Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss kann zu einer hohen Geldbuße, einem Fahrverbot oder sogar dem Verlust des Führerscheins führen.Unabhängig davon werden Personen, denen Drogenkonsum nachgewiesen wird, wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz belangt.
Auch wer nicht selbst am Steuer sitzt, kann den Führerschein verlieren, selbst Fußgänger, bei denen Drogenkonsum oder -besitz festgestellt wurde. Die Führerscheinstelle überprüft Führerscheininhaber oder -anwärter, bei denen Drogenkonsum oder auch Drogenbesitz festgestellt wurde, ob sie charakterlich geeignet sind, ein Kraftfahrzeug zu fahren.
Entdeckt man so genannte harte Drogen, wie beispielsweise Ecstasy, Speed oder Kokain, wird der Täter grundsätzlich als ungeeignet eingestuft. Folge: Führerscheinentzug oder -sperre für diejenigen, die noch keinen Führerschein haben.
Wird Cannabisbesitz oder -konsum festgestellt, muss man sich in der Regel einer medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) unterziehen.
Wer als Führerscheinbewerber oder Fahranfänger auch nur in den Verdacht gerät, Drogenkonsument (gewesen) zu sein, kann von der Führerscheinstelle aufgefordert werden, durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) seine Drogenfreiheit nachzuweisen. Das kann wegen der sehr langen Nachweismöglichkeit illegaler Drogen schwierig und sehr teuer werden.
Drogen im Straßenverkehr schränken nicht nur das Fahrvermögen drastisch ein, sondern erhöhen auch die Risikobereitschaft. Besonders gefährlich ist die Kombination verschiedener Drogen (Mischkonsum). Wenn dazu auch noch Alkohol kommt, sind Folgen und Dauer eines Rausches nicht kalkulierbar. Müdigkeit und mangelnde Flüssigkeitszufuhr verstärken dies noch. Die möglichen Wirkungsweisen von Drogen auf das Fahrvermögen sind individuell verschieden. Sie werden stark durch die Häufigkeit des Konsums und der allgemeinen körperlichen und geistigen Verfassung beeinflusst.
Die mit der Einnahme von Rauschgift verbundenen Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit lassen sich wegen des sehr unterschiedlichen Wirkprofils der einzelnen Betäubungsmittel kaum sicher vorhersehen, was die damit verbundenen Gefahren zusätzlich erhöht. Das gilt in besonderem Maße für die Kombination unterschiedlicher Drogen oder von Rauschgift mit Alkohol. Diese so genannten Multiintoxikationen können für den Konsumenten zu einer nicht mehr kalkulierbaren Gefahr werden. Hinzu kommt, dass sich viele Drogenkonsumenten gar nicht bewusst sind, dass nicht nur Alkohol, sondern auch Rauschgift und bestimmte Arzneimittel zum Teil erheblichen und lang andauernden Einfluss auf die Fahrtauglichkeit haben.
Weitere, interessante Informationen dazu findet ihr hier: https://www.udv.de/service/suche/udv/76340?query=+drug+and+drive#more
Link aktualisiert *Nancy*
Auch wer nicht selbst am Steuer sitzt, kann den Führerschein verlieren, selbst Fußgänger, bei denen Drogenkonsum oder -besitz festgestellt wurde. Die Führerscheinstelle überprüft Führerscheininhaber oder -anwärter, bei denen Drogenkonsum oder auch Drogenbesitz festgestellt wurde, ob sie charakterlich geeignet sind, ein Kraftfahrzeug zu fahren.
Entdeckt man so genannte harte Drogen, wie beispielsweise Ecstasy, Speed oder Kokain, wird der Täter grundsätzlich als ungeeignet eingestuft. Folge: Führerscheinentzug oder -sperre für diejenigen, die noch keinen Führerschein haben.
Wird Cannabisbesitz oder -konsum festgestellt, muss man sich in der Regel einer medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) unterziehen.
Wer als Führerscheinbewerber oder Fahranfänger auch nur in den Verdacht gerät, Drogenkonsument (gewesen) zu sein, kann von der Führerscheinstelle aufgefordert werden, durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) seine Drogenfreiheit nachzuweisen. Das kann wegen der sehr langen Nachweismöglichkeit illegaler Drogen schwierig und sehr teuer werden.
Drogen im Straßenverkehr schränken nicht nur das Fahrvermögen drastisch ein, sondern erhöhen auch die Risikobereitschaft. Besonders gefährlich ist die Kombination verschiedener Drogen (Mischkonsum). Wenn dazu auch noch Alkohol kommt, sind Folgen und Dauer eines Rausches nicht kalkulierbar. Müdigkeit und mangelnde Flüssigkeitszufuhr verstärken dies noch. Die möglichen Wirkungsweisen von Drogen auf das Fahrvermögen sind individuell verschieden. Sie werden stark durch die Häufigkeit des Konsums und der allgemeinen körperlichen und geistigen Verfassung beeinflusst.
Die mit der Einnahme von Rauschgift verbundenen Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit lassen sich wegen des sehr unterschiedlichen Wirkprofils der einzelnen Betäubungsmittel kaum sicher vorhersehen, was die damit verbundenen Gefahren zusätzlich erhöht. Das gilt in besonderem Maße für die Kombination unterschiedlicher Drogen oder von Rauschgift mit Alkohol. Diese so genannten Multiintoxikationen können für den Konsumenten zu einer nicht mehr kalkulierbaren Gefahr werden. Hinzu kommt, dass sich viele Drogenkonsumenten gar nicht bewusst sind, dass nicht nur Alkohol, sondern auch Rauschgift und bestimmte Arzneimittel zum Teil erheblichen und lang andauernden Einfluss auf die Fahrtauglichkeit haben.
Weitere, interessante Informationen dazu findet ihr hier: https://www.udv.de/service/suche/udv/76340?query=+drug+and+drive#more
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