Wann meldet sich die Führerscheinstelle

Lars!

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

ich schaue schon seit einiger Zeit immer wieder hierein und ich muss sagen super Forum! :)
Ich habe eine Frage und habe mich deshalb angemeldet und hoffe das evt. jemand der aus Erfahrung spricht etwas dazu sagen kann.

Kurz zu mir:

Ich bin Lars 33 Jahre alt und komme aus NRW.
Vor einem Jahr bin ich im Krankenhaus mit bösen Verletzungen wach geworden. Es hat nicht lange gedauert bis ich realisiert habe das ich betrunken Fahrrad gefahren bin. (kann mich an die Rad fahrt nicht erinnern BLACKOUT) Es hat nicht lange gedauert und ich hatte von der Polizei ein Schreiben im Briefkasten damit bin ich dann zum Anwalt der mich dann aufgeklärt hat MPU, Abstinenz, mögliche Strafen usw.
Vor einem halben Jahr wurde das Verfahren gemäß §153a Absatz 1 nach Geldauflage eingestellt.

Inzwischen habe ich Ein Jahr Abstinenz und war Regelmäßig beim MPU Berater.

Jetzt zu meiner Frage:
Kann sein das die MPU untergegangen ist ? bzw keine Mitteilung der Staatsanwaltschaft an die FSS Stattgefunden hat?
Oder ist es eher normal das es solange dauert bis die sich melden?
Wie lange musstet ihr warten?

Ich wollte nicht endlos weiter Abstineznachweise sammeln mit der Zeit geht das schön ins Geld ...

Schöne Grüße
Lars
 

Andi18

MPU Profi
Hier im Forum war bei fast allen die Fsst sehr reaktionsfreudig, häufig auch vor Beendigung des Strafverfahrens.
Mir ist lediglich ein Fall bekannt, welcher der Delinquent direkt nach Vollendung von 1J AB proaktiv die Fsst angesprochen hat.. - die Gerichtsverhandlung konnte ca. 1,5 Jahre verzögert werden, die Mpu war dann ca. 2 Jahre nach TF.
Es ist halt schwierig, Du wirst nie rausfinden, ob sie es vergessen oder nicht.. kannst natürlich nirgends nachfragen, um nicht schlafende Hunde zu wecken..
Ich wollte nicht endlos weiter Abstineznachweise sammeln mit der Zeit geht das schön ins Geld ...
Kann Dir die Frage lediglich zu diesem Aspekt hin beantworten, was mir auch mein VP bestätigt hat. Zudem könntest Deinen MPU-Berater gleichermaßen befragen:

Angenommen, du bist Abstinenzpflichtig aufgrund von Alkoholmissbrauch, dann bist du in Kriterium A2 einzuordnen. Zu den Abstinenzbelegen heißt es da in Kriterium 2.3N, Nr. 10:
"Liegt ein ausreichender Beleg für Alkoholkarenz aus einem länger zurück liegendem Zeitraum vor, kann der aktuelle Alkoholverzicht nicht nur plausibel dargelegt werden, sondern wird durch eine aktuelle, wenn auch kürzer liegende Bestätigung des konsequenten Verzichts ( Urinanalyse auf EtG mit 3 Screenings in 4 Monaten oder Haaranalyse) nachvollziehbar gemacht."
Im Klartext: Entweder einer Haaranalyse über drei Monate, oder drei Urinscreenings in vier Monaten.
Hast also das Jahr bestätigt in der Tasche, brauchst diese nicht weiter führen. Lediglich dann vor der Mpu die letzten 3 bzw 4 Monate aktualisieren. Das ist mit der Haaranalyse dann denkbar einfach.
Somit liegt es also an der eigenen persönlichen Einstellung, ob mit dem Damoklesschwert leben magst.
 

Lars!

Neuer Benutzer
Hallo Danke schonmal für die schnelle Info ;-)

Anhand der Akte geht wohl hervor das seitens der Polizei keine Mitteilung an die fsst Stattgefunden hat.
Die Frage ist halt was hat die Staatsanwaltschaft gemacht. Man könnte wohl nochmals die Akte anfordern um nachzusehen aber wie du schon sagst, ich will auch keine schlafende Hunde wecken.
 
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