Hallo Andy,
ich habe gerade gelesen das da noch eine Frage von dir offen ist.
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: 4 Verstöße wegen zu schnell fahren
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Was ist damit gemeint?
Wenn du eine MPU-Aufforderung erhältst kommt sie von der FSSt. und darin ist die Fragestellung für den Gutachter bei der MPU enthalten. Der Gutachter muss ja wissen, was genau bei dir begutachtet werden soll. Da du noch keinen Neuantrag gestellt hast, hast du aber diese Aufforderung noch nicht bekommen.
Ich verstehe es jetzt so, dass du (durch eigene Aussage) als regelmäßiger Konsument aufgefallen bist. In diesem Falle braucht es keinen Bezug zum Straßenverkehr um den FS zu entziehen (der dann nur durch eine pos. MPU zurück erlangt werden kann). Wenn du auch zugegeben hast das du seit 5 Jahren täglich gekifft hast, würde ich aber eher dazu raten die AB über ein ganzes Jahr nachzuweisen...
Edit: Was bedeutet das hier eigentlich?
Datum der Auffälligkeit: 24.03.2011
Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: am 16.05.2017
Vllt. solltest du uns einfach mal etwas mehr über dich erzählen...