Vorgeschriebene Abstinenzzeiträume

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Nancy

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Der Gesetzgeber schreibt eine MPU zum Thema Alkohol vor,


  • bei einer ersten Trunkenheitsfahrt ab 1,6 ‰ Blutalkoholkonzentration oder
  • bei wiederholten Alkoholauffälligkeiten im Straßenverkehr (unabhängig von der Blutalkoholkonzentration).

Man geht davon aus, dass hinter solchen Auffälligkeiten ein Alkoholkonsum besteht, der problematisch ist. Die Gutachter sollen bei der MPU in Erfahrung bringen, ab wann und warum ein problematischer Alkoholkonsum entstanden war, der letztlich zur Auffälligkeit geführt hatte.



  • Ab wann wurde zu viel Alkohol getrunken?
  • Wie viel wurde jeweils getrunken?
  • Wie viel wurde maximal getrunken?
  • Wie oft war es zu solchen Höchstmengen gekommen?
  • Warum wurde so viel Alkohol getrunken?
Bei der Begutachtung muss geprüft werden, wie weit sich der frühere Alkoholkonsum entwickelt hat. Damit ist gemeint,



  • ob eine Alkoholabhängigkeit entstanden ist,
  • ob – auch ohne Vorliegen einer Alkoholabhängigkeit – ein dauerhafter Alkoholverzicht zu fordern ist
oder


  • ob eine Alkoholgefährdung vorgelegen hat, bei der kontrolliertes Trinken als Veränderung ausreicht.



Alkoholabhängigkeit (H1)

Von einer Alkoholabhängigkeit müssen Gutachter ausgehen, wenn durch suchttherapeutische Einrichtungen die klinische Diagnose Abhängigkeit gestellt wurde, wenn bereits eine Alkoholentwöhnungstherapie oder eine vergleichbare (in der Regel suchttherapeutisch unterstützte) Maßnahme (stationär oder ambulant) durchgeführt wurde. Bei einer Alkoholabhängigkeit soll festgestellt werden können, dass eine angemessene Problembewältigung zu einer stabilen Alkoholabstinenz geführt hat.
Von einer angemessenen Problembewältigung kann ausgegangen werden, wenn eine nachvollziehbare Abstinenz von Alkohol besteht und die Alkoholabhängigkeit mit ihrer zu Grunde liegenden Problematik – in der Regel mit suchttherapeutischer Unterstützung – aufgearbeitet wurde. Dabei ist es wichtig, dass Sie konsequent auf alkoholhaltige Getränke und Speisen verzichten. Auch sollten Sie Angaben zum Zeitpunkt und den Umständen Ihres Abstinenzentschlusses machen können.


Wie lange muss bei Alkoholabhängigkeit die Abstinenz für eine MPU eingehalten und belegt werden?



  • Nach Abschluss einer stationären oder ambulanten Entwöhnung ein Jahr.
  • Bei längerer Abstinenz vor einer suchttherapeutischer Maßnahme – anschließend noch mindestens sechs Monate Abstinenz – die Gesamtdauer der Abstinenz "(inklusive Therapiephase)" ist in der Regel nennenswert länger als ein Jahr – nie unter einem Jahr.
  • Bei einer ambulanten Langzeitmaßnahme muss der Zeitraum der belegten Abstinenz (beispielsweise durch EtG (Ethylglucuronid)) – inklusive ambulanter Therapie – nennenswert länger als ein Jahr sein.
  • Wurde trotz Abhängigkeitsdiagnose keine Therapie durchgeführt, kann in begründeten Ausnahmefällen von den Regelanforderungen abgewichen werden. Es muss aber die Abstinenz nennenswert länger als ein Jahr sein.


Fortgeschrittene Alkoholproblematik (H2)

Von einer fortgeschrittenen Alkoholproblematik müssen Gutachter ausgehen, wenn Ihr früheres Alkoholtrinkverhalten wiederholt und deutlich nachteilige Konsequenzen für Sie gehabt hat oder Sie nicht zuverlässig zu einem kontrollierten Alkoholkonsum in der Lage sind. Davon ist beispielsweise auszugehen, wenn Sie auch nach schweren Konflikten, die mit ihrem Alkoholkonsum in Verbindung standen, ihren Konsum nicht reduziert haben. Oder wenn Sie die MPU bereits einmal bestanden hatten und erneut mit Alkohol aufgefallen sind.
In solchen Fällen ist für das Bestehen der MPU ein konsequenter und nachvollziehbarer Verzicht auf Alkohol erforderlich. Sie sollten motiviert sein, auch zukünftig vollständig auf Alkohol zu verzichten. Wichtig ist, dass Sie bereits positive Erfahrungen mit Ihrem Alkoholverzicht gemacht haben, die Sie weiter motivieren, abstinent zu leben. Sie sollten in ausreichendem Maße Selbstvertrauen und Selbstsicherheit haben, um auch in belastenden Situationen auf Alkohol verzichten zu können.


Wie lang muss bei einer fortgeschrittenen Alkoholproblematik (ohne dass von einer Alkoholabhängigkeit auszugehen ist) die Abstinenz für eine MPU belegt werden?



  • Von einem ausreichend langen Alkoholverzicht kann in der Regel nach einem Jahr ausgegangen werden, jedoch nicht unter sechs Monaten.
  • Für den Zeitraum der angegeben Abstinenz sollen Laborbefunde (EtG) vorliegen.

Alkoholgefährdung (H3)

Von einer Alkoholgefährdung müssen Gutachter ausgehen, wenn bei Ihnen eine überdurchschnittliche Giftfestigkeit (Gewöhnung) gegenüber Alkohol vorlag, das heißt Sie konnten überdurchschnittliche Mengen Alkohol vertragen oder haben über einen längeren Zeitraum unkontrolliert Alkohol getrunken. Auch wenn Sie Alkohol getrunken haben um negative Stimmungen los zu werden oder zu entspannen, spricht man von Alkoholgefährdung.
In diesen Fällen sollten Sie Ihr Trinkverhalten seit einem längeren Zeitraum bereits deutlich reduziert haben. Für den Erhalt eines positiven Gutachtens ist es wichtig, dass Sie Ihr früheres Konsumverhalten als problematisch einschätzen und motiviert sind auch zukünftig nicht mehr so viel zu trinken. Idealerweise haben Sie die Bedingungen, die ihr früheres Trinkverhalten ausgelöst haben erkannt und eliminiert. Auch sollten Sie ausreichend positive Erfahrungen mit Ihrem neuen Umgang mit Alkohol gemacht haben und sollten wissen, wie Sie einen übermäßigen Alkoholkonsum zukünftig vermeiden.


Wie lange muss ein kontrollierter Alkoholkonsum bestehen?



  • Es soll bereits zur Gewohnheitsbildung in der Verhaltensänderung gekommen sein – in der Regel ist ein mehrmonatiger Zeitraum zu fordern – in der Begutachtung wird die Veränderung über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten gefordert.
  • Wenn Sie aktuell eine Trinkpause einhalten, die zeitlich begrenzt ist, sollten Sie eindeutige Vorstellungen haben, wie Sie, bei erneutem Alkoholkonsum, dauerhaft nur noch kontrolliert konsumieren.
  • Wenn es Ihnen möglich ist, kontrolliert mit Alkohol umzugehen, sollten Sie das inzwischen ausreichend lange erprobt haben (in der Regel ein halbes Jahr). Wenn Sie bei der Möglichkeit eines kontrollierten Alkoholkonsums aus anderen Gründen dennoch auf Alkohol verzichten wollen (dauerhaft oder als vorübergehende Trinkpause), dann sollte auch diese Veränderung über einen Zeitraum von einem halben Jahr belegbar sein. Auch bei einer vorübergehenden Trinkpause sollten Sie nachvollziehbare Strategien haben, dass Sie bei einem erneuten Alkoholkonsum künftig nur noch kontrolliert Alkohol trinken werden.

Laborbefunde und Abstinenzbelege

Im Vorfeld der MPU müssen Belege dann beigebracht werden, wenn Abstinenz zu fordern ist. Bislang erfolgte die Trinkmengen- und Abstinenzkontrolle anhand von Blutbefunden, insbesondere den Leberwerten (und hierbei vor allem die Gamma-GT), dem Blutbild, genauer dem MCV-Wert und gegebenenfalls dem CDT.
Diese Marker können aufschlussreich sein und werden auch am Tag der MPU gefordert. Sie alleine können aber nicht zwischen einem mäßigen Alkoholkonsum und einer Alkoholabstinenz unterscheiden, sondern nur hohen Alkoholkonsum anzeigen. Im manchen Fällen reagieren Leberwerte trotz hohem Alkoholkonsum nicht mit einem Anstieg. Die Leberwerte und der MCV-Wert können auch bei zahlreichen anderen Ursachen (Medikamenteneinnahmen, bestimmte Krankheiten) ansteigen.
Deshalb wird heutzutage zur Bestätigung von Alkoholabstinenz ein Alkoholmarker eingesetzt. Es handelt sich um ein Stoffwechselprodukt des Alkohols, das Ethylglucuronid, kurz EtG genannt. Dieses wird nur wenige Tage nach dem Alkoholkonsum ausgeschieden und muss deshalb im Rahmen eines Kontrollprogramms nach unvorhersehbarer, kurzfristiger Einbestellung gewonnen werden. Wenn ein Mensch Alkohol getrunken hat, kann man das EtG finden. Hat er keinen Alkohol getrunken, dann findet man das EtG nicht. Der Beleg einer Alkoholabstinenz kann also nur über EtG aus Urin oder Haaren geführt werden. Mit einer Haaranalyse kann man in die Vergangenheit blicken, jedoch nur maximal drei Monate.
Bei kontrolliertem Alkoholkonsum ist es wichtig vor der MPU Leberwerte und/oder CDT alle ein bis zwei Monate kontrollieren zu lassen, weil damit Angaben zu mäßigen Trinkmengen glaubhaft unterstützt werden. Solche Laborkontrollen können Sie von Ihrem Hausarzt durchführen lassen.
Bei der MPU wegen Alkohol werden die Leberwerte immer bestimmt. Wenn Sie also wegen Alkohol eine MPU brauchen, dann lassen Sie Ihre Werte bereits vorher durch den Hausarzt bestimmen und klären Sie ab, ob die Werte im Normbereich liegen. Wenn das nicht so ist, kann Ihr Arzt abklären, woran es liegt. Wenn es nicht am Alkohol liegt, dann ist es wichtig, dass Sie den Befund bei der Begutachtung mitbringen, damit der Grund für erhöhte Leberwerte geklärt ist und entsprechend Alkohol als Ursache ausgeschlossen werden kann.
Um den Abstinenzbeleg sicher in einem Gutachten verwerten zu können, müssen bei den Laboranalysen forensische Bedingungen eingehalten werden. Sie können solche sicheren Analysen bei den amtlich anerkannten Begutachtungsstellen (MPU-Stellen) durchführen lassen.
Bitte beachten Sie, dass Abstinenzbelege kein "Beweis" für Ihre Fahreignung sind, sondern nur ein Baustein für eine positive MPU.


Quelle:
http://www.bast.de/cln_032/nn_42254/DE/Qualitaetsbewertung/MPU/alkohol.html


Edit: Hier ein aktuellerer Link (Text ähnlich): https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/U1-MPU/mpu-alkohol/alkohol.html
 
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