Verkürzung der Abstinenz

Andy32

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Hallo Max.
Ich habe gehört das man die Abstinenz Zeit bei Cannabis auf 6 Monate verkürzen kann.
In wie weit ist das richtig?
Schönen Gruß
Andy
 

Max

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Ich habe gehört das man die Abstinenz Zeit bei Cannabis auf 6 Monate verkürzen kann.
In wie weit ist das richtig?
Verkürzen ist wohl der falsche Ausdruck.
Die Abstinenzzeit hängt von einzelnen Faktoren ab, wie THC-COOH-Wert, Konsumverhalten und Rückfälligkeit.

Bist du Wiederholungstäter, kommst du um eine Abstinenz von 12 Monaten nicht herum.
Bei gelegentlichen Konsum und einem THC-COOH-Wert von 10 bis 150 ng/ml ist eine Abstinenz von 6 Monaten durchaus vertretbar.
 

Andy32

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Mahlzeit.
Würde gerne noch was wissen.
Bei den Fragebögen, Frage 9 und 10.
Ist die Auffälligkeit der Tag wann ich den Drogenscreening hatte? Weil wurde ja
Nicht im Straßenverkehr angehalten sondern durch hören sagen vorgeladen zum Screening.

Gruß Andy
 

Max

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Ist die Auffälligkeit der Tag wann ich den Drogenscreening hatte?
Hier ist eigentlich der Tag gemeint, an den jemand erwischt worden ist.
Beantworte die Fragen einfach in Bezug auf dein Drogenscreening, somit lässt du keine Fragen aus und bist besser vorbereitet.
 

Andy32

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Danke.

Es wird ja überall davon gesprochen das man sich gut für die Mpu vorbereiten soll, akzeptieren die Begutachtungstellen
Das ich mich nur Online dafür vorbereite?
 

Nancy

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Hallo Andy,

weißt du es ist so:

Es gibt Leute die besuchen teure Kurse und/oder verbringen viele Stunden beim VP und haben trotzdem keine innere Einsicht, sondern sagen bei der MPU nur das was sie vorher gelernt haben.

Dem GA ist wichtig DAS du dein Verhalten reflektiert und stabil geändert hast - wie du das erreichst ist in erster Linie deine Privatsache.

Davon abgesehen finden wohl immer mehr Gutachter die Vorbereitung in MPU-Foren in Ordnung....:smiley138:
 

Andy32

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Danke Nancy.

Mich hat euer Forum in 2 Tagen weiter gebracht, als die teuren 6 Stunden in der Vorbereitung. Ihr macht das schon gut hier. Hier wird jede Frage ziemlich schnell beantwortet.
Weiter so.

Gruß Andy
 

Andy32

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Guten Tag,
wollte wissen ob eine 6 Monatige Abstinenz bei Urintest verwässert und Blutbrobe Werte von Thc 2.1 ng/ml und Thc-cooh 16.2 ng/ml vertretbar ist?
 

Andy32

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Dazu muss ich noch sagen, das der Führerschein nach Paragraph 3 Stvg in Verbindung mit Paragraph 46 FeV entzogen wurde.
 

Max

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wollte wissen ob eine 6 Monatige Abstinenz bei Urintest verwässert und Blutbrobe Werte von Thc 2.1 ng/ml und Thc-cooh 16.2 ng/ml vertretbar ist?
Was hat denn das Eine mit dem Anderen zu tun, worauf willst du hier hinaus ?
Wie kann eine 6 monatige Abstinenz verwässert sein ?
Was soll bei deiner Blutprobe vertretbar sein, dass deutet auf gelegentlichen Konsum hin ?
 

Andy32

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Dann habe ich es falsch geschrieben.
Würde ja damals vorgeladen zum Screening. Weil ich ja wusste das er ja positiv ausfällt. Habe ich auf den weg dahin viel getrunken. Der Urintest war verwässert, also nicht zu gebrauchen. Der Blut Test hat angeschlagen mit den Werten wie vorhin geschrieben. Das sind auch die einzigsten Werte die ich habe. Also kann ich davon ausgehen das 6 Monate Screening ausreichend sind mit diesen Werten?

Gruß Andy
 

Max

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Administrator
Der Urintest war verwässert, also nicht zu gebrauchen. Der Blut Test hat angeschlagen mit den Werten wie vorhin geschrieben. Das sind auch die einzigsten Werte die ich habe. Also kann ich davon ausgehen das 6 Monate Screening ausreichend sind mit diesen Werten?
Was hat das denn mit 6 Monate Screening zu tun ?
Was sagt dein Labor dazu?
Hast du überhaupt einen Screeningvertrag?

Mit einem verwässerten Sceening hast du den Vertrag doch nicht erfüllt. Außerdem steht die Gefahr der Verwässerung in deinem Screeningvertrag.

Ein gültiges Urinscreening sieht wie folgt aus ... Urinanalyse
 

Andy32

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FB Drogen

Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 32

Was ist passiert?
Drogensorte: Cannabis
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): 5 Jahre, täglich
Cannabis
Datum der Auffälligkeit: 24.03.2011

Drogenbefund
Blutwerte: THC: 2.1ng/ml THC-COOH: 16.2ng/ml
Schnelltest: -
Beim Kauf erwischt: Nach Wohnungs dursuchung selber zu gegeben
Nur daneben gestanden: -

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: nein
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: -
Verurteilt: 30 Tages Sätze a 10 Euro
Strafe abgebüßt: -

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: am 16.05.2017
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht: -

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: 4 Verstöße wegen zu schnell fahren
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Was ist damit gemeint?

Bundesland: Rheinland Pfalz

Konsum
Ich konsumiere noch: nein
letzter Konsum: 10.05.2017

Abstinenznachweis
Haaranalyse: nein
Urinscreen: nein
Keinen Plan: -

Aufarbeitung
Drogenberatung: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nur 5 Stunden teilgenommen
Psychologe: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: -
Welche Stelle (MPI): -
Schon bezahlt?: nein
Schon gehabt?: nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: es gab noch keins
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: nein
 

Nancy

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Administrator
Hallo Andy,

ich habe gerade gelesen das da noch eine Frage von dir offen ist.

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: 4 Verstöße wegen zu schnell fahren
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Was ist damit gemeint?

Wenn du eine MPU-Aufforderung erhältst kommt sie von der FSSt. und darin ist die Fragestellung für den Gutachter bei der MPU enthalten. Der Gutachter muss ja wissen, was genau bei dir begutachtet werden soll. Da du noch keinen Neuantrag gestellt hast, hast du aber diese Aufforderung noch nicht bekommen.

Ich verstehe es jetzt so, dass du (durch eigene Aussage) als regelmäßiger Konsument aufgefallen bist. In diesem Falle braucht es keinen Bezug zum Straßenverkehr um den FS zu entziehen (der dann nur durch eine pos. MPU zurück erlangt werden kann). Wenn du auch zugegeben hast das du seit 5 Jahren täglich gekifft hast, würde ich aber eher dazu raten die AB über ein ganzes Jahr nachzuweisen... :smiley2204:


Edit: Was bedeutet das hier eigentlich?

Datum der Auffälligkeit: 24.03.2011


Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: am 16.05.2017

:idee0003:

Vllt. solltest du uns einfach mal etwas mehr über dich erzählen...
 

Andy32

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Zugegeben habe ich nur den Eigenbedarf. Wie lange ich geraucht habe können die nicht wissen.
24.03.2011 war ich den Test abgeben, der Positiv getestet wurde. Kurze Zeit danach hatte ich keine gemeldete Adresse. So kam das dazu das ich keine weitere Post gekriegt habe. So auch nicht das schreiben das ich den Führerschein abgeben soll. 1 Jahr später habe ich angefangen zu arbeiten und somit auch ein Fahrzeug auf mich gemeldet und bin bis letztes Jahr gefahren. Zwischen durch auch schon paar mal von der Polizei geprüft worden. Haben mich immer wieder weiter fahren lassen. Letztes Jahr wurde ich mit 21 zu schnell auf der Autobahn geblitzt. Dann kam das Foto, mit dem schreiben zur Fahrerermitlung. Ich habe das schreiben ausgefüllt und zurück geschickt. Weil ich ja nicht 100% wusste das ich kein Führerschein habe habe ich mich als Fahrer eingetragen. Dann kam eine Einladung von der Polizei zur Aussage wegen fahren ohne Fahrerlaubnis. Ich war natürlich erstmal geschockt und habe einen Anwalt eingeschaltet. Dann stellte sich raus das ich die Fahrerlaubnis nicht mehr besitzen sollte. Aber weil das Strassenverkehrsamt im schreiben geschrieben hat - das ich auf jeden Fall wissen müsste das eventuell eine Fahrerlaubnis Entziehung erfolgen sollte - Wurde die Anzeige fallen gelassen. Dann habe ich noch paar Monate gewartet und es kam immer noch nichts wegen meinem Führerschein. Also rufte ich beim Straßenverkehrsamt an und sagte das ich mein Führerschein noch besitze. Dann bekam ich Post von denen wo Sie mir 3 Tage Zeit gegeben haben den Führerschein ab zu geben. Also habe ich ihn am 16.05.2017 abgegeben.
So kam das dazu.

Gruß Andy
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Ah, danke für die Erklärung. In deiner FS-Akte steht somit nichts wegen FoF!?
 

Andy32

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Hai Nancy

In der Akte ist natürlich die Auskunft über die Anfrage wegen fahren ohne Fahrerlaubnis, aber ohne Anzeige auch kein Antrag. Oder habe ich Unrecht?
Wie erfahre ich jetzt ob ich eine 6 Monatige oder 12 Monatige Abstinenz machen muss?

Gruß Andy
 
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