Was weiß der Gutachter / kann herausfinden? Ambulante Therapie(n)

Ajana

Benutzer
Hallo ihr Lieben,

ich freue mich sehr, dieses Forum hier gefunden zu haben. Ich bin Ajana und werde dieses Jahr 33. Ich werde voraussichtlich Mitte dieses Jahres meine MPU machen, nach 1jähriger Abstinenz (Alkohol). TF war im Jahre 2020. Dazu möchte und werde ich zu einem späteren Zeitpunkt auch noch etwas schreiben (Fragebogen ausfüllen etc.).

Zuerst möchte ich aber noch einige, für mich wichtige, Fragen klären bzw. hoffe, dass mir jemand etwas dazu sagen kann.

Ich bin ehrlich zu mir selbst und werde ehrlich sein bei der MPU. Auch meine Aufarbeitung findet natürlich aufrichtig und offen statt. Dennoch kommt die Frage auf, was der GA alles über mich wissen sollte/kann/darf. Gewisse Dinge sollte/muss man ja nicht unbedingt sagen. Wie ich gelesen habe, weiß der GA grundsätzlich erst einmal nur all das, was in der Führerscheinakte steht. Einsicht werde ich hier noch nehmen.

Es um Folgendes:

Ich habe Verhaltenstherapien gemacht. Genauer gesagt zwei. Eine Therapie ging von 2015 bis 2016 und tat mir auch gut. Ich war dort wegen einer Depression. Ich habe zu dieser Zeit auch ein Medikament verschrieben bekommen, welches ich bis Ende 2020 noch genommen habe (kein klassisches Antidepressiva, sondern ein Serotonin-Wiederaufnahmehemmer, welcher mir etwas mehr Antrieb geben sollte und keine Wechselwirkung mit Alkohol hat).

Dieses nehme ich seit Anfang 2021 nicht mehr (also jetzt ziemlich genau 1 Jahr), da es mir mittlerweile auch ohne gut geht. Von meinem Hausarzt, welcher mir das Medikament verschrieben hat, bekomme ich eine Bescheinigung, dass ich das Medikament abgesetzt habe und nicht mehr benötige.

Auch habe ich, nach Abschluss der Therapie, von meinem damaligen Therapeuten eine Bestätigung erhalten, dass die Behandlungsziele erreicht wurden und eine psychische Stabilität gegeben ist.

Ich habe "damals" bei der Blutabnahme bei der Polizei, auf Nachfrage, ob ich Medikamente nehme angegeben, dass ich dieses Medikament genommen habe bzw. nehme. Dies wurde aufgeschrieben. Es wurde seitens des Arztes aber nicht weiter nachgefragt, also kein warum, wie lange, weshalb usw. Habe hierzu und zu einer Depression/Therapie auch keinerlei Aussagen gemacht).

Ich gehe davon aus, dass die Einnahme in meiner FA vermerkt sein wird. Und das macht mir jetzt Sorgen. Ich habe dieses Mittel nie missbräuchlich eingesetzt oder sonst etwas. Dass der Mischkonsum nicht sinnvoll war, auch wenn es keine Kontrainduktion mit Alkohol gibt, ist mir mittlerweile und rückblickend auch bewusst. Ich habe zu damaliger Zeit nicht darüber nachgedacht.


Die zweite Therapie war allerdings nicht so toll und hat mir nicht viel geholfen. Auch sind dort weitere Diagnosen gestellt worden, die ich selbst in Frage stelle bzw. etwas anders sehe (weiter darauf eingehen möchte ich an dieser Stelle nicht).

Wenn die damalige Einnahme des Medikamentes in der MPU thematisiert wird, wäre es dann gut, die eine Verhaltenstherapie anzugeben? Würde dann gerne nur diese eine Therapie angeben, dir mir geholfen hat. Und dazu eben die Bescheinigung von meinem damaligen Therapeuten vorlegen. Die andere Therapie möchte ich nicht erwähnen. Geht das?

Oder könnte ich, da mir der Hausarzt das Medikament verschrieben hat, sagen, dass ich es von ihm verschrieben bekommen habe (wegen Antriebslosigkeit, Verstimmung)? Und die Therapie(n) ganz rauslassen? Aber das wäre dann ja "gelogen" und man muss am Anfang ja auch einen Fragebogen ausfüllen.

Die konkreten Fragen:

Kann der Ga beispielsweise bei der Krankenkasse "nachfragen" und in Erfahrung bringen, wie viele Therapien ich bereits gemacht habe? Oder ob ich aktuell in einer Therapie bin? Oder könnte der GA gar die Krankenakte von meinem Hausarzt anfordern, in der meine gesamte Krankheitsgeschichte steht (und dann eben auch alle Therapien)? Wobei ich gar nicht weiß, ob mein Hausarzt das eingetragen hat, aber denke schon.

Nicht falsch verstehen: Wie oben bereits geschrieben, ich möchte ehrlich sein, besonders auch zu mir selbst. Aber ich möchte es mir eben auch nicht unnötig schwerer machen bzw. komplizierter als es eh schon ist.


Tut mir leid, wenn es etwas umständlich geschrieben ist. Drücke mich hin und wieder schwer aus bzw. komme nicht zum Punkt. Ich hoffe aber, mein Anliegen ist verständlich und mir kann jemand etwas dazu schreiben.

Danke im Voraus und viele liebe Grüße
Ajana
 
Zuletzt bearbeitet:

bakira2906

Erfahrener Benutzer
Hallo Ajana, rausfinden bei der Krankenkasse kann der Gutachter nichts wegen Datenschutz.
Allerdings solltest du drauf achten das nix in Richtung Abhängigkeit in deiner Führerscheinakte steht.
Hierzu wäre dein Fragebogen wichtig. Auch ob Ersttäter oder ob es schon mehrere Vorfälle gab.
 

Larsos

Benutzer
In deiner Führerscheinakte wird nichts von den Medikamenten und Therapien stehen (Prüfen) , wenn nicht, würde ich es weglassen.
 

Ajana

Benutzer
Hallo bakira und Larsos. Dankeschön für eure Antworten bis hierher.

Für den Fragebogen nehme ich mir viel Zeit, werde den nachreichen. Nur so viel: Ersttäterin, gab keine Vorfälle. Führerschein seit mehr als 10 Jahren gehabt und nie was vorgefallen (vielleicht mal 1 Punkt wegen überhöhter Geschwindigkeit, aber das dürfte schon 5 Jahre her sein).

@bakira: Meinst du Abhängigkeit von dem Medikament? Also das sollte nun wirklich nicht drin stehen. Wie gesagt, es wurde auch nicht weiter nachgehakt bei der Polizei bzw. vom Arzt.

Man muss doch so eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben? Hätte der GA damit nicht alle Möglichkeiten diese Dinge in Erfahrung zu bringen?

@Larsos: Ich befürchte aber leider schon, da ich es ja angegeben habe bei der Polizei bzw. dem Arzt sagte. Und mal angenommen es steht drin:

Wäre es in dem Falle möglich, von der einen Therapie (mit gutem Ausgang/positivem Bescheid) zu erzählen und die andere wegzulassen? Es geht mir auch um die bestmögliche Vorbereitung.

Im Übrigen und falls relevant: Der Strafbefehl war wegen "fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr" §316 Abs. 1, Abs. 2, §69 Abs. 1, §69a StGB.
 
Zuletzt bearbeitet:

RodionRomanovich

Erfahrener Benutzer
Die zweite Therapie würde ich auf jeden Fall weglassen. Bei der ersten würde mich noch der zeitliche Zusammenhang mit der TF interessieren. Wie lange warst du schon in Therapie, als das passierte? Wurden im Rahmen der Therapie auch Ursachen der TF aufgearbeitet? Da die Therapie erfolgreich abgeschlossen wurde, könnte man sie ggf. in diesem Fall ausnahmsweise miteinbeziehen. Verfügt der Therapeut von damals eventuell über eine verkehrspsychologische Qualifikation?
 

Ajana

Benutzer
Hallo Rod :)

Diese Therapie hatte rein gar nichts mit der TF zu tun. Die Therapie endete bereits Mitte 2016 und die TF war Ende 2020. Das eine steht nicht in Zusammenhang mit dem anderen, also auch nicht zeitlich. Wohl aber, dass ich die Tabletten ab 2016 genommen habe; darum geht's mir hauptsächlich. Also falls so eine Frage kommt, wieso und wofür ich die Medikamente genommen habe und dem GA nicht ausreicht, dass mein Hausarzt mir diese verschrieben hat.

Und dann spinn ich mir zusammen, dass der GA "nachforscht" oder anderweitig Informationen einholen will. Und ob ich deshalb beispielsweise lieber sofort alles erzähle, oder so etwas wie die zweite Therapie gar nicht erst erwähne.

Nein, über solch eine Qualifikation verfügt der damalige Therapeut nicht.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Man muss doch so eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben?

§ 15 Begutachtung zur Fahreignung / d) Entbindung von der Schweigepflicht​


Rz. 88
Der Sachverständige, der von seiner Schweigepflicht nicht entbunden ist, darf das Gutachten nicht an die Behörde übermitteln; er darf gegenüber dieser auch keine Auskünfte erteilen. Ein negatives Gutachten hat dann also insoweit zunächst einmal keine nachteiligen Folgen für den Betroffenen. Eine erneute Begutachtung – u.U. nach entsprechender Vorbereitung – ist dann grundsätzlich möglich. Die Entbindung eines Arztes von seiner Schweigepflicht, um so Auskünfte über den Gesundheitszustand eines Kraftfahrers zu erhalten, kann nicht gefordert werden.

Praxistipp​

Der Anwalt sollte dazu raten, dass der Betroffene den Gutachter nicht von der Schweigepflicht entbindet. So darf der Behörde einerseits ein negatives Gutachten nicht bekannt gegeben werden. Andererseits besteht dann für den Betroffenen die Möglichkeit einer weiteren Begutachtung.
Schließlich findet sich in einem solchen Fall das negative Gutachten dann nicht in den Behördenakten und kann dementsprechend im weiteren Verfahren auch keine Rolle spielen.

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Zur besseren Übersicht bitte Profil-FB ausfüllen.

Und noch ein bisschen Lesestoff ...

MPU ... abc Teil 1 Ablauf der MPU
MPU ... abc Teil 2 Vorbereitung auf die MPU
MPU ... abc Teil 3 Umgang mit dem Gutachten

FAQ-Reaktionstest-Leistungstest

Unterlagen für die Neuerteilung

Die Regeln des KT
Kontrolliertes Trinken - Die Erklärung

KT mit EtG-Screenings

Wichtige Abkürzungen im Forum
 

Ajana

Benutzer
Hallo Max und danke auch dir für die Rückmeldung. Ich werde mir alles durchlesen in Ruhe.

Aber um es einfach auszudrücken bzw. um es zu verstehen, möchte ich nochmal nachhaken:

Verstehe ich das richtig? Man sollte also am Besten gar keine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben?

1. Wenn einem diese aber doch am Tag der MPU vorgelegt wird, was dann? Habe gelesen, dass einige gar nicht zur MPU zugelassen wurden in so einem Falle. Also, dass es vor dem Unterschreiben nicht weiter geht mit der Untersuchung.

2. Unterschreibt man so etwas nicht, macht das den GA nicht erst recht misstrauisch? Geht man dann nicht automatisch mit einem schlechten Gefühl in die eigentliche MPU? Im Vorfeld gäbe es bei der Begutachtungsstelle ja sicherlich auch eine Diskussion diesbezüglich.

3. "Die Entbindung eines Arztes von seiner Schweigepflicht, um so Auskünfte über den Gesundheitszustand eines Kraftfahrers zu erhalten, kann nicht gefordert werden."

Bedeutet dies, dass, selbst wenn man eine Schweigepflichtsentbindung unterschreibt, der GA aber dennoch keine Krankenakte fordern darf?

Verzeiht bitte meine viele Fragerei. Aber diese Thematik belastet mich schon irgendwie und ich möchte diesbezüglich einfach etwas Sicherheit haben.

Liebe Grüße
Ajana
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Verstehe ich das richtig? Man sollte also am Besten gar keine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben?
Richtig ... ich wüsste auch nicht, dass ich früher so etwas unterschrieben habe.
1. Wenn einem diese aber doch am Tag der MPU vorgelegt wird, was dann? Habe gelesen, dass einige gar nicht zur MPU zugelassen wurden in so einem Falle. Also, dass es vor dem Unterschreiben nicht weiter geht mit der Untersuchung.

2. Unterschreibt man so etwas nicht, macht das den GA nicht erst recht misstrauisch? Geht man dann nicht automatisch mit einem schlechten Gefühl in die eigentliche MPU? Im Vorfeld gäbe es bei der Begutachtungsstelle ja sicherlich auch eine Diskussion diesbezüglich.
Nein ... eine MPU gilt als reine Privatangelegenheit, dass MPI ist lediglich dein ausgesuchter Dienstleister ... du bist der "Bestimmer".
Diese Unterschrift würde ja auch befähigen, dass der Gutachter dein Gutachten an die FSST weiterleiten darf ... dies gilt es aber zu verhindern.
3. "Die Entbindung eines Arztes von seiner Schweigepflicht, um so Auskünfte über den Gesundheitszustand eines Kraftfahrers zu erhalten, kann nicht gefordert werden."

Bedeutet dies, dass, selbst wenn man eine Schweigepflichtsentbindung unterschreibt, der GA aber dennoch keine Krankenakte fordern darf?
Nein, dass heißt, dass eine Entbindung der Schweigepflicht nicht gefordert werden darf.
 

Ajana

Benutzer
Hallo Max nochmal und vielen lieben Dank :)

Also im Klartext heißt das, der GA darf/kann nichts vom Arzt anfordern und kann so gesehen auch nichts "nachprüfen"? Denn wie gesagt, ich möchte ungerne alles von mir preisgeben (beispielsweise die zweite Therapie).

Im Grunde könnte man dann bei der MPU ja lügen, dass sich die Balken biegen, beispielsweise auch was Beruf oder Partnerschaft betrifft? Nicht dass ich sowas vorhabe.

Dann hoffe ich mal, dass ich so eine "Schweigepflichtsentbindung" am Tag der MPU nicht vorgelegt bekomme und es diesbezüglich beim MPI nicht zu Diskussionen kommen wird.

Liebe Grüße
Ajana
 

Larsos

Benutzer
Ajana, deine Geschichte muss stimmig sein, du solltest dich nicht widersprechen. Der GA kennt dich nicht und jeder hat eine andere Geschichte.
Gib zu was du zugeben musst und der Rest bleibt weg, sehe es wie eine Bewerbung.
 

Ajana

Benutzer
Danke Larsos.

Ja, wie gesagt, ich bin ehrlich und offen und habe nicht vor mir irgend etwas "zurecht zu lügen". Sonst wäre die ganze Auseinandersetzung mit der Thematik und somit auch die Vorbereitung auf die MPU sinnlos bzw. gar nicht möglich.

Ein wenig schwer fällt mir eben das Abwägen, was erzählt werden soll und was nicht. Meine berufliche Laufbahn ist z.B. auch nicht sonderlich toll, aber das geht den GA ja im Grunde nichts an, oder? Ich weiß nicht wie viel ich z.B. hiervon erzählen soll. Also vom Werdegang. Da könnte man ja sonst was erzählen, ohne dass der GA weiß ob es stimmt oder nicht.

Ich weiß nicht wie ich es ausdrücken soll. Momentan hab ich noch das Gefühl, ich müsste vor Gericht oder sowas und der Richter oder Staatsanwalt weiß eh alles über mich und es lohnt sich nicht etwas zu verschweigen. Ein Urteil fällen muss und wird der GA natürlich. Aber ich möchte neben aller Offenheit auch nur das mit einfließen lassen, was wirklich von Belang ist.

Liebe Grüße
Ajana
 

Schotty

Erfahrener Benutzer
Wäre noch gut zu wissen, wie das Medikament heißt. Falls es tatsächlich in der Akte stehen sollte.

Psychotherapien bzw. psychische Probleme sofern nicht in der Führerscheinakte vermerkt, würde ich auch besser nie angeben. Die Kombination aus Alkoholkonsum und labiler Psyche ist denkbar unglücklich bei der MPU. Weglassen bedeutet nicht lügen, zumal du schreibst es bestand kein Zusammenhang mit der Trunkenheitsfahrt.

Eine Erklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht sollte ich auch nicht unterschreiben. Ich hab aber nichtmal einen Hausarzt angegeben (hatte zu dem Zeitpunkt aber tatsächlich keinen).
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Also im Klartext heißt das, der GA darf/kann nichts vom Arzt anfordern und kann so gesehen auch nichts "nachprüfen"? Denn wie gesagt, ich möchte ungerne alles von mir preisgeben (beispielsweise die zweite Therapie).
Ohne deine Einwilligung läuft, auf Grund von Datenschutz, gar nichts.
Im Grunde könnte man dann bei der MPU ja lügen, dass sich die Balken biegen, beispielsweise auch was Beruf oder Partnerschaft betrifft? Nicht dass ich sowas vorhabe.
Lies einfach meine blaue Signatur ... das sollte eigentlich helfen.
Ein großes Lügengerüst aufzubauen macht keinen Sinn, viel zu schnell verwickelt man sich in Wiedersprüche ... das fängt im Fragebogen schon an.
 

RodionRomanovich

Erfahrener Benutzer
Da du wohl eine reine Alk-Fragestellung hast, geht es hauptsächlich um die Gründe deines Konsums, die letztendlich zur TF geführt haben und um deine Verhaltensänderungen, so dass zukünftig eine Wiederholung ausgeschlossen werden kann. Der Rest von deinem Leben ist relativ uninteressantes Beiwerk bei der MPU, sollte aber zwecks allgemeiner Glaubwürdigkeit in sich stimmig sein. Bewertet wird dann eigentlich nur deine Strategie um kein Wiederholungstäter zu werden.
 

Ajana

Benutzer
Ich danke euch an dieser Stelle nochmals sehr für die Hilfestellung :) Den Fragebogen hab ich noch immer in Bearbeitung, ich schaue dass ich damit nun schnell fertig werde.

Eine Frage zu dieser ganzen Thematik habe ich noch:

Rein fiktiv:

Mal angenommen, man ist während der MPU in einer Therapie (privat dazu entschieden, ambulant bei einem Psychologen). Im Fragebogen kommt so eine Frage ja vor, wenn ich es richtig verstanden habe? Also ob man derzeit in ärztlicher Behandlung ist. Kann man hier dennoch "nein" ankreuzen, auch wenn es unwahr wäre? Wenn die Therapie rein gar nichts mit der TF und nichts mit Alkohol zu tun hat und es beispielsweise um eine Aufarbeitung aus der Vergangenheit geht? Um so unangenehmen Fragen aus dem Wege zu gehen? Ich denke es wäre besser, das dann nicht zu erzählen bzw zu erwähnen?
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Lieber nicht erwähnen, sonst kommt ein GA vielleicht auf die Idee, dass Depressionen oder irgendwas anderes mit reinspielt und sich negativ auf dich auswirkt.
wenn dann noch Medikamente dazukommen ist es umso blöder.

mach dir aber für dich selbst Gedanken wie das reinspielen kann und welche Zusammenhänge vielleicht bestehen.

viele Grüsse
Rüdscher
 

Ajana

Benutzer
Okay, das wäre dann besser.

Bei mir ist es ja das Ding, dass ich eine abgeschossen habe im Jahre 2016. Die würde ich auch nur erwähnen, wenn etwas von den Medis in der Akte steht. Damit ich schlüssig erklären kann warum und wie lange ich diese genommen habe. Wie gesagt, genau von dieser Therapie hätte ich ein Schreiben von dem damaligen Psychologen, dass eine Stabilisierung stattgefunden hat.

Aber nur für den Fall der Fälle.

Und ja, für mich persönlich arbeite ich das alles auf, auch unter dem Gesichtspunkt der Vergangenheit etc.
 

Dornröschen

Stamm-User
Hallo Ajana,

bei uns gibt es scheinbar viele Parallelen: auch ich war zur Zeit meiner TF in einer Verhaltenstherapie, auch ich habe zur Zeit Antidepressiva genommen (diese inzwischen abgesetzt und seit Dezember ohne), auch ich war vorher nie auffällig im Straßenverkehr, auch ich bin 32 Jahre alt und auch ich habe nicht vor, all diese Dinge bei der MPU zu erwähnen (außer meinem Alter natürlich :) ). Ich möchte dem GA gegenüber absolut ehrlich sein, allerdings auch nicht unnötige Türen öffnen, die eventuell in für mich unberechenbare Richtungen führen könnten. Genau wie du denke ich, dass diese doch sehr persönlichen Sachen über mich es einfach nur sehr verkomplizieren würden, meinen FS zurück zu bekommen.
Meine BAK war unheimlich hoch (2,0) und dies gilt es nun nachvollziehbar zu erklären. Ich denke, es hilft aber niemandem (bei einem 1-stündigen Gespräch beim GA), zusätzliche Informationen zu geben, die nichts mit der damaligen Tat zu tun gehabt haben. Denn in dieser knappen einen Stunde muss er mich bestmöglich kennen lernen, einschätzen können und die Gründe für mein Verhalten damals "verstehen".

Ich erinnere mich nicht daran, ob ich bei der Polizei nach einer Medikamenteneinnahme gefragt wurde, habe eben aber meine Akte durch gelesen und nichts davon gesehen... hast du denn Akteneinsicht bzw eine Kopie davon zuhause?

Liebe Grüße
 

Ajana

Benutzer
Hallo Dornröschen und danke auch für deine Rückmeldung. Ohja, anscheinend ist das so :)

Ich war zur Zeit der TF nicht in Behandlung. Die Therapie wurde 2016 abgeschlossen, die TF war 2020. Ich habe den Führerschein neu beantragt und warte nun erst einmal auf das Schreiben der FSS. Das kann ja noch einige Zeit dauern. Danach werde ich Akteneinsicht nehmen und weiß näheres.

Es geht mir halt darum, dass ich die Medikamente angegeben habe und im Falle, dass dies in der Akte vermerkt ist, schlüssig erklären kann, warum, wie lange usw.

Ich bin auch für Ehrlichkeit und Offenheit. Aber eine etwaige laufende Therapie würde ich nicht gerne ansprechen und preisgeben. Wozu auch, wenn sie nicht in Zusammenhang mit der TF bzw. der Alkoholproblematik steht. Aber man müsste ja (zumindest im Fragebogen) lügen und da käme (zumindest bei mir) ein ungutes Gefühl auf und die Sorge, dass es irgendwie rauskommt. Daher meine Nachfrage. Unnötig schwer muss man es sich ja nicht machen, ist ja alles schon schwer genug :rolleyes::)
 
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