Hallo,
ich bin neu hier. Ich hoffe ihr könnte mir ein paar hilfreiche Tipps geben.
Hier kurz zu meiner Vorgeschichte:
Apr 04 Erteilung Führerschein A1
Mai 05 Erteilung Führerschein B
24.06.2005 Trunkenheit im Straßenverkehr 0,52 %o Tatzeit: 23:20 Uhr
24.02.2006 Straftat 1,14 %o Tatzeit ca. 21:00 Uhr
24.02.2006 26.12.2006 Fahrerlaubnissperre
11.03.2006 Rechtskraft der 1. Owi (0,52%o)
03.04.2007 MPU positiv + Wiedererteilung Fahrerlaubnis
26.03.2014 Trunkenheit im Straßenverkehr 0,68 %o Tatzeit: 07:55 Uhr
17.10.2014 Urteil 1 Monat Fahrverbot
24.11.2014 23.11.2014 1 Monat Fahrverbot
27.03.2015 Aufforderung zur MPU
15.10.2015 - 15.04.2015 Abstinenzzeitraum nachgewiesen durch Urinscreening beim TÜV
17.08.2015 Abgabe Führerschein an LRA
02.05.2016 MPU bei TÜV gemacht -> Gutachten negativ (wurde nicht an FE-Behörde geschickt)
Habe mich mit 4 Einzelgesprächen auf die MPU vorbereitet und genau erfragt, was nun alles verlangt wird (Abstinenzzeitraum, Argumentation, persönliche Veränderungen etc.) und habe alles nach der "Anleitung" des Beraters gemacht. Ein halbes Jahr Abstinenznachweis wäre vollkommen ausreichend.
Das Gespräch an sich lief sehr gut und der Gutachten glaube mir auch, dass ich eine deutlich erkennbare Veränderung geschaffen habe usw. Nur der Abstinenzzeitraum wäre vollkommen unzureichend. (Berater + Gutachten waren beide vom TÜV)
Nun fiel die MPU negativ aus, Empfehlung im Gutachten: Abstinenzzeitraum 1 Jahr in Auftrag geben, nachweisen und dann wieder antreten.
Was wäre hier sinnvoll zu tun?
- Einfach nochmal zu einer anderen Begutachtungsstelle (z. B. DEKRA) gehen und da nochmal einen MPU machen?
Müsste nun nach mittlerweile 1 Jahr ohne Fahrerlaubnis wieder über 1 Jahr warten (Abstinenzzeitraum) um wieder an meine Fahrerlaubnis zu kommen…
Was sagen denn die Richtlinien, wie lange nun der Zeitraum sein muss bzw. wie lange nach dem Abstinenznachweis kann ich dazu eine MPU machen? Habe mal was von 4 Monaten gehört?!
Wie ist es mit der Verjährung der älteren Vergehen in meiner Akte, die evtl die MPU nicht mehr erforderlich machen???
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Viele Grüße
ich bin neu hier. Ich hoffe ihr könnte mir ein paar hilfreiche Tipps geben.
Hier kurz zu meiner Vorgeschichte:
Apr 04 Erteilung Führerschein A1
Mai 05 Erteilung Führerschein B
24.06.2005 Trunkenheit im Straßenverkehr 0,52 %o Tatzeit: 23:20 Uhr
24.02.2006 Straftat 1,14 %o Tatzeit ca. 21:00 Uhr
24.02.2006 26.12.2006 Fahrerlaubnissperre
11.03.2006 Rechtskraft der 1. Owi (0,52%o)
03.04.2007 MPU positiv + Wiedererteilung Fahrerlaubnis
26.03.2014 Trunkenheit im Straßenverkehr 0,68 %o Tatzeit: 07:55 Uhr
17.10.2014 Urteil 1 Monat Fahrverbot
24.11.2014 23.11.2014 1 Monat Fahrverbot
27.03.2015 Aufforderung zur MPU
15.10.2015 - 15.04.2015 Abstinenzzeitraum nachgewiesen durch Urinscreening beim TÜV
17.08.2015 Abgabe Führerschein an LRA
02.05.2016 MPU bei TÜV gemacht -> Gutachten negativ (wurde nicht an FE-Behörde geschickt)
Habe mich mit 4 Einzelgesprächen auf die MPU vorbereitet und genau erfragt, was nun alles verlangt wird (Abstinenzzeitraum, Argumentation, persönliche Veränderungen etc.) und habe alles nach der "Anleitung" des Beraters gemacht. Ein halbes Jahr Abstinenznachweis wäre vollkommen ausreichend.
Das Gespräch an sich lief sehr gut und der Gutachten glaube mir auch, dass ich eine deutlich erkennbare Veränderung geschaffen habe usw. Nur der Abstinenzzeitraum wäre vollkommen unzureichend. (Berater + Gutachten waren beide vom TÜV)
Nun fiel die MPU negativ aus, Empfehlung im Gutachten: Abstinenzzeitraum 1 Jahr in Auftrag geben, nachweisen und dann wieder antreten.
Was wäre hier sinnvoll zu tun?
- Einfach nochmal zu einer anderen Begutachtungsstelle (z. B. DEKRA) gehen und da nochmal einen MPU machen?
Müsste nun nach mittlerweile 1 Jahr ohne Fahrerlaubnis wieder über 1 Jahr warten (Abstinenzzeitraum) um wieder an meine Fahrerlaubnis zu kommen…
Was sagen denn die Richtlinien, wie lange nun der Zeitraum sein muss bzw. wie lange nach dem Abstinenznachweis kann ich dazu eine MPU machen? Habe mal was von 4 Monaten gehört?!
Wie ist es mit der Verjährung der älteren Vergehen in meiner Akte, die evtl die MPU nicht mehr erforderlich machen???
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Viele Grüße