Hallo,
ich habe eine MPU angeordnet bekommen w/Unfallflucht, etc. aus 2004 und mehrfachem Fahren ohne FS (zuletzt 2008). Den MPU-Termin im Januar 2021 habe ich bereits.
Innerhalb der Vorbereitung ist jetzt die Frage aufgetaucht, inwieweit die Straftat (Fahrerflucht, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung) aus dem Jahr 12/2004, rechtskräftig verurteilt in 09/2005 in der MPU in 01/2021 noch verwendet werden kann.
Die gleiche Frage kam für ein negatives MPU-Gutachten aus dem Jahr 2008 auf. Aufgrund der veränderten Tilgungsfristen ab 01.05.2014 ist mit die Berechnung unklar. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
ich habe eine MPU angeordnet bekommen w/Unfallflucht, etc. aus 2004 und mehrfachem Fahren ohne FS (zuletzt 2008). Den MPU-Termin im Januar 2021 habe ich bereits.
Innerhalb der Vorbereitung ist jetzt die Frage aufgetaucht, inwieweit die Straftat (Fahrerflucht, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung) aus dem Jahr 12/2004, rechtskräftig verurteilt in 09/2005 in der MPU in 01/2021 noch verwendet werden kann.
Die gleiche Frage kam für ein negatives MPU-Gutachten aus dem Jahr 2008 auf. Aufgrund der veränderten Tilgungsfristen ab 01.05.2014 ist mit die Berechnung unklar. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.