Wiederholungstäter fahrrad Promille Anzahl offen

Christoph585

Benutzer
Guten Tag, ich habe folgendes Problem ich bin am Sonntag Nacht auf dem fahrrad angehalten worden, die polizei hat mich direkt mit zur blutabnahme genommen!
Laut meinen Berechnungen müsste ich auf einen Wert von unter 1,6promille kommen
Ich habe folgendes getrunken (6*0,4l Bier +2*0,5l Bier + 8* normale asbach cola Mischungen 0,2cl) trinkdauer 14:00-0:2 Uhr
Uhrzeit der Blutentname 04:05uhr!
Da ich 2019 schonmal mit Alkohol im Auto 2,1 Promille auffällig geworden bin .
Mpu 2020 bestanden, habe dem gutachter gesagt das ich nicht mehr trinke!

Würde mich gerne mal interessieren was so auf mich zukommt!
Muß ich zur mpu?
Darf ich meinen Führerschein erstmal behalten!
Den FB Fülle ich zu einem späteren Zeitpunkt aus
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Die Folgen für Wiederholungstäter gelten auch für Radfahrer. Von daher ist die MPU ziemlich sicher, auch wenn du unter 1,6 Promille bleibst.

Bei der MPU wirst du erklären müssen, warum dein Sicherheitsnetz nicht funktioniert hat und was du dir jetzt überlegt hast, um zukünftige Alkoholfahrten zu vermeiden.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Ich würde auch von einer MPU ausgehen, da du WHT bist, wird ein GA dann deutlich mehr verlangen als noch beim ersten Mal.
Du wirst Abstinenz nachweisen müssen, Minimum 12 Monate, ich würde zudem an deiner Stelle nicht ohne VP oder SHG, vielleicht sogar Therapie reingehen.

Als die Spassbremse, als die ich hier bekannt bin - wie schätzt du denn mal unabhängig vom Führerschein, dein Alkoholproblem ein? Wo siehst du dich, dass du nach einer TF mit über 2 Promille relativ zeitnah schon wieder auffällig wirst, und dann dir auch noch solche Mengen von Alk in den Kopf montiert hast?
 

Andi18

MPU Profi
ich bin mir da der rechtlichen Grundlage nicht ganz sicher, warum ihr Christoph als WHT klassifiziert, sofern er unter 1,6 bleibt?
Straftatbestand gilt erst ab diesem Wert, sofern keine Ausfallerscheinungen mit Unfall in der Strafakte steht.
Diese Expertise sollte geklärt werden.
 

rüdscher

Erfahrener Benutzer
Weil die FST eine Meldung bekommt, auch wenn es „nur“ eine OWI sein sollte, die wird ihn dann als WHT betrachten…
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Er hat eine Straftat (2019) sowie eine MPU (2020) in seiner Akte stehen, rein theoretisch würde er schon mit 0,51‰ BAK als Wiederholungstäter gelten. Im rechtlichen Sinne muss die zweite TF nicht zwangsläufig den Bestand einer Straftat erfüllen. Entscheidungsträger ist aber dennoch die FSST, sofern sie von der Sachlage Wind bekommt.
 

Hammer1860

Erfahrener Benutzer
Meines Erachtens gibt es mit dem Rad in Sachen Alkohol nur dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn er unter 1,6 Promille geblieben ist und Fahrauffälligkeiten gezeigt hat. Von Auffälligkeiten hat er allerdings nichts geschrieben, sodass eigentlich weder eine OWI, noch eine Straftat vorgelegen hat.

Warum sollte dann die FSST überhaupt eine Meldung bekommen?
 

Andi18

MPU Profi
der Meinung bin ich auch. Wobei Fahrauffällgkeiten wohl leicht zu verargumentieren sind. interessant wäre es zu wissen, was in der Strafakte hierzu vermerkt ist.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
sodass eigentlich weder eine OWI, noch eine Straftat vorgelegen hat.
Die Straftat hat er 2019 begangen.
Warum sollte dann die FSST überhaupt eine Meldung bekommen?
Einfach mal lesen was ich schreibe, das hilft manchmal ... "sofern sie von der Sachlage Wind bekommt."
Wenn die Polizei ihn meldet, dass ist ja immerhin nicht verboten, dann kann die FSST ihn als Wiederholungstäter betrachten.
Da er ja nicht nur Radfahrer sondern auch Autofahrer ist ... kann die FSST entsprechend entscheiden.
Letztendlich sollte er erstmal abwarten was passiert, vielleicht hat er Glück und die Diskussion erübrigt sich.
 

Hammer1860

Erfahrener Benutzer
@Max
Ist mir bewußt, daß seine Fahrt 2019 eine Straftat war. Meine Äußerung bezog sich auf seine Fahrradtour.

Einfach mal lesen was ich schreibe, das hilft manchmal ... "sofern sie von der Sachlage Wind bekommt."

Habe ich gelesen und sogar schon beim ersten Mal verstanden. Nur macht es für mich trotzdem keinen Sinn eine Sache weiterzugeben, die keine Ordnungswidrigkeit ist. Wenn man nach einer ersten Auffälligkeit als Autofahrer mit Alkohol(egal ob OWi oder Straftat) mit z.B 0,4 Promille nochmals im Straßenverkehr als Autofahrer angetroffen wird, erfolgt doch wohl auch keine Meldung an die FSST, sofern man keine Auffälligkeiten gezeigt hat. Aber genau wissen wir es halt nicht, also warten wir ab wie der Fall weiter geht.
 

Christoph585

Benutzer
Danke für eure Antworten, wann und wie finde ich das heraus ob die polizei die OWI der FFST meldet oder nicht? Und eine frage noch zu der widmark formel ich muss ja zum berechnen der Promille Zahl bei der Tat Zeit die Stunden noch abziehen das sind 0,1promille pro Stunde oder? Und die 20% Rezensionen muss ich auch abziehen?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Die Polizei ist streng genommen verpflichtet die Sache bzgl. Gefahrenabwehr weiterzugeben, dies ist in der MiStra Nr. 45 festgelegt.
(2) Sonstige Tatsachen, die in einem Strafverfahren – gleichgültig, gegen wen es sich richtet – bekannt werden, sind der nach § 73 Absatz 1 bis 3 FeV zuständigen Verwaltungsbehörde mitzuteilen, wenn ihre Kenntnis für die Beurteilung erforderlich ist, ob die Inhaberin oder der Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen von Fahrzeugen ungeeignet ist.

Bzgl. Widmark denke ich dass du noch Antworten von Usern bekommst die sich damit besser auskennen...
Wir im Forum rechnen auch gerne hiermit: Kleine Alkohollehre zur BAK Berechnung
Du kannst auch hier mal reinschauen: Verschiedene Promille-Rechner

Ich habe noch zwei Rückfragen an dich Christoph585:

Zum einen: hast du das Pusten verweigert oder gibt es eine AAK?
Zum anderen: hat die Polizei gesagt warum sie dich angehalten hat (Schlangenlinien gefahren)?
 

Christoph585

Benutzer
Laut Zeitungsbericht habe ich über 1,6 Promille gebalsen, die genaue Promille Zahl stand da nicht drinnen !
Laut Aussage der Polizei haben die mich nur angehalten weil ich mit einem Schuh gefahren bin und die meinten ich wäre nicht auffällig gefahren
 

Schotty

Erfahrener Benutzer
Laut Zeitungsbericht habe ich über 1,6 Promille gebalsen, die genaue Promille Zahl stand da nicht drinnen !
Laut Aussage der Polizei haben die mich nur angehalten weil ich mit einem Schuh gefahren bin und die meinten ich wäre nicht auffällig gefahren
Hm, mit nur einem Schuh Fahrrad fahren ist an sich ja schon auffällig genug.

Mich würde dann bei Deiner Vorgeschichte, der Trinkmenge und der Uhrzeit des Trinkbeginns interessieren, ob Du um 14 Uhr nüchtern warst oder evtl. noch vom Vorabend einen Rest drin hattest.

Ich hab in meiner nassen Zeit unzählige peinliche Situationen gehabt und diverse Sachen verlohren/irgendwo vergessen aber nen Schuh? Dazu muss man doch sehr knülle sein und 1,6 erscheinen mir dafür fast etwas wenig...
 

Hammer1860

Erfahrener Benutzer
Laut Zeitungsbericht habe ich über 1,6 Promille gebalsen, die genaue Promille Zahl stand da nicht drinnen !
Laut Aussage der Polizei haben die mich nur angehalten weil ich mit einem Schuh gefahren bin und die meinten ich wäre nicht auffällig gefahren

Da die BAK wahrscheinlich nach einer Woche mittlerweile feststehen dürfte, könntest du mal bei der Polizei nach dem Resultat fragen. Ob sie dir dann telefonisch Auskunft geben ist eher unwahrscheinlich, aber bei einem netten Beamten möglich. Ansonsten fragen, ob es möglich ist bei persönlichen Erscheinen auf der Wache das Ergebnis mit Perso zu bekommen. Geht beides nicht heißt es abwarten und Tee trinken.
 

Christoph585

Benutzer
Laut dem Sachbearbeiter der Polizei meldet er sich bei mir!
Und zu mir hatte er auch gesagt es kann bis zu 4 Wochen dauern bis das Ergebnis da ist
 
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