traumtänzer
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Hallo Leute,
Ich bin neu hier und hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich habe im November 2008 ein Fahrzeug unter Cannabis Einfluss geführt. Meine Fahrerlaubnis wurde darauf im Februar 2009 durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen. Ich habe eine OWIG nach Paragraph 24a stvg begangen.
Nun meine Frage:
Ist bei Neuerteilung wenn ich eine MPU Aufforderung bekomme die OWIG Von 2008 für die MPU verwertbar ? Seitdem bin ich auch nie mehr mit Drogen aufgefallen. Damals Stifte mich die Behörde als gelegentlichen Konsument mit fehlenden Trennungsvermögen ein. Die Entziehung ist ja 15 Jahre verwertbar, aber das war doch nicht die Tat ?
Ich bin neu hier und hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich habe im November 2008 ein Fahrzeug unter Cannabis Einfluss geführt. Meine Fahrerlaubnis wurde darauf im Februar 2009 durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen. Ich habe eine OWIG nach Paragraph 24a stvg begangen.
Nun meine Frage:
Ist bei Neuerteilung wenn ich eine MPU Aufforderung bekomme die OWIG Von 2008 für die MPU verwertbar ? Seitdem bin ich auch nie mehr mit Drogen aufgefallen. Damals Stifte mich die Behörde als gelegentlichen Konsument mit fehlenden Trennungsvermögen ein. Die Entziehung ist ja 15 Jahre verwertbar, aber das war doch nicht die Tat ?