Hallo,
durch Mickey bin ich auf dieses Forum aufmerksam geworden. Vielen Dank :blink:
Also am 02.04.2010 war die folgenlose Trunkenheitsfahrt. Der BAK lagt zwischen 1,91 und 2,3 Promille. Verurteilung durch Strafbefehlsverfahren (glücklicherweise keine Gerichtsverhandlung), 10 Monate Führerscheinsperre und 700 Euro Geldstrafe.
Vorbereitung auf die MPU bis jetzt: Angemeldet zum Abstinenznachweis, bei der Pima in Betzdorf, am 19.05. Außerdem zwei Bücher von Mickey.
Die Pima in Betzdorf hat hier im Umkreis den "besten Ruf" bezüglich MPU`s. Allerdings bin ich mir noch etwas unsicher wegen der Daür des Abstinenzprogramms. Der Anwalt hat in sich im Antrag auf das Strafbefehlsverfahren in etwa so geäußert, das er eine Führerscheinsperre von 10 Monaten für ausreichend hält, da sowieso ein Abstenznachweis von einem Jahr üblich ist. Im Urteil steht übrigens nix von den beiden BAK Werten, sondern nur der 1,91 Wert. Nun habe ich morgen meinen ersten Pippi-Abgabe-Termin, da muss ich dann mal gucken was der Arzt sagt und was die PIMA meint.
Ich hätte jetzt erwartet, das sich die MPU Stellen auch nach dem Urteil richten, wegen Sperrfrist und Daür des Abstinenzprogrammes. Ist das so oder ist das völlig unabhängig voneinander?
Und wie ist das mit der Korrespondenz zwischen Anwalt und Polizei/Gericht, liegen diese Sachen auch in der Führerscheinakte, also kommt das bei der MPU auf den Tisch? Ich frage wegen den beiden Blutwerten und der "seltsamen" Formulierung des Anwalts, siehe oben. Weil wenn da legdiglich das Urteil in der Akte liegt, hätte ich sicher wesentlich bessere Chancen bezüglich einem halbjährigem AB-Nachweis.
Edit: Fragebogen übersehen
Zur Person
Geschlecht: weiblich
Größe: 1,80
Gewicht: 72
Alter: 37
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 02.10.2010
BAK: 1,91
Trinkbeginn: 20 Uhr
Trinkende: ca. 2:30 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 4:30 und 5:30 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Daür der Sperrfrist: 10 Monate
Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: wurde sofort eingezogen
Hab ich neu beantragt: Nein
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Nein
Ich lebe abstinent seit: 03.04.2010
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Nein
ETG-Programm ja/nein: ja
Keinen Plan?:
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung: noch unschlüssig was ganau ich machen soll/muss
MPU
Datum: noch keins
Welche Stelle (MPI): (wahrscheinlich) PIMA Betzdorf
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
Nein
durch Mickey bin ich auf dieses Forum aufmerksam geworden. Vielen Dank :blink:
Also am 02.04.2010 war die folgenlose Trunkenheitsfahrt. Der BAK lagt zwischen 1,91 und 2,3 Promille. Verurteilung durch Strafbefehlsverfahren (glücklicherweise keine Gerichtsverhandlung), 10 Monate Führerscheinsperre und 700 Euro Geldstrafe.
Vorbereitung auf die MPU bis jetzt: Angemeldet zum Abstinenznachweis, bei der Pima in Betzdorf, am 19.05. Außerdem zwei Bücher von Mickey.
Die Pima in Betzdorf hat hier im Umkreis den "besten Ruf" bezüglich MPU`s. Allerdings bin ich mir noch etwas unsicher wegen der Daür des Abstinenzprogramms. Der Anwalt hat in sich im Antrag auf das Strafbefehlsverfahren in etwa so geäußert, das er eine Führerscheinsperre von 10 Monaten für ausreichend hält, da sowieso ein Abstenznachweis von einem Jahr üblich ist. Im Urteil steht übrigens nix von den beiden BAK Werten, sondern nur der 1,91 Wert. Nun habe ich morgen meinen ersten Pippi-Abgabe-Termin, da muss ich dann mal gucken was der Arzt sagt und was die PIMA meint.
Ich hätte jetzt erwartet, das sich die MPU Stellen auch nach dem Urteil richten, wegen Sperrfrist und Daür des Abstinenzprogrammes. Ist das so oder ist das völlig unabhängig voneinander?
Und wie ist das mit der Korrespondenz zwischen Anwalt und Polizei/Gericht, liegen diese Sachen auch in der Führerscheinakte, also kommt das bei der MPU auf den Tisch? Ich frage wegen den beiden Blutwerten und der "seltsamen" Formulierung des Anwalts, siehe oben. Weil wenn da legdiglich das Urteil in der Akte liegt, hätte ich sicher wesentlich bessere Chancen bezüglich einem halbjährigem AB-Nachweis.
Edit: Fragebogen übersehen
Zur Person
Geschlecht: weiblich
Größe: 1,80
Gewicht: 72
Alter: 37
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 02.10.2010
BAK: 1,91
Trinkbeginn: 20 Uhr
Trinkende: ca. 2:30 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 4:30 und 5:30 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Daür der Sperrfrist: 10 Monate
Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: wurde sofort eingezogen
Hab ich neu beantragt: Nein
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Nein
Ich lebe abstinent seit: 03.04.2010
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Nein
ETG-Programm ja/nein: ja
Keinen Plan?:
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung: noch unschlüssig was ganau ich machen soll/muss
MPU
Datum: noch keins
Welche Stelle (MPI): (wahrscheinlich) PIMA Betzdorf
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
Nein
Zuletzt bearbeitet: