Zusammensetzung der Akte

Serious_M

Neuer Benutzer
Hallo Leute,

ich habe noch eine etwas allgemeine Frage zur Akte in der Fsst. In meinem Fall ist die Akte nach einer ersten Auskunft bis auf meine TF mit unter 2,00 Promille auf dem Fahrrad sauber. Die Auskunft der Beamtin erfolgte über den PC, d.h. sie hat in der Datenbank nachgesehen (keine Papieratke ?!). Weiterhin habe ich meine Akte kurz bevor der Strafbefehl rechtskräftig wurde zu meinem neuen Hauptwohnsitz verlagern lassen und dann um Einsicht gebeten. Eine Führerscheinsperre habe ich nie erhalten, eine Aufforderung zur MPU auch 7 Monate nach dem Delikt noch nicht. Laut meinem VP hätten sich gegen mich eingestellte Verfahren/sonstige Delikte trotzdem in der Akte finden können.

Frage: Ist es gängige Praxis der Fsst Delikte, die über 5 Jahre vor der TF (aber leider nicht 10 ...) liegen "zusammenzukratzen" ? Sprich eventuell die Polizeibehörde, Krankenhaus, weiss der Geier was ... am alten Wohnort anzuschreiben? Mir erscheint das datenschutzrechtlich merkwürdig und die damals zuständige Fsst hat es wohl auch nicht getan.

Viele Grüße
 
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