Wiederholungstäter Alkohol

jjflash

Neuer Benutzer
FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 184 cm
Gewicht: 85 kg
Alter: 46

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 14.06.2019 und 09.09.2019
BAK: 0,52 und 0,58
Trinkbeginn: ca. 5 Uhr morgens bzw. 22 Uhr
Trinkende: ca. 5.45 Uhr morgens bzw. 23.
Uhrzeit der Atemalkoholabnahme: 6.15 Uhr bzw. 0,02 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Strafbefehl schon bekommen: 2 Bußgeldbescheide in 2019 über 1053,50 Euro, Klage gegen beide erhoben und 2020 zurückgenommen
Dauer der Sperrfrist: insgesamt 6 Monate

Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben: ja , Fahrerlaubnis wurde entzogen
Hab ich neu beantragt: ja
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: ja, Geschwindigkeitsverstoß 2016, 70 Euro
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland: Baden Württemberg


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit: 15.08.2020

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: ja, 12 Monate
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: ja
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: 12.07.22
Welche Stelle (MPI): pima mpu
Schon bezahlt?: ja
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Alkohol 2016 1,42 Promille, Geldstrafe 40 Tagessätze 5 Monate Fahrverbot

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jjflash

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,
ich habe im Juli meine 1. MPU wegen insgesamt 3 Verstößen mit Alkohol:

a) November 2016: 1,42 Promille (Geldstrafe)

b) Juni 2019: 0,52 Promille

c) September 2019: 0,58 Promille

Von 1996-2004 habe ich Jura bis zum 1. Examen studiert, das 2. Examen nach drei Jahren Rechtsreferendariat (bei Amtsgerichten, Rechtsanwälten und Staatsanwaltschaft) 2007 habe ich nicht mehr geschafft. Beruflich habe ich seitdem nichts mehr mit Jura zu tun.

Der Gutachter könnte mir nun unterstellen, dass ich mich durch mein Jurastudium mit den gesetzlichen Regeln und Kriterien zu Trunkenheitsfahrten besonders gut auskenne und hier besonders nachfragen.
Persönlich habe ich mich aber nicht besonders eingehend mit dem Thema Trunkenheit am Steuer beschäftigt. Den §316 StGB (Strafbarkeit wegen Alkohol am Steuer) habe ich im Studium nur sehr oberflächlich behandelt (nur relative und absolute Fahruntüchtigkeit) und den gesamten Komplex der Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldverfahren aus Zeitgründen überhaupt nicht behandelt oder gelernt. Bis zu meinem zweiten Verstoß 2019 wusste ich nicht einmal, dass es ein Bußgeld mit Fahrverbot für eine BAK über 0,5 Promille gibt. Vorlesungen habe ich - wie viele meiner Studienkollegen auch- ab der Hälfte des 2. Semesters weitgehend nicht mehr besucht, sondern mit Lehrbüchern oder Skripten gelernt.
Das zweimaligen Durchfallen durch das 2. Staatsexamen habe ich als große persönliche Niederlage empfunden und wollte mit Jura nichts mehr zu tun haben. So habe ich viele der Bestimmungen vergessen oder verdrängt. Hinzu kam noch, dass ich in dieser Zeit noch sehr wenig bis keinen Alkohol konsumiert habe und mir die Bestimmungen deshalb für mein Leben nicht bedeutsam erschienen sind. Der Alkoholkonsum ist erst später, ab 2012, angestiegen.

Nun wollte ich fragen, ob diese Erklärung wohl ausreichen wird?
 

Pbuddy

Stamm-User
Ich kann mir nur schwerlich vorstellen, dass du wegen deines gelernten Berufes anders beurteilt wirst als jeder andere. Das wäre ja noch schöner!
Es geht ja nicht wirklich darum deine beruflichen Kompetenzen zu erfragen...
Ich lasse mich aber gerne von den Profis hier eines besseren belehren, falls sie der Meinung sind, du müsstest dich iwie so rechtfertigen.
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Bei der MPU spielt dein Studium keine Rolle. Das Alkohol und Fahren nicht zusammengehören lernt jeder Führerscheinanwärter im theoretischen Unterricht und das ist auch Allgemeinwissen. Das ist also kein Spezialwissen von Jura-Studierenden.

Bei der MPU geht es um dein Alkoholproblem, das durch die Fahrten belegt ist.
 

Hammer1860

Erfahrener Benutzer
Moin @jjflash
du hattest doch gestern schon kommentarlos deinen Profilfragebogen in einem anderen Thread hier eingestellt. Du solltest dann nicht für jede Frage wegen der Übersichtlichkeit einen neuen Thread erstellen.

Ansonsten wirst du bei der MPU wahrscheinlich nach deinem beruflichen Werdegang befragt werden, aber eher weniger, ob du trotz Jurastudium irgendwelche Paragraphen kennst.
Habe irgendwie das Gefühl, das du dir gar nicht bewusst bist, um was es bei der MPU geht und welche Fragestellungen dich dort erwarten. Bei drei Trunkenheitsfahrten innerhalb von 3 Jahren(davon 2 innerhalb von 3 Monaten) erwarten dich ganz andere Fragen, als ob du Paragraph 316 kennst.

Hast du überhaupt irgendwas in der Vergangenheit unternomnen(z.B. Abstinenznachweise, persönliche/externe Aufarbeitung, usw.) um etwas gerüstet für die MPU zu sein? Du solltest dir hier im Forum mal den Fragebogen für eine Alkohol-MPU anschauen und vielleicht auch noch kurzfristig ausfüllen.

Deine zwei letzten Promillewerte waren ja überschaubar, aber der Konsum bei der zweiten TF von 05.00 - 05 45 Uhr sieht von der Uhrzeit her nach einer tieferen Alkoholproblematik aus.
 

Schotty

Erfahrener Benutzer
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das ein abgebrochenes Studium so wirklich keinen interessiert, auch nicht den GA in der MPU...
 
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Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
du hattest doch gestern schon kommentarlos deinen Profilfragebogen in einem anderen Thread hier eingestellt. Du solltest dann nicht für jede Frage wegen der Übersichtlichkeit einen neuen Thread erstellen.
So ist es
yes.gif

Darum wurden die beiden Threads von mir zusammengeführt.



Hallo @jjflash,

wie Hammer bereits schrieb solltest du den großen Fragebogen noch ausfüllen.

Du hattest ja einen VP, wurde mit ihm durchgesprochen dass ein AN von 12 Monaten mitunter zu kurz sein könnte?
Du bist immerhin 3x in 3 Jahren mit Alk. aufgefallen, einmal davon kurz hintereinander und zu eher ungewöhnlichen Uhrzeit...
think.gif


Das hier...
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Alkohol 2016 1,42 Promille, Geldstrafe 40 Tagessätze 5 Monate Fahrverbot
war übrigens kein Fahrverbot, sondern ein kpl. Entzug der Fahrerlaubnis...
 

Hans24

Stamm-User
Hallo
Ich an deiner Stelle würde mir das noch einmal überlegen zum jetzigen Zeitpunkt die MPU zu machen.
Du hast zwar schon alles bezahlt, aber nachfragen bei der Straßenverkehrsbehörde und MPI wegen Verlängerung bzw. Terminverschiebung,
damit das Geld nicht verloren geht.
Dein Hauptproblem sehe ich, keine Aufarbeitung von 3 Trunkenheitsfahrten, wenngleich diese Werte nicht allzu hoch waren.
Aber in einem Jahr 2019
Juni
September
das sehe ich als sehr gefährlich an.
Du bist für mich Wiederholungstäter ohne Einsicht.
Daran wirst du arbeiten müssen.
Und das schaffst du nicht mehr in der kurzen Zeit.
Hier muss meiner Meinung eine Aufarbeitung erfolgen, und auch eine Einsicht fehlt mit Veränderung.
Abstinenzprogramm weiterführen, denn wenn Lücken da sind, ist das schlecht.
Denn der Abstinenznachweis sollte zeitnah zur Begutachtung abgeschlossen sein.
Um etwas vorzulegen, bei der Begutachtung, würde ich mal zur Suchtberatung gehen, mich beraten lassen, selbst bei deinen niedrigen Werten, gleichzeitig davon ein Schreiben versuchen zu bekommen.
Ist Kostenlos.
Shg aufsuchen, Problematik ansprechen, und Fragen nach Bescheinigung.
VP muss überdacht werden, welches für dich die beste Lösung wäre.
Entscheidung liegt bei dir alleine.


Unnötiges Vollzitat des Profilbogens gelöscht *Nancy*
 
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Hans24

Stamm-User
Was interessant wäre, was sagt dein VP zu deiner Vorgehensweise?
Da kann doch was nicht stimmen.
AB 15.8.20 Abstinent. Wann hat dein Abstinent Programm angefangen, und wann war es fertig?
 
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