zweite MPU nach fast 10 Jahren

zanderer

Neuer Benutzer
Hallo,

ich bin neu hier. Ich hoffe ihr könnte mir ein paar hilfreiche Tipps geben.

Hier kurz zu meiner Vorgeschichte:


Apr 04 Erteilung Führerschein A1
Mai 05 Erteilung Führerschein B
24.06.2005 Trunkenheit im Straßenverkehr 0,52 %o Tatzeit: 23:20 Uhr
24.02.2006 Straftat 1,14 %o Tatzeit ca. 21:00 Uhr
24.02.2006 26.12.2006 Fahrerlaubnissperre
11.03.2006 Rechtskraft der 1. Owi (0,52%o)
03.04.2007 MPU positiv + Wiedererteilung Fahrerlaubnis
26.03.2014 Trunkenheit im Straßenverkehr 0,68 %o Tatzeit: 07:55 Uhr
17.10.2014 Urteil 1 Monat Fahrverbot
24.11.2014 23.11.2014 1 Monat Fahrverbot
27.03.2015 Aufforderung zur MPU
15.10.2015 - 15.04.2015 Abstinenzzeitraum nachgewiesen durch Urinscreening beim TÜV
17.08.2015 Abgabe Führerschein an LRA
02.05.2016 MPU bei TÜV gemacht -> Gutachten negativ (wurde nicht an FE-Behörde geschickt)

Habe mich mit 4 Einzelgesprächen auf die MPU vorbereitet und genau erfragt, was nun alles verlangt wird (Abstinenzzeitraum, Argumentation, persönliche Veränderungen etc.) und habe alles nach der "Anleitung" des Beraters gemacht. Ein halbes Jahr Abstinenznachweis wäre vollkommen ausreichend.

Das Gespräch an sich lief sehr gut und der Gutachten glaube mir auch, dass ich eine deutlich erkennbare Veränderung geschaffen habe usw. Nur der Abstinenzzeitraum wäre vollkommen unzureichend. (Berater + Gutachten waren beide vom TÜV)

Nun fiel die MPU negativ aus, Empfehlung im Gutachten: Abstinenzzeitraum 1 Jahr in Auftrag geben, nachweisen und dann wieder antreten.

Was wäre hier sinnvoll zu tun?
- Einfach nochmal zu einer anderen Begutachtungsstelle (z. B. DEKRA) gehen und da nochmal einen MPU machen?

Müsste nun nach mittlerweile 1 Jahr ohne Fahrerlaubnis wieder über 1 Jahr warten (Abstinenzzeitraum) um wieder an meine Fahrerlaubnis zu kommen…

Was sagen denn die Richtlinien, wie lange nun der Zeitraum sein muss bzw. wie lange nach dem Abstinenznachweis kann ich dazu eine MPU machen? Habe mal was von 4 Monaten gehört?!
Wie ist es mit der Verjährung der älteren Vergehen in meiner Akte, die evtl die MPU nicht mehr erforderlich machen???

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

Viele Grüße
 

zanderer

Neuer Benutzer
Hier noch der Fragebogen:

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe:170
Gewicht: 60
Alter: 30

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 26.03.2014
BAK: 0,68 %o
Trinkbeginn: 25.03.2014 ca. 20:00 Uhr
Trinkende: 03:30
Uhrzeit der Blutabnahme: 7:55 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Strafbefehl schon bekommen:
Dauer der Sperrfrist: Führerschein wurde nach Ablauf der First freiwillig abgegeben

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: ja + Frist für MPU bekommen
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: 1 Punkt Mobiltelefon, 2x1 Punkt Geschwindigkeit, 2 Punkte Trunkenheit (s.o.)
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): "Ist zu erwarten, dass…..auch zukünftig ein Kfz unter einem die Fahrsicherheit beeinträchtigen Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholeinfluss Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kfz der Gruppe 1 in Frage stellen?"

Bundesland: Sachsen

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit: 15.04.2015

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: ja
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: seit 05.10.2015 insgesamt 5x getestet (immer erhöht)

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: ja, intensive Vorbereitung
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: ja damals
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: 02.05.2016
Welche Stelle (MPI): TÜV
Schon bezahlt?: ja
Schon eine MPU gehabt? ja
Wer hat das Gutachten gesehen?: nur ich
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: Es ist zu erwarten, dass …. Auch zukünftig ein Kfz unter Alkoholeinfluss führen wird. Es liegen im Zusammenhang mit dem früheren Alkoholkonsum keine (körperl. Und psychfunkt.) Beeinträchtigungen vor.

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: siehe 1. Beitrag
 

Nancy

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Hallo zanderer,

begrüße dich im Forum :smiley138:

So wie ich das sehe sind alle deine Taten noch verwertbar
think.gif
Bzgl. der Tilgungsfristen hoffe ich aber, dass sich ein anderer, kundiger User meldet...

Von wann bis wann genau ging denn dein Urinscreening? Ich nehme an das du bei deiner Aufzählung einen Tippfehler hattest und der AN von Oktober 2015 bis April 2016 ging, oder?

Was wäre hier sinnvoll zu tun?
- Einfach nochmal zu einer anderen Begutachtungsstelle (z. B. DEKRA) gehen und da nochmal einen MPU machen?

Das würde ich, ehrlich gesagt, als recht sinnlos empfinden, sofern es so ist das alle Taten noch in deiner Akte liegen, denn als mehrfacher Wiederholungstäter würde wohl auch ein anderes MPI eine einjährige AB fordern...:smiley2204:

Müsste nun nach mittlerweile 1 Jahr ohne Fahrerlaubnis wieder über 1 Jahr warten (Abstinenzzeitraum) um wieder an meine Fahrerlaubnis zu kommen…

Was sagen denn die Richtlinien, wie lange nun der Zeitraum sein muss bzw. wie lange nach dem Abstinenznachweis kann ich dazu eine MPU machen? Habe mal was von 4 Monaten gehört?!

Diese 4 Monate gelten mE eher für den Fall das vorher bereits 1 Jahr AN nachgewiesen wurde.

Dazu aus den Beurteilungskriterien:

Auch nach einem ausreichend lange dokumentierten Alk.verzicht liegt seit der letzten durchgeführten Kontrolle vor der Untersuchung kein längerer, nicht plausibler Zeitraum ohne Abstinenzkontrollen vor.

Auch ein plausibel begründeter Zeitraum ohne Abstinenzkontrollen nach einem zuvor ausreichend lange dokumentierten Alk.verzicht beträgt nicht mehr als 4 Monate.

Liegt ein ausreichender Beleg für die Alk.karenz aus einem länger zurückliegenden Zeitraum vor, kann der aktuelle Alk.verzicht nicht nur plausibel dargelegt werden, sondern wird durch eine aktuelle, wenn auch kürzer währende Bestätigung des konsequenten Verzichts (Urinanalyse auf EtG mit 3 Kontrollen in 4 Monaten oder eine Haaranalyse) nachvollziehbar gemacht.

Wenn du bis April 2016 Urinscreenings hast, so könntest du noch jetzt im Juli eine Haaranalyse über die letzten 3 Monate machen und dein Screening wäre somit lückenlos. Hast du denn 3 cm lange Haare auf dem Kopf?
 

zanderer

Neuer Benutzer
Danke für deine Antwort.

Von wann bis wann genau ging denn dein Urinscreening? Ich nehme an das du bei deiner Aufzählung einen Tippfehler hattest und der AN von Oktober 2015 bis April 2016 ging, oder?

Wenn du bis April 2016 Urinscreenings hast, so könntest du noch jetzt im Juli eine Haaranalyse über die letzten 3 Monate machen und dein Screening wäre somit lückenlos. Hast du denn 3 cm lange Haare auf dem Kopf?

Richtig, war ein Tippfehler. Das Screening ging vom 15.10.2015 bis 15.04.2016. Termine der Screenings waren am 29.10.2015, 11.12.2015, 19.01.2016 und am 08.04.2016.

Leider habe ich sehr kurze Haare (auf jeden Fall unter 2cm) :(
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Leider habe ich sehr kurze Haare (auf jeden Fall unter 2cm) :(

Hmm, das ist natürlich Mist.

Du könntest jetzt die Haare erstmal wachsen lassen, so dass du evtl. schon im August eine Haaranalyse von 3 cm abgeben kannst. Damit hättest du bereits 3 Monate rückwirkend "belegt" (Haare wachsen im Schnitt ca. 1 cm pro Monat), Danach lässt du weitere Haaranalysen machen, oder steigst nach 6 Monaten um auf Urinscreenings. Oder du schließt einen neuen Urinscreeningvertrag über 12 Monate ab...:smiley2204:
 

zanderer

Neuer Benutzer
Vielen Danke erstmal.

Hab mich jetzt nochmal bei dem Berater vom TÜV (ebenfalls Verkehrspsychologe) kundig gemacht, warum er mir denn 6 Monate Abstinenz (schriftlich) empfohlen hat
Er meinte, dass die Richtlinien bei Widerholungstäter einen Zeitraum von 1 Jahr fordern, in Ausnahmefällen genügen jedoch 6 Monate, was er in meinem Fall gesehen hat (aufgrund deutlicher persönliche Veränderungen und usw.)

Er meinte, dass ich mit der Geschichte, gerlent zu haben mit "kontrolliertem Trinken" umzugehen, die MPU zu 100% bestehen müsste.

Zur MPU selbst habe ich aber erklärt, künftig abstinent zu leben (wie bei der 1. MPU). Dies habe ich untermauert, dass ich aufgrund gesundheiticher Probleme in der Vergangenheit (Bauspeicheldrüsenentzündung, hohe Leberwerte) mein Leben nicht weiter riskieren will. Den Umgang mit Alkohol in besonderen Situationen habe ich mit ausreichenden Möglichkeiten erläutert, um nicht wieder in das alte Muster hineinzurutschen.

Nur mal rein theroetisch:
Hätte ich eine bessere Chance gehabt, wenn ich mit dem "Kontrollierten Trinken" und ohne Angabe der gesundheitlichen Vorgeschichten argumentiert hätte oder macht das keinen Unterschied in Bezug auch auf die Länge des Abstinenznachweises und das Bestehen der MPU?

Kann mir jemand sagen, was sog. "Ausnahmefälle" lt. Richtlinie sein könnten?
 
Zuletzt bearbeitet:

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo zanderer,

Zur MPU selbst habe ich aber erklärt, künftig abstinent zu leben (wie bei der 1. MPU). Dies habe ich untermauert, dass ich aufgrund gesundheiticher Probleme in der Vergangenheit (Bauspeicheldrüsenentzündung, hohe Leberwerte) mein Leben nicht weiter riskieren will. Den Umgang mit Alkohol in besonderen Situationen habe ich mit ausreichenden Möglichkeiten erläutert, um nicht wieder in das alte Muster hineinzurutschen.

so wie ich das jetzt verstehe, bist du bei der MPU nicht bei einer Richtung geblieben, sondern hast trotz "AB-Behauptung", Vermeidungsstrategien angeführt, die dich künftig vor zuviel Alk. bewahren sollen...:smiley2204: Ist das richtig?

Wenn ja, war das natürlich sehr ungünstig, denn wenn man mit AB zur MPU geht, sollte man auch dabei bleiben das man nie wieder Alk. trinken will...

Es gibt zwei Formen des AB:

zum einen die geforderte Abstinenz (z.B. durch den Gutachter), die besagt das der Klient nicht mit dem Alk. umgehen kann und von daher lebenslang darauf verzichten sollte. In diesem Falle sind AN von 12 Monaten zu erbringen

und zum anderen...

die freiwillige Abstinenz. Hier sagt sich der Kunde selber das er künftig auf den Alk. verzichten möchte und belegt dies (obwohl er das streng genommen gar nicht müsste) mit AN von 6 Monaten. Diese freiwillige AB muss aber auch vom Gutachter als "machbar" angesehen werden, d.h., er muss (theoretisch) dem Kunden auch noch KT zutrauen können. Kann er das nicht, führt das wiederum zur "Abstinenzforderung".

Bei Wiederholungstätern ist es, aus meiner Sicht, recht schwierig hier noch mit "KT" zu agieren, zumal du in deiner ersten MPU ja bereits AB angegeben hattest. Wir hatten zwar schon User die 2x aufgefallen sind und trotzdem ihre MPU mit KT bestanden haben - diese hatten, nach meiner Erinnerung, jedoch vorher noch keine MPU...
think.gif


Um besser nachvollziehen zu können was genau bei deiner MPU gelaufen ist, wäre es hilfreich, wenn du das Gutachten einmal einstellen würdest (das kann, wenn du möchtest, nach dem Lesen auch wieder gelöscht werden).

Ich gebe dir mal den Link: Einstellen des MPU-Gutachtens
 

Nancy

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Vielen Dank, ich werde es mir in Ruhe durchlesen und dir dann antworten. :pc0003:
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo zanderer,

ich möchte dir nun mal meine Einschätzung zu deinem neg. Gutachten geben.

Der entscheidende Grund für das Nichtbestehen lag in der Tatsache, das die (bei der ersten MPU) "selbst auferlegte" AB nicht funktioniert hat und sich der Alk.konsum noch weiter steigerte. Aus deiner Vorgeschichte kam der GA zu dem Schluss das du zum "KT" nicht geeignet bist. Da du auch bei geringen Mengen nicht in der Lage bist den Konsum vom Fahren zu trennen kommt hier nur eine AB infrage. Das bedeutet, es ist eine "geforderte" AB und das muss idR mit einem Jahr AN belegt werden.

Davon kann zwar in Einzelfällen abgewichen werden, jedoch ist anhand des Explorationsverlaufes zu erkennen, dass du noch weitere Festigung deines Alk.verzichtes benötigst.

Einige Äußerungen von dir waren, nebenbei bemerkt, sehr unglücklich..
Ich führe mal einige Beispiele auf und gebe kurze Kommentare dazu:

Du konntest keine Angaben darüber machen warum du in 2008 an einer verkehrspsychologische Intensivberatung teilgenommen hast. Auszug aus deiner Antwort: "Ich glaube das hing mit den Punkten zusammen....".

Das war natürlich schon mal ein ganz schlechter Anfang des Gespräches.

Dann ging es weiter in dem du befragt wurdest was und wieviel du am Tag der TF getrunken hattest. Auch hier wieder ein: "7 Bier a 0,5 und paar Gläser Sekt, ich glaube es waren 2..."

Wenn du etwas ganz genau wissen solltest, dann wieviel du am Tag der TF getrunken hast (das kann man auch im nachhinein mit einer Promilleberechnung feststellen).

Dann deine Schilderung das du am Tag nach dem Alk.konsum schon früh morgens zu einem Termin musstest und auf die Rückfrage des GA, ob dir nicht bewusst war das du noch unter Alk.einfluss stehst, kam die Antwort: "Sind halt seit 2007 wieder paar Ereignisse eingetreten die mich von der Abstinenz abgehalten haben...", dabei wurde von dir erwähnt das du abends ein paar "Bierchen" brauchtest um vom Arbeitsstress runter zu kommen...

Bierchen ist eine eindeutige Verharmlosung über den vergangenen Alk.konsum und auch der Rest der Antwort klingt absolut lapidar. Nach dem Motto: "alles halb so wild..."

Warum der "Berater vom TÜV" im Vorfeld eine ganz andere Einschätzung getroffen hat, ist mir absolut schleierhaft:smiley2204:

Meine Empfehlung ist darum ganz klar, die erforderlichen Nachweise zu bringen und die MPU erst nach diesem Zeitraum zu wiederholen...
 
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