Wiederholungstäter

Nancy

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Die Bescheinigung beinhaltet die Diagnose "schwere depressive Episode" ...
Hast du auch einen detaillierten Bericht, bzw. weißt du was darin steht?
 

Nancy

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Es könnte sein das der Gutachter den kompletten Bericht haben möchte und du dafür eine "Schweigepflichtentbindung" für deinen Arzt unterschreiben musst. Da wäre dann die Frage was in dem Bericht noch so alles enthalten ist...
 

Nancy

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Wenn du nicht weißt was darin steht (und es dir möglicherweise mehr schadet als nützt ) nein, dann würde ich ihn nicht vorzeigen...
 

Nancy

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Bitte habe noch kurz Geduld, ich kümmere mich in Kürze um den FB-Kommentar (gelesen habe ich den Bogen schon). Du hast schon einiges verbessert, es bleiben aber noch ein paar Punkte die überarbeitet werden müssen.
 

Nancy

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Für die MPU selbst sind sie nicht nötig, aber - um zu sehen ob bei dir alles okay ist, ist es sicher nicht verkehrt welche ziehen zu lassen...
 

Jeka089495

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15. Welche Auswirkungen und Folgen hatte Ihr Alkoholkonsum auf Ihr Leben und Ihr Umfeld?
Negative Auswirkungen von Alkohol waren z.B. das ich wegen eines Raubes eine Bewährungsstrafe bekommen habe. Da stand ich unter Alkoholeinfluss.


Soll ich den Satz vielleicht lassen oder spielt es keine Rolle?
 

Nancy

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Die Sache steht ja sehr wahrscheinlich in deiner FS-Akte, von daher ist es gut wenn du dem Gutachter die volle Wahrheit sagst.

Entschuldige, dass ich es zeitlich noch nicht geschafft habe mit dem FB-Kommentar, aber du sagtest ja das du noch etwas Zeit hast...
 

Nancy

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Nein, dort stehen auch Sachen die im BZRG/Führungszeugnis enthalten sind. Wie lange die Delikte dort drin stehen, kann ich dir aber nicht sagen.

Auf der Seite eines VP ist das ganz gut erklärt:
Das ist alles in der Akte drin
[.......]

  • Auszüge aus dem Verkehrszentralregister (Punkte)
    Immer dann wenn sich was tut (Antrag auf Wiederteilung nach Entzug, Erweiterung…) wird von der Führerscheinstelle ein aktueller Auszug angefordert. So kann es passieren, das mehrere, auch ältere mit längst verjährten Delikten in Ihrer Akte ist.
  • BZR-Auszug (Führungszeugnis) Belegart O. Wie beim Verkehrszentralregister, immer wenn sich was tut (s.o.) wird ein aktuelles Führungszeugnis angefordert.
    Achtung! Im Führungszeugnis für den privaten Gebrauch werden Delikte mit einer Strafe von weniger als 90 Tagessätzen nicht aufgeführt. Diese Beschränkung gilt für die Führerscheinstelle nicht, da steht alles drin.
  • Polizeiliches Führungszeugnis
    Hier werden i.d.R. alle in den letzten 4 Jahren gelaufenen Verfahren und Ermittlungsverfahren (auch wenn diese eingestellt wurden) aufgeführt. Manchmal „landen“ dann auch Vernehmungsprotokolle (z.B. in Zusammenhang mit Drogenbesitz oder bei Gewaltdelikten wie Körperverletzung..) in der Führerscheinakte.
  • Strafbefehle, Gerichtsurteile, Widerspruchsverfahren
    Vor allem wenn sie in Zusammenhang mit dem Führerschein oder Drogen stehen. Aber auch bei Aggressionsdelikten (Körperverletzung, häusliche Gewalt.. ) sind i.d.R die Strafbefehle, Urteile und der Schriftverkehr von Widersprüchen (Anwaltsschreiben, Antworten der Behörde..) in der Führerscheinakte.
[..........]

Quelle: http://www.mpu-hilfe-esslingen.de/rund-um-die-mpu/fuehrerscheinakte/

Auch interessant:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inhalt/Fragen/FAQ_node.html#faq4153634
 

Nancy

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Das ist gut, allerdings stehen die endgültigen Dinge alle erst drin, wenn die Akte bereit ist um sie an das MPI zu versenden...
Du hast bisher ja noch keinen Neuantrag gestellt, oder?
 

Jeka089495

Benutzer
Antrag auf Wiedererteilung? Nein, den habe ich nicht gedtellt, Ende Oktober endet meine Abstinenzkontrollprogramm und ich will Anfang Juni den Antrag stellen, damit ich nach AKprogramm gleich zur Mpu gehe.
 

Nancy

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Nur mal zur Info: Wiedererteilung - Neuerteilung ist beides das Gleiche.
Streng genommen ist es aber eine Neuerteilung, da der alte FS ja Geschichte ist und die Fahrerlaubnis ganz neu erteilt wird.
Dann gibt es noch die Ersterteilung, das ist dann, wenn der Proband gerade erst seine Fahrausbildung beendet hat.

Aber das nur nebenbei...:smiley138:
 

Nancy

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Das kann ich dir nicht mit Bestimmtheit sagen. Wenn die FE sehr lange weg war (und bei dir sind es dann ja schon um die 8 Jahre), könnte es tatsächlich passieren, dass eine neue Prüfung/oder auch beide Prüfungen verlangt wird/werden. IdR ist das zwar eher so, wenn die FE 10 oder mehr Jahre weg war, es können aber auch Prüfungen angeordnet werden, wenn die FE länger weg als das man sie besessen hatte und das trifft bei dir wohl ebenfalls zu. Also solltest du schon damit rechnen...
 
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