Hallo zusammen,
ich habe im Dezember 2005 nach einer Alkoholfahrt, 1.12 Promille, meinen Führerschein abgeben müssen. Ich hatte diesen erst im Juli 2004 nach bestandener MPU wiederbekommen. Derzeit bin ich kurz vor Abschluss eines einjährigen Abstinenzvertrages , da die MPU wieder zur Auflage gemacht ist. Nach Einsicht in meine Führerscheinakte, stellte ich fest, dass aufgrund von Tilgungsfristen nur noch diese letzte Alkoholfahrt , sowie das positive Gutachten aus 2004 noch in meiner Akte verblieben sind. Das Gutachten ist in diesem Monat 10 Jahre alt und kann entfernt werden, aber das Urteil wegen der Trunkenheitsfahrt 2005 enthält genau aufgelistet alle meine Vorbelastungen. Nun meine Frage, kann man verlangen, dass alle Querverweise in diesem Urteil auf verjährte Straftaten auch entfernt werden, wenn die Akte zur MPU Stelle abwandert?
Ziel des gesetzlichen Verwertungsverbots sei es, den Führerscheinbewerber vor einer Konfrontation mit vorausgegangenen Verurteilungen und Gutachten zu schützen, so heißt es in dem u.g. Urteil.
Verwaltungsgericht Darmstadt Beschluss vom 24. Juni 2003 Aktenzeichen: 6 G 935/03(1)
Ich hoffe, dass bei diesem etwas komplizierten Sachverhalt mir jemand helfen kann, vielen Dank
ich habe im Dezember 2005 nach einer Alkoholfahrt, 1.12 Promille, meinen Führerschein abgeben müssen. Ich hatte diesen erst im Juli 2004 nach bestandener MPU wiederbekommen. Derzeit bin ich kurz vor Abschluss eines einjährigen Abstinenzvertrages , da die MPU wieder zur Auflage gemacht ist. Nach Einsicht in meine Führerscheinakte, stellte ich fest, dass aufgrund von Tilgungsfristen nur noch diese letzte Alkoholfahrt , sowie das positive Gutachten aus 2004 noch in meiner Akte verblieben sind. Das Gutachten ist in diesem Monat 10 Jahre alt und kann entfernt werden, aber das Urteil wegen der Trunkenheitsfahrt 2005 enthält genau aufgelistet alle meine Vorbelastungen. Nun meine Frage, kann man verlangen, dass alle Querverweise in diesem Urteil auf verjährte Straftaten auch entfernt werden, wenn die Akte zur MPU Stelle abwandert?
Ziel des gesetzlichen Verwertungsverbots sei es, den Führerscheinbewerber vor einer Konfrontation mit vorausgegangenen Verurteilungen und Gutachten zu schützen, so heißt es in dem u.g. Urteil.
Verwaltungsgericht Darmstadt Beschluss vom 24. Juni 2003 Aktenzeichen: 6 G 935/03(1)
Ich hoffe, dass bei diesem etwas komplizierten Sachverhalt mir jemand helfen kann, vielen Dank