Trunkenheitsfahrt mit Unfall

Salabim

Neuer Benutzer
Hallo zusammen.

Nach einem Fußballspiel im letzten Jahr (06.09.21), das mit ordentlich Alkohol gefeiert worden war stieg ich damals ins Auto und fuhr in Richtung meiner Wohnung. Auf halber Strecke hatte ich einen Sekundenschlaf und prallte gegen das Heck, des geparkten Autos. In Panik fuhr ich, dann weiter zu meiner Wohnung. Gegen 5 Uhr klopfte die Polizei gegen meine Wohnungstüre. Diese beschlagnahmte sofort meinen Führerschein und ich musste 2 Blutproben im Krankenhaus abgeben.

Das Gericht entschied am 15.03.22 meine Sperrfrist bis 14.12.22 anzusetzen.

Sofort machte ich mich auf die Suche nach einem MPU-Vorbereitungskurs. In einem ersten Beratungsgespräch empfahl mir die Verkehrspsychologin ein Abstinenzprogramm von erst einmal 6 Monaten zu absolvieren, um in den weiteren Beratungsgesprächen dann zu entscheiden, ob ich weitere 6 Monate nachweisen muss. Ich entschied mich für eine 12-Stündige Gruppensitzung mit anschließenden 4 Einzelsitzungen. Bereits nach der 1. Einzelsitzung empfahl mir dir Verkehrspsychologin weitere 6 Monate zu absolvieren (also in Summe 12 Monate Abstinenz).

Im Internet recherchierte ich, dass man bei einem 1. Delikt und in Abhängigkeit meiner Trinkmenge damals max. 6 Monate oder kontrolliertes Trinken praktizieren kann.

Ich denke ich habe mich was das MPU-Gespräch angeht bis jetzt sehr gut vorbereitet.
Momentan bin ich mir nur nicht sicher, ob ich nochmals 6 Monate dranhängen soll und auf dauerhafte Abstinenz im MPU-Gespräch zielen soll.
Oder aber es als eine Trinkpause von 6 Monaten darstelle. Dann müsste ich aber entsprechend ,,beweisen" können, wie ich sicherstelle, nicht mehr so viel Alkohol trinken zu wollen/ können. Hierzu komme ich seit Tagen ins Grübeln, wie ich das genau beweisen soll/ kann im Gespräch.

Eine weitere Frage wäre, wie lange ist der 6-monatige Abstinent-Beleg für eine MPU gültig? Bzw. wie lange habe ich Zeit um eine MPU zu machen, da mein Abstinenzprogramm am 07.12. ausläuft und meine Sperrfrist am 14.12. endet.

Wie ist eure Meinung. Ich bedanke mich schon mal vorab bei euch :)



Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 186 cm
Gewicht: 75 kg
Alter: 32

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 06.09.21
BAK: 1. Messung 1,71; 2. Messung 1,62
Trinkbeginn: 17 Uhr
Trinkende: 2 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 1. Messung 6:30 Uhr 2. Messung 7 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: siehe Datum oben
Strafbefehl schon bekommen: ja
Dauer der Sperrfrist: 9 Monate bis 14.12.22

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: ja
Habe noch keinen gemacht: nein, ich besaß einen

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): nein nicht bekannt

Bundesland: Baden Würtemberg


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: 01.07.22

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: ja
Keinen Plan?: nein

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: ja
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Verkehrspsychologe
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: nein

MPU
Datum: noch kein Datum
Welche Stelle (MPI): noch keine Stelle
Schon bezahlt?: nein
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: niemand
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: noch keine

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein

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MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Ob dir noch kontrolliertes Trinken (kT) zugetraut werden kann oder Abstinenz (AB) gefordert werden muss hängt von dem Ausmaß deines Alkoholproblems ab. Ein Anhaltspunkt ist unter anderem die von dir erreichte Promillehöhe.

Steht in dem Urteil etwas von Nachtrunk und wurde eine Rückrechnung durchgeführt?

Um wieviel Uhr war der Unfall? Von welchem Unfallzeitpunkt gehen die Behörden aus?
 

Salabim

Neuer Benutzer
Eine Rückrechnung wurde bis zum Tatzeitpunkt errechnet. Diese lag laut Gericht bei 1,86 Promille zur Tatzeit. Nachtrunk wurde im Urteil nicht erwähnt.

Der Unfall ereignete sich gegen 3 Uhr.
 
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Nico1990

Erfahrener Benutzer
Ich verweise an dieser Stelle mal an dieses hier:


Das heisst, du musst noch 6 Monate dein KT erproben und das auch glaubhaft rüberbringen...

Du könntest dein KT, wenn es noch geht, mit Haaranalysen beweisen.

Wenn du auf Abstinenz gehst, und eine Abhängigkeit festgestellt bzw angenommen wird, musst du ohne suchttherapeutische Maßnahme nennenswert länger als ein Jahr Abstinenz nachweisen.

Alles gute und viel Erfolg
 
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