Überliegefrist nach Tilgung?

MarinaMariiii

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Hallo zusammen.
Ich hatte einen Entzug des Führerscheins am 11.12.2005 für 11 Monate mit Auflage ne MPU zu machen. 2008 hatte ich ne MPU versucht, aber nicht bestanden. Ich habe mir jetzt ne Auskunft aus dem Fahreignungsregister angefordert.
Siehe Fotos. Heißt „Tilgungsdatum“, dass ich (theoretisch) Montag die Fahrerlaubnis neu beantragen könnte oder kommt mir da noch die Überliegefrist in die Quere?
LG, Marina
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Nancy

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Hallo MarinaMariiii,
Heißt „Tilgungsdatum“, dass ich (theoretisch) Montag die Fahrerlaubnis neu beantragen könnte oder kommt mir da noch die Überliegefrist in die Quere?
Zum ersten Teil der Frage: ja, und zum zweiten Teil: nein.
Die Überliegefrist ist für dich nicht von Bedeutung, somit könntest du (theoretisch) deine Fahrerlaubnis ab Montag neu beantragen.
 
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