Verwertungsverbot für MPU Anordnung

traumtänzer

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Hallo Leute,

Ich bin neu hier und hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich habe im November 2008 ein Fahrzeug unter Cannabis Einfluss geführt. Meine Fahrerlaubnis wurde darauf im Februar 2009 durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen. Ich habe eine OWIG nach Paragraph 24a stvg begangen.
Nun meine Frage:

Ist bei Neuerteilung wenn ich eine MPU Aufforderung bekomme die OWIG Von 2008 für die MPU verwertbar ? Seitdem bin ich auch nie mehr mit Drogen aufgefallen. Damals Stifte mich die Behörde als gelegentlichen Konsument mit fehlenden Trennungsvermögen ein. Die Entziehung ist ja 15 Jahre verwertbar, aber das war doch nicht die Tat ?
 

traumtänzer

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Hallo Max,

Danke für deine Antwort.
Ich bin davon ausgegangen das die trotzdem zum Zweck der Neuerteilung verwendet werden darf und so wie die Behörde drauf ist wird Sie es tun. Wie kann ich mich dagegen wehren ? Wo kann ich das genau nachlesen ? Wäre in meinem Fall ein Ärztliches Gutachten ausreichend ? Ich habe nochmal genau nachgeschaut.

Werte waren nach Blutabnahme:

Aktiv 11,1 ng
Passiv 110ng

Ich habe mich vertan die OWIG (Paragraph 24a stvg) habe ich Dez 2009 begangen. Der Bußgeldbescheid war rechtskräftig Februar 2010 und die Entziehung meiner Fahrerlaubnis durch Fahrerlaubnisbehörde war April 2010. Ist deine Aussage auch hier drauf richtig ?
 

traumtänzer

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Ich habe die Fahrerlaubnisbehörde letzte Woche gefragt und die meinten das die ggf bei Neuerteilung ein Eignungsgutachten von mir fordern. Wie sollte dann die Fragestellung lauten wenn diese Tat nicht mehr verwertet werden darf ?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo traumtänzer,

die OWI wegen der Cannabisfahrt hat eine Tilgung von 5 Jahren, aber der Entzug bleibt 10 Jahre eingetragen, wobei die Tilgung erst mit Neuerteilung oder nach 5 Jahren beginnt. Max. also 15 Jahre.

Du solltest dir mal einen Auszug aus dem FAER besorgen...
 

traumtänzer

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Der Entzug ist 2025 lt. FAER getilgt. Die OWIG nach Paragraph 24a stvg ist seit 2015 getilgt. Die Entziehung ist an sich ja noch Verwertbar, die Tat an sich aber nicht mehr. Ich verstehe das alles nicht irgendwie. Dann müsste ich doch laut Max meinen Führerschein ohne MPU zurück bekommen.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Dann müsste ich doch laut Max meinen Führerschein ohne MPU zurück bekommen.
Streng genommen hat Max nur geschrieben dass die Tat nicht mehr verwertbar ist, ob dein SB dir trotzdem eine MPU-Aufforderung zukommen lässt kann er sicher nicht beurteilen...

Welche Fragestellung das dann werden sollte kann ich mir zwar auch nicht vorstellen, aber viele SB versuchen es trotzdem...
rolleyes.gif


Du hast ja noch gar keinen Neuantrag gestellt, oder?
Mache das doch mal, dann siehst du ja was die Behörde verlangt (notfalls den Antrag wieder zurückziehen und wieder hier melden)...
think.gif
 

traumtänzer

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Danke für deine Antwort Nancy. Kannst du mir den dazugehörigen Paragraphen 29 Stvg erklären ? Welcher Paragraph greift da genau ? Es gibt ja auch den Paragraphen 28 Stvg. Neuantrag habe ich nicht gestellt, aber mir bereits mündlich bestätigt worden ggf. fordern Sie ein Eignungsgutachten. Wenn die eine MPU fordern ist das wehren sinnvoll ?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo traumtänzer,

Kannst du mir den dazugehörigen Paragraphen 29 Stvg erklären ?
Dieser lautet:
(7) Ist eine Eintragung im Fahreignungsregister gelöscht, dürfen die Tat und die Entscheidung der betroffenen Person für die Zwecke des § 28 Absatz 2 nicht mehr vorgehalten und nicht zu ihrem Nachteil verwertet werden
Wenn die eine MPU fordern ist das wehren sinnvoll ?
Das würde ich mit einem "ja" beantworten. Sollte dein SB eine MPU von dir fordern, solltest du erst einmal mit dem Leiter der Dienststelle reden....
 

traumtänzer

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Hallo Nancy,

Vielen Dank für deine Antwort. Das steht ja eigentlich ganz klar im Paragraph. Die Entziehung steht wie schon gesagt bei mir noch im FAER. Unten steht der Grund der Eintragung.

312 Neigung zur Rauschgiftsucht

Könnte man dazu noch eine MPU fordern ? Ich meine das die Neigung zur Rauschgiftsucht bei mir vorliegt wurde nie bewiesen. Ich konsumiere auch schon etliche Jahre nicht mehr. Ich war auch nie süchtig, habe auch keine Entgiftung oder Therapie gemacht. Ich weiß nicht ob es was bringt mit dem Leiter zu sprechen, der ist glaube ich das größte Ar...... . Kann man gegen so eine MPU Aufforderung klagen ? Hätte ich da eine Chance ?
 

traumtänzer

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Hier habe ich etwas deutliches gefunden:

3. Verwertungsverbot

Getilgte oder tilgungsreife Eintragungen dürfen grundsätzlich nicht zum Nachteil des Betroffenen verwertet werden. Dies gilt jedoch nicht für die in § 29 Abs. 1 Nr. 2 StVG genannten Straftaten. Hierzu gehören insbesondere solche Taten, die mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr zu tun haben. Diese Eintragungen dürfen gemäß § 52 Abs. 2 BRZG in Verbindung mit § 29 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 8 S. 2 StVG bis zu zehn Jahren nach dem Urteil noch verwertet werden. Dies ist insbesondere bei der Stellung des Antrages auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zu beachten.

Da ich keine Straftat begangen habe müsste das doch greifen.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Könnte man dazu noch eine MPU fordern ?
Ja.

Ich meine das die Neigung zur Rauschgiftsucht bei mir vorliegt wurde nie bewiesen.
Das haben sie versucht, du hast aber den Führerschein stattdessen abgegeben.

Kann man gegen so eine MPU Aufforderung klagen ? Hätte ich da eine Chance ?
Nein, dagegen kannst du nicht klagen. Du könntest anschließend nur gegen die Entscheidung klagen, dir keinen FS zu geben.

Das Problem ist: Der Führerschein wurde damals entzogen, weil du als ungeeignet zum Führen eines KFZ eingestuft wurdest. Diese verwaltungsrechtliche Entscheidung ("Traumtaenzer ist nicht in der Lage ein KFZ zu führen wegen Kiffen") bleibt 10 Jahre eingetragen, bevor sie getilgt wird. Zusätzlich gibt es eine Hemmung von maximal 5 Jahren, wenn die FE nicht vorher zurück erworben wurde. Insgesamt bleibt der Eintrag also bis zu 15 Jahre liegen.

Die grundsätzliche Tat, auf deren Grundlage die MPU damals angeordnet wurde, ist zwar verjährt, die Anordnung zum Entzug (und der Grund für diese Anordnung) aber nicht. Und auf Grundlage dieser Anordnung könnte eine neue Anordnung geschrieben werden. Aber: Interessant wird dann die Fragestellung, sie können dir eigentlich gar kein Konsummuster vorwerfen.
 

traumtänzer

Benutzer
Doch ein Konsummuster haben die durch die Werte von 2009

Aktiv 11ng
Passiv 108ng

Als Gelegentlicher Konsument mit fehlenden Trennungsvermögen wurde ich damals eingestuft. Da die Werte aber schon alt sind, müsste ich bevor die MPU angeordnet wird ein Ärztliches Gutachten absolvieren um ein Konsummuster zu erstellen. Oder liege ich da falsch ? Da ich schon lange nicht mehr Konsumiere wird der Drogentest beim Ärztlichen Gutachten Negativ auffallen, also kann über dieses Gutachten auch kein Konsummuster hergeleitet werden. Irgendwie alles etwas kompliziert. Damalige Fragestellungen der MPU Aufforderung war:

Kann der/die Untersuchte trotz der Hinweise auf Betäubungsmittelmissbrauch ein
Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher führen? Ist insbesondere nicht mehr zu -
erwarten, dass ein KFZ unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder andere
psychoaktiven Stoffen oder deren Nachwirkungen geführt wird?

Ist zu erwarten, dass der/die Untersuchte zukunftig erheblich gegen Verkehrsrechltliche Bestimmungen verstoßen wird ?

Den Antrag habe ich damals zurückgezogen.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Mhm, das sind aber zwei Fragestellungen - einmal Verkehrsrecht und einmal Drogen. Sehr komisch.

Wie auch immer: Damit würdest du wohl als Gelegenheitskonsument in die MPU gehen, da der Entzug der FE vermutlich unter eben diesem Punkt entzogen wurde.

Ein ärztliches Gutachten fällt entweder oder an. Wenn ein FäG angeordnet wird (was durchaus vorstellbar wäre), wäre hier ein negatives Ergebnis Voraussetzung für eine MPU Aufforderung. Bekommst du also beim FäG ein positives Gutachten, wäre die MPU raus, da du bereits nachgewiesen hättest, dass du in der Lage wärst ein Fahrzeug zu führen.
 

traumtänzer

Benutzer
Das Problem ist das die nicht genau sagen was die von mir verlangen. Erstmal soll ich einen Antrag stellen, dann können Sie es mir genau sagen. Ich habe bereits Mündlich nachgefragt und die Antwort war das ggf ein Eignungsgutachten von mir gefordert wird. Eigentlich ist doch die die MPU zwingend wenn vorher wegen Drogen entzogen wurde, oder ist es eine Ermessenssache ? Das sind wieder über 200€ um festzustellen was ich machen muss, wenn ich zurückziehe muss ich trotzdem bezahlen. Kann ich eigentlich so ein Fachärztliches Gutachten selbst in Auftrag geben ?
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Es ist schon eher erforderlich, ob dringend zwingend, weiß ich allerdings nicht.

Theoretisch könntest du das sicherlich selbst in Auftrag geben, praktisch aber wohl eher nicht (es fehlt die Fragestellung, die es auch beim FäG gibt, sowie Details wie die Akte, ...).
 

traumtänzer

Benutzer
Die Akte kann man doch besorgen und die Fragestellung könnte man sich selber zusammenstellen. Warum eigentlich nicht ? Es steht doch nirgendwo das man es nicht könnte.
Laut Paragraph 14 FeV können die mehrere Varianten aussuchen um eine MPU anzuordnen, ob dann die OWIG nach Paragraph 24a stvg noch Verwertbar ist kann ja nicht sein wenn bereits getilgt.
 

funkytown

Erfahrener Benutzer
Ich mein... Das Glück dem Tüchtigen. Ich glaube pers. nicht, dass das was bringen würde außer, dass du weniger Geld in der Tasche hast...
 

traumtänzer

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Ja das denke ich auch. Ich muss doch einen Neuantrag stellen um zu sehen was wirklich los ist. Es kann mir auch leider keiner zu 100% beantworten wie es mit der Verwertung einer getilgten OWIG nach 24a aussieht. Zwar ist diese nicht Verwertbar aber dann müsste ja jeder der eine Cannabis OWIG begangen hat eine neue Fahrerlaubnis nach 5 Jahren Mpu frei erhalten und das ist eben nicht der Fall. Vielleicht gibt es die eine oder andere Führerscheinstelle die das macht. Aber meine denke ich bestimmt nicht. Auch mit einem Ärztlichen Gutachten werden die sich nicht zufrieden geben, obwohl das erst eher bei mir in Frage kommt.
 

Benutzeniedersachen

Neuer Benutzer
Hallo Traumtänzer,

ich bin in der gleichen Lage wie du. Was kam bei dir raus?

Bei mir weigerte sich die Führerscheinstelle die Akte zu bereinigen, da diese an der MPU dranhängen.
 
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