FB Drogen/komplizierter Fall

Max

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
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Er lautet wie folgt :
"Sollten sich im Rahmen der Untersuchung weitere eignungsrelvante Tatbestände ergeben, kann zur Vermeidung unnötiger weiterer Beurteilungen dieses Untersuchungsauftrags, ohne Rückfragen der Fahrerlaubnisbehörde mit Zustimmung des Probanden erweitert werden. "
Merkwürdiger Satz ... aber am Ende bleibt es eine freiwillige Entscheidung ... allein das, bringt meine Nackenhaare zum zucken.

Eine grundlegende Fragestellung für deine MPU, kommt immer von der FSST ... etwas anderes gibt es nicht.
Das MPI ist am Ende nur der Dienstleister, den du letztendlich selbst beauftragst.
 

Pellibelli

Benutzer
Ich muss korrigieren "... Der Untersuchungsauftrag.." heißt es... Ich weiß nicht was ich dir dazu noch schreiben soll. Das steht in dem Schreiben von der Führerscheinstelle an die MPU Stelle. Mein MPU vorbereiter hat es mir so erklärt und es macht auch total Sinn : angenommen man muss wegen einer Btm Sache zur MPU und während des Gesprächs stellt sich heraus, dass man auch ein Problem mit Alkohol hat. Das MPI darf aber nur Fragen beantworten, die vorgegeben sind. Was passiert also? Der Klient muss ein negatives Gutachten bekommen, obwohl vielleicht alles andere passen würde. Daraufhin hat die Führerscheinstelle in meiner Stadt so entschieden wie die entschieden hat. Das macht für mich sehr wohl Sinn.
Aber es ist natürlich auch so wie du schreibst : die eigentliche Fragestellung kommt von der FSS. Es geht nur um Dinge, die eventuell bei der MPU noch dazu kommen könnten.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
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Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Es geht nicht um Sinnhaftigkeit, sondern um geltendes Recht.
Dazu eine kurze Ausführung und dann ist die Sache für mich an dieser Stelle erledigt ...

§19 Die Medizinisch - Psychologische Untersuchung / 1. Fragestellung und Untersuchungsumfang

Rz. 68
Wie auch bei den ärztlichen Begutachtungen gilt der Grundsatz der "anlassbezogenen Untersuchung", die zunächst durch die Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde bestimmt wird.
Aus der Fragestellung ergeben sich dann entsprechend den Beurteilungskriterien Hypothesen, anhand derer das psychologische Untersuchungsgespräch aufgebaut wird.
 

Pellibelli

Benutzer
Dann hält sich meine FSS wohl nicht an das geltende Recht. Ich bin da kein Experte auf dem Gebiet. Ich wollte euch nur mitteilen, was immer als Zusatz von unserer Führerscheinstelle dazu geschrieben wird. Ob das Rechtens ist oder nicht weiß ich nicht.
 
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