Zeugenanhörigung zur Fahrerfeststellung, wie gehe ich vor ?

Mr-ZZZ

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,
ich habe einen Brief von der Polizei bekommen wo es drum geht "Zeugenanhörung zur Fahrerfeststellung".

Im Brief steht:

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Sehr geehrter Herr Fahrzeughalter,
im Rahmen polizeilicher Ermittlungen sollen Sie als Zeuge angehört werden.
Mit Hilfe Ihrer Angaben möchte ich feststellen, wer mit dem unten genannten Fahrzeug zur Tatzeit gefahren ist, um gegen diese Person weitere Ermittlungen führen zu können.
Dazu bitte ich Sie, die Seiten 3 und 4 auszufüllen und mir Innerhalb von einer Woche nach Zugang des Schreibens zurückzusenden.

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Ich habe das Schreiben 8 Tage nach dem Tatzeitraum erhalten.


Was ich mir vorstellen kann was passiert ist, das ich auf der Autobahn jemanden beim Einscheren übersehen habe und ihm somit geschnitten habe.

Wie soll ich weiter vorgehen ?
Die brauchen doch einen Fahrer und müssen mir Beweisen wer gefahren ist, oder ?
Da der Brief mit der Post bekommen habe, werde ich ihn Ignorieren ! (So dass ich den Brief nicht erhalten habe)
Da jemand von meiner Familie das Auto gefahren hat, muss ich nicht Angeben das jemand von meiner Familie gefahren ist ? Somit mache ich vom Verweigerungsrecht gebrauch.

Was kommt noch auf mich zu ?
Auf dem Brief kann ich ein Aktenzeichen entnehmen, also ist es ein Strafverfahren ?


Gruß Andy
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo Mr-ZZZ,

da wir kein Verkehrsrechtsforum sind, solltest du deine Frage besser hier stellen...:smiley138:
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Wie soll ich weiter vorgehen ?
Jeder Bürger hat ein Aussageverweigerungsrecht, um sich nicht selbst zu belasten, würde ich es stets und an dieser Stelle anwenden.

[h=1]Aussageverweigerungsrecht - Zeugnisverweigerungsrecht - Schweigerecht[/h]Das Aussageverweigerungsrecht steht einem Verdächtigen zu, der sich durch eine wahrheitsgemäße Aussage selbst belasten müsste.

Das Zeugnisverweigerungsrecht steht Personen zu, die durch eine wahrheitsgemäße Aussage eine ihnen verwandtschaftlich oder lebenspartnerschaftlich nahe stehende Person belasten müssten.

Über diese Rechte müssen die Betroffenen vor ihrer Vernehmung belehrt werden.

Werden Aussagen erhoben, die unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften erlangt wurden, besteht häufig ein Beweisverwertungsverbot, sodass auch die Vernehmungspersonen in einer gerichtlichen Hauptverhandlung nicht über den Inhalt des Gehörten oder Protokollierten vernommen werden dürfen.
 
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