Hallo Leute,
Ich habe folgendes Problem: Ich wurde am 25.08.2023 mit 1,2 Promille von der Polizei angehalten, weil mein Licht defekt war. ( Kein Unfall oder auffällige Fahrweise).
Mir wurde an dem Tag der Führerschein entzogen. 3 Monate später ist dann das Strafbefehl gekommen, wo drauf steht, Ihnen wird Ihre Fahrerlaubnis entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, Ihnen vor Ablauf von 1O Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Ich habe leider schon einen Anwalt bezahlt, der gegen das Strafbefehl Einspruch eingelegt hat, weil er meinte, dass 13 Monate zu viel sind. Der Gerichtstermin ist am 22.01.24, also fast 6 Monate später als die Alkoholfahrt. Der Anwalt meinte, dass man vielleicht die Sperre um 2-3 Monate verkürzen könnte, deshalb sollte ich vor Gericht gehen. Jetzt habe ich aber im Internet gelesen, dass die Sperre theoretisch auch länger werden könnte, weil der Gerichtstermin so spät ist und die bereits vergangene Zeit somit gar nicht angerechnet wird. Das heißt, wenn ich vor Gericht statt 13 Monate am Ende nur 10 bekommen würde, würde es ja bedeuten, dass die 10 Monate erst ab den Gerichtstag beginnen würden und ich ja dann sozusagen noch länger warten müsste oder verstehe ich das falsch ?
Ich habe folgendes Problem: Ich wurde am 25.08.2023 mit 1,2 Promille von der Polizei angehalten, weil mein Licht defekt war. ( Kein Unfall oder auffällige Fahrweise).
Mir wurde an dem Tag der Führerschein entzogen. 3 Monate später ist dann das Strafbefehl gekommen, wo drauf steht, Ihnen wird Ihre Fahrerlaubnis entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, Ihnen vor Ablauf von 1O Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Ich habe leider schon einen Anwalt bezahlt, der gegen das Strafbefehl Einspruch eingelegt hat, weil er meinte, dass 13 Monate zu viel sind. Der Gerichtstermin ist am 22.01.24, also fast 6 Monate später als die Alkoholfahrt. Der Anwalt meinte, dass man vielleicht die Sperre um 2-3 Monate verkürzen könnte, deshalb sollte ich vor Gericht gehen. Jetzt habe ich aber im Internet gelesen, dass die Sperre theoretisch auch länger werden könnte, weil der Gerichtstermin so spät ist und die bereits vergangene Zeit somit gar nicht angerechnet wird. Das heißt, wenn ich vor Gericht statt 13 Monate am Ende nur 10 bekommen würde, würde es ja bedeuten, dass die 10 Monate erst ab den Gerichtstag beginnen würden und ich ja dann sozusagen noch länger warten müsste oder verstehe ich das falsch ?