Hallo Forumsgemeinde,
Person X wurde im Frühjahr 2008 nach einer Trunkenheitsfahrt mit 1,56 Promille der Führerschein, mit einer Sperrfrist von 9 Monaten eingezogen.
Nach 8 Monaten beantragte X die Wiedererteilung beim Straßenverkehrsamt.
Dieses teilte X mit das er eine MPU ablegen muss, da er im Jahre 2006 bereits eine Straftat unter Alkohohleinfluss (1,8 Promille) begannen hat.
X hat daraufhin keine MPU gemacht und auch den Antrag nicht zurückgenommen.
Im Jahr 2017 hat X erneut einen Antrag auf Wiedererteilung gestellt.
Diesmal verlangte das Straßenverkehrsamt erneut eine MPU und nach bestandener MPU eine erneute Fahrprüfung in Theorie und Praxis.
Aus Geldmangel nahm X den Antrag zurück.
Letztes Jahr hat X einen Auszug aus dem Fahreignungsregister angefordert.
Dort ist die Trunkenheitsfahrt von 2008 vermerkt und die Tilgung, bzw. Löschung des Eintrags für den April 2023 vorgesehen.
Wenn X im Mai 2023 erneut eine Wiedererteilung beantragt gibt es keinen Eintrag im FAER.
Muss X trotzdem mit einer MPU rechnen ?
Viele Grüße
HugiD
Verlinkungen aus dem Text entfernt *Nancy*
Person X wurde im Frühjahr 2008 nach einer Trunkenheitsfahrt mit 1,56 Promille der Führerschein, mit einer Sperrfrist von 9 Monaten eingezogen.
Nach 8 Monaten beantragte X die Wiedererteilung beim Straßenverkehrsamt.
Dieses teilte X mit das er eine MPU ablegen muss, da er im Jahre 2006 bereits eine Straftat unter Alkohohleinfluss (1,8 Promille) begannen hat.
X hat daraufhin keine MPU gemacht und auch den Antrag nicht zurückgenommen.
Im Jahr 2017 hat X erneut einen Antrag auf Wiedererteilung gestellt.
Diesmal verlangte das Straßenverkehrsamt erneut eine MPU und nach bestandener MPU eine erneute Fahrprüfung in Theorie und Praxis.
Aus Geldmangel nahm X den Antrag zurück.
Letztes Jahr hat X einen Auszug aus dem Fahreignungsregister angefordert.
Dort ist die Trunkenheitsfahrt von 2008 vermerkt und die Tilgung, bzw. Löschung des Eintrags für den April 2023 vorgesehen.
Wenn X im Mai 2023 erneut eine Wiedererteilung beantragt gibt es keinen Eintrag im FAER.
Muss X trotzdem mit einer MPU rechnen ?
Viele Grüße
HugiD
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