Verjährung Straftat

Cedy

Neuer Benutzer
Hallo,

ich habe eine MPU angeordnet bekommen w/Unfallflucht, etc. aus 2004 und mehrfachem Fahren ohne FS (zuletzt 2008). Den MPU-Termin im Januar 2021 habe ich bereits.
Innerhalb der Vorbereitung ist jetzt die Frage aufgetaucht, inwieweit die Straftat (Fahrerflucht, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung) aus dem Jahr 12/2004, rechtskräftig verurteilt in 09/2005 in der MPU in 01/2021 noch verwendet werden kann.
Die gleiche Frage kam für ein negatives MPU-Gutachten aus dem Jahr 2008 auf. Aufgrund der veränderten Tilgungsfristen ab 01.05.2014 ist mit die Berechnung unklar. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
 

Nancy

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Das neg. Ga aus 2008 ist 15 Jahre verwertbar..

Was steht denn in deiner FS-Akte? Hast du da mal reingeschaut? Oder dir einen Auszug aus dem FAER kommen lassen?
Und wie lautet deine Fragestellung für die MPU?
 

Cedy

Neuer Benutzer
Danke für Deine Antwort Nancy.

Ja, ich habe mir zuletzt in 2017 einen FAER -Auszug schicken lassen. Abgesehen davon, dass von der FAER die Daten und dazugehörigeTatbezeichnungen aus 2004 zu 100% verwechselt wurden, steht da eine Tilgungsfrist mit Datum vom 08.09.2020 für die Straftat mit Fahrerflucht, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, etc.
Für das letztmalige Fahren oFS gilt die Tilgungsfrist in 05/2024.

Die Fragestellung der FSSt lautet: "Daher bedarf es aus hiesiger Sicht im Hinblick auf Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klärung, ob bei Ihnen weitestgehend ausgeschlossen werden kann, dass Sie auch künftig erheblich gegen verkehrsrechtliche/strafrechtliche Bestimmungen verstoßen werden."

Ist es richtig, dass ich w/ der 15 Jahre verwertbaren negativen MPU in 2008 noch immer zu den Vorfällen aus 2004 Stellung nehmen muss, trotz Verjährung?
 

Nancy

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Hast du denn damals das neg. Gutachten bei der FSSt. abgegeben?
Wenn es nämlich in deiner Akte liegt ist das eine äußerst interessante Frage...
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"Normalerweise" darf auf die getilgten Delikte nicht mehr eingegangen werden. Da jedoch im neg. Ga darauf Bezug genommen wird (und dieses noch verwertbar ist) würde der Gutachter trotzdem davon Kenntnis erhalten.

So oder so wären die Unterlagen von 2004 aber aus der Akte zu entfernen. Hm, tricky :smiley2204:




 

Cedy

Neuer Benutzer
Ja, das neg. Gutachten aus 2008 ist damals direkt von der begutachtenden Stelle an die FSSt weitergegeben worden. Ich erhielt eine Kopie, die ich noch besitze.
Ich hatte bereits Ende August 2020 den Termin zur Akteneinsicht bei der FSSt. Die Akte ist sehr umfangreich. Die Mitarbeiterin dort schlug mir vor, worauf ich mich konzentrieren solle beim Einsehen. Das neg. Ga habe ich in der Fülle der Papiere nicht gesehen.
Sollte ich w/ des Tilgungsdatums bei der Fsst anfragen, ob das den Gutachterauftrag verändert?
So gesehen, bleibt "nur" der Tatvorwurf des 3maligen Fahrens oFs.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo Cedy,

da die Fragestellung...

ob bei Ihnen weitestgehend ausgeschlossen werden kann, dass Sie auch künftig erheblich gegen verkehrsrechtliche/strafrechtliche Bestimmungen verstoßen werden."
lautet, wüsste ich nicht was daran verändert werden sollte, da es sich bei FoF ja um Straftaten handelt und gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wurde.

Der Gutachter wird von dir wissen wollen wie du heute zu den Delikten stehst, oder besser gesagt, wie deine Einstellung zu den Regeln im allgemeinen und insbesondere zur StVO ist und ob du (mal ganz harsch ausgedrückt) deine eigenen Interessen immer noch darüber stellst...

Wie bereitest du dich denn auf die MPU vor?
 

Cedy

Neuer Benutzer
Lektüre und mit einer Verkehrspsychologin.
Im Gespräch mit ihr ist die Frage der Verjährung aufgetaucht.

Zu Delikten aus 2004 möchte ich mich, da es verjährt ist, nicht äussern.
Kann es da Schwierigkeiten geben?
 

Cedy

Neuer Benutzer
die VP meinte, sie müsse sich selbst noch einmal richtig schlau dazu machen, ich werde es beim nächsten Gespräch erneut ansprechen.

Sie meinte auch, dass das letzte Delikt FoF bereits 12 Jahre her ist und nach 10 Jahren die Akten doch vernichtet werden. Das stellt den gesamten MPU-Auftrag in Frage.
Bissl verwirrend, was denn nun richtig ist. Ich bin davon ausgegangen, dass beim FoF bis zur Tilgung auch diese 15 Jahre gelten. ? So steht es auch im FAER-Auszug aus 2017. Ich habe gestern einen aktuellen Auszug angefordert.
 
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