1,2 Promille am Steuer

Kalbin12

Neuer Benutzer
Hallo Leute,

Ich habe folgendes Problem: Ich wurde am 25.08.2023 mit 1,2 Promille von der Polizei angehalten, weil mein Licht defekt war. ( Kein Unfall oder auffällige Fahrweise).
Mir wurde an dem Tag der Führerschein entzogen. 3 Monate später ist dann das Strafbefehl gekommen, wo drauf steht, Ihnen wird Ihre Fahrerlaubnis entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, Ihnen vor Ablauf von 1O Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Ich habe leider schon einen Anwalt bezahlt, der gegen das Strafbefehl Einspruch eingelegt hat, weil er meinte, dass 13 Monate zu viel sind. Der Gerichtstermin ist am 22.01.24, also fast 6 Monate später als die Alkoholfahrt. Der Anwalt meinte, dass man vielleicht die Sperre um 2-3 Monate verkürzen könnte, deshalb sollte ich vor Gericht gehen. Jetzt habe ich aber im Internet gelesen, dass die Sperre theoretisch auch länger werden könnte, weil der Gerichtstermin so spät ist und die bereits vergangene Zeit somit gar nicht angerechnet wird. Das heißt, wenn ich vor Gericht statt 13 Monate am Ende nur 10 bekommen würde, würde es ja bedeuten, dass die 10 Monate erst ab den Gerichtstag beginnen würden und ich ja dann sozusagen noch länger warten müsste oder verstehe ich das falsch ?
 

barns13

Erfahrener Benutzer
Hallo Kalbin12 !
Willkommen hier im Forum..ich kann Dir (eigentliche) nur sagen, das Anwäte(eigentlich)keine Chance haben.
Die Profis werden dir noch mehr darüber erzählen können.
mfg
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Jetzt habe ich aber im Internet gelesen, dass die Sperre theoretisch auch länger werden könnte

Richtig. Aber nicht aus den von dir genannten Gründen.

Mit einem Strafbefehl sollen "Massendelikte" möglichst einfach abgeurteilt werden. Deshalb ist er grundsätzlich an bestimmte Voraussetzungen gebunden und bietet dem Betroffenen Vorteile. So kommt er nur für Ersttäter in Betracht und der Betroffene muss nicht zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung erscheinen.

Weiterhin muss in einem Strafbefehl aufgrund der bekannten Tatsachen eine Strafe am unteren Bereich des möglichen Strafrahmens festgelegt werden.

Bei einem Widerspruch gegen den gesamten Strafbefehl folgt die eigentlich vorgesehene Gerichtsverhandlung. Dabei kann die Strafe durchaus erhöht werden.

Widerspruch gegen Teile eines Strafbefehls einzulegen kann hingegen durchaus sinnvoll sein, wenn Betroffene sie begründen können. Der Klassiker ist hier, das die Tagessätze zu hoch angesetzt wurden und der Betroffene dies durch seine Gehaltsabrechnungen belegen kann. Solche Teilwidersprüche werden zudem häufig auch ohne Gerichtsverhandlung anerkannt.
 

Michael-NRW

Benutzer
E
Widerspruch gegen Teile eines Strafbefehls einzulegen kann hingegen durchaus sinnvoll sein, wenn Betroffene sie begründen können. Der Klassiker ist hier, das die Tagessätze zu hoch angesetzt wurden und der Betroffene dies durch seine Gehaltsabrechnungen belegen kann. Solche Teilwidersprüche werden zudem häufig auch ohne Gerichtsverhandlung anerkannt.
Einspruch gegen die Höhe der Tagessätze ist der einzige Einspruch, welcher ohne Gerichtsverhandlung stattfinden kann, wenn man es möchte. Dann wird die Höhe überprüft und ggf. durch Beschluss geändert. Die Anzahl der TS und die Sperrfrist kann nicht ohne Hauptverhandlung geändert werden. Zudem musst du dann auch vor Gericht entscheiden, weil der Richter nur in deiner Anwesenheit über die Länge der Sperrfrist entscheiden darf. Dann wird - per Beschluss - dein Erscheinen angeordnet.

Grundsätzlich ist der Richter völlig frei in der Wahl der Länge der Sperrfrist - nur die unterste Grenze von drei Monaten (im Urteil) darf nicht gerissen werden und insg, 6 Monate ab Abgabe des Lappens. Die Zeit von der Abgabe des Führerscheines wird der Richter jedoch auch einrechnen. Heißt: Wenn der Richter denkt, dass die insg. 13 Monate passen, dann gibts bei der Gerichtsverhandlung rund 7 Monate.
Machst du einen reuigen Eindruck, dann gibts auch die Reduzierung. Wenn du bpsw. Abstinenzbelege vorzeigen kannst und/oder Besuche bein Verkehrspsychologen wären auch drei Monate drinne ... oder auch die Widerherstellung der Fahreignung.

Musst du halt Entscheiden, ob es für Dich Sinn macht.
 

Kalbin12

Neuer Benutzer
Frohes Neues an euch alle. Vielen dank für die Mühe und die hilfreichen Antworten, hat mir sehr weitergeholfen. Jetzt habe ich wenigstens verstanden wie es vor Gericht abläuft und kann mich eher entscheiden was für mich sinnvoll ist. Da eventuell eine MPU auf mich zukommen könnte, muss ich mir das noch mal gut überlegen. Vielen dank erst mal =)
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
Eine MPU folgt unabhänngig von der Strafhöhe. Für eine MPU musst du nicht einmal verurteilt werden.

Gegen eine mögliche MPU würde nur helfen, wenn du nicht betrunken gefahren wärest. Da du persönlich erwischt worden bist wirst du aus der Nummer kaum rauskommen.

Wobei eine MPU-Forderung bei 1,2 Promille sehr unwahrscheinlich ist. Ausnahme: Du wärest ein Wiederholungstäter oder andere Hinweise (zum Beispiel deine eigenen Angaben) liessen vrmuten, das du deutlich mehr Alkohol verträgst, als die 1,2 Promille aussagen.
 

Kalbin12

Neuer Benutzer
Hallo Leute vielen Dank für eure Hilfe. Ich hatte vor 2 Tagen den Gerichtstermin gehabt und bin mit meiner Anwältin dorthin. Ich wollte nur Bescheid geben, dass Sie die Sperre um 5 Monate verkürzt haben, weil ich sonst nie auffällig gewesen bin mit Punkten. Ich hätte selbst nicht gedacht, dass sie die Sperre umso viel Monate verkürzen würden. Jetzt freut man sich zwar, aber wenn eine MPU auf mich zukommen sollte, hat es sich am Emde auch nicht wirklich gelohnt^^.
 
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