Vorsatz oder Fahrlässigkeit

Sonne

Erfahrener Benutzer
Hallo zusammen,

wie war das bei euch mit einem hohen Peomillewert, ca 2. War es dann Vorsatt vor Gericht oder Fahrlässigleit?

LH
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Deine Frage wurde schon von ziemlich vielen Usern hier gelesen, es wundert mich ein wenig das niemand etwas dazu sagen wollte...:smiley2204:

Aber nun gut...

Ich mach' dann mal den Anfang:

Ich wurde damals mit 1,79‰ wegen Fahrlässigkeit verurteilt (kein Unfall).


Edit: Ich verschiebe diesen Thread mal in ein passenderes Unterforum...
 
A

arcr11

Gast
Da ich einfach keine Ahnung von der Thematik habe, woraus ergibt sich denn der Umstand Vorsatz oder Fahrlässigkeit?
Und wie wird dieser im Fall vor Gericht bewiesen?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
War auch kein Vorwurf, ich hatte mich einfach nur gewundert...:smiley138:

Es muss nicht unbedingt zu einer Gerichtsverhandlung kommen, kann auch ganz stupide im Strafbefehl stehen.

Der Unterschied ergibt sich (etwas profan erklärt) in etwa so:

Man weiß das man "betrunken" ist (äußert es vllt. sogar gegenüber Zeugen oder bei der Polizei). "Ist mir egal das ich nicht mehr fahren durfte..."
= Vorsatz

Man weiß zwar das man viel getrunken hat, schätzt aber die Sachlage nicht richtig ein/ist sich nicht wirklich bewusst das man nicht mehr fahren darf.
= Fahrlässigkeit

Wenn es vor Gericht kommt wird es wohl anhand von Zeugenaussagen/(auch der Polizisten) entsprechend entschieden...

Hier steht noch mehr:


Wobei ich dieser Aussage..

Die Abgrenzung einer fahrlässig begangenen Alkoholstraftat von einer vorsätzlich begangenen ist weder für das Strafmaß noch für etwaige Führerscheinmaßnahmen von besonders ausschlaggebender Bedeutung.
nicht ganz folgen kann. Denn eine vorsätzlich begangene Tat wird, nach meinen bisherigen Erfahrungen, mit einer höheren Geldsumme
bzw. wird mit einer längeren Sperrfrist bestraft...
think.gif


Hier auch nachzulesen:

https://www.iww.de/va/archiv/trunkenheitsfahrt-vorsatz-oder-fahrlaessigkeit-f43874
 
A

arcr11

Gast
Gut, so gesehen ist es logisch.
Letztlich geht's dann doch eher um die beweispflicht und was derjenige in der Vernehmung von sich gibt.

nicht ganz folgen kann. Denn eine vorsätzlich begangene Tat wird, nach meinen bisherigen Erfahrungen, mit einer höheren Geldsumme
bzw. wird mit einer längeren Sperrfrist bestraft...
think.gif

Das finde ich allerdings auch widersprüchlich.
Vor allem kommt es Dann letztlich nur drauf an, ob derjenige in seinem Zustand sagt, daß er es falsch eingeschätzt hat. Wer will dir das Gegenteil beweisen?

Im Grunde wird nachweislicher Vorsatz immer härter bestraft. Zumindest wäre mir nichts anderes bekannt. Was das ganze nur ad absurdum führt.
Aber auch das ist in unserem Rechtssystem Nichts neues
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Letztlich geht's dann doch eher um die beweispflicht und was derjenige in der Vernehmung von sich gibt.
Aber wohl auch wenn i-welche "sonstigen Erkenntnisse" hinzu kommen....:smiley2204:
Vor allem kommt es Dann letztlich nur drauf an, ob derjenige in seinem Zustand sagt, daß er es falsch eingeschätzt hat. Wer will dir das Gegenteil beweisen?
So einfach ist es wohl nicht. Sollten weitere Tatsachen bekannt sein zieht man wohl den Kürzeren.....

Interessantes Thema, mit dem ich mich bisher noch nicht so wirklich auseinander gesetzt habe. Aber an dieser Stelle ist jetzt erstmal für mich Schluss, "morgen" ist auch noch ein Tag :smiley138:
 

ChangeZ

Benutzer
Es kommt aber auch auf die Polizisten drauf an. Ich Vollpfosten hab nämlich bei der Polizei zugegeben während der fahrt nacj hause, das ich mir ganz bewusst war was ich hier betrieben habe und das ich wohl nimmer fahren durfte. Bin trotzdem auf fahrlässig verurteilt worden.
 
A

arcr11

Gast
Aber wohl auch wenn i-welche "sonstigen Erkenntnisse" hinzu kommen....:smiley2204:

So einfach ist es wohl nicht. Sollten weitere Tatsachen bekannt sein zieht man wohl den Kürzeren.....

Interessantes Thema, mit dem ich mich bisher noch nicht so wirklich auseinander gesetzt habe. Aber an dieser Stelle ist jetzt erstmal für mich Schluss, "morgen" ist auch noch ein Tag :smiley138:

Lassen wir mal Weitere Tatsache beiseite, kommt es nur auf den schuldigen an, wie er sich verkaufen kann.

Ich weiß ja nicht. Spielt einem sehr in die Karten und ist andererseits ein ziemliches schlupfloch oder eine grau zone.

Letztlich liegt es Dann am Richter. Hat er Zweifel, kann er einen ja immer noch vorladen etc..
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Vorsätzlich handelt ein Täter, wenn er wissentlich und willentlich vorgeht. Er weiss, was er tut, ist sich der Strafbarkeit seiner Handlung bewusst und will diese verwirklichen, indem er planmässig vorgeht. Vorsätzlich handelt auch, wer eine Straftat zwar nicht direkt verwirklichen will, aber dennoch um die möglichen Folgen seines Verhaltens weiss und diese billigend in Kauf nimmt.

Fahrlässigkeit liegt hingegen vor, wenn jemand aus Unvorsichtigkeit eine verbotene Handlung begeht. Der Täter will das Delikt nicht verüben, bedenkt die Folgen seiner Tat aber nicht, weil er nicht die Sorgfalt anwendet, zu der er nach den konkreten Umständen verpflichtet wäre.

Mein Anwalt hat mir einmal gesagt ... Macht jemand von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch, ist es kaum möglich jemanden wegen Vorsatz zu verurteilen.
 
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