Hallo zusammen, ich bin noch nicht lange hier im Forum dabei. Hat auch etwas gedauer bis ich meinen FB zusammen bekommen habe.
Ich habe nach 15 Jahen einen Antrag gestellt für die Wiedererteilung meines Führerscheines. Haha, da hatte ich mich noch nicht mit diesem Thema beschäftigt.
Eigentlich brauche ich den FS nicht für mein Leben, so wie ich es jetzt ohne Alkohol, Drogen und Nikotin führe. Ich bin Radfahrer und benutze gerne die öffentlichen Verkehrsmittel.
Trotzdem, ich habe mein Leben komplett umgestellt und das, den Führerschein zu haben und ein Fahrzeug lenken zu dürfen, ist noch das Pünktchen auf dem i in meinem neuen Leben.
Meine erste Frage lautet hier: Was soll ich jetzt mit dem Antrag bei der FSS machen. ICh war dort um eine Fristverlängerung zu bitten und ich hatte das Gefühl, dass die zwei jungen Männer
ein wenig überfordert waren oder nicht so richtig mit der Sprache raus wollten. Verlängern wollten Sie nicht und meine folgende Frage konnten Sie auch nicht beantworten:
Warum bekomme ich 4 Monate Frist für dieBEgutachtung obwohl laut der Fragestellungersichtlich ist, dass das nicht möglich ist mit einer positivem Gutachten innerhalb dieser Frist vorstellig zu werden.
Keine Antwort, keine Fristverlängerung und die Aussage ich solle auf den Brief warten, in diesem habe ich dann die Wahl den Antrag zurückzuziehen oder aber auch nicht. Da ich ja 21.01.16
meine FS Akte einsehen werden, könnte ich dort auch sofort den Antrag zurückziehen oder soll ich auf den Brief warten? Es geht ja auch um die Kosten für den Folgeantrag die ja sowieso fällig werden.
Hier mein FB:
FB Alkohol / Drogen / Straftaten
Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 182 cm
Gewicht: 96 kg
Alter: 47
Was ist passiert?
Alkoholfahrt mit Entfernen vom Unfallort bei gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr mit anschließendem Widerstand bei der Verhaftung und Tätigkeit in Form von ins Gesicht spucken des Polizisten und Beleidigung.
Datum der Auffälligkeit: 08.11.1999
BAK: 1,93
Trinkbeginn: ca.21:00 h
Trinkende: ca.21:30 h
Uhrzeit der Blutabnahme: 01:30 h
Auffälligkeit von Drogen durch Gerichtsurteile – Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln
Substanz: Kokain
Keine gemessenen Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr.
Straftaten:
Führungszeugnis
10.07.1999 - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung
09.11.1999 - Vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung infolge Trunkenheit im Verkehr, desweiteren wegen Widerstand
gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung / Geldstrafe 4500 DM 12 Monate Sperre der Fahrerlaubnis
22.01.2006 - Gefährliche Körperverletzung / 6 Monate Haftstrafe auf Bewährung
28.06.2006 - Vergehen nach dem Waffengesetz
17.03.2006 - Vorsätzliche Körperverletzung in zwei Fällen, Beleidigung in 2 Fällen, davon in einem Fall mittels einer
Tätlichkeit und in einem Fall in Tateinheit mit Bedrohung / 10 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung / anschl.
Inhaftierung durch Bewährungsversagen (1 x 6 Monate + 1 x 3 Monate)
16.04.2009 - Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln / Geldstrafe
22.10.2010 - Gefährliche Körperverletzung, unerlaubter Besitz von Betäubungsmittel, Verstoß gegen das Waffengesetz
sowie Diebstahl / 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung bis 05.04.2014 / Strafe erlassen mit Wirkung 08.05.14
Kraftfahr-Bundesamt
08.11.2009 - Vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung infolge Trunkenheit / 50 TS zu je 50 DM
08.11.2009 - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in Tateinheit mit Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit nicht
registerpflichtiger Straftat / 50 TS zu je 50 DM
19.07.2008 - Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Verkehr als Radfahrer / Verkehrsunfall
StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a, Abs. 3 Nr. 2 / keine Strafe erhalten
Stand des Ermittlungsverfahrens
Strafbefehl schon bekommen: 2001
Dauer der Sperrfrist: 12 Monate
Führerschein
Hab ich abgegeben: seit 08.11.1999 abgegeben
Hab ich neu beantragt: ja habe ich beantragt und habe eine mehrfache
Fragestellung bekommen
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein, der Termin ist am 21.01.2016
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: verschiedene Straftaten s. o. Straftaten
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Ist trotz der aktenkundigen Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr nicht zu erwarten, dass der/die Untersuchte auch künftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?
Ist trotz der auf Grund aktenkundiger erheblichen Straftaten und auf Grund von Anhaltspunkten für hohes Aggressionspotential entstandenen Zweifel an der charakterlichen Eignung nicht zu erwarten, dass der/die Untersuchte erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche strafrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?
Ist zu erwarten, dass der/die Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter einem die die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Fahrerlaubnisgruppe 1 in Frage stellen?
Kann der/die Untersuchte trotz der Hinweise auf Betäubungsmittelmissbrauch ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher führen? Liegt eine stabile Abstinenz vor und ist deshalb nicht zu erwarten, dass ein KFZ unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder anderer psychoaktiven Stoffen oder deren Nebenwirkungen geführt wird?
Bundesland: NRW Düsseldorf
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Nein
Ich lebe abstinent seit: 31.09.2011
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: bin seit 24.10.2015 dabei / 12 Monate / TÜV-Nord 2 schon abgegeben
+ Urinprobennachweise aus der Therapie
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: keine
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: ja 2010
Selbsthilfegruppe (SHG): ja Guttempler / 2 Jahre besucht, jetzt nicht mehr
Psychologe/Verkehrspsychologe: Beratungsgespräch mit VP Empfehlung erhalten
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: teilstationäre / ganztägige ambulate Therapie für illegale Drogen 6
Monate / 12 Monate Nachsorge / Therapiebericht ist vorhanden mit
Drogen und Alkoholtests aus der Therapiezeit.
MPU
Datum: habe ich vor im Oktober 2016
Welche Stelle (MPI): Tüv-Nord Düsseldorf
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt? Ja 15.04.2002
Wer hat das Gutachten gesehen?: weiß nicht mehr ob ich es dem STVA damals vorgelegt habe, werde ich bei Akteneinsicht beim STVA FSS am 21.01.2016 ja sehen.
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Die medizinisch-psychologische Untersuchung ergab zur Fragestellung der Behörde Befunde, dass nicht als Argument gegen die Bedenken an der Fahreignung zu werten sind. Es ist davon auszugehen, dass die anzunehmende erhöhte Weiderauffallenswahrscheinlichkeit für Herrn …. weiterhin besteht.
Es ist zu erwarten, dass Herr… auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird.
Es bestehen keine Hinweise dafür, dass als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vorliegen, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen.
Es ergeben sich die folgenden Empfehlungen, die erfahrungsgemäß sinnvoll für eine Wiederherstellung der Fahreignung sind:
Medizinisch: Wegen des negativen Ergebnisses der psychologischen Begutachtung empfehlen wir Herrn …, um eine normalabweichenden Alkoholkonsum ausschließen zu können, eine regelmäßige Kontrolle der Laborwerte (GOT, GPT, GT, MCV und ggf. CDT) in Abständen von acht bis zwölf Wochen und eine Vorlage dieser bei einer erneuten MPU.
Psychologisch: Zur Unterstützung der nötigen Auseinandersetzung empfehlen wir, sich mit besonders in Verkehrspsychologie ausgebildeten Diplom-Psychologen in Verbindung zu setzen.
Eine Seite vorher bei den genauen Ausführungen steht auch folgendes: Zudem hat Herr …. auch noch nicht die Abstinenznotwendigkeit für die Zukunft erkannt, die aus seiner Alkoholgeschichte und den o.g. Sachverhalten resultiert.
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: ja
Straftaten siehe oben
eine Alkoholfahrt 1987, nicht im Auszug des Kraftfahrt-Budesamtes
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Ich habe nach 15 Jahen einen Antrag gestellt für die Wiedererteilung meines Führerscheines. Haha, da hatte ich mich noch nicht mit diesem Thema beschäftigt.
Eigentlich brauche ich den FS nicht für mein Leben, so wie ich es jetzt ohne Alkohol, Drogen und Nikotin führe. Ich bin Radfahrer und benutze gerne die öffentlichen Verkehrsmittel.
Trotzdem, ich habe mein Leben komplett umgestellt und das, den Führerschein zu haben und ein Fahrzeug lenken zu dürfen, ist noch das Pünktchen auf dem i in meinem neuen Leben.
Meine erste Frage lautet hier: Was soll ich jetzt mit dem Antrag bei der FSS machen. ICh war dort um eine Fristverlängerung zu bitten und ich hatte das Gefühl, dass die zwei jungen Männer
ein wenig überfordert waren oder nicht so richtig mit der Sprache raus wollten. Verlängern wollten Sie nicht und meine folgende Frage konnten Sie auch nicht beantworten:
Warum bekomme ich 4 Monate Frist für dieBEgutachtung obwohl laut der Fragestellungersichtlich ist, dass das nicht möglich ist mit einer positivem Gutachten innerhalb dieser Frist vorstellig zu werden.
Keine Antwort, keine Fristverlängerung und die Aussage ich solle auf den Brief warten, in diesem habe ich dann die Wahl den Antrag zurückzuziehen oder aber auch nicht. Da ich ja 21.01.16
meine FS Akte einsehen werden, könnte ich dort auch sofort den Antrag zurückziehen oder soll ich auf den Brief warten? Es geht ja auch um die Kosten für den Folgeantrag die ja sowieso fällig werden.
Hier mein FB:
FB Alkohol / Drogen / Straftaten
Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 182 cm
Gewicht: 96 kg
Alter: 47
Was ist passiert?
Alkoholfahrt mit Entfernen vom Unfallort bei gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr mit anschließendem Widerstand bei der Verhaftung und Tätigkeit in Form von ins Gesicht spucken des Polizisten und Beleidigung.
Datum der Auffälligkeit: 08.11.1999
BAK: 1,93
Trinkbeginn: ca.21:00 h
Trinkende: ca.21:30 h
Uhrzeit der Blutabnahme: 01:30 h
Auffälligkeit von Drogen durch Gerichtsurteile – Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln
Substanz: Kokain
Keine gemessenen Drogenauffälligkeiten im Straßenverkehr.
Straftaten:
Führungszeugnis
10.07.1999 - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung
09.11.1999 - Vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung infolge Trunkenheit im Verkehr, desweiteren wegen Widerstand
gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung / Geldstrafe 4500 DM 12 Monate Sperre der Fahrerlaubnis
22.01.2006 - Gefährliche Körperverletzung / 6 Monate Haftstrafe auf Bewährung
28.06.2006 - Vergehen nach dem Waffengesetz
17.03.2006 - Vorsätzliche Körperverletzung in zwei Fällen, Beleidigung in 2 Fällen, davon in einem Fall mittels einer
Tätlichkeit und in einem Fall in Tateinheit mit Bedrohung / 10 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung / anschl.
Inhaftierung durch Bewährungsversagen (1 x 6 Monate + 1 x 3 Monate)
16.04.2009 - Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln / Geldstrafe
22.10.2010 - Gefährliche Körperverletzung, unerlaubter Besitz von Betäubungsmittel, Verstoß gegen das Waffengesetz
sowie Diebstahl / 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung bis 05.04.2014 / Strafe erlassen mit Wirkung 08.05.14
Kraftfahr-Bundesamt
08.11.2009 - Vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung infolge Trunkenheit / 50 TS zu je 50 DM
08.11.2009 - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in Tateinheit mit Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit nicht
registerpflichtiger Straftat / 50 TS zu je 50 DM
19.07.2008 - Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Verkehr als Radfahrer / Verkehrsunfall
StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a, Abs. 3 Nr. 2 / keine Strafe erhalten
Stand des Ermittlungsverfahrens
Strafbefehl schon bekommen: 2001
Dauer der Sperrfrist: 12 Monate
Führerschein
Hab ich abgegeben: seit 08.11.1999 abgegeben
Hab ich neu beantragt: ja habe ich beantragt und habe eine mehrfache
Fragestellung bekommen
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein, der Termin ist am 21.01.2016
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: verschiedene Straftaten s. o. Straftaten
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Ist trotz der aktenkundigen Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr nicht zu erwarten, dass der/die Untersuchte auch künftig erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?
Ist trotz der auf Grund aktenkundiger erheblichen Straftaten und auf Grund von Anhaltspunkten für hohes Aggressionspotential entstandenen Zweifel an der charakterlichen Eignung nicht zu erwarten, dass der/die Untersuchte erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche strafrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?
Ist zu erwarten, dass der/die Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter einem die die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Fahrerlaubnisgruppe 1 in Frage stellen?
Kann der/die Untersuchte trotz der Hinweise auf Betäubungsmittelmissbrauch ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher führen? Liegt eine stabile Abstinenz vor und ist deshalb nicht zu erwarten, dass ein KFZ unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder anderer psychoaktiven Stoffen oder deren Nebenwirkungen geführt wird?
Bundesland: NRW Düsseldorf
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Nein
Ich lebe abstinent seit: 31.09.2011
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: bin seit 24.10.2015 dabei / 12 Monate / TÜV-Nord 2 schon abgegeben
+ Urinprobennachweise aus der Therapie
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: keine
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: ja 2010
Selbsthilfegruppe (SHG): ja Guttempler / 2 Jahre besucht, jetzt nicht mehr
Psychologe/Verkehrspsychologe: Beratungsgespräch mit VP Empfehlung erhalten
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: teilstationäre / ganztägige ambulate Therapie für illegale Drogen 6
Monate / 12 Monate Nachsorge / Therapiebericht ist vorhanden mit
Drogen und Alkoholtests aus der Therapiezeit.
MPU
Datum: habe ich vor im Oktober 2016
Welche Stelle (MPI): Tüv-Nord Düsseldorf
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt? Ja 15.04.2002
Wer hat das Gutachten gesehen?: weiß nicht mehr ob ich es dem STVA damals vorgelegt habe, werde ich bei Akteneinsicht beim STVA FSS am 21.01.2016 ja sehen.
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Die medizinisch-psychologische Untersuchung ergab zur Fragestellung der Behörde Befunde, dass nicht als Argument gegen die Bedenken an der Fahreignung zu werten sind. Es ist davon auszugehen, dass die anzunehmende erhöhte Weiderauffallenswahrscheinlichkeit für Herrn …. weiterhin besteht.
Es ist zu erwarten, dass Herr… auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird.
Es bestehen keine Hinweise dafür, dass als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vorliegen, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen.
Es ergeben sich die folgenden Empfehlungen, die erfahrungsgemäß sinnvoll für eine Wiederherstellung der Fahreignung sind:
Medizinisch: Wegen des negativen Ergebnisses der psychologischen Begutachtung empfehlen wir Herrn …, um eine normalabweichenden Alkoholkonsum ausschließen zu können, eine regelmäßige Kontrolle der Laborwerte (GOT, GPT, GT, MCV und ggf. CDT) in Abständen von acht bis zwölf Wochen und eine Vorlage dieser bei einer erneuten MPU.
Psychologisch: Zur Unterstützung der nötigen Auseinandersetzung empfehlen wir, sich mit besonders in Verkehrspsychologie ausgebildeten Diplom-Psychologen in Verbindung zu setzen.
Eine Seite vorher bei den genauen Ausführungen steht auch folgendes: Zudem hat Herr …. auch noch nicht die Abstinenznotwendigkeit für die Zukunft erkannt, die aus seiner Alkoholgeschichte und den o.g. Sachverhalten resultiert.
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: ja
Straftaten siehe oben
eine Alkoholfahrt 1987, nicht im Auszug des Kraftfahrt-Budesamtes
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