Welche Therapie?? Entwöhnung / SuchtReha oder psysomat.

wellewellmann

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Nu aber…
(@admins: der erste kleine Eintrag kann wech, sry)
Anmerkung Mod.: der erste Beitrag kann nicht gelöscht werden, da sonst der gesamte Thread gelöscht werden würde.

Bei mir liegt eine Diagnostizierte Kokain&Drogenabhängigkeit so wie polytoxer Missbrauch vor.
Quali Entzug 2019, danach wieder rückfällig.

Letztes Jahr bin ich eine bewilligte Reha aus einer Psychose heraus nicht angetreten/habe sie nach einem Tag abgebrochen. Die Psychose(n) habe ich nun im Griff. SHG ja und Gesprächsrunde bei Der Drogenberatung.

Anfang diesen Jahres habe ich nun eine erneute SuchtReha (Entwöhnung) beantragt, die abgelehnt wurde. Vor allem „Aufgrund meiner bisherigen Abstinenzfähigkeit“ (seit Sommer letzten Jahres und es läge keine Notwendigkeit einer stationären REHA Behandlung vor…(Ich hatte erwähnt ich käme gut klar, habe einen neuen Job in Aussicht und bräuchte auch nach der REHA z.B. noch Hilfe hinsichtlich der Berufsperspektiven‍)

Nun hat mir mein Drogenberater eine psychosomatische Behandlung mit (begleitender Suchtbearbeitung) nahegelegt.
Aufgrund meiner Schilderung von Kauf-&Internetsucht und aufkommender depressiven Thematiken.

ich befürchte, dass ein_e GA_in diese Therapie nicht als sinngemäß erachtet…???

Mit einer offenkundigen D1 Hypothese (unverhältnismäßig hoher Kokainkonsum und späteren 3/4jährigen Suchtverlagerung auf Alkohol) sollte ich eine Entwöhnung
vorweisen können ?!?

Ich schwanke zwischen Widerspruch einlegen und andere Therapie beantragen..

Bin dankbar um jedes kleine_feine feedback
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo wellewellmann,

willkommen im Forum.

Es ist immer etwas schwerer eine stat. Therapie genehmigt zu bekommen wenn zwischen dem Ende des letzten Konsums und dem Therapieantrag einiges an Zeit vergangen ist.

Allerdings gibt es bei dir ja noch einige andere Stationen die zu bearbeiten sind:
Letztes Jahr bin ich eine bewilligte Reha aus einer Psychose heraus nicht angetreten/habe sie nach einem Tag abgebrochen. Die Psychose(n) habe ich nun im Griff.
Wer weiß von dieser Psychose? Steht sie in i-einem KH-Bericht den du bei der MPU evtl. abgeben musst?
Nun hat mir mein Drogenberater eine psychosomatische Behandlung mit (begleitender Suchtbearbeitung) nahegelegt.
Aufgrund meiner Schilderung von Kauf-&Internetsucht und aufkommender depressiven Thematiken.

ich befürchte, dass ein_e GA_in diese Therapie nicht als sinngemäß erachtet…???
Jede Therapie die gemacht wird ist als sinngemäß zu erachten. Sozusagen ein umfassendes Aufarbeiten all jener Probleme die im schlimmsten Fall auch zu einem Rückfall in suchtgebundene Stoffe führen könnten.
Mit einer offenkundigen D1 Hypothese (unverhältnismäßig hoher Kokainkonsum und späteren 3/4jährigen Suchtverlagerung auf Alkohol) sollte ich eine Entwöhnung
vorweisen können ?!?
Mit Entwöhnung meinst du Therapie, oder?
Klar wäre es besser wenn du diese vorweisen könntest, jedoch ist in den Beuteilungskriterien zu lesen:

16. Hält der Klient ....abstinenz ohne vorherige therapeutische Aufarbeitung der persönlichen Ursachen, die zur Entwicklung der .....abhängigkeit geführt haben ein, liegt ein dem Problem angemessener - in der Regel nennenswert länger als ein Jahr währender - nachvollziehbar dokumentierter Stabilisierungszeitraum vor.

Ich habe hier mal die Worte Alkohol bzw. Drogen durch "...." ersetzt, denn sie gelten für beide Bereiche gleichermaßen.
Heißt somit, dass auch ohne vorherige Therapie eine MPU grds. bestanden werden kann. Da aus jetziger Sicht aber eine umfangreichere Problematik bei dir vorliegt, würde ich an deiner Stelle....
Ich schwanke zwischen Widerspruch einlegen und andere Therapie beantragen..
zunächst Widerspruch einlegen und wenn das nicht funktioniert eine amb. Therapie beantragen. Danach kann man weitersehen....
 

wellewellmann

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Wer weiß von dieser Psychose? Steht sie in i-einem KH-Bericht den du bei der MPU evtl. abgeben musst?
Hey Nancy vielen Dank schonmal für die rasche Antwort.

In einem Bericht von einem 6tägigen stationären Aufenthalt sind psychot. Auffälligkeiten im FließtextText erwähnt…und dass ich die Reha nicht angetreten bin/ abgebrochen habe. Müsste ich nicht abgeben…

Ansonsten ist im Abschlussbericht des Entzugs und von einem 14tägigen KH-Aufwnthalt im letzten Jahr schon die Rede davon, dass ich mich um eine Entwöhnung/Reha bemühe…
Somit habe ich schon zu erklären, wie es dazu kam, dass ich die noch nicht gemacht habe. Ein Antragsverfahren über 1 1/2 bzw. 2 Jahre herbeizulügen erscheint mir nicht sinnvoll..
 
Zuletzt bearbeitet:

wellewellmann

Neuer Benutzer
In einem Bericht von einem 6tägigen stationären Aufenthalt sind psychot. Auffälligkeiten im FließtextText erwähnt…und dass ich die Reha nicht angetreten bin/ abgebrochen habe. Müsste ich nicht abgeben…
Es gibt vom selben Krankenhaus einen Abschlussbericht von einem längeren Aufenthalt zuvor.

Den zweiten Bericht (6tägig) also nicht mit abgeben? Vor allem hab‘ ich mich da -in einem psychot. Schub (Schon ein halbes Jahr clean) mit Händen und Füßen gewehrt auf Station zu kommen…‍
 
Zuletzt bearbeitet:

wellewellmann

Neuer Benutzer
Somit habe ich schon zu erklären, wie es dazu kam, dass ich die noch nicht gemacht habe. Ein Antragsverfahren über 1 1/2 bzw. 2 Jahre herbeizulügen erscheint mir nicht sinnvoll..
Zumindest für den Zeitraum 2019 bis 2021 kam es mir schlichtweg nicht mehr in den Sinn. Hatte während der Zeit Sitzungen bei einem Privattherapeuten und nicht viel mehr.
Habe konsumierenderweise die zuvor angedachten TherapieVorhaben Außer Acht gelassen/ aus dem Blick verloren..
 

Schotty

Erfahrener Benutzer
Hm, schwierig. Ich hab versucht das nochmal zusammen zu fassen:

2019 qualifizierte Entgiftung
2021 bewilligte Reha nicht angetreten
2021 zwei Mal Krankenhaus, 1 x 6Tage, 1 x 14Tage
Anfang 2022 Reha nicht bewilligt

Problem beim Widerspruch ist die Einhaltung der 4 Wöchigen Frist, wenn die Ablehnung Anfang diesen Jahres erfolgte. Was für eine Reha/Therapie war das, Psychosomatik oder Sucht?

Du schriebst "Job in Aussicht", bist Du aktuell am Arbeiten? Wenn die Rentenkasse als Kostenträger zuständig ist wäre tatsächlich eine Arbeitslosigkeit von Vorteil. Davon unabhängig würde ich es nochmal mit einem Neuantrag probieren, oft kann es helfen z.B. die Therapieeinrichtung, Arbeitsamt, etc. mit ins Boot zu holen....
 

wellewellmann

Neuer Benutzer
Du schriebst "Job in Aussicht", bist Du aktuell am Arbeiten? Wenn die Rentenkasse als Kostenträger zuständig ist wäre tatsächlich eine Arbeitslosigkeit von Vorteil.
Ich bin in Arbeit, ja.

Achso. Den Widerspruch habe ich schon eingereicht nur nicht mit ärztlichem Attest.
Die Frist läuft also gerade; noch 2 1/2 Wochen.

SuchtReha.
 

Schotty

Erfahrener Benutzer
Den Widerspruch habe ich schon eingereicht nur nicht mit ärztlichem Attest.
Die Frist läuft also gerade; noch 2 1/2 Wochen.

SuchtReha.
Mit ärztlichem Gutachten wären die Chancen deutlich besser, aber erstmal abwarten.

Hattest Du den Wiederspruch zusammen mit der Suchtberatung gemacht? Die sollten eigentlich wissen, dass es ohne Gutachten schwieriger wird.

Plan B wäre imho Antrag für eine Psychosomatische Reha wie vom Drogenberater empfohlen. Da gibt es mittlerweile auch Kliniken, die Sucht in die Behandlung mit einbeziehen.
 
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