Urin Test TÜV positiv mit 6,1

bigthe

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Hallo,


erstmal ein Gruß ans Forum, schön, dass es sowas gibt und man sich austauschen kann!

Zu mir, ich habe derzeit ein Abstinenzjahr wg Drogen und war beim vorletzten Urintest. Jetzt kam ein Schreiben ausgefüllt von dieser Sekretärin im TÜV die die Urinabgaben abnimmt, dass meine Probe als positiv gewertet wird. Mein Urin hatte einen cannabinoid Wert von 6,1 μg, eigentlich ja noch im Rahmen, da sie selbst die Grenze bei 10 μg ansetzen oder irre ich mich da? Ein Bekannter hatte damals schon einen sehr niedrigen Wert von unter 5μg Amphetamin und der hat sowas noch nie genommen, bei ihm wurde die Probe trotz dessen als negativ bewertet. Warum habe die Grenzen eingeführt, wenn sie sie selbst nicht anerkennen?

Bei Bedarf kann ich das Ganze auch hochladen. Sry bin gerade etwas geschockt und neben der Spur

Freue mich über eure Antworten
 

bigthe

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bigthe

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Also ich habe mal bei Laboren geforscht und das habe ich als Antwort unter den FAQs gefunden

"Der Cut-off-Wert ist die Konzentration, oberhalb derer ein Analysenergebnis als positiv und unterhalb derer als negativ anzusehen ist. Der Cut-off-Wert liegt generell deutlich über der Nachweisgrenze! Zum Beispiel ist der Cut-off-Wert für Cannabis im Urin 10 µg/L. Das bedeutet, dass alle Werte unterhalb von 10 µg/L als negativ einzustufen sind. Die analytische Nachweisgrenze von Cannabis mit Immunoassay oder GC-MS liegt jedoch niedriger. So ist eine eindeutige gemessene Cannabiskonzentration von 5 µg/L als negativ zu betrachten. Eine Begründung dafür ist, dass vermieden werden soll, dass eine niedrige Cannabiskonzentration bedingt durch Passivrauchen zu einem positiven Ergebnis im Drogenscreening führt."

Verstehe dann nicht warum man mich als positiv wertet!?
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Das steht doch relativ deutlich dabei: 10µg/L ist die Mindestbestimmungsgrenze. D.h. ein Labor muss diese Grenze erfüllen können, damit sie überhaupt zertifiziert werden können. Laut CTU Kriterien müssen aber eindeutige Funde, die unterhalb dieser Grenze liegen, auch als positiv eingestuft werden. Das gewählte Labor des TÜV kann bis 5µg/L von einem eindeutigen Fund sprechen (aus den FAQ ersichtlich), erst darunter ist der Fund nicht mehr eindeutig und ist als negativ einzustufen.

D.h. konkret: Dein Wert liegt zwar unterhalb der Mindestbestimmungsgrenze, aber oberhalb der Grenze, die das Labor messen kann. Die Probe ist daher positiv.
 
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