Gutachter beurteilen nicht im luftleeren Raum oder nach Sympathie oder Tageslaune. In den "Begutachtungs-Leitlinien" der Bundesanstalt für Straßenwesen und den "Beurteilungskriterien" der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin ist beschrieben, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, damit eine MPU positiv werden kann.
Überlegen Sie, was Sie dazu beigetragen haben, damit Ihre Fahrerlaubnis entzogen werden musste beziehungsweise werden muss. Auch wenn Sie der Meinung sein sollten, zu Unrecht bestraft worden zu sein – bei der MPU müssen rechtskräftige Entscheidungen als Tatsache gewertet werden.
Bei der MPU wird geprüft, ob Sie aus Ihren Fehlern gelernt haben und Ihr fehlerhaftes Verhalten verändert wurde. Gutachter gehen davon aus, dass Menschen sich nur dann erfolgreich (ausreichend erprobt und stabil, in der Regel zwischen sechs Monaten und einem Jahr) verändern können, wenn geklärt ist,
Wenn Sie das dem Gutachter erklären konnten, ist es außerdem wichtig, dass Sie beschreiben können
Schließlich muss noch geklärt werden können,
Auf dieser Basis sollen die Zuständigen bei Ihrer Führerscheinstelle nachvollziehen können, dass Sie nicht wieder im Straßenverkehr auffallen.
Soll man den Gutachtern alles sagen – was soll man nicht sagen?
Gutachter fragen genau nach, ob Sie Ihre Fehler sehen, die Entwicklung zu dem Fehlverhalten (äußere und persönliche Bedingungen) erkannt haben und Ihr Verhalten ausreichend und stabil verändert haben.
Trauen Sie sich, offen über alles zu sprechen. Wenn Sie den Gutachtern Wichtiges nicht mitteilen, fehlen bei der Beurteilung Informationen, und die Gutachter können im Gutachten nicht nachvollziehbar begründen, dass die Bedenken nicht mehr bestehen.
Der Gutachter kann immer nur alle nötigen Fragen stellen und sieht das auch als seine Verantwortung. Dafür, dass die nötigen Informationen zur Klärung der Bedenken beitragen werden, sind Sie als Betroffener verantwortlich.
Quelle: http://www.bast.de/cln_032/nn_42254/DE/Qualitaetsbewertung/MPU/mpu__gutachter.html
Überlegen Sie, was Sie dazu beigetragen haben, damit Ihre Fahrerlaubnis entzogen werden musste beziehungsweise werden muss. Auch wenn Sie der Meinung sein sollten, zu Unrecht bestraft worden zu sein – bei der MPU müssen rechtskräftige Entscheidungen als Tatsache gewertet werden.
Bei der MPU wird geprüft, ob Sie aus Ihren Fehlern gelernt haben und Ihr fehlerhaftes Verhalten verändert wurde. Gutachter gehen davon aus, dass Menschen sich nur dann erfolgreich (ausreichend erprobt und stabil, in der Regel zwischen sechs Monaten und einem Jahr) verändern können, wenn geklärt ist,
- was Sie genau falsch gemacht haben,
- warum Sie es so und nicht anders gemacht haben.
Wenn Sie das dem Gutachter erklären konnten, ist es außerdem wichtig, dass Sie beschreiben können
- wann und warum Sie eine Entscheidung getroffen haben, Ihr Verhalten zu ändern,
- wie Sie diese Änderung umgesetzt und vielleicht auch durchgesetzt haben,
- und was sich dadurch bei Ihnen inzwischen verändert hat.
Schließlich muss noch geklärt werden können,
- wodurch Sie sicherstellen wollen und können, dass es nicht wieder zu den früheren Fehlern kommen wird – also, welches neue Verhalten Sie künftig zeigen werden.
Auf dieser Basis sollen die Zuständigen bei Ihrer Führerscheinstelle nachvollziehen können, dass Sie nicht wieder im Straßenverkehr auffallen.
Soll man den Gutachtern alles sagen – was soll man nicht sagen?
Gutachter fragen genau nach, ob Sie Ihre Fehler sehen, die Entwicklung zu dem Fehlverhalten (äußere und persönliche Bedingungen) erkannt haben und Ihr Verhalten ausreichend und stabil verändert haben.
Trauen Sie sich, offen über alles zu sprechen. Wenn Sie den Gutachtern Wichtiges nicht mitteilen, fehlen bei der Beurteilung Informationen, und die Gutachter können im Gutachten nicht nachvollziehbar begründen, dass die Bedenken nicht mehr bestehen.
Der Gutachter kann immer nur alle nötigen Fragen stellen und sieht das auch als seine Verantwortung. Dafür, dass die nötigen Informationen zur Klärung der Bedenken beitragen werden, sind Sie als Betroffener verantwortlich.
Quelle: http://www.bast.de/cln_032/nn_42254/DE/Qualitaetsbewertung/MPU/mpu__gutachter.html