TF mit AKK 0,33 - 0,35 Führerscheinentzug

Maxim1993

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Hallo zusammen, da mein Deutsch nicht gut ist, muss ich auf ein Übersetzungsprogramm zurückgreifen. Ich habe dieses Forum gerade gefunden, nachdem ich an Silvester betrunken Auto gefahren bin. Einige Informationen zu mir: Ich bin 1,67 m groß, wiege 65 kg und bin 31 Jahre alt.
Hier sind die Details zu dem Abend, an dem ich Alkohol getrunken habe: Ich habe Silvester mit einem Freund gefeiert. Ich begann um 23:45 Uhr mit leerem Magen zu trinken – ein Glas von 100 ml (750 ml Whiskey mit 40% Alkohol gemischt mit 750 ml Ginger Ale). Dann ging ich nach draußen, um das Feuerwerk zu sehen, und um 12:45 Uhr setzte ich mich an den Tisch, aß und trank weiter.

Ich erinnere mich nicht genau, wie viel ich noch getrunken habe (vielleicht 7-10 Gläser), weil ich ziemlich betrunken war. Ich habe die Eigenschaft, schnell betrunken zu werden, wenn ich hungrig bin. Ich hörte um 3:00 Uhr morgens auf zu trinken. Danach trank ich noch zwei Flaschen Ginger Beer, ein alkoholfreies Erfrischungsgetränk.

Wir saßen dann zusammen und unterhielten uns und sangen. Als ich schließlich das Gefühl hatte, dass es genug war, wollten wir um 4:00 Uhr morgens nach Hause fahren. Mein Kollege fuhr fünf Minuten vor mir weg und wurde von einem Polizeibeamten angehalten, obwohl er sehr wenig getrunken hatte und seine Atemalkoholkonzentration 0,07% betrug. Als ich gerade an ihm vorbeifuhr, war der Test bei ihm schon vorbei.

Ich fuhr dann noch etwa 100 Meter weiter, als ich plötzlich die Lichter und den Lautsprecher hörte, die mir signalisierten, dass ich die Ampel überfahren hatte, und ich fuhr an den Straßenrand. Ich war völlig erschrocken, meine Hände und Füße zitterten und ich konnte kaum atmen. Ich scheiterte beim Versuch, mit einem Bein zu stehen und den Kopf nach hinten zu neigen, um das Gleichgewicht zu halten. Es dauerte 6-7 Versuche, bis ich einen Atemtest ablegte, und das Ergebnis auf dem Gerät zeigte 0,33-0,36 Promille, aber ich erinnere mich nicht genau.

Ich wurde zur Polizeistation gebracht, und der Beamte sagte mir, dass ich ins Krankenhaus gehen müsse, um meinen Blutalkoholwert (BAK) zu überprüfen. Bevor ich ins Auto stieg, übergab ich mich auf dem Hof, weil ich so viel Angst hatte. Zwei Beamte brachten mich ins Auto mit einem Müllsack und wir fuhren ins Krankenhaus, während ich wütend war. Nachdem mein Blut entnommen wurde, sagte der Beamte, dass mein Führerschein aufgrund eines Straftatbestands beschlagnahmt wurde und ich meinen Kollegen anrufen sollte, um mich abzuholen. Seitdem bin ich völlig erschöpft, da ich komplett von meinem Führerschein abhängig bin. Der Vorfall ereignete sich im Bundesland NRW, aber ich bin in Berlin gemeldet. Bis heute habe ich noch keinen Bußgeldbescheid vom Gericht erhalten. Ich habe einige Fragen und hoff

  1. Kann man meinen Blutalkoholgehalt schätzen? Ich habe online nachgerechnet, aber ich weiß nicht, wie hoch der Alkoholgehalt in meinem Getränk war.
  2. War das Erbrechen und das Unvermögen, das Gleichgewicht zu halten, in meinem Fall eher vorteilhaft oder schädlich?
  3. Könnte ich eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erhalten?
  4. Wie lange wird mein Führerschein gesperrt und ist die Strafe in der Nähe von 90 Tagen oder eher höher?
  5. Wie lange muss ich auf eine Strafe warten? Sollte ich Einspruch einlegen oder die Strafe akzeptieren?
  6. Muss ich sofort zu einem verkehrspsychologischen gehen?

Text in Absätze unterteilt und damit lesbarer gemacht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Kann man meinen Blutalkoholgehalt schätzen? Ich habe online nachgerechnet, aber ich weiß nicht, wie hoch der Alkoholgehalt in meinem Getränk war.
Man kann den BAK schon irgendwie berechnen, aber damit kenne ich mich nicht so aus. Du kannst aber bestimmt bei der Polizeistation anrufen und deine Werte erfragen, bzw. am Besten persönlich vorbeigehen, da dir am Telefon eventuell keine Auskunft erteilt wird.

War das Erbrechen und das Unvermögen, das Gleichgewicht zu halten, in meinem Fall eher vorteilhaft oder schädlich?
Das wird eher zu deinem Vorteil sein, weil man dann eher davon ausgehen wird, dass du einen solchen Rausch beziehungsweise eine solche Alkoholkonzentration nicht gewohnt bist.

Könnte ich eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erhalten?
Ab 1,6 Promille ist eine MPU sicher. In Ausnahmefällen kann sie aber auch schon bei niedrigeren Werten angeordnet werden.

Wie lange wird mein Führerschein gesperrt und ist die Strafe in der Nähe von 90 Tagen oder eher höher?
Das kommt darauf an, ob du eine Straftat, oder eine Ordnungswidrigkeit begangen hast. Sofern das Überfahren der roten Ampel als Ausfallerscheinung gewertet wird, wäre es bereits ab 0,3 Promille eine Straftat, ansonsten erst ab 1,1 Promille. Sofern du noch keine Vorstrafen hast, würde ich mit mindestens 40 Tagessätzen rechnen. Solltest du nach §316 Stgb verurteilt werden, erhälst du eine Sperrfrist zwischen 3 und 12 Monaten. Wahrscheinlich würden es mindestens 6 Monate sein bevor du deinen Führerschein wieder beantragen kannst. Dazu müsste dir aber erstmal deine Fahrerlaubnis wegen einer Straftat entzogen werden.

Wie lange muss ich auf eine Strafe warten? Sollte ich Einspruch einlegen oder die Strafe akzeptieren?
Ich habe ungefähr 6 Monate auf meinen Strafbefehl gewartet. Es kann aber, je nachdem, auch sein, dass Du ihn schon nach 2 oder 3 Monaten bekommst. Einspruch einlegen oder Anwalt kann man erst schauen, wenn du genau weißt wie viel Promille du hattest in deinem Blut. Bei mir hat ein Anwalt rein gar nichts gebracht.

Muss ich sofort zu einem verkehrspsychologischen gehen?
Zunächst solltest du abwarten was auf dich zukommt. Sollte dir die Fahrerlaubnis entzogen werden, würde das schriftlich innerhalb der nächsten 2-4 Wochen über die Staatsanwaltschaft geschehen.
 
Das kommt darauf an, ob du eine Straftat, oder eine Ordnungswidrigkeit begangen hast. Sofern das Überfahren der roten Ampel als Ausfallerscheinung gewertet wird, wäre es bereits ab 0,3 Promille eine Straftat, ansonsten erst ab 1,1 Promille. Sofern du noch keine Vorstrafen hast, würde ich mit mindestens 40 Tagessätzen rechnen. Solltest du nach §316 Stgb verurteilt werden, erhälst du eine Sperrfrist zwischen 3 und 12 Monaten. Wahrscheinlich würden es mindestens 6 Monate sein bevor du deinen Führerschein wieder beantragen kannst. Dazu müsste dir aber erstmal deine Fahrerlaubnis wegen einer Straftat entzogen werden.
Ich meine, der Polizei sagte mir, ich solle durch die Ampel fahren, als ich direkt vor der Ampel anhalten wollte
 
Ich meine, der Polizei sagte mir, ich solle durch die Ampel fahren, als ich direkt vor der Ampel anhalten wollte
Achso, okay ich dachte du hättest eine rote Ampel überfahren.

Nachdem mein Blut entnommen wurde, sagte der Beamte, dass mein Führerschein aufgrund eines Straftatbestands beschlagnahmt wurde und ich meinen Kollegen anrufen sollte, um mich abzuholen.
Das hier hört sich allerdings gar nicht gut an...Sollte das tatsächlich so von der Polizei gesagt worden sein, kannst du davon ausgehen, dass du eine Straftat gemäß §316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) begangen hast, bei welcher dir auf jeden Fall die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wird. Du hättest dann die Möglichkeit Einspruch einzulegen und damit zu einer Gerichtsverhandlung zu gehen. Dort würde ein Richter über das Strafmaß entscheiden.

Hast Du noch überhaupt keinen Brief von der Polizei oder Staatanwaltschaft bekommen?
Kannst Du mal bei der Polizei anrufen und dort nachfragen?
 
Ab 1,6 Promille ist eine MPU sicher. In Ausnahmefällen kann sie aber auch schon bei niedrigeren Werten angeordnet werden.

Könnten Sie mir sagen, ob ich in diesem besonderen Fall liege? Und ob es einen großen Unterschied zwischen dem AKK und dem BKK gibt? Denn zwischen dem Zeitpunkt des BKK und dem AKK lagen nur 20-30 Minuten. Und ich hörte um 3:00 Uhr auf zu trinken (AKK um 4:35 Uhr, BKK um 5:00 Uhr).
 
Könnten Sie mir sagen, ob ich in diesem besonderen Fall liege?
Dadurch, dass du dich übergeben musstest und scheinbar sehr betrunken gewirkt hast, müsstest du wahrscheinlich nicht ab 1,1 Promille eine MPU machen. Wenn du ganz normal rübergekommen wärst, also keine körperlichen Ausfallerscheinungen gezeigt hättest, würde dir sicher ab 1,1 Promille eine MPU angeordnet werden. So wie es sich aber aktuell anhört, wird dir deine Fahrerlaubnis auf jeden Fall entzogen werden. Wenn du unter 1,6 Promille warst, dann wird dir, nach erneuter Beantragung deiner Fahrerlaubnis (also nach Ablauf der vom Gericht verordneten Sperrfrist) keine MPU angeordnet werden. Ich kann mich da natürlich aber auch irren.

Und ob es einen großen Unterschied zwischen dem AKK und dem BKK gibt?
Dazu kann ich leider nichts sagen, weil ich mich damit nicht auskenne. Da werden sich bestimmt noch andere User aus dem Forum melden, die hier sehr informiert sind.
 
Achso, okay ich dachte du hättest eine rote Ampel überfahren.


Das hier hört sich allerdings gar nicht gut an...Sollte das tatsächlich so von der Polizei gesagt worden sein, kannst du davon ausgehen, dass du eine Straftat gemäß §316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) begangen hast, bei welcher dir auf jeden Fall die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wird. Du hättest dann die Möglichkeit Einspruch einzulegen und damit zu einer Gerichtsverhandlung zu gehen. Dort würde ein Richter über das Strafmaß entscheiden.

Hast Du noch überhaupt keinen Brief von der Polizei oder Staatanwaltschaft bekommen?
Kannst Du mal bei der Polizei anrufen und dort nachfragen?

Ich habe die Polizei angerufen, aber sie haben mir gesagt, dass es noch keine Informationen gibt. Als ich das Staatsanwalt anrief, sagte man mir, das Verkehrskommissariat die Unterlagen erst vor 2 Tagen (am 16.01.) geschickt hat
 
Ich habe die Polizei angerufen, aber sie haben mir gesagt, dass es noch keine Informationen gibt. Als ich das Staatsanwalt anrief, sagte man mir, das Verkehrskommissariat die Unterlagen erst vor 2 Tagen (am 16.01.) geschickt hat
Also wenn die Staatsanwaltschaft bereits Unterlagen von der Verkehrspolizei bekommen hat, kannst du leider davon ausgehen, dass dein Führerschein (Fahrerlaubnisentzug) erstmal weg ist und du eine Straftat, wie oben schon erwähnt (Trunkenheit im Verkehr §316 StGB) begangen hast.

Was du jetzt auf jeden Fall machen solltest ist folgendes:

- jeglichen Konsum von Alkohol oder sonstigen Rauschmitteln sofort einstellen
- dir bewusst werden, dass du dir ordentliche Probleme eingehandelt hast, den Kopf deswegen trotzdem nicht hängen lassen
- Warten, bis du eine Info bekommst von der Polizei oder Staatsanwaltschaft und dich dann wieder hier im Forum zu melden, damit man dir hier eine Einschätzung geben kann

Mehr kannst du aktuell leider nicht machen.

Ein Einspruch lohnt sich in der Regel nicht, außer dass ein Anwalt, den du ja dann sicher bräuchtest, die Sperrfrist vom Gericht oder die Geldstrafe (Tagessätze) runterreduzieren könnte. Das lohnt sich eigentlich nicht.

Wenn die Beweise seitens der Polizei eindeutig sind, und das sind sie wenn sie dir eine Blutprobe entnommen haben, lohnt sich bei dieser Sache der Weg zum Gericht nicht. Das ist allerdings nur meine Erfahrung.

Um einer MPU zu entgehen, müsstest Du vor Gericht freigesprochen werden, was sehr unwahrscheinlich ist.

Ich wünsche Dir alles Gute.
 
Ein Einspruch lohnt sich in der Regel nicht, außer dass ein Anwalt, den du ja dann sicher bräuchtest, die Sperrfrist vom Gericht oder die Geldstrafe (Tagessätze) runterreduzieren könnte. Das lohnt sich eigentlich nicht
Ist es möglich, dass die Sperrfrist weniger als 6 Monate beträgt? Danke, dass du Zeit mit mir verbracht hast. Ich habe eine tiefgreifende Lektion für mich selbst erhalten, seitdem habe ich aufgehört, Alkohol zu trinken
 
Eine Abweichung von 0,2 Promille bis 0,5 Promille liegt im üblichen Rahmen. Allerdings ist die AAK meist niedriger als die BAK. Das die BAK unter 3,00 Promille rutscht ist möglich, aber in der Praxis eher unwahrscheinlich.

Mögliche Ausfallerscheinungen spielen bei deinem wahrscheinlichen Promillewert keine Rolle. Dich hat ja niemand gezwungen so viel zu trinken. Der endgültige Wert ist damit deine aktuelle lebenslange unverbesserliche Alkoholgrenze.

Wenn der endgültige Promillewert um den Bereich von 3,00 Promille liegt solltest du mit einer Sperrfrist von 15 Monaten rechnen. Selbst wenn der Promillewert etwas niedriger liegen sollte wirst du eine MPU mit wahrscheinlich 15 Monaten Abstinenznachweisen bestehen müssen. Die 15 Monate werden dir aber nicht mitgeteilt.
 
Mögliche Ausfallerscheinungen spielen bei deinem wahrscheinlichen Promillewert keine Rolle. Dich hat ja niemand gezwungen so viel zu trinken. Der endgültige Wert ist damit deine aktuelle lebenslange unverbesserliche Alkoholgrenze.

Wenn der endgültige Promillewert um den Bereich von 3,00 Promille liegt solltest du mit einer Sperrfrist von 15 Monaten rechnen. Selbst wenn der Promillewert etwas niedriger liegen sollte wirst du eine MPU mit wahrscheinlich 15 Monaten Abstinenznachweisen bestehen müssen. Die 15 Monate werden dir aber nicht mitgeteilt.
Ich habe den falschen Titel geschrieben. Ich meine 0,33 - 0,35 AKK .
Kann ich meinen Titel umschreiben?
 
Hallo Maxim1993,

nur um es mal besser einzuordnen:
Es dauerte 6-7 Versuche, bis ich einen Atemtest ablegte, und das Ergebnis auf dem Gerät zeigte 0,33-0,36 Promille, aber ich erinnere mich nicht genau.
Ich gehe -nach deiner Trinkmengenangabe- davon aus, dass nicht ‰ angezeigt wurden, sondern mg/l. Das hieße, dieser Wert müsste verdoppelt werden, sodass es sich bei der AAK um ca. 07-08‰ gehandelt hat. Es ist aber gut möglich, dass bei der BAK ein höherer Wert herauskommt.

Wie S1000RR bereits schrieb, wird die Sache mit der roten Ampel als Ausfallerscheinung gewertet, sodass es sich um eine Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis handelt. Die einzige Möglichkeit die du jetzt noch hättest, wäre, dass ein Anwalt diese Ausfallerscheinung vom Tisch bekommt, also darlegen könnte, dass du die Ampel auch im nüchternen Zustand überfahren hättest.

Hast du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung? So oder so, solltest du mal einen Termin machen...
 
Wie @S1000RR bereits schrieb, wird die Sache mit der roten Ampel als Ausfallerscheinung gewertet, sodass es sich um eine Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis handelt. Die einzige Möglichkeit die du jetzt noch hättest, wäre, dass ein Anwalt diese Ausfallerscheinung vom Tisch bekommt, also darlegen könnte, dass du die Ampel auch im nüchternen Zustand überfahren hättest
Ich meine, der Polizei sagte mir, ich solle durch die Ampel fahren, als ich direkt vor der Ampel anhalten wollte. Ich habe Erbrechen und das Unvermögen, das Gleichgewicht zu halten das ist Ausfallerscheinung?
 
So etwas wird gerne als Ausfallerscheinung gewertet. Es kommt aber auch ganz stark auf die Höhe der Promille im Blut an. Wenn man z.B. mit 2‰ angehalten wird sind Ausfallerscheinungen wesentlich leichter vom Gericht zu begründen als bei einem Fahrer der "nur" 1‰ im Blut hatte.

Vorschlag: du versuchst nochmal in Erfahrung zu bringen wie hoch deine BAK war, wartest evtl. den Strafbefehl ab und dann schauen wir, ob der Besuch beim Anwalt lohnt.
 
Es sind 29 Tage vergangen und ich habe immer noch keine Geldstrafe erhalten. Es ist wirklich lang, weil ich meinen BAK nicht genau kenne.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es sind 29 Tage vergangen und ich habe immer noch keine Geldstrafe erhalten.

Das ist vollkommen normal.

Falls du noch nicht besonders negativ (vor allem im Straßenverkehr) aufgefallen bist bekommst du auch keine Geldstrafe sondern einen Strafbefehl. Das ist etwas ganz anderes. Im Strafbefehl wird dir wahrscheinlich eine Geldstrafe und und eine Führerscheinsperrfrist angeboten werden.

Den Strafbefehl kannst du akzeptieren oder ablehnen. Wenn du ihn ablehnst wird es zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Falls die Geldstrafe falsch berechnet wurde kannst du auch nur gegen die Höhe der Geldstrafe Einspruch einlegen.

Ein Strafbefehl hat für dich mehrere Vorteile. So kommt es zu keiner öffentlichen Verhandlung und die Gebühren sind relativ gering. Die Strafe bewegt sich im unteren für deine Vergehen vorgesehnem Strafrahmen. Wenn du dem Strafbefehl widersprichst beginnt der Prozess bei Null, du kannst also auch zu einer höheren Strafe verurteilt werden.

Die Ausstellung des Strafbefehls dauert in der Regel ein bis drei Monate, selten länger.

Deine BAK kannst du bei der zuständigen Polizei nachfragen. Du solltest eigentlich ein entsprechendes Schreiben, welche Polizei zuständig ist, bekommen haben. Entweder direkt bei der Kontrolle oder kurz danach.
 
Falls du noch nicht besonders negativ (vor allem im Straßenverkehr) aufgefallen bist bekommst du auch keine Geldstrafe sondern einen Strafbefehl. Das ist etwas ganz anderes. Im Strafbefehl wird dir wahrscheinlich eine Geldstrafe und und eine Führerscheinsperrfrist angeboten werden.

Die Polizei hat die Aussage meines Kollegen als Zeugen aufgenommen, da er ebenfalls mit einem AAK von 0,07 angehalten wurde. Ich hatte das Gefühl, dass ich ganz normal am Verkehr teilgenommen habe. Später, als ich mit der Polizei zur Wache fuhr, musste ich erbrechen, was vielleicht an meiner großen Nervosität lag.
 
Deine BAK kannst du bei der zuständigen Polizei nachfragen. Du solltest eigentlich ein entsprechendes Schreiben, welche Polizei zuständig ist, bekommen haben. Entweder direkt bei der Kontrolle oder kurz danach.
Ich habe keine Briefe oder Protokolle über diesen Tag erhalten. Jetzt muss ich direkt zur Polizeiwache gehen, um nach meinem BAK zu fragen?

Zitat auf das Wesentliche gekürzt *Nancy*
 
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