Verjährung bei Punkte MPU

Elliot

Neuer Benutzer
Verjährung einer Punkte MPU ?

Letztes Jahr wurde mir wegen Punkten der Führerschein weggenommen. Ich habe bei der Führerscheinstelle mir die Führerscheinakte ausdrucken lassen.
Beim letzten Verkehrsdelikt ist das am Tilgungsdatum 04.2025. Wenn die Punkte schon nach 2 Jahren getilgt werden, kann man dann nach 2 Jahren auch ohne MPU den Führerschein bekommen ?

Die Anordnung zur MPU kam schon nach dem 7 Punkt.

Es wurde kein Antrag auf Neuerteilung gestellt.

Mfg
Elliot
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Zur Beantwortung der Frage muss zwischen Straf- und Verwaltungsrecht unterschieden werden.

Verwaltungsrecht:

Die Anordnung zur MPU hat eine Verjährngsfrist von 10 Jahren. Da es ohne Fahrerlaubnis unwahrscheinlicher ist wieder aufzufallen ist eine fünfjährige Anlaufhemmung vorgeschaltet. 15 Jahre nach Anordnung der MPU kannst du also erst eine neue Fahrerlaubnis mpu-frei erhalten.

Dazu dürfen auch die Ursachen für die MPU-Anordnung gespeichert bleiben.

Strafrecht:

Im Strafrecht werden die Punkte nach ihrem jeweiligen Zeitablauf gelöscht. Entsprechend wärst du in ein paar Jahren rechtlich wieder ein Ersttäter und die Punkte (beziehungsweise die dahinter stehenden Verfahren) dürften nicht mehr strafverschärfend berücksichtigt werden.
 

Elliot

Neuer Benutzer
Bist du dir sicher ?

Ich habe dazu was gefunden, ich weiß nicht ob das zu meinem Fall passt.

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes​

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (BVerwG 3. Senat, Urteil vom 18.06.2020, Az.: 3 C 14/19). Der Kläger ging gerichtlich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis vor. Bei Erlass der Entziehung hatte er keine 8 Punkte mehr im Fahreignungsregister. Die Behörde war aber der Auffassung, dass es ausreichend sei, dass er ehemals 8 Punkte hatte und damit dessen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen unterstellt werde. Das Verwaltungsgericht schloss sich der Auffassung der Behörde an und wies die Klage ab. Auf die Berufung des Klägers hob der Verwaltungsgerichtshof München die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und den Entziehungsbescheid auf. Die Behörde legte Revision ein, weshalb das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden hatte.

Das Bundesverwaltungsgericht entschied zugunsten des Klägers und bestätigte die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs. Das Gesetz könne nur so verstanden werden, dass eine gelöschte (oder zu löschende) Eintragung nicht zum Zweck der Beurteilung der Fahreignung nachteilig vorgehalten werden dürfe. Der Gesetzgeber habe eigens zur Vermeidung taktischer Rechtsmittel die Überliegefrist vorgesehen. Ist diese abgelaufen und die Eintragung gelöscht, besteht ein absolutes Verwertungsverbot.
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Bist du dir sicher ?

Ja. Deshalb auch mein Hinweis und die Unterscheidung von Verwaltungs- und Strafrecht.

In dem Urteil ging es nicht um eine MPU-Auflage, sondern um die Entziehung der Fahrerlaubnis. Der Betroffene hatte 8 Punkte erreicht. Damit hätte ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden können (oder müssen?). Das hat die Behörde aber über ein Jahr lang "verschlafen", so dass inzwischen wieder Punkte gelöscht wurden. Erst dann hat ihm die Behörde die Fahrerlaubnis entzogen, und zwar mit dem Hinweis auf die 8-Punke-Regel. Da hat das Gericht entschieden, dass das nicht mehr ging.

Hätten die Behörden die Fahrerlaubnis rechtzeitig kassiert bliebe die auch weg, wenn zwischenzeitlich Punkte gelöscht worden wären. Es ging also ausschließlich um den Zeitpunkt des Entzugs der Fahrerlaubnis.

Eine MPU, also Verwaltungsrecht, spielte in dem Urteil überhaupt keine Rolle.

Eine MPU kann bei dem Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen immer gefordert werden. Wenn sehr viele Verstöße innerhalb kurzer Zeit anfallen oder zwar wenige, aber dafür schwerwiegende Verstöße. Für eine MPU sind auch keine Punkte erforderlich. Die hat auch schon notorische Falschparker getroffen, die überhaupt noch keine Punkte gesammelt hatten.

Siehe zum Beispiel

https://www.verkehrsanwaelte.de/new...ielen-strafzetteln-droht-fuehrerscheinentzug/

oder

https://www.mpu-vorbereitung.com/blog/mpu-durch-haeufiges-falschparken/
 

Elliot

Neuer Benutzer
Ja. Deshalb auch mein Hinweis und die Unterscheidung von Verwaltungs- und Strafrecht.

In dem Urteil ging es nicht um eine MPU-Auflage, sondern um die Entziehung der Fahrerlaubnis. Der Betroffene hatte 8 Punkte erreicht. Damit hätte ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden können (oder müssen?). Das hat die Behörde aber über ein Jahr lang "verschlafen", so dass inzwischen wieder Punkte gelöscht wurden. Erst dann hat ihm die Behörde die Fahrerlaubnis entzogen, und zwar mit dem Hinweis auf die 8-Punke-Regel. Da hat das Gericht entschieden, dass das nicht mehr ging.

Hätten die Behörden die Fahrerlaubnis rechtzeitig kassiert bliebe die auch weg, wenn zwischenzeitlich Punkte gelöscht worden wären. Es ging also ausschließlich um den Zeitpunkt des Entzugs der Fahrerlaubnis.

Eine MPU, also Verwaltungsrecht, spielte in dem Urteil überhaupt keine Rolle.

Eine MPU kann bei dem Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen immer gefordert werden. Wenn sehr viele Verstöße innerhalb kurzer Zeit anfallen oder zwar wenige, aber dafür schwerwiegende Verstöße. Für eine MPU sind auch keine Punkte erforderlich. Die hat auch schon notorische Falschparker getroffen, die überhaupt noch keine Punkte gesammelt hatten.

Siehe zum Beispiel

https://www.verkehrsanwaelte.de/new...ielen-strafzetteln-droht-fuehrerscheinentzug/

oder

https://www.mpu-vorbereitung.com/blog/mpu-durch-haeufiges-falschparken/
Wobei in meinem Fall nich klar ist, ob die MPU Anordnung überhaupt rechtens war ( Anordnung bei 7 Punkten ).

Dürfen sie getilgte Punkte auch an MPU Stellen weiter geben ?

Und wie siehts aus bei einem Wechsel der Führerscheinstelle, zmb. nach einem Umzug, werden die Akte nach dem Antrag der Neuerteilung weitergeleitet oder nimmt die andere Führerscheinstelle einfach Auskunft aus Flensburg?
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Wobei in meinem Fall nich klar ist, ob die MPU Anordnung überhaupt rechtens war ( Anordnung bei 7 Punkten ).

Um das beurteilen zu können wissen wir viel zu wenig. Wobei wir weder konkrete Rechtshilfe leisten können noch dürfen. Wir können nur unsere Erfahrungen und unser jeweiliges Wissen mit dir teilen. So ist es vollkommen normal, dass die Forennutzer auch unterschiedlicher Auffassung sind.

Eine MPU kann gefordert werden wenn berechtigte Zweifel an deiner Fahrtauglichkeit bestehen. Unabhängig davon, ob du mit der Einhaltung der Verkehrsregeln überfordert bist oder die absichtlich ignorierst. Von einem konkreten Punktestand ist eine MPU also nicht abhängig.

Wenn du innerhalb Deutschlands umziehst werden deine Führerscheindaten übermittelt. Forderungen, wie die MPU, und Entscheidungen bleiben bestehen. Auch wenn am neuen Wohnort vielleicht anders entschieden worden wäre. Wobei die Unterschiede zwischen den Führerscheinstellen beziehungsweise den Bundesländern geringer sind als gerne behauptet wird.
 

Elliot

Neuer Benutzer
Ist es möglich "Punkte MPU" zu bestehen ohne einen Zertifikat in der Hand ?

Ich habe viel recherschiert und gelesen, dass die Begutachtungsstellen sehr viel wert auf Zertifikate mit einer Vorbereitung legen. Stimmt das ?
Hat einer von euch schon eine "Punkte MPU" ohne Vorbereitung bestanden ?
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Bleibe bitte in deinem ursprünglichen Thema. Wahrscheinlich wird ein Admin diesen Beitrag dahin verschieben.

Wie bereits geschrieben können wir dir mit deinen bisherigen Angaben nur sehr allgemeine Antworten geben.

Grundsätzlich ist das Bestehen einer Verkehrsrechtlichen (Punkte) MPU ohne ein Zertifikat möglich.

Allerdings ist eine MPU keine Prüfung. Was von dir gefordert wird hängt von deiner Vorgeschichte ab.
 

Elliot

Neuer Benutzer
Eine MPU kann gefordert werden wenn berechtigte Zweifel an deiner Fahrtauglichkeit bestehen. Unabhängig davon, ob du mit der Einhaltung der Verkehrsregeln überfordert bist oder die absichtlich ignorierst. Von einem konkreten Punktestand ist eine MPU also nicht abhängig.
Ist die Zweifel dann auch berechtigt ?
Wie sollen die das begründen, wenn die Eintragungen einem Verwertungsverbot unterliegen.
" § 29 Abs. 7 StVG regelt das Verwertungsverbot. Wenn eine Eintragung im Fahreignungsregister gelöscht ist, dürfen die Tat und die Entscheidung dem Betroffenen nicht mehr zu den in § 28 Abs. 2 StVG genannten Zwecken vorgehalten und zu seinem Nachteil verwertet werden. "
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Entscheidend ist der Zeitpunkt der Forderung der MPU. Die MPU-Anordnung bleibt dann 10 beziehungsweise 15 Jahre in den Akten und kann entsprechend lange verwertet werden. Dazu gehören auch die Gründe für die Anordnung der MPU.

Die MPU-Forderung ist also ein separater Vorgang, der, einmal gefordert, seine eigenen Verjährungsfristen hat.

Du schreibst ja selbst, dass du zum Zeitpunkt der MPU-Forderung 7 Punkte angesammelt hattest, wahrscheinlich innerhalb sehr kurzer Zeit. Eine "sehr kurze Zeit" sind verkehrsrechtlich durchaus ein, zwei Jahre. Von daher scheint die MPU-Forderung korrekt zu sein.
 

Elliot

Neuer Benutzer
Der Gesetzgeber sagt nicht umsonst " 8 oder mehr Punkte ".
Bei 7 Punkten Punkten müssen die genau erklären, warum hier ein Ausnahmefall ist, das haben die aber nicht gemacht.
Zeitspanne zwischen Punkten beträgt 19 Monate.
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
das haben die aber nicht gemacht.

Um das beurteilen zu können müssten wir den Schriftverkehr kennen. Wahrscheinlich lehnst du die Begründung einfach innerlich ab, weil du die von dir ausgehende Gefahr nicht akzeptierst.

Der Gesetzgeber sagt nicht umsonst " 8 oder mehr Punkte ".

Ab 8 Punkten müssen die Behörden aktiv werden und die Fahrerlaubnis entziehen. Das schließt nicht aus, dass sie bereits vor Erreichen der 8 Punkte aktiv werden können, um ihrer Schutzpflicht zu genügen. Soweit ich verstanden habe ist dir auch nicht die Fahrerlaubnis entzogen worden, sondern eine MPU gefordert worden.

Zeitspanne zwischen Punkten beträgt 19 Monate.

Das ist verkehrsrechtlich ein kurzer Zeitraum. Offensichtlich haben die Folgen (Geldstrafen, Punkte, Warnschreiben) deiner Vergehen dich nicht beeindruckt. Dann müssen halt andere Maßnahmen ergriffen werden um andere Verkehrsteilnehmer vor dir zu schützen.

Bislang hast du keine Informationen geliefert, die eine Fehlentscheidung der Behörden vermuten lassen. Das ist der ganz normale Vorgang wenn jemand innerhalb kurzer Zeit (gleich ungefähr zwei Jahre) viele Punkte ansammelt.

Falls überhaupt ein Widerspruch / Einspruch möglich wäre sind die Fristen wahrscheinlich verstrichen. Wenn deine Fahrerlaubnis entzogen wird kannst du dich wehren, wobei ich aus deinen Angaben bislang keine Erfolgsaussichten erkennen kann. Dann wäre ein Anwalt sinnvoll.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Soweit ich verstanden habe ist dir auch nicht die Fahrerlaubnis entzogen worden, sondern eine MPU gefordert worden.

Letztes Jahr wurde mir wegen Punkten der Führerschein weggenommen.
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@Elliot

Könntest du das Schreiben der FSSt. vom letzten Jahr hier mal anonymisiert einstellen?
Vllt. wird das Ganze dadurch etwas klarer....
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Soweit ich verstanden habe ist dir auch nicht die Fahrerlaubnis entzogen worden, sondern eine MPU gefordert worden.

Zur Klarstellung: Ich gehe davon aus, das die Fahrerlaubnis nicht wegen Punkten entzogen wurde, sondern zunächst eine MPU gefordert wurde, die dann nicht in der vorgegebenen Frist gemacht wurde.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Nun, das bestätigt mAn dann alles was MrMurphy vorher geschrieben hat.
Die MPU-Aufforderung erfolgte nicht aufgrund der Anzahl deiner Punkte, sondern sie wurde anhand deiner Delikte angeordnet.
Wie bereits geschrieben, wäre das Einstellen des Schreibens der FSSt. trotzdem sinnvoll...

Du kannst auch hier im Forum den Fragebogen zur MPU-Vorbereitung ausfüllen, hierdurch wäre eine Einschätzung darüber, ob fachliche Hilfe vonnöten ist, möglich. Solltest du dies machen wollen, bitte zunächst den entsprechenden Profilfragebogen ausfüllen und danach den Fragebogen für eine verkehrsrechtliche MPU.
 

Elliot

Neuer Benutzer
Nun, das bestätigt mAn dann alles was MrMurphy vorher geschrieben hat.
Die MPU-Aufforderung erfolgte nicht aufgrund der Anzahl deiner Punkte, sondern sie wurde anhand deiner Delikte angeordnet.
Wie bereits geschrieben, wäre das Einstellen des Schreibens der FSSt. trotzdem sinnvoll...

Du kannst auch hier im Forum den Fragebogen zur MPU-Vorbereitung ausfüllen, hierdurch wäre eine Einschätzung darüber, ob fachliche Hilfe vonnöten ist, möglich. Solltest du dies machen wollen, bitte zunächst den entsprechenden Profilfragebogen ausfüllen und danach den Fragebogen für eine verkehrsrechtliche MPU.
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MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Wie bereits vermutet wirst du gegen den Entzug der Fahrerlaubnis nichts machen können, zumal der schon relativ lange zurückliegt. Du hast zwar keine massiven Verstöße begangen, aber viele mittlere, mit Punkten belegte. Damit ist der Entzug der Fahrerlaubnis rechtlich gerechtfertigt. Hinweis: Ich bin Laie und kein Rechtsanwalt, sondern teile nur mein Wissen und meine Erfahrungen als Durchschnittsbürger.

Die MPU-Forderung wird, da du keine Fahrerlaubnis hast, 15 Jahre gespeichert. Ab dem 25.11.2036 kannst du eine neue Fahrerlaubnis ohne MPU bekommen, wirst dann aber noch mal die theoretische und praktische Fahrprüfung ablegen müssen.

Mit einer EU-Fahrerlaubnis (sofern du die anstrebst) darfst du zwar im Ausland fahren, nicht aber in Deutschland. Meiner Kenntnis nach wäre das in Deutschland zwar kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, aber die Nutzung würde dir untersagt werden, sofern du die mal vorzeigen musst.

Du könntest auch eine MPU anstreben. Genügend Zeit, um eine Verhaltensänderung zu belegen ist inzwischen vergangen. Dazu musst du belegen, dass du deine Probleme erkannt hast (deine Bedürfnisse sind dir wichtiger als die Anderer) und erklären, was für eine Lösung du gefunden hast um dich zukünftig an die Verkehrsregeln zu halten. Das ist meist ein schwieriger Prozess. Ein "Tut mir leid, kommt nicht wieder vor" reicht bei weitem nicht.
 
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