die Cut-off Werte im Blut, bei denen es zu FS-relevanten Folgen kommt, liegen nach meinen Informationen bei:


Amphetamin 250 ng/ml,
Barbiturate 100 ng/ml,
Benzodiazepam 75 ng/ml,
Buprenorphin 1,5 ng/ml,
Cannabis (THC-COOH) 20 ng/ml,
Kokain (Benzoylecgonin) 75 ng/ml,
LSD 500 ng/ml,
Methadon/Polamidon 50 ng/ml,
Opiate/Morphine 100 ng/ml
 
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