Was muß ich unternehmen um eine MPU mit 2,72 Promilie zu bestehen

juergen64

Stamm-User
Hallo Leute ich bin hier neu.
Hab schon einige Themen durch gelesen, bin sehr beeindruckt.
Als Anlage der FB.

MfG
jürgen

1. FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht:männlich
Größe:178 cm
Gewicht:75 kg
Alter:48

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit:22.07.2011
BAK:2,72
Trinkbeginn:10:00
Trinkende:19:40
Uhrzeit der Blutabnahme:21:26

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja
Daür der Sperrfrist:04.07.2012

Führerschein
Hab ich noch:nein
Hab ich abgegeben:ja
Hab ich neu beantragt:nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:nein

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wie viel: nein
Ich lebe abstinent seit:04.08.2011

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:ja, 11.01.2012/ 10.04.2012
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:ja, Aug./Sept.2011
ETG-Programm ja/nein:nein
Keinen Plan?:

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:ja
Selbsthilfegruppe (SHG):ja
Psychologe/Verkehrspsychologe:jja, Führerscheingruppe
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie:
Keine Ahnung:

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt?
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein
 

admin

Administrator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Moin jürgen,
herzlich Willkommen bei uns. :smiley5:

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:ja, 11.01.2012/ 10.04.2012
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:ja, Aug./Sept.2011
ETG-Programm ja/nein:nein
Keinen Plan?:

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:ja
Selbsthilfegruppe (SHG):ja
Psychologe/Verkehrspsychologe:jja, Führerscheingruppe

Du hast ja schon einiges unternommen, was für die MPU hilfreich ist.
6 Monate Abstinenz hast Du ja auch schon nachgewiesen.
Bei der hohen BAK wirst Du wohl mindestens 9-12 Monate nachweisen müssen.
Aber die Zeit geht auch schnell vorüber...:smiley1453:
 

juergen64

Stamm-User
Danke Dir für Deine aufbaünde Antwort.

zum Thema Vorbereitung auf Mpu hab ich viel aus meiner Führerscheingruppe gelernt.

muss noch die Wäsche aufhängen und bisschen Gartenarbeit machen.

Gruß

Jürgen
PS:könntes du aus der Überschrift 2,78 eine 2,72 machen, hab mich vertippt
 

juergen64

Stamm-User
Hallo Flori,

danke für deine schnelle Änderung der Textüberschrift.

So hab mich gerade mal hingesetzt und das Urteil abgetippt.
Dies wird laut Führerscheinstelle so beim Gutachter der MPU vorgelegt, war dort Persönlich und hab mir eine Kopie gemacht.Sicher ist sicher.
Nun das Vorteil:
Amtsgericht
Im Namen des Volkes
Urteil
In der Strafsache gegen
Jürgen. geboren ..... wohnhaft verheiratet, Staatsangehörigkeit: deutsch
Verteidiger Rechtsanwalt für Verkehrsrecht..
wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt, begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit
hat das Amtsgericht - Strafrichter- Sitzung vom 04.11.2011, an der teilgenommen:
Richter am Amtsgericht als Strafrichter

Staatsanwalt .... als Beamter der Staatsanwaltschaft

Rechtsanwalt . als Verteidiger

Justizbeschäftigte als Urkundenbeamtin der Geschäftsstelle

für Recht erkannt:
Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt, begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit, zu einer Geldstrafe von . Verurteilt.
(Kurzer Text mit Allgemeinen)

Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sein Führerschein wir eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, ihm vor Ablauf von 8 Monaten keine neü Fahrerlaubnis zu erteilen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Angeklagten auferlegt.
Angewendete Vorschrift: §§ 316 Abs. I,II,21,69,69 a StGB.
Gründe:
(teilweise abgekürzt gemäß § 267 V StPO)
Der 47- jährige verheiratete Angeklagte hat drei minderjährige Kinder. Er ist im Bereich Verkauf .. berufstätig.
Soweit aus dem Bundeszentralregisterauszug ersichtlich, ist er bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Am 22.07.2011 fuhr der Angeklagte gegen 19.45 mit dem Pkw auf der Hauptstraße in obwohl er infolge vorangegangenen Alkoholgenusses fahruntüchtig war. Eine um 21.26 Uhr am gleichen Tag entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 2,72 Promille. Bei ausreichender Überlegung hätte ihm deutlich werden können, dass er zur Tatzeit nicht mehr fahrtüchtig war.
Dieser Sachverhalt steht im Wesentlichen fest auf Grund der glaubhaften geständigen Einlassung des Angeklagten in der Hauptverhandlung.
Soweit dem Angeklagten durch den Strafbefehl vom 21.09.2011 ein vorsätzliches Handeln vorgeworfen worden war, konnte dies in der Hauptverhandlung nicht bestätigt werden. Es war nicht festzustellen, dass der Angeklagte seine Fahrtüchtigkeit erkannt oder billigend in Kauf genommen hatte.
Der Angeklagte hat sich der fahrlässigen Trunkenheitsfahrt (§§ 316 Abs. 1, 2 StGB), begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) schuldig gemacht. Dem Gericht erschein eine Geldstrafe von Tagessätzen tat- und schuldangemessen, wobei ein Tagessatz auf . € festzusetzen war.
Der Angeklagte hat sich als weiterhin ungeeignet zu Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr erwiesen. Ihm war daher die Fahrerlaubnis zu entziehen, sein Führerschein war einzuziehen und die Verwaltungsbehörde war anzuweisen, vor Ablauf der im Tenor genannten Frist ihm keine Fahrerlaubnis zu erteilen (§§ 69, 69 a StGB).
Die Kostenentscheidung resultiert aus § 465 StPO
Gez.
Richter am Amtsgericht

Nun hast Du einen kleinen Einblick..

Gruß

Jürgen
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Willkommen im Forum !!!

Das Verhältnis von deiner BAK zu deinem Alter ... wird wohl eine Abstinenz von 12 Monaten erfordern.
12 Monate stellt eine relativ sichere Ausgangslage dar, vor allem in deinem Fall.
Ich gehe immer von einem sicheren Weg aus, was nützt es, dass Minimum zu erfüllen ... um letztendlich wieder von vorn anzufangen.
Daher meine Empfehlung, geh den Weg der AB-Nachweise weiter, damit du deine 12 Monate vorweisen kannst.
 

juergen64

Stamm-User
Hallo Max,
ist es wirklich so Ausschlag geben Alter mit BAK.... gibt es da Berichte darüber. Oder ist das nur eine allgemeine Aussage.
MfG
Jürgen
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
ist es wirklich so Ausschlag geben Alter mit BAK.... gibt es da Berichte darüber. Oder ist das nur eine allgemeine Aussage.
Jedes MPI hat seine "eigenen" Begutachtungsleitlinien, basierend auf den allgemeinen Begutachtungsrichtlinien.

Ich möchte dir hier keine großen "Pflichtangaben" machen, die Entscheidung trifft jeder selbst für sich ... folglich ist jedoch zu erwähnen, dass kaum ein Gutachter kontrolliertes Trinken bei mehr als 2,5 Promille noch durchgehen lassen wird. Weitere Aspekte bezüglich des Deliktes, die zu einer Abstinenzforderung herangezogen werden ... sind die Fahrstrecke und die Tageszeit der Auffälligkeit sowie der Aspekt, ob es schon mal eine frühere Trunkenheitsfahrt oder eine Begutachtung wegen Alkohol gegeben hat. Die Begutachtungsrichtlinien wurden in den letzten zwei Jahren grundlegend verschärft.

Nebenbei ... hast du dir schon ein MPI ausgesucht ???
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
... sind die Fahrstrecke ..., was meinst Du damit.
Das ist die Strecke, die du mit der entsprechenden Promille gefahren bist.

nur kurz meine MPI wollte ich in Saarbrücken machen lassen.
Mir ging es nicht um das wo, sondern um die MPI Stelle selbst (TÜV, AVUS, PIMA usw. )
 

admin

Administrator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Moin jürgen,
bei guter Vorbereitung ist eine MPU bei jedem Institut zu meistern.

Und wenn Du dann auch noch 12 Monate Abstinenz nachweisen kannst, dann bist Du auf der sicheren Seite!
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
warscheinlich beim TÜV, oder spricht etwas dagegen.
Nein, hier hast du sogar die Möglichkeit in einem Beratungsgespräch deine weitere Strategie für deine MPU abzustecken. Diese Beratungsgespräche gibt es nur noch beim TÜV. Hier wirdt du auch etwas über deinen Abstinenzzeitraum erfahren.
 

juergen64

Stamm-User
Hallo Max,

das ist ja schön und gut, dass der TÜV bei der Beratunggespräch eine Strategie vorgibt aber bedenke auch laut Nancy :
Vorsicht: Jede Begutachtungsstelle, die im Vorfeld Beratungen anbietet, wird wohl versuchen, zusätzlich zu den Abstinenzfreiheitsnachweisen eine Beratungsmaßnahme zu «verkaufen».

Und gerade bei einer guten Vorbereitung zur MPU ist dies für mich rausgeworfenes Geld, daß ich lieber meine Kinder gebe.

Gruß

Jürgen



---
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Vorsicht: Jede Begutachtungsstelle, die im Vorfeld Beratungen anbietet, wird wohl versuchen, zusätzlich zu den Abstinenzfreiheitsnachweisen eine Beratungsmaßnahme zu «verkaufen».
Ich habe hier von einem Beratungsgespräch gesprochen, nicht von einer Kursmaßnahme.
Kurse sind keine Pflicht für eine MPU, daher brauchst du ... wie viele andere auch ... dir keinen Kurs aufschwatzen lassen.
 

juergen64

Stamm-User
Hallo Max,

wie ich mit bekommen habe, wird beim Beratungsgespräch auch ein Orientierungbogen ausgefüllt. Und diese wird auch später warscheinlich beim Gutachter vorliegen.
--- da hat man sich schnell verrannt -- Deshalb las ich das mit dieser Beratung sein.
Machen wir also ohne weiter.:)
Gruß
:smiley5:
Jürgen
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
wie ich mit bekommen habe, wird beim Beratungsgespräch auch ein Orientierungbogen ausgefüllt. Und diese wird auch später warscheinlich beim Gutachter vorliegen.
--- da hat man sich schnell verrannt -- Deshalb las ich das mit dieser Beratung sein.
Falsch, Daten/Inhalte aus diesen Beratungsgespräch durfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weitergegeben werden ... unterliegen sogar der Schweigepflicht.
Es gibt lediglich ein Empfehlungsschreiben für deine MPU, hierbei wird dir empfohlen was du für deine MPU brauchst bzw. was du zu erbringen hast.

Letztendlich ist dies aber deine Entscheidung.

PS: Ich war damals selbst bei einem Beratungsgespräch, ich weiß wovon ich rede. :):smiley5:
 

juergen64

Stamm-User
Hallo Max,
danke für Deine Antwort.
Morgen Vormittag hab ich eine Online- Veranstaltung zweck MPU- Info vom TÜV SÜD.
Bin gespannt was dort noch für Informationen raus kommen. ( ausser das ich ein Erste Hilfe- Schein, Paßbild, Sehtest und pol. Führungszeugnis brauch).

MfG

Jürgen
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Morgen Vormittag hab ich eine Online- Veranstaltung zweck MPU- Info vom TÜV SÜD.
Ein Online-Beratungsgespräch :smiley2204:
Erkläre deinen Sachverhalt und versuch eine empfohlene Abstinenzdaür zu erkunden.
 
Oben