Wiederholungstat 0,96 Promille

Schachehias

Benutzer
Hallo zusammen,

hatte am 23.04 eine TF mit Verkerhrsunfall. Keine Verletzten. Stopschild an einer Kreuzung innerorts überfahren (Blutabnahme 0,96 Promille)
Am 16.07 bekam ich den Strafbefehl (12 Monate Sperrfrist und 2000 Euro Strafe).
Letzten Mittwoch die Aufforderung zur MPU.
So nun kurz zur Vorgeschichte:
Im Juli 2006 wurde mir der FS mit 1,3 Promille abgenommen (ebenfalls Unfall aber dafür wurde ich nicht belangt, da es nicht meine Schuld war und der Gegner angab er hatte einen Blackout...)
Nun wieder Unfall diesmal war ich Schuld mit 0,96 Promille.
Was kommt nun auf mich zu mit Abstinenznachweisen etc....??!
Habe mich bereits bei Tüv zu einem Einzelgespräch mit einem Psychologen angemeldet... Dieses ist am 28.08.15.

Danke für Eure Hilfe
 

erfahrungfürsleben

Erfahrener Benutzer
Hallo erstmal und :smiley1785: im Forum!

Was kommt nun auf mich zu mit Abstinenznachweisen etc....??!

Da du jetzt 2x aufgefallen bist im Straßenverkehr und du das Trinken mit Autofahren nicht trennen kannst, wirst du eine MPU machen müssen, allerdings war deine 2 fahrt mit bisschen weniger Promille, wo noch ein KT möglich ist.

Hier wäre jetzt die Frage wie du weiterhin mit dem Alkohol umgehen willst!
Willst du AB leben oder KT, weil das wäre die entscheidende Frage hier.
Wenn du sagst du möchtest weiterhin Alkohol konsumieren, dann musst du dich mal schon auf die Frage gefasst machen, warum du nach der ersten TF wieder dich ans Steuer gesetzt hast!!!

Natürlich ist auch ein KT nicht so machbar, hier müsste man im Vorfeld wissen wie dein Konsum in der Vergangenheit war und warum du getrunken hast.

Für alles andere wäre es noch viel zu früh Dir genaueres zu sagen, dazu bräuchten wir mehr Angaben von Dir.

Sei doch so nett und füll mal das FB aus um zu wissen, mit wem wir es hier zu tun haben und was alles so passiert ist:smiley894:. Es wär auch super wenn du uns bisschen mehr von Dir erzählen könntest was so genau passiert ist und wieso du getrunken hast und was die Gründ waren.:smiley711:

Hier mal ein Link für dich::cool0030:

http://mpu-vorbereitung-online.com/...Profilfrageb%F6gen&p=6643&viewfull=1#post6643
Profilfragebogen Alk.
 
Zuletzt bearbeitet:

Schachehias

Benutzer
Hallo nochmal,

erstmal danke für die schnelle Antwort.
Also ich habe bis zum FE regelmäßig Alkohol konsumiert. Also in der Woche mind. 1 mal, kam aber auch 2 - 3 mal vor.
Wenn ich sagen würde, dass ich Abstinent leben möchte würde ich mich glaube ich selber belügen also wenn KT möglich ist wäre das schon mal nicht schlecht.
Mir ist klar, dass ich Mist gebaut habe und bin froh, das keiner zu Schaden gekommen ist... Ich kanns jetzt nicht mehr ändern also versuche ich, das ganze bestmöglich und vor allem schnellstmöglich zu schaffen.



FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 191 cm
Gewicht: 118 kg
Alter: 30

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 23.04.15
BAK: 0,96 Promille
Trinkbeginn: ca. 19:30 Uhr
Trinkende: ca. 22:00 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: ca. 23:00 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Ja
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 12 Monate

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Alkoholfahrt 2006 mit 1,3 Promille. Damals 12 Monate Sperrfrist (keine MPU)
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): nein

Bundesland:

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: ja 2 mal seit dem Führerscheinentzug
Ich lebe abstinent seit: nein

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Termin am 28.08
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: ?
Welche Stelle (MPI): ?
Schon bezahlt?: nein
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: ?
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: wie oben schon genannt Alkoholfahrt mit 1,3 Promille
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Wenn ich sagen würde, dass ich Abstinent leben möchte würde ich mich glaube ich selber belügen also wenn KT möglich ist wäre das schon mal nicht schlecht.
Ich würde das Gespräch beim TÜV abwarten. Willst du dort auch deine MPU machen ?

Deine erste TF war eine Straftat, die steht für 15 Jahre in deiner Akte.

Laut Statuten bist du ein Wiederholungstäter, da kann das mit KT ziemlich schwierig werden.
Die Schuldfrage eines Unfalls, spielt in diesem Fall keine Rolle.

Also ich habe bis zum FE regelmäßig Alkohol konsumiert.
Wenn du diese Aussage beim Psycho machst, wirst du um eine Abstinenz nicht herumkommen. Das Wort "regelmäßig" solltest du möglichst vermeiden.

Wie bereits erwähnt, warte das Gespräch beim TÜV ab. Pass aber hier schon auf was du sagst.
Der Psycho wird dir eine Empfehlung mit auf den Weg geben, bei deiner MPU (TÜV) solltest du dich dann auch an diese Empfehlung halten.
Lass dir keinen Kurs aufschwatzen, den brauchst du nicht.
 

erfahrungfürsleben

Erfahrener Benutzer
Max hat dir ja schon alles gesagt und kann nur dazu Stimmen.

Bei regelmäßig bist du gleich bei 12 Monate AB dabei. Und wie ist dein Trinkverhalten zur Zeit und was trinkst du am Abend???

Wenn man KT leben will muss man bestimmte Dinge beachten!!! Mit 2x in der Woche bist du gleich draußen mit negativ. Daher wäre es vorteilhaft wenn du uns mehr sagen könntest was du so getrunken hast an einem Abend wieso und warum und was du jetzt trinkst und wieso und warum!!!
 

Schachehias

Benutzer
Wow. Das geht ja richtig schnell hier mit antworten. Also ich möchte die mpu ebenfalls dort machen wo ich das psychologengespräch habe. Früher habe ich oft viel getrunken also beim "weggehen" am abend..da kam das auch an einem wochenende 2 mal vor. Seit 2010 trinke ich so gut wie nie "viel" alkohol (Freundin kennengelernt). An einem champions league abend mit freunden mal 3 - 4 bier oder bei einer geburtstagsfeier. Wenn ich alkohol trinke dann in gesellschaft. So wars auch bei meinem FE - 4 bier fussballabend:(.
Aber ich denke mein letzter "rausch" war vor ca. 5 jahren. Momentan trinke ich nichts alkoholisches. Was heisst eigentlich abstinent genau? Heisst das NULL alkohol? Also auch kein rotweinkuchen z.b.?
Danke für Eure Hilfe
 

Scholle

Stamm-User
Hallo Schachehias,

Abstinent, .ein Alkoholiker nach Therapie sollte auf alles was mit Alkohol zu tun hat, auch beim Kochen,Backen oder Süsses verzichten,,,
Ein Trinker/Missbräuchler der von sich aus in der Lage war/ist auf Alkohol zu verzichten, muss nicht unbedingt drauf aufpassen wo überal Alk. mit eingearbeiten sein könnte, sollte aber doch bissel aufpassen das er nicht unbedingt die Weinbrandpraliene schlabbert, aber viele Lebensmittel/Süssigkeiten sind mit Alk, gemacht, z.b. Marzipan oder Tiramisu
 

Schachehias

Benutzer
Guten Morgen Nancy,
Was genau verstehst du nicht?
Aufforderung zu mpu ist vielleicht falsch ausgedrückt. Habe einen brief von der Führerscheinstelle in dem steht, was ich alles zur Beantragung des FS brauche. Und hier steht drin mpu wg. Wiederholungstat
 

Schachehias

Benutzer
Habe trotzdem noch ein paar Fragen:
1. Wer entscheidet eigentlich über Abstinenz oder KT?
2. Was genau bedeutet KT? Muss man hier auch Urin- oder Haarproben abgeben? Wie oft? Über welchen Zeitraum?
3. Ich weiß, dass ich mein Verhalten im Bezug auf Alkohol u. fahren ändern muss. Werde dies auch definitv nicht mehr miteinander verbinden. Aber wie soll man jemanden davon überzeugen dies nicht mehr zu tun wenn es ja schon 2 mal passiert ist? (Mir war das übrigens nicht klar, dass man ab der 2. Tat automatisch MPU machen muss, egal wieviel Promille...).
4.Werde ich wirklich als "Alkoholiker" gewertet?
5. Was genau will der Psychologe wissen? Hat dieser Einfluss auf irgend etwas?

Danke vorab
 

Afterlife

Benutzer
Guten Morgen :smiley22:

1. Wer entscheidet eigentlich über Abstinenz oder KT?
Das entscheidest Du im Grunde selber. Aber wie Max schon schrieb, ist es bei einem "Wiederholungstäter" äußerst schwierig, mit kontrolliertem Trinken durch die MPU zu kommen. Andere Quellen behaupten sogar, das sei unmöglich. Ich absolviere momentan einen Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer (§70) und der wird von einem Verkehrspsychologen geleitet. Der findet am Samstag wieder statt. Ich könnte Dir anbieten, da mal nachzufragen.
2. Was genau bedeutet KT? Muss man hier auch Urin- oder Haarproben abgeben? Wie oft? Über welchen Zeitraum?
KT bedeutet kontrolliertes Trinken. Grundsätzlich sagt das aus, dass -wenn überhaupt getrunken wird- nur Kleinstmengen zu sich genommen werden und dies wirklich nur zu "besonderen Anlässen".
http://mpu-vorbereitung-online.com/forum/showthread.php?238-Die-Regeln-des-KT
Screenings sind beim KT (noch) nicht zwingend erforderlich, aber es kann passieren, dass Du während oder nach der MPU eine Aufforderung zur Haaranalyse bekommst, wenn diesbezüglich irgendetwas in deinen Aussagen widersprüchlich oder unklar sein sollte.
http://mpu-vorbereitung-online.com/forum/showthread.php?1296-KT-mit-EtG-Screenings
3. Ich weiß, dass ich mein Verhalten im Bezug auf Alkohol u. fahren ändern muss. Werde dies auch definitv nicht mehr miteinander verbinden. Aber wie soll man jemanden davon überzeugen dies nicht mehr zu tun wenn es ja schon 2 mal passiert ist?
Da liegt der Hund begraben. Das kann man so auf die Schnelle nicht beantworten. Wenn Du aber sagst, dass Du seit 5 Jahren keinen "Rausch" mehr erlebt hast, wäre das -meiner Meinung nach- ein guter Ansatz. (Leider weiss ich nicht, ab welcher BAK von Rausch gesprochen wird, könnte bei 0,96 aber schon sein.) Davon ab ist beim kontrollierten Trinken 0,96 definitiv zu viel.
4.Werde ich wirklich als "Alkoholiker" gewertet?
Nein. Ob Du als Alkoholiker eingestuft wirst, hängt einzig und allein mit deinen Aussagen bei der MPU (und natürlich deinem Verhalten im Umgang mit Alkohol) zusammen. "Gewertet" wird sowieso niemand, bzw. sollte eigentlich niemand werden.
5. Was genau will der Psychologe wissen? Hat dieser Einfluss auf irgend etwas?
Das kann ich leider nicht beantworten, ich war nie bei einem vor der MPU

MfG
-Afterlife
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Habe einen brief von der Führerscheinstelle in dem steht, was ich alles zur Beantragung des FS brauche. Und hier steht drin mpu wg. Wiederholungstat
Hier hast du ja die Bestätigung, du bist Weiderholungstäter.

Deine Abstinenzentscheidung liegt somit nicht bei dir, sondern bei deinem Gutachter.

Daher rede dich bei deinem TÜV-Gespräch nicht um Kopf und Kragen ... der Empfehlung musst/solltest du dann nämlich folgen.
Lies mal meine blaue Signatur, dann sollte es eigentlich Klick machen. :zwinker0004:
 

Schachehias

Benutzer
Danke für die Anworten.
Mir ist durchaus klar, dass 0,96 Promille kein Normalwert ist...
Aber wie kann ich den GA/Psychologen davon überzeugen kontrolliert zu trinken??? Mein Problem bei der Abstinenz sind nicht die 6 oder 12 Monate sondern das "Versprechen" nie wieder Alkohol zu trinken...
P.S. Im Brief der Fsst stand " da sie zum wiederholten male im Strassenverkehr unter Alkoholeinfluss aufgefallen sind"
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Guten Morgen Nancy,
Was genau verstehst du nicht?

Ganz einfach: Wenn deine TF am 23.4.2015 war und du eine insgesamt 12-monatige Sperrfrist hast, könntest du deinen Antrag auf Neuerteilung frühestens im Januar 2016 stellen und würdest auch dann erst einen Brief mit der MPU-Aufforderung bekommen...
 

Schachehias

Benutzer
Also nochmal :). Die TF war am 23.04.15. Am 16.07 kam der Brief vom Amtsgericht (2000 € Strafe u. 12 Monate Sperrfrist). Letzte Woche bekam ich dann einen Brief vom Landratsamt (Führerscheinstelle). In dem steht, dass bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis ein Medizinisch Psychologisches Gutachten vorgelegt werden muss.
Hoffe jetzt sind alle Unklarheiten beseitigt :)
 

erfahrungfürsleben

Erfahrener Benutzer
Hallo zusammen,

@Schachehias ich denke da du Landratsamt gesagt hast bist du aus Bayern?

@Nancy falls er aus Bayern ist, dann kann es so stimmen, ich hatte auch ein Brief erhalten, nach dem ich mein Strafbefehl erhalten habe, wo dann mitgeteilt wurde, dass ich eine MPU machen muss. Es Waren auch Broschüren drin mit Infos, was man alles benötigt.
 

Schachehias

Benutzer
Hallo erfahrungfürsleben,

ja genau richtig, ich bin aus Bayern und JA :) es waren ungefähr 10 verschiedene Broschüren dabei...
Könnte mir jetz noch jemand irgendwelche Tipps geben, wie ich in das Gespräch mit dem Psychologen gehen soll?
Soll ich mich vorbereiten?
 

erfahrungfürsleben

Erfahrener Benutzer
Könnte mir jetz noch jemand irgendwelche Tipps geben, wie ich in das Gespräch mit dem Psychologen gehen soll?
Soll ich mich vorbereiten?

Tipps in dem Sinne so genau kann man nicht geben, weil jeder VP anders ist. Ich kann dir nur empfehlen offen zu sein und das du dei Verhalten nach der zweiten Delikt ändern willst und du schon Hilfe in Anspruch genommen hast. Kannst auch gerne Foren nennen. Ich würde Dir raten noch einen Suchtberater und SHG aufzusuchen. Am besten sagst du dem VP, dass du auch das mit der Suchtberatung und SHG.

Auf jedenfall ist es wichtig, dass du dem GA nicht von regelmäßigem Konsum erzählst, weil damit machst du dir ein Eigentor.

Was halt die VP gerne machen ist Kurse verkaufen, daher lass dich nicht unsicher machen.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Könnte mir jetz noch jemand irgendwelche Tipps geben, wie ich in das Gespräch mit dem Psychologen gehen soll?
Regelmäßiges Trinken solltest du als Angabe vermeiden. Verharmlosungen der Trinkanlässe ebenso.

Lies dir ein paar von den finalen 5*FB zu deinem Thema durch, da solltest du einiges mit auf den Weg bekommen.
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Also nochmal :). Die TF war am 23.04.15. Am 16.07 kam der Brief vom Amtsgericht (2000 € Strafe u. 12 Monate Sperrfrist). Letzte Woche bekam ich dann einen Brief vom Landratsamt (Führerscheinstelle). In dem steht, dass bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis ein Medizinisch Psychologisches Gutachten vorgelegt werden muss.
Hoffe jetzt sind alle Unklarheiten beseitigt :)

Diese Vorgehensweise war mir bis dato nicht geläufig. Dies scheint wohl ein besonderer "Service" einiger FSSt. in Bayern zu sein....:smiley138:


Wie ich deinem Thread entnehme liegen zwischen 1. und 2. TF rund 9 Jahre, zudem war die BAK rückläufig (von 1,3 auf 0,96‰). Es ist somit nicht auszuschließen das dir KT noch zugetraut werden kann....

Wie hast du es in den letzten Jahren gehandhabt mit dem Fahren, wenn du Alk. getrunken hattest? Und warum bist du am 23.4. ans Steuer, obwohl du getrunken hattest?
 
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