Tilgungsfristen - Verwertungsverbot....

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Nancy

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Tilgungsfristen für die Eintragungen im Verkehrszentralregister (VZR - neu = FAER) und Verwertungsverbote


Es gibt zwei für das Verkehrsrecht wichtige zentrale Register, das Bundeszentralregister (BZR) und das Verkehrszentralregister (VZR). Im BZR werden alle strafrechtlichen Verurteilungen eingetragen. Alle Ordnungswidrigkeiten und verkehrsrechtlichen Strafverurteilungen sowie Führerschein- und Fahrerlaubnismaßnahmen im weitesten Sinne werden im Verkehrszentralregister vermerkt. Die Eintragungen im VZR werden nach dem sog. Punktsystem zusätzlich mit Punkten bewertet.

Entscheidungen über den Entzug der Fahrerlaubnis aus der Zeit vor dem 01.01.1999 dürfen längstens zehn Jahre lang verwertet werden, wobei die Frist mit der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beginnt, vgl. § 65 Abs. 9 StVG i.V.m. § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 5 StVG. Allerdings ist dies in der Verwaltungsrechtsprechung sehr strittig.

Bei Entscheidungen nach dem 01.01.1999 ist noch die Anlaufhemmung von längstens 5 Jahren zu berücksichtigen, sofern vor Ablauf dieses Zeitraums keine neue Fahrerlaubnis erteilt wurde, so dass es zu einer Verwertung von noch nicht tilgungsreifen Eintragungen bis zu 15 Jahren kommen kann.

Ab 01.05.2014 gilt ein neues reformiertes Punktesystem. Es heißt nunmehr Fahreignungs-Bewertungssystem

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