Urinanalyse FAQ

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Max

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1. Was ist Drogentestung im Urin?
Urinanalysen ermöglichen eine schnelle und vor allem kostengünstige Bestimmung der Drogen-/Metabolitenmenge im menschlichen Urin. Aufgrund der exzellenten Sensitivität dieser Labortests wird auch bei niedriger Analytenkonzentration ein sicheres quantitatives (aussagekräftiges) Ergebnis erzielt.

2. Ist Ihr Labor akkreditiert?
Die Labore für Haaranalysen sollten nach DIN ISO 17025 akkreditiert und den von der GTFCh (Gesellschaft für toxikologische und forensische Chemie) für die Haaranalyse geforderten Qualitätsstandards entsprechen.

3. Wie viel Zeit muss nach einem Drogenkonsum vergehen damit er im Urin nachgewiesen werden kann?
Es dauert ungefähr eine Stunde nach dem Drogenkonsum bis die Metaboliten (Abbauprodukte) über die Niere ausgeschieden werden.


4. Kann es zu Kreuzreaktionen mit eingenommenen Medikamenten kommen?
Es besteht die Möglichkeit dass es bei dem durchgeführten immunologischen Vorscreening (ELISA Test) zu falsch positiven Ergebnissen durch Kreuzreaktivität kommen kann. Da positive immunologische Befunde mittels einer gaschromatografischen Massenspektografie (GC/MS) bestätigt werden müssen, können falsch-positive Ergebnisse durch Kreuzreaktivität ausgeschlossen werden.

5. Wie lange daürt es bis ich meine Ergebnisse bekomme?
Wenn die Urinprobe im Labor eingegangen ist daürt es circa 10 Arbeitstage (ohne Wochenenden und Feiertage) bis die Ergebnisse zur Verfügung stehen. Die Bearbeitungszeit kann variieren. Falls das immunologische Vorscreening einen positiven Befund hat und deshalb bestätigt werden muss, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.

6. Wie sind die Resultate zu lesen?
Die Ergebnisse geben an ob eine Droge oder Drogengruppe positiv oder negativ getestet wurde. Zusätzlich wird bei einem positiven Befund angegeben ob es sich um einen gelegentlichen, regelmäßigen oder chronischen Konsum handelt.

7. Wie bekomme ich ein rechtlich verwertbares Gutachten (z.B. für die MPU)?
In jedem Fall ist die Einhaltung bestimmter Bedingungen erforderlich, damit die amtliche Verwertbarkeit Ihres Gutachtens gewährleistet werden kann.
Hierzu heißt es in den Beurteilungskriterien: Das Untersuchungsmaterial wurde auf eine Weise gewonnen und an das Analyselabor übermittelt, dass die toxikologische Untersuchung zur Abstinenzprüfung oder zum Nachweis einer aktüllen Alkohol-/Drogenfreiheit am Untersuchungstag den aktüllen Status des Untersuchten zuverlässig wiedergeben kann.
Die Probenentnahme muss durch eine autorisierte Person erfolgen, dies kann z.B. ein Hausarzt, Toxikologe oder geschultes Laborpersonal sein.

Forensische Bedingungen:
� Vorlage des Ausweises (Arzt muss bestätigen, dass es sich um die "richtige" Person handelt).
� Probenentnahme durch eine autorisierte Person (z.B. Hausarzt)
� Das gewonnene Probenmaterial darf nicht an den Probenspender zurückgegeben werden, sondern muss direkt durch den Probennehmer versandt werden.
� Der Probennehmer muss das entsprechende Feld zur autorisierten Probennahme auf dem Anforderungsschein unbedingt ausfüllen und unterschreiben. Dies ist gleichzeitig die Bestätigung, dass alle Bedingungen korrekt eingehalten wurden.

8. Wie ist der genau Ablauf der Urinkontrollprogramms für die MPU?
Mit dem Klienten müssen klare und eindeutige Bestimmungen in Bezug auf Abwesenheiten getroffen werden. (Sollte die Verfügbarkeit des Probenspenders länger als 6 Wochen unterbrochen sein, wird das Urinkontrollprogramm beendet)
Bei Urinkontrollen muss die Probenentnahme zusätzlich kurzfristig und unvorhersehbar durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass Sie während des Kontrollzeitraumes (i.d.R. entweder 6 Monate oder ein Jahr) erst am Vortag von der nächsten Probenahme erfahren werden. Dies muss nachvollziehbar dokumentiert werden.
Der Patient wird hingewiesen auf mögliche Verfälschungen von Laborergebnissen durch den Konsum von Mohnsamen, Cannabis-/Hanfprodukten, sowie bei Aufenthalt in Räumen mit Cannabisrauch und auf entsprechende Vorsichtsmaßnahmen.
Ist der Beleg einer Alkoholabstinenz gefordert, erfolgt der Hinweis, dass der Verzicht auf alle alkoholhaltigen Lebensmittel, Medikamente und Mundhygienemittel, sowie auf so genanntes alkoholfreies Bier (auch Sekt/Wein) notwendig ist.
Urinkontrollprogramm für 6 Monate = 4 Urinkontrollen
Urinkontrollprogramm für 12 Monate = 6 Urinkontrollen

9. In welchen Fällen kommt eine Urinanalyse in Frage?
Es gibt zahlreiche Fälle, in denen Sie sicher sein möchten, ob jemand ein Drogenproblem hat, oder nachweisen wollen, dass kein Problem vorliegt.

Zum Beispiel:
- Abstinenzbelege bzw. Abstinenznachweise für die Fahreignungsprüfung (MPU)
- Sorgerechtsfälle
- Bewährung bei Drogenvergehen
- Sicherheitskritische Berufe
- Verdacht, dass ein Mitarbeiter / Kollege ein Drogenproblem hat
- Nachweis der Vertraünswürdigkeit, z.B. Führungspersönlichkeiten, Streitkräfte usw.
- Screening im Rahmen klinischer Studien
- Eignung für chirurgische Eingriffe
 
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