Sperrfristverkürzung und MPU-Termin

alicante16

Neuer Benutzer
Guten Tag zusammen,

es gibt so viele unterschiedliche Meinungen und Aussagen zum Thema "Sperrfristverkürzung".
Dies ist wohl auch unter anderem abhängig vom jeweiligen Bundesland in Deutschland (in meinem Fall: Bayern).

Mitte Februar praktiziere ich nun ein halbes Jahr eine strenge Form des kontrollierte Trinkens.
Mein Plan war die MPU Mitte/ Ende März anzutreten, die MPU-Anordnung der Fsst habe ich vor 2 Tagen erhalten und rufe morgen direkt bei der gewählten MPI an und informiere mich über Kosten und mögliche Termine.

Nun musste ich mit Erschrecken feststellen, dass es sehr viele unterschiedliche Aussagen zum Zeitpunkt der MPU und auch des Antrags auf Sperrfristverkürzung gibt.
Da meine momentane Sperrfrist im Juli ausläuft, habe ich nun Bedenken, ob ich bereits im März oder April die MPU ablegen kann.

Außerdem gibt es einerseits die Aussage, eine Sperrfristverkürzung sollte erst nach erfolgreicher MPU beantragt werden, damit der Richter überzeugt werden kann, andere sagen wieder, dass die Verkürzung vor der MPU beantragt werden sollte, da diese sonst nicht schon eher gemacht werden kann (Aussage: MPU kann frühestens 4 Woche vor Sperrfristende angetreten werden".

Habt ihr da Erfahrungen/ Antworten für mich? :)
Ich bedanke mich und wünsche einen schönen Sonntag :)
 

Thomas F.

Erfahrener Benutzer
BaWü Großraum S, Aussage der Fsst Aug 22 vor der Antragsstellung:
das können Sie vergessen, selbst wenn Sie die MPU vor Ablauf der Sperfrist bestehen reicht die Zeit nicht.

Für die (weiter-)Bearbeitung des FS-Antrags nach bestandener MPU und die Begnadigung bei Staatsanwaltschaft sollte ich mit 3-4 Monaten rechnen. Wegen des Umtausch der Kartenführerscheine sind sie bis Ende 23 mindestens überlastet.

Mir wurde am Telefon gesagt die Reihenfolge wäre, wenn ich es doch durchziehen wollte:

- Antragstellung FS (6 Monate vor Sperrfristende in BaWü)
- Anordnung MPU
- MPU
- Einreichen des Gutachtens und Prüfung beim Amt/Fsst
- ggf. Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Fsst
- Beantragung der Begnadigung bei der Staatsanwaltschaft mit Einreichen der Unbedenklichkeitsbescheinigung und Bescheinigung VP
- evtl. Kurs nach Modell Mainz 77 wen Bescheinigungen nicht ausreichend
- einreichen der Begnadigung
- Prüfung und ggf. erstellen des FS oder "evtl." auch eines vorläufigen FS

- FS
Im Moment warte ich was die Prüfung des Gutachtens ergibt bei der Fsst. Sperrfristende Anfang April 23
 
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