Sehr geehrtes Forum/Leser,
folgendes zum Sachverhalt.
1. Trunkenheitsfahrt im Jahre 2010 - 1,4 Promille -> 10 Monate Fahrverbot und 500 Euro Geldbuße an das Rote Kreuz (Jugendstrafrecht)
2. Trunkenheitsfahrt im Jahre 2014 - 1,15 Promille -> 14 Monate Fahrverbot und 90 Tagessätze.
Meine Sperre ist vorbei, jedoch brauch ich den Führerschein nicht dringend. Jetzt habe ich folgende Frage. Nach dem ich soviel im Forum gelesen habe, denke ich das ich auch eine MPU machen muss. Da es ja die zweite Fahrt war.
ich bin 25 Jahre alt nach der zweiten TF habe ich fast keinen Alkohol mehr konsumiert. Jetzt wollte ich fragen falls ich meinen Führerschein neubeantragen würde ob ich bei der MPU KT angeben könnte und welche Belege ich hierzu bräuchte.
Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.
folgendes zum Sachverhalt.
1. Trunkenheitsfahrt im Jahre 2010 - 1,4 Promille -> 10 Monate Fahrverbot und 500 Euro Geldbuße an das Rote Kreuz (Jugendstrafrecht)
2. Trunkenheitsfahrt im Jahre 2014 - 1,15 Promille -> 14 Monate Fahrverbot und 90 Tagessätze.
Meine Sperre ist vorbei, jedoch brauch ich den Führerschein nicht dringend. Jetzt habe ich folgende Frage. Nach dem ich soviel im Forum gelesen habe, denke ich das ich auch eine MPU machen muss. Da es ja die zweite Fahrt war.
ich bin 25 Jahre alt nach der zweiten TF habe ich fast keinen Alkohol mehr konsumiert. Jetzt wollte ich fragen falls ich meinen Führerschein neubeantragen würde ob ich bei der MPU KT angeben könnte und welche Belege ich hierzu bräuchte.
Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.