FB Drogen
Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 36
Was ist passiert?
Drogensorte: thc
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): gelegentlich Thc. kein alkohol
Datum der Auffälligkeit: August 2022
Drogenbefund
Blutwerte: 1,1ng aktiv / 8ng CooH
Schnelltest: freiwillig gemacht unter Androhung der Blutprobe. positiv auf thc
Beim Kauf erwischt: nö
Nur daneben gestanden: nö
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: ja
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: ja
Verurteilt:nein
Strafe abgebüßt:nein
Führerschein
Hab ich noch: Ja (gegenwärtig 1 Monat Fahrverbot durch Bußgeldbescheid)
Hab ich abgegeben: Nein
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht:
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Darum geht es in meiner Frage ans Forum
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Kann ... trotz der Hinweise auf gelegentlichen Cannabiskonsum sowie der bekannten Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug der Klasse b sicher führen? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass xxx auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von cannabis oder dessen Nachwirkungen führen wird? (Fähigkeit zum trennen von Konsum und Verkehrsteilnahme)
Bundesland: baden Württemberg
Konsum
Ich konsumiere noch: nein
letzter Konsum: seit der Verkehrskontrolle nicht mehr
Abstinenznachweis
Haaranalyse:
Urinscreen: Seit Anfang September im 6 monatigen Programm. Bislang liegt 1 analyse ohne Befund vor. Ergebnis der 2. Kontrolle steht noch aus
Keinen Plan:
Aufarbeitung
Drogenberatung: nein
Selbsthilfegruppe (SHG):
Psychologe: ja
Ambulante/stationäre Therapie:
Keine Ahnung:
MPU
Datum: steht noch nicht fest. Frist Bus Ende April 2023
Welche Stelle (MPI): TÜV süd
Schon bezahlt?: nein
Schon gehabt?: nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: das ist genau meine Frage
In meiner Führerscheinakte steht neben dem Ergebnis der Verkehrskontrolle noch folgendes:
bei unserer Behörde liegen folgende Erkenntnisse zu der Person vor, die auf nicht nur
vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der
Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen:
Ereignisdat. Vorcancsnr. Sachverhalt AzJustiz Entsch.Justiz
17.11.2018 xxx ALLGEMEINER VERSTOß
GG. § 29 BTMG-MIT
CANNABIS (EINSCHLIEß
LICH ZUBEREITUNGE
Entsch.Justiz:MAV LIEGT NOCH
NICHT VOR
Meine Frage bezieht sich genau auf diesen weiteren vorfall.
2018 wurde ich beschuldigt Cannabis aus dem darknet bestellt zu haben. Die Beschuldigung war haltlos und die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gemäß 170 Abs StPO eingestellt.
In der Akte steht jedoch diese komische Beschreibung "MAV liegt noch nicht vor". Konnte die Abkürzung nirgends Übersetzen, aber da deutet ja irgendwie auf ein laufendes verfahren hin. Was schonmal definitiv falsch ist.
Außerdem werden in der Akte auch keine weiteren Details dazu gegeben, zb was mir damals vorgeworfen würde.
Meint ihr, bei der Begutachtung kann mir das negativ ausgelegt werden? Bei meinen Blutwerten würde ich Richtung Drogengefährdung argumentieren und entsprechend auch nur 6 Monate AN vorweisen.
Habe Angst dass die GA aber zb folgert, dass ich weiter konsumiert habe obwohl es ja 2018 schon Probleme mit dem Gesetz gab und daher aufgrund einer fortgeschrittenen Drogenproblematik gleich 12 Monate AN fordert.
Meint ihr, das ist eine reale Gefahr?
Anderenfalls wird ja in der Fragestellung schon nur von "hinweisen auf gelegentlichen Konsum" gesprochen.
Kann die GA dann dennoch fortgeschrittene Problematik annehmen nur aufgrund des Hinweises in der Akte?
Wie sollte ich mich bei Fragen der GA dazu verhalten? Sagen dass es haltlose Anschuldigungen waren oder wird mir das negativ ausgelegt.
Ist es möglich, dass die GA etwas weiß, das nicht in der Akte steht?
Ferner habe ich hier schon einen guten thread zum Thema gefunden, wie stvg 2 (12) mir hier hilfreich sein kann, da ein mach 170 StPO eingestelltes verfahren eigentlich nicht zum Speichern von Daten in der akte berechtigt.
Wenn ich versuche das löschen zu lassen, wird die Führerscheinstelle dann auch eine aktualisierte Akte an die Begutachtungsstelle schicken? die jetztige Version der akte liegt dort schon vor.
Danke vielmals schonmal!
Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 36
Was ist passiert?
Drogensorte: thc
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): gelegentlich Thc. kein alkohol
Datum der Auffälligkeit: August 2022
Drogenbefund
Blutwerte: 1,1ng aktiv / 8ng CooH
Schnelltest: freiwillig gemacht unter Androhung der Blutprobe. positiv auf thc
Beim Kauf erwischt: nö
Nur daneben gestanden: nö
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: ja
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: ja
Verurteilt:nein
Strafe abgebüßt:nein
Führerschein
Hab ich noch: Ja (gegenwärtig 1 Monat Fahrverbot durch Bußgeldbescheid)
Hab ich abgegeben: Nein
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht:
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Darum geht es in meiner Frage ans Forum
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Kann ... trotz der Hinweise auf gelegentlichen Cannabiskonsum sowie der bekannten Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug der Klasse b sicher führen? Ist insbesondere nicht zu erwarten, dass xxx auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von cannabis oder dessen Nachwirkungen führen wird? (Fähigkeit zum trennen von Konsum und Verkehrsteilnahme)
Bundesland: baden Württemberg
Konsum
Ich konsumiere noch: nein
letzter Konsum: seit der Verkehrskontrolle nicht mehr
Abstinenznachweis
Haaranalyse:
Urinscreen: Seit Anfang September im 6 monatigen Programm. Bislang liegt 1 analyse ohne Befund vor. Ergebnis der 2. Kontrolle steht noch aus
Keinen Plan:
Aufarbeitung
Drogenberatung: nein
Selbsthilfegruppe (SHG):
Psychologe: ja
Ambulante/stationäre Therapie:
Keine Ahnung:
MPU
Datum: steht noch nicht fest. Frist Bus Ende April 2023
Welche Stelle (MPI): TÜV süd
Schon bezahlt?: nein
Schon gehabt?: nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: das ist genau meine Frage
In meiner Führerscheinakte steht neben dem Ergebnis der Verkehrskontrolle noch folgendes:
bei unserer Behörde liegen folgende Erkenntnisse zu der Person vor, die auf nicht nur
vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der
Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen:
Ereignisdat. Vorcancsnr. Sachverhalt AzJustiz Entsch.Justiz
17.11.2018 xxx ALLGEMEINER VERSTOß
GG. § 29 BTMG-MIT
CANNABIS (EINSCHLIEß
LICH ZUBEREITUNGE
Entsch.Justiz:MAV LIEGT NOCH
NICHT VOR
Meine Frage bezieht sich genau auf diesen weiteren vorfall.
2018 wurde ich beschuldigt Cannabis aus dem darknet bestellt zu haben. Die Beschuldigung war haltlos und die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gemäß 170 Abs StPO eingestellt.
In der Akte steht jedoch diese komische Beschreibung "MAV liegt noch nicht vor". Konnte die Abkürzung nirgends Übersetzen, aber da deutet ja irgendwie auf ein laufendes verfahren hin. Was schonmal definitiv falsch ist.
Außerdem werden in der Akte auch keine weiteren Details dazu gegeben, zb was mir damals vorgeworfen würde.
Meint ihr, bei der Begutachtung kann mir das negativ ausgelegt werden? Bei meinen Blutwerten würde ich Richtung Drogengefährdung argumentieren und entsprechend auch nur 6 Monate AN vorweisen.
Habe Angst dass die GA aber zb folgert, dass ich weiter konsumiert habe obwohl es ja 2018 schon Probleme mit dem Gesetz gab und daher aufgrund einer fortgeschrittenen Drogenproblematik gleich 12 Monate AN fordert.
Meint ihr, das ist eine reale Gefahr?
Anderenfalls wird ja in der Fragestellung schon nur von "hinweisen auf gelegentlichen Konsum" gesprochen.
Kann die GA dann dennoch fortgeschrittene Problematik annehmen nur aufgrund des Hinweises in der Akte?
Wie sollte ich mich bei Fragen der GA dazu verhalten? Sagen dass es haltlose Anschuldigungen waren oder wird mir das negativ ausgelegt.
Ist es möglich, dass die GA etwas weiß, das nicht in der Akte steht?
Ferner habe ich hier schon einen guten thread zum Thema gefunden, wie stvg 2 (12) mir hier hilfreich sein kann, da ein mach 170 StPO eingestelltes verfahren eigentlich nicht zum Speichern von Daten in der akte berechtigt.
Wenn ich versuche das löschen zu lassen, wird die Führerscheinstelle dann auch eine aktualisierte Akte an die Begutachtungsstelle schicken? die jetztige Version der akte liegt dort schon vor.
Danke vielmals schonmal!