Trunkenheitsfahrt Fahrrad mit BAK 1,8 - keine Punkte/Sperrfrist = keine MPU?

Isegrimm

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Hallo zusammen,

einmal kurz die Umstände: Am 24.5.2014 ca. 2:30 Uhr mit 1,8 Promille auf dem Fahrrad erwischt worden, mitgenommen zur Blutabnahme. Nen paar Wochen später Brief wegen Strafverfahren bekommen und zu 20 Tagessätzen verurteilt worden. Der Verkehrsanwalt meinte damals, die MPU würde mit ziemlicher Sicherheit auf mich zukommen. Da ich die letzten Jahre davor gedrückt hab und auch nicht die passenden finanziellen Mittel hatte, habe ich erst letztes Jahr mit der Vorbereitung angefangen. Einen Führerschein hab ich auch noch nie besessen.

Ich hatte im November letzten Jahres einen Termin zur Akteneinsicht bei der Führerscheinstelle, da war nur das Delikt vermerkt. Jetzt habe ich vor ca. 3 Wochen den Antrag auf Ersterteilung bei der Führerscheinstelle gestellt. Um sicher zu gehen, dass ich nichts übersehen hab, war ich vor einer Woche nochmal zur Akteneinsicht da.

Die Dame bei der ich den Termin hatte, meinte allerdings zu mir, dass sie meine Akte bereinigt hätte und dass da gar nichts mehr drin stehen würde. Auf meine Frage wie das sein kann, meinte sie, dass ich damals keine Sperre oder Punkte bekommen hätte und das Delikt demnach verjährt sei, was mich ziemlich gewundert hat.
Denn wenn ich das richtig verstanden hab, ist die Frist für die Löschung solcher Einträge doch auf 10 Jahre angesetzt.
Ich habe danach mehrfach nachgefragt, ob ich denn jetzt keine MPU machen müsse und ob sie sich da sicher ist. Die Antwort war: Es wird noch auf das Führungszeugnis gewartet und wenn da in den letzten 5-6 Jahren nichts neues dazugekommen ist, wäre ich good to go.
Nach anfänglichem Freudentaumel hab ich aber mal bzgl. der Gesetzgebung recherchiert und bin mir jetzt aber nicht mehr sicher, ob die Dame sich da irgendwie vertan oder was falsch verstanden hat, bzw ob ich da was falsch verstehe.

Kann mir da jemand was zu sagen oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Wäre dankbar für jede Antwort, bin grad ziemlich verwirrt was das Ganze angeht.

LG Isegrimm
 

Nancy

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Hallo Isegrimm,

durch die Reform 2014 hat sich das Tilgungsdatum geändert, bei einem Eintrag bis zum 30.04.2014 wäre die Tat 10 Jahre verwertbar gewesen.
Da deine TF aber erst am 24.05.2014 war hatte sie eine Frist von 5 Jahren und wurde 2019 gelöscht.
 

Rübezahl

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das verunsichert mich jetzt aber auch. von 5 j. hab ich auch noch nie etwas gesehen. Meine TF aus 2019 bleibt doch auch 10 jahre in der akte?
 

Nancy

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Meine TF aus 2019 bleibt doch auch 10 jahre in der akte?
Ja, das ergibt sich aus §2 Abs.9 StVG:
(9) 1Die Registerauskünfte, Führungszeugnisse, Gutachten und Gesundheitszeugnisse dürfen nur zur Feststellung oder Überprüfung der Eignung oder Befähigung verwendet werden. 2Sie sind nach spätestens zehn Jahren zu vernichten, es sei denn, mit ihnen im Zusammenhang stehende Eintragungen im Fahreignungsregister oder im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind nach den Bestimmungen für diese Register zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt zu tilgen oder zu löschen. 3In diesem Fall ist für die Vernichtung oder Löschung der frühere oder spätere Zeitpunkt maßgeblich. 4Die Zehnjahresfrist nach Satz 2 beginnt mit der rechts- oder bestandskräftigen Entscheidung oder mit der Rücknahme des Antrags durch den Antragsteller. 5Die Sätze 1 bis 4 gelten auch für entsprechende Unterlagen, die der Antragsteller nach Absatz 6 Satz 1 Nr. 2 beibringt. 6Anstelle einer Vernichtung der Unterlagen ist die Verarbeitung der darin enthaltenen Daten einzuschränken, wenn die Vernichtung wegen der besonderen Art der Führung der Akten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.
 

Isegrimm

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Danke für deine Antwort Nancy.
Hallo Isegrimm,

durch die Reform 2014 hat sich das Tilgungsdatum geändert, bei einem Eintrag bis zum 30.04.2014 wäre die Tat 10 Jahre verwertbar gewesen.
Da deine TF aber erst am 24.05.2014 war hatte sie eine Frist von 5 Jahren und wurde 2019 gelöscht.
Dazu habe ich gelesen, dass Einträge in Bezug auf die Prüfung der Fahreignung auch noch über das Tilgungsdatum hinaus verwertbar sind. Das steht so, meine ich, in §52 im BZRG. Da ich juristisch aber absoluter Laie bin, kanns natürlich sein, dass ich das falsch auslege.
Wird bei der Tilgung denn tatsächlich der Eintrag gelöscht und ich bin wieder ein unbeschriebenes Blatt, oder darf das theoretisch einfach nicht mehr verwendet werden?
Ansonsten klingt das aber relativ positiv, ich werde mal berichten, wie die Sache ausgegangen ist.

LG Isegrimm
 

Nancy

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Wird bei der Tilgung denn tatsächlich der Eintrag gelöscht und ich bin wieder ein unbeschriebenes Blatt
So müsste es sein.

Bei einem (ehemaligen) FE-Inhaber würde zwar die TF nach 5 Jahren gelöscht werden, die Entziehung der FE würde aber 10 Jahre eingetragen bleiben und könnte somit für eine MPU-Aufforderung verwendet werden. Da du aber noch nie eine FE hattest und auch keine Sperre eingetragen wurde, entfällt bei dir dieser Eintrag.
Ich gehe somit davon aus dass die Aussage deiner SB zutrifft und es bei deiner Ersterteilung keine weiteren Maßnahmen geben wird.
 
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